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Stellungnahme der Verwaltung

Planung von öffentlichen Verkehrsflächen

00889-26/1

ℹ Zur Kenntnis genommen 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung nimmt in der vorliegenden Stellungnahme zur Planung öffentlicher Verkehrsflächen im Bereich des „Kleinen Florawegs“ in Dortmund-Hombruch Stellung. Gegenstand der Vorlage ist die Beantwortung einer Anfrage, die im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün während der Sitzung vom 12. Mai 2026 durch ein Ratsmitglied gestellt wurde. Die Anfrage bezog sich auf die Frage, weshalb das Verfahren zum Restausbau im Jahr 2008 nach § 125 Abs. 2 BauGB aus Sicht des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei.

Nach Angaben der Verwaltung vertrat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Rechtsauffassung, dass der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den Ausbau nicht selbst beschlossen, sondern lediglich eine Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis genommen habe. Da der Ausschuss für diese Entscheidung nicht zuständig war, wurde das Verfahren nach Rücksprache mit dem Rechtsamt erneut durchgeführt. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde kein Rechtsmittel eingelegt.

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