Denkmalpflege: steinerner Turm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum baulichen Zustand des „Steinernen Turms“ im Bereich der Westfalenhallen auf die Anfrage der Fraktionen B‘90/Die Grünen und Volt reagiert. Das als Baudenkmal eingetragene Bauwerk weist laut der zuständigen Fachabteilung Schäden am Mauerwerk und am Dach auf, die unter anderem durch ausbreitenden Grünwuchs entstanden sind.
Nach einer Begutachtung durch die Untere Denkmalbehörde und die zuständige Stelle für Instandhaltung im März 2026 wurden Sofortmaßnahmen eingeleitet. Der schädigende Baum wurde entfernt und die betroffene Stelle provisorisch mit einem Netz gesichert. Zudem wurde der unmittelbare Umgebungsbereich mit Bauzäunen gesichert, um die Verkehrssicherheit für Passantinnen und Passanten zu gewährleisten.
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise ist eine Klärung der Zuständigkeiten erforderlich, da das Grundstück und die baulichen Aufbauten unterschiedlichen Fachbereichen zugeordnet sind. Für die Beseitigung weiterer Schäden, wie etwa die mögliche Nachbefestigung von Fassadensteinen, müssen die Vorgaben des Naturschutzrechts beachtet werden, wonach der Rückschnitt von Gehölzen grundsätzlich erst ab Oktober zulässig ist.
Die Verwaltung arbeitet zudem an einer Regelung zur Sicherstellung regelmäßiger Kontrollen für Baudenkmale ohne unmittelbare Nutzung. Ziel ist es, durch eine verbindliche Organisation der regelmäßigen Inaugenscheinnahmen Substanzverluste und Folgekosten frühzeitig zu vermeiden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 06.05.2026zur Kenntnis genommen
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