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Beschlussvorlage

Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes We 135 - Hacheney - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich Änderung des Bebauungsplanes We 107 und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Hö 245 –

02248-26

🟢 Beschlossen 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen · mit Änderungen mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 02248-26 behandelt die 11. Änderung des Bebauungsplans We 135 in Hacheney, eine gleichzeitige Teiländerung des Bebauungsplans We 107 sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Hö 245. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines neuen Schulstandortes auf einer rund 5,1 Hektar großen Fläche. Geplant ist die Errichtung von Gebäuden für die Sekundarstufen I und II sowie einer vierfachen Turnhalle, um Platz für etwa 1.350 Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Die Umsetzung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen.

Das Projekt umfasst die Planung von drei Gebäuden mit einer Bruttogeschossfläche von circa 22.000 m². Die technische Ausgestaltung orientiert sich an der Schulbauleitlinie Dortmund und sieht verbindliche Dachbegrünungen sowie die Nutzung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen vor. Die Regenwasserbewirtschaftung soll dezentral über Dachbegrünungen und eine gedrosselte Einleitung in den Pferdebach erfolgen. Für die Verkehrserschließung werden verschiedene Planfälle geprüft, darunter eine Anbindung über die Straße Rügecke oder eine Schulstraße in der Glückaufsegenstraße. Zudem ist der Ankauf privater Flächen für den Ausbau von Fußwegen vorgesehen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll die Festlegung der Planänderungen sowie die Durchführung einer zweiwöchigen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschließen. Die Bezirksvertretung Hörde soll am 23. Juni 2026 eine Empfehlung abgeben. Im weiteren Verfahren sind verkehrliche, schalltechnische und hydrogeologische Untersuchungen durchzuführen. Kosten für das Verfahren entstehen in den zuständigen Fachbereichen, wobei keine Fördermittel zur Verfügung stehen.

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