3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) für eine nachhaltige Flächennutzung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Stadt Dortmund zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zur Kenntnis. Das zweite Beteiligungsverfahren zu den Änderungen der Planunterlagen fand im Zeitraum vom 17. März bis zum 17. April 2026 statt.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes erläutert die inhaltlichen Anpassungen der Landesregierung. Während die Stadt Dortmund die Ziele zur nachhaltigen Flächennutzung grundsätzlich begrüßt, äußert die Verwaltung in der Stellungnahme Bedenken gegenüber bestimmten neuen Regelungen. Ein Kritikpunkt betrifft die künftige Regelung zu Brachflächen, die künftig nicht mehr als planerische Flächenreserven bei der Gegenüberstellung von Siedlungsflächenbedarfen und Reserven berücksichtigt werden sollen. Die Stadt befürchtet, dass dies die Inanspruchnahme neuer unbebauter Flächen fördern könnte.
Des Weiteren werden Vorbehalte gegenüber dem neuen Grundsatz 6.3-6 geäußert, der Zielabweichungsverfahren für gewerbliche und industrielle Nutzungen mit besonderer Lagegunst vorsieht. Die Verwaltung sieht darin eine potenzielle Schwächung des Freiraumschutzes und der Siedlungsstruktur. Auch hinsichtlich der Standorte zur Aufbereitung von mineralischen Recyclingstoffen wurden Bedenken angemeldet. Die Stellungnahme der Stadt Dortmund wurde an das zuständige Ministerium übermittelt. Ein Termin für den Abschluss des landesweiten Änderungsverfahrens ist derzeit nicht bekannt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.06.2026zur Kenntnis genommen
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