Faires-Wohnen-Gesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Amtes für Wohnen zur Vorlage 01885-26/2 setzt sich mit den Auswirkungen des Entwurfs des Faires-Wohnen-Gesetzes NRW auf die Stadt Dortmund auseinander. Der Gesetzentwurf sieht eine Erweiterung kommunaler Eingriffsbefugnisse vor, die unter anderem präventive Instandsetzungsanordnungen bei angekündigten Versorgungssperren, die Anordnung umfassender Sanierungen sowie die Einführung einer Treuhandverwaltung umfassen. Zudem werden die Übernahme von Immobilien bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit und Enteignungen als Instrumente aufgeführt. Ein weiterer Bestandteil des Entwurfs ist die Reduzierung der genehmigungsfreien Kurzzeitvermietung von 90 auf 56 Tage, wovon etwa 1.200 bereits vergebene Identitätsnummern betroffen sein könnten. Des Weiteren sieht das Gesetz einen erweiterten Datenaustausch sowie Informationspflichten gegenüber Sozialleistungsträgern vor.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie zur Bewältigung der neuen Aufgaben ein personeller und finanzieller Mehrbedarf besteht. Die Wohnungsaufsicht ist bereits jetzt mit Aufgaben nach dem Wohnraumstärkungsgesetz, der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum sowie der Ahndung von Belegungsverstößen im geförderten Bereich betraut. Aufgrund zunehmender technischer Mängel und komplexer Anforderungen wird ein Personalmehrbedarf von mindestens zwei bis drei Verwaltungsmitarbeitenden sowie einer zusätzlichen Stelle im bautechnischen Bereich angeführt. Zudem wird ein Budgetmehrbedarf für Ersatzvornahmen sowie für die Kosten einer Treuhandverwaltung konstatiert, da das aktuelle Budget von 5.000,00 Euro nicht ausreicht, um etwa Heizungsinstandsetzungen oder die Vergütung und Auslagenerstattung einer Treuhandverwaltung zu decken.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026zur Kenntnis genommen
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