Bauleitplanung; 92. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 150 - VEP Heizkraftwerk Derne -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0157-26 behandelt die 92. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 150 – VEP Heizkraftwerk Derne. Ziel des Vorhabens auf dem Gelände der ehemaligen RAG-Zentralwerkstatt ist die Errichtung eines Biomasse-Heizkraftwerks, um die Fernwärmeversorgung in Scharnhorst sicherzustellen. Da die industrielle Abwärme der Deutschen Gasrußwerke ab 2026 wegfällt, ist eine zeitlich begrenzte Zwischenlösung mittels Erdgas vorgesehen. Die Planung umfasst Brennstofflagerung, Biomassekessel, Abgasreinigung sowie ein Wasser-Dampf-System.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll den Empfehlungen der Verwaltung zu den Stellungnahmen folgen, die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs beschließen, der Öffentlichkeitsbeteiligung zustimmen und die Ermächtigung zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B erteilen. Der Planbereich umfasst etwa 2,4 Hektar, wobei die Versiegelung auf bis zu 1,8 Hektar ansteigen wird.
Das Gebiet ist als Altlastenfläche gekennzeichnet, weshalb Untersuchungen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg sowie archäologische Untersuchungen notwendig sind. Der Betrieb des Kraftwerks mit einer Feuerungswärmeleistung von 19,9 MW unterliegt Beschränkungen beim Lkw-Umschlag von Reststoffen während der Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen. Die Entwässerung erfolgt gedrosselt über einen Kanal in den Böckelbach. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden sind für den Zeitraum zwischen Oktober und November 2025 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.06.2026mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 10.06.2026zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026einstimmig beschlossen
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