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Stellungnahme der Verwaltung

Bestandsaufnahme zur Klimakrise zu Beginn der neuen Ratsperiode

00350-25/3

ℹ Zur Kenntnis genommen 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Umweltamtes zur Bestandsaufnahme der Klimakrise zu Beginn der neuen Ratsperiode thematisiert die Rahmenbedingungen für das Ziel der Klimaneutralität bis 2035. Die Verwaltung führt an, dass die Wirkung bisheriger Maßnahmen von externen Faktoren wie dem Bundes-Strommix, nationalen Rahmenbedingungen sowie kommunalen Ressourcenengpässen abhängt. Seit Februar 2026 ist die Stadt Trägerin des EU-Mission Labels. Zu den zentralen Vorhaben gehören die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung sowie die Ausarbeitung einer Ernährungsstrategie, deren Prozess im Sommer 2026 beginnt. Zwei Forschungsprojekte zur Ernährung werden die Thematik bis Ende 2027 begleiten. Ein Beitritt zum Plant Based Treaty wird derzeit nicht weiterverfolgt, während die Stadt auf die Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in der Gemeinschaftsverpflegung setzt. Aktuelle Verfassungsbeschwerden zum Klimaschutz werden von der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht als unmittelbar relevant für die kommunale Ebene eingestuft.

Hinsichtlich der Flächennutzung beschreibt die Vorlage eine Konkurrenzsituation zwischen Wohnbau, Verkehr, Gewerbe und der Energiewende. Die Gestaltung der Flächennutzung erfolgt primär durch Grundeigentümer und Pächter auf privatrechtlicher Basis. Der Landschaftsplan gibt lediglich qualitative Vorgaben für Schutzgebiete vor. Ein pauschales Anbauverbot für Futtermittel oder Bioenergiepflanzen setzt eine rechtliche Grundlage in Pachtverträgen voraus. Der Fachbereich Liegenschaften verpachtet städtische Flächen unter Berücksichtigung bestehender Regelungen, wie dem Verbot von Gentechnik und Glyphosat aus dem Jahr 2017. Zur interdisziplinären Koordination werden Strukturen wie das Transition Team, ein Lenkungskreis zur Wärmewende sowie Arbeitsgruppen für klimagerechtes Bauen genutzt. Zudem befinden sich eine Biodiversitätsstrategie, eine Ernährungsstrategie und ein kommunaler Wärmeplan in Vorbereitung. Die fachliche Zuständigkeit für ordnungsbehördliche Aufgaben liegt beim Umweltamt.

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