Bauleitplanung; 65. Änderung des Flächennutzungsplanes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01346-26 behandelt die 65. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Dortmund sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bauleitplanverfahren „Wohnquartier am Kirchhörder Bach“ (Bebauungsplanentwurf Hom 262). Ziel der Planung im Stadtbezirk Hombruch ist die städtebauliche Neuordnung einer Gewerbebrache, um die Voraussetzungen für ein Wohngebiet mit etwa 460 Wohneinheiten, eine Tageseinrichtung für Kinder und einen Lebensmittelmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.100 Quadratmetern zu schaffen.
Die Änderung sieht vor, im südlichen Teilbereich eine Fläche von circa 0,36 Hektar von „Wohnbaufläche“ in ein „Sondergebiet für großflächigen Handel für die Nahversorgung / Wohnen“ umzuwidmen. Im nördlichen Teilbereich von circa 0,45 Hektar soll eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ in „Wohnbaufläche“ umgewandelt werden. Das Vorhaben soll mindestens 90 Prozent nahversorgungsrelevante Sortimente umfassen und entspricht den Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW sowie dem Masterplan Einzelhandel der Stadt Dortmund.
Das Plangebiet liegt im Außenbereich und im räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplans Dortmund. Ein Verkehrsgutachten der Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH bestätigt die ausreichende Kapazität des Straßennetzes. Für die Verfahren wird die Erstellung eines gemeinsamen Umweltberichts sowie eine zweiwöchige Internetveröffentlichung und ein Aushang im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit empfohlen. Die Verfahren sollen als Parallelverfahren zusammengeführt werden. Es entstehen keine personellen oder finanziellen Auswirkungen oder Förderbedarfe.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 06.05.2026einstimmig beschlossen
- 29.04.2026zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026mehrheitlich empfohlen
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