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Ergänzung zum Vorgang

Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis

01108-26/4

🟢 Beschlossen 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt · mit Änderungen mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, eine Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr innerhalb des Stadtgebiets zu erlassen und den Taxitarif anzupassen. Die Neuregelung soll mit Wirkung zum 1. September 2026 in Kraft treten.

Die Anpassung der Allgemeinverfügung erfolgt nach einer Überprüfung des Entwurfs, die durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu einem ähnlichen Verfahren in Essen angestoßen wurde. Um die Bestimmtheit der Regelung zu gewährleisten, wurde der Wortlaut so konkretisiert, dass die Mindestbeförderungsentgelte nur für Fahrten gelten, deren Startpunkt, Zielpunkt und gesamter Fahrtweg innerhalb des Dortmunder Stadtgebiets liegen. Eine Ausnahme gilt für Fahrten, bei denen das Stadtgebiet ohne verkehrsbedingten Grund verlassen wurde. Zudem findet die Regelung keine Anwendung auf Krankenfahrten mit entsprechenden Entgeltvereinbarungen sowie auf Aufträge, die nachweislich mindestens eine Stunde vor Fahrtbeginn bei einem Mietwagenunternehmen eingegangen sind. Ziel ist es, die Regelung auf den taxiähnlichen Mietwagenverkehr zu begrenzen.

Parallel dazu wird der Taxitarif für in Dortmund zugelassene Taxis per Rechtsverordnung geändert. Im Rahmen eines Erörterungstermins wurden die Stellungnahmen der beteiligten Verbände und Ratsfraktionen berücksichtigt. Die Neuregelung sieht die Einführung einer Festpreisregelung vor, die auf Grundpreis, Kilometerpreis und etwaigen Zuschlägen basiert, wobei die Wartezeitkomponente entfällt.

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