Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 154 - Brechtener Grundschule Evinger Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01916-26 sieht die Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 154 – Brechtener Grundschule Evinger Straße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB vor. Ziel des Vorhabens im Stadtbezirk Dortmund-Eving ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für einen Schulneubau. Dieser soll eine vierzügige Grundschule, eine Turnhalle, eine viergruppige Tageseinrichtung sowie eine Altenbegegnungsstätte umfassen. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll dem Entwurf sowie der Begründung zustimmen und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschließen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von unter 20.000 m², weshalb keine Umweltprüfung erforderlich ist. Die Planung sieht ökologische Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen, Heckenpflanzungen sowie Solaranlagen vor. Zur Entwässerung und Starkregenvorsorge sind wasserdurchlässige Beläge und dezentrale Regenwasserbewirtschaftung vorgesehen. Im Bereich des Schallschutzes sind passive Maßnahmen durch Riegelbebauung und schalldämmende Bauteile geplant.
Die Umsetzung erfolgt durch die vorhandene Verwaltung. Während für die Planungskosten keine Fördermittel bereitstehen, sollen für den Neubau Mittel beantragt werden. Die Kosten für die Stadt fallen in den zuständigen Fachbereichen an. Vor Baubeginn ist eine Abstimmung mit dem Ordnungsamt bezüglich einer Kampfmitteloberflächensondierung erforderlich. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen soll über eine Internetveröffentlichung für mindestens 30 Tage erfolgen. Die Bezirksvertretung Eving berät das Vorhaben am 17. Juni 2026, der zuständige Ausschuss am 24. Juni 2026.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.06.2026mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 17.06.2026einstimmig beschlossen
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