Errichtung einer temporären Parkplatzfläche Auf dem Wodeacker für die IGA 2027 - Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans nach § 67 BNatSchG
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll der Empfehlung der Verwaltung zustimmen, eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes nach § 67 BNatSchG zu erteilen. Ziel ist die Errichtung einer temporären Parkplatzfläche „Auf dem Wodeacker“ im Rahmen der Mobilitätsstrategie für die IGA 2027. Da der Standort innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nr. 3 „Mengede“ liegt, ist eine Befreiung von textlichen Verboten notwendig, um bauliche Maßnahmen, Bodenveränderungen und die Nutzung als Parkfläche zu ermöglichen.
Im Verfahren hat der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) gegen die Befreiung gestimmt. Der Beirat äußerte Bedenken hinsichtlich der Ansiedlung des Flussregenpfeifers, des Verlusts landwirtschaftlicher Flächen sowie der Nachhaltigkeit des Materialtransports. Eine zweite Abstimmung des Beirats fiel ebenfalls negativ aus.
Die untere Naturschutzbehörde (uNB) sowie die beteiligten Fachbehörden für Boden- und Wasserschutz befürworten das Vorhaben jedoch unter bestimmten Auflagen. Zur Vermeidung von Artenschäden ist eine ökologische sowie bodenkundliche Baubegleitung vorgesehen. Zudem ist der vollständige Rückbau der Anlage bis zum 31. März 202<0xC2>8 sowie die Wiederherstellung der Bodenfunktionen verpflichtend. Die Verwaltung empfiehlt, der Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde zu folgen und die Befreiung zu beschließen, da die Entscheidung aufgrund des Widerspruchs des Beirates gemäß Landesnaturschutzgesetz beim Rat der Stadt liegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2222786
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2222846
Beratungsfolge
- 09.07.2026mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 24.06.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
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