Kompensationsräume/Ausgleichsflächen/Ökokonten
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme des Umweltamtes zur Vorlage 01266-26/2 erläutert die Verwaltung die aktuelle Lage und Methodik bei der Kompensation von Eingriffen in die Natur innerhalb der Stadt Dortmund. Sofern der Ausgleich ausschließlich im Stadtgebiet erfolgt, liegen die Kompensationsflächen vollständig im Kompensationsraum 01 Münsterländisches Tiefland und Westfälische Bucht D34. Die Verfahren und die Methodik der Eingriffsregelung sowie die Rangfolge der Maßnahmen basieren auf den Beschlusslagen aus den Jahren 1998 und 2003 und folgen dem gesetzlich normierten Schema.
Ein regelmäßiger Austausch zwischen der Verwaltung und dem Regionalverband Ruhr (RVR) über Kompensationsmöglichkeiten auf Flächen des RVR findet derzeit nicht statt. Die Verwaltung plant jedoch, Kontakt mit dem Regionalverband aufzunehmen. Ein Ausgleich auf Flächen des RVR ist nur dann möglich, wenn der Regionalverband hierfür Flächen innerhalb des Dortmunder Stadtgebietes zur Verfügung stellt, da der Nachweis der Kompensation grundsätzlich im Stadtgebiet erfolgen muss.
Die bestehende Beschlusslage sieht vor, den Ausgleich im Rahmen der Bauleitplanung vorzugsweise ortsnah zum Eingriff zu planen. Die Verwaltung prüft in laufenden Planverfahren die Potenziale für einen funktionalen Ausgleich, wobei der Fokus bisher auf stadteigenen Flächen lag. Die Untere Naturschutzbehörde wird beim Regionalverband anfragen, welche Flächen aus dem ökologischen Bodenfonds auf Dortmunder Stadtgebiet liegen, um diese bei künftigem Bedarf berücksichtigen zu können. Die zuständige Fachabteilung wurde bereits über das Angebot des ökologischen Bodenfonds informiert.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 06.05.2026zur Kenntnis genommen
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