Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 281 – Faßstraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 01612-26 wird die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 281 – Faßstraße – beantragt. Ziel der Änderung ist es, eine Erweiterung des Phoenix-Gymnasiums durch einen Ergänzungsbau zu ermöglichen. Das etwa 2.500 m² große, derzeit asphaltierte Plangebiet im Stadtbezirk Hörde soll dabei von einer öffentlichen Grünfläche in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule umgewandelt werden.
Der geplante Erweiterungsneubau soll als vier- bis fünfgeschossiger Gebäuderiegel mit einer Bruttogeschossfläche von etwa 3.700 m² bis 4.000 m² errichtet werden. Die Bebauung sieht eine maximale Gebäudehöhe von 17 Metern sowie eine Grundflächenzahl von 0,6 vor. Im Rahmen der Planung sind die Entwicklung der Außenanlagen, die Schaffung von etwa acht PKW-Stellplätzen sowie die Installation von Dachbegrünungen und Photovoltaikanlagen auf mindestens 40 Prozent der Dachfläche vorgesehen. Aufgrund prognostizierter Verkehrsüberreitungen sind passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude erforderlich. Die Oberflächenentwässerung soll gedrosselt in die Emscher erfolgen, während der ökologische Ausgleich über das Ökokonto Pleckenbrinksee realisiert wird.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Die Beteiligung der Behörden und die verwaltungsinterne Abstimmung sind bereits erfolgt. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll die Planänderung sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung beschließen. Die Bezirksvertretung Hörde wird am 5. Mai 2026 eine Empfehlung abgeben, woraufhin der Ausschuss am 6. Mai 2026 entscheiden soll.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 06.05.2026einstimmig beschlossen
- 05.05.2026einstimmig empfohlen
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