5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRWErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der Niederschrift vom 12.05.2026Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -nicht besetzt-
- 3Dezernatsübergreifende Aufgaben
- 3.1Abgesetzt: Mündliche Bericherstattung: B236 -Antrag lag bereits zur Sitzung am 12.05.2026 vor-Zur Vorlage · 01934-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün um eine mündliche Berichterstattung der Verwaltung gebeten. Ziel ist es, den Landesbetrieb Straßenbau (Straßen.NRW) einzuladen, um über die geplanten Baumaßnahmen an der Bundesstraße 236 auf dem Dortmunder Stadtgebiet zu informieren.
Gegenstand der Anfrage sind die Erneuerungen auf einer Länge von etwa 15 Kilometern, die den Austausch von Brücken und Fahrbahnen sowie die Installation neuer Lärmschutzwände umfassen sollen. Die Kosten für das Projekt werden auf circa 320 Millionen Euro geschätzt. Die Fraktion bezieht sich dabei auf Informationen aus der Presse und bittet um Details zur Projektdauer sowie zu den zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Sperrungen der Stadtbahnlinie U42.
Zusätzlich werden Fragen zur Nutzung der unbebauten Flächen im Kreuzungsbereich der Bundesstraße 236 mit der Brackeler Straße und dem Körnebach sowie zur künftigen Anbindung der Hannöverschen Straße gestellt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Prüfung, ob im Zuge der Bauarbeiten auch die Errichtung von begleitenden Radwegen vorgesehen ist. Die Berichterstattung wird für eine der kommenden Sitzungen des zuständigen Ausschusses angefragt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — abgesetzt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
Ergebnis: abgesetzt - 3.2Masterplan Mobilität 2030 Stufe 2: Teilkonzept Dortmund & die Region: Nach innen und außen vernetzte Stadt (ÖPNV)Zur Vorlage · 01592-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll das Teilkonzept „Dortmund & die Region: Nach innen und außen vernetzte Stadt“ im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als Strategie zur Entwicklung des Verkehrsangebots und als Grundlage für die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans beschließen. Das Konzept ist Teil des Masterplans Mobilität 2030.
Ziel der Vorlage ist es, den Anteil des ÖPNV am Modal Split von 21,7 % im Jahr 2019 auf 28 % ab dem Jahr 2035 zu steigern. Die jährlichen Fahrgastzahlen sollen von rund 120 Millionen auf etwa 175 bis 190 Millionen ansteigen. Langfristig soll der Umweltverbund zwei Drittel aller Wege abdecken, während der motorisierte Individualverkehr auf ein Drittel sinken soll. Parallel dazu werden CO2e-Einsparungen angestrebt, die bis 2040 auf 49.400 Tonnen pro Jahr ansteigen sollen. Die Maßnahmen umfassen die Weiterentwicklung von Schiene, Bus, Bedarfsverkehr und Mobilitätsknotenpunkten sowie die Förderung von Intermodalität und Automatisierung.
Für den laufenden Betrieb des ÖPNV werden Kosten im hohen zweistelligen Millionenbereich erwartet, wobei die Fahrgelder derzeit nur 63 % der Kosten decken. Die Finanzierung der im Teilkonzept enthaltenen Maßnahmen ist aktuell nicht gesichert; die Mittel müssen aus Haushaltsmitteln, zweckgebundenen Einnahmen sowie Bundes- und Landesfördermitteln bereitgestellt werden. Die Verwaltung bereitet zur Konkretisierung der Inhalte eine gesonderte Vorlage zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans vor. Die Anhörungen der Bezirksvertretungen sind für den Zeitraum Mai bis Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig beschlossen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich empfohlen - 3.2.1Nachtrag: 17.06.2026 +NV: Masterplan Mobilität 2030 Stufe 2: Teilkonzept Dortmund & die Region: Nach innen und außen vernetzte Stadt (ÖPNV), hier:ZE-Antrag (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 01592-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Ergänzungsantrag zur Vorlage 01592-26 eingereicht. Ziel des Antrags ist eine inhaltliche Erweiterung des Masterplans Mobilität 2030 Stufe 2, konkret des Teilkonzepts zur vernetzten Stadt im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Fraktion beantragt, im Abschnitt über Mobilitätsknotenpunkte, die das einfache und sichere Umsteigen ermöglichen sollen, einen ergänzenden Satz einzufügen. Dieser besagt, dass die Verwaltung die Machbarkeit von barrierefreien öffentlichen Toiletten an stark frequentierten Mobilitätsknotenpunkten prüft.
Als Begründung führt die Antragstellerin an, dass die Bereitstellung sowie der Betrieb von sanitären Anlagen im öffentlichen Raum in der Vergangenheit nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Der Antrag sieht jedoch keine unmittelbare Verpflichtung zur Einrichtung von WC-Anlagen vor. Eine Entscheidung über konkrete Maßnahmen soll weiterhin auf Basis von Einzelfallprüfungen erfolgen. Der Antrag wurde zur Abstimmung in den Ausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.2.2Nachtrag: 30.06.2026 +TV: Masterplan Mobilität 2030 Stufe 2: Teilkonzept Dortmund & die Region: Nach innen und außen vernetzte Stadt (ÖPNV), hier: ZE-Antrag (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 01592-26/3 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Zusatzantrag zur Umsetzung des Teilkonzepts ÖPNV des Masterplans Mobilität 2030 vorgelegt. Die Fraktion bittet die Verwaltung, darzustellen, wie ein belastbarer Planungsvorrat für prioritäre Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im schienengebundenen Nahverkehr (SPNV) aufgebaut werden kann. Ziel ist es, Projekte so weit vorzubereiten, dass die Stadt Dortmund bei Förderaufrufen oder Abstimmungen mit externen Aufgabenträgern wie dem VRR, der NWL oder der DB InfraGO handlungsfähig bleibt.
Im Rahmen der Prüfung sollen insbesondere der aktuelle Planungsstand, die Zuständigkeiten sowie mögliche kommunale Vorleistungen für verschiedene Haltepunkte, darunter Projekte wie Brügmannplatz, Technologiezentrum oder Phoenix-West, aufgezeigt werden. Die Verwaltung wird gebeten, eine tabellarische Übersicht über bestehende Planungsleistungen, Gutachten und Flächensicherungen zu erstellen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung der Linie RB 43, wobei die kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Unterstützung des Ausbaus gemeinsam mit den zuständigen Aufgabenträgern ermittelt werden sollen.
Zudem wird eine fachliche Priorisierung der Maßnahmen gefordert. Dabei sollen neben Kriterien wie Kosten und CO₂-Einsparpotenzial vor allem Projekte berücksichtigt werden, bei denen die Stadt durch Bauleitplanung, Straßenraumgestaltung oder die Entwicklung von Bahnhofsumfeldern eigene Beiträge leisten kann. Abschließend soll dargelegt werden, wie diese Ergebnisse in künftige Planungen, wie den Nahverkehrsplan oder die Haushaltsberatungen, einfließen können.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich beschlossen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.3Fahrplananpassungen durch den Nahverkehrsplan des Kreises Unna sowie durch den CityTaktPlus - hier: Fortschreibung des NahverkehrsplansZur Vorlage · 01890-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01890-26 behandelt die Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Dortmund. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung des Dortmunder Netzes an die Fahrplanänderungen des Nahverkehrsplans des Kreises Unna sowie die Verschiebung der Einführung von Teilen des CityTaktPlus. Im Bereich der Stadtbezirke Aplerbeck, Bracklos, Eving, Hörde, Scharnhorst und der Innenstadtbezirke sind Änderungen, Ersetzungen oder Streichungen verschiedener Buslinien vorgesehen, wie etwa der Entfall der Linie T17 oder die Umstellung der Linie R51 auf die Linien 56 und 56E.
Im Kontext der Anpassungen im Kreis Unna bleibt die Linie 138 als Schülerverkehr bestehen, während die Linie T38 durch den neuen Flexbus Schwerte ersetzt wird. Die Linie T39 soll in die Linie 371 umgewandelt werden, wobei eine Umbenennung geprüft wird. Der Nachtverkehr der Linien N10 und N31 soll mindestens bis Herbst 2026 unverändert bleiben. Eine mögliche neue Linie zwischen Holzwickede und Lünen Preußen zur Schließung von Lücken wird geprüft, eine Umsetzung bis Mai 2026 ist jedoch nicht realisierbar. Auf den Flexbus Schwerte–Dortmund 2 wird aufgrund der Verlängerung der Linie 74 verzichtet.
Hinsichtlich des CityTaktPlus wurde die U49 auf dem Abschnitt Stadtmitte–Hafen bereits im Oktober 2025 eingeführt. Die geplanten Verstärkerfahrten der U41 ab April 2026 verzögern sich aufgrund von Lieferunterbrechungen bei Neufahrzeugen; die vollständige Flotte wird voraussichtlich erst Ende 2027 zur Verfügung stehen. Für den städtischen Haushalt ergeben sich aus den Anpassungen keine finanziellen oder personellen Auswirkungen. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt Dortmund ist für den 09.07.2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig empfohlen - 3.3.1Überweisung BV Scharnhorst: Fahrplananpassungen durch den Nahverkehrsplan des Kreises Unna sowie durch den CityTaktPlus - hier: Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Zusatzantrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 01890-26/1 · Zusatz- u. Ergänzungsantrag zum TOP B/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatz- und Ergänzungsantrag 01890-26/1 fordert die SPD-Fraktion die Bezirksvertretung Scharnhorst, den Rat der Stadt Dortmund dazu auf, die Verwaltung mit der Aufnahme von Gesprächen mit dem Kreis Unna zu beauftragen. Ziel der Gespräche soll die Einrichtung eines zusätzlichen Halts der Schnellbuslinie X6 an der Haltestelle Alekestraße in Dortmund-Lanstrop sein. Der Kreis Unna fungiert in diesem Zusammenhang als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die geplante Linienführung der Linie X6 durch den Verkehrsverbund Kreis Unna (VKU). Laut Antrag reduziert sich die Verbindungshäufigkeit zwischen Lanstrop und Grevel während der Hauptverkehrszeiten von bisher sechs auf künftig drei Verbindungen pro Stunde. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass die Linie X6 die Lanstroper Straße bereits befährt und ein Halt an der Haltestelle Alekestraße ohne nennenswerten Zeitverlust oder zusätzlichen infrastrukturellen Aufwand realisierbar sei.
Zudem wird angeführt, dass der Stadtteil Lanstrop durch den Wegfall der Linie C4/14 bereits an Anbindung verloren habe. Die Stadt Dortmund solle sich im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans gegenüber dem Kreis Unna dafür einsetzen, dass die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Planung der regionalen Schnellbuslinien berücksichtigt werden.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig beschlossen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.3.2Nachtrag: 29.06.2026 +TV: Fahrplananpassungen durch den Nahverkehrsplan des Kreises Unna sowie durch den CityTaktPlus - hier: Fortschreibung des NahverkehrsplansZur Vorlage · 01890-26/3 · Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Zusatzantrag zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans vorgelegt. Die Fraktion fordert die Verwaltung auf, Gespräche mit dem Verkehrsverbund Kreis Unna (VKU) aufzunehmen, um zwei spezifische Punkte zu adressieren.
Erstens wird eine Ergänzung der Ausstattung an den Haltestellen der Linie 322 auf dem Dortmunder Stadtgebiet beantragt. Laut Antrag fehlen an den Haltestellen Informationen zur Bestellung des Taxi-Bus-Angebots, das die Linien C4 und C14 ersetzt. Die Fraktion fordert die Bereitstellung von Hinweisen zu Vorlaufzeiten, Bestellwegen über App, Internet und Telefon sowie zu den anfallenden Kosten.
Zweitens fordert die Fraktion eine Anpassung des Schulbusverkehrs an den tatsächlichen Bedarf. Der aktuelle Fahrplan orientiert sich am Unterrichtsbeginn um 08:00 Uhr eines Gymnasiums in Lünen, berücksichtigt jedoch nicht den Unterrichtsbeginn des Berufskollegs um 07:30 Uhr. Zudem wird die Kapazität der Rückfahrt um 13:42 Uhr sowie die Abdeckung versetzter Schulenden infrage gestellt. Ziel der Anpassung soll die Sicherstellung eines rechtzeitigen Erreichens der Schulen sowie eine angemessene Rückkehr nach Unterrichtsschluss sein.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.4Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis UnnaZur Vorlage · 01981-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Neufassung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna beschließen. Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen durch die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) auf dem Stadtgebiet von Dortmund.
Die Grundlage für die Neufassung bildet der neue Nahverkehrsplan des Kreises Unna, der am 10. Dezember 2024 verabschiedet wurde. Da die VKU auch Linienabschnitte betreibt, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dortmund liegen, ist die Stadt Dortmund als rechtlich zuständiger Träger gemäß dem Personenbeförderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Regelung der Vergabezuständigkeit verpflichtet. Eine entsprechende Vereinbarung existiert bereits seit 2019, muss jedoch aufgrund der Änderungen im Nahverkehrsplan des Kreises Unna angepasst werden.
Die Neufassung der Vereinbarung ist mit dem Kreis Unna abgestimmt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt nicht verändern und keine personellen Auswirkungen entstehen. Im Busbereich ist weiterhin kein finanzieller Ausgleich vorgesehen, da davon ausgegangen wird, dass sich die auf dem Gebiet des jeweils anderen Aufgabenträgers erbrachten Leistungen im Saldo weitgehend ausgleichen. Die Vereinbarung bedarf zudem der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg, wobei nach einer ersten Prüfung keine kommunalaufsichtlichen Bedenken vorliegen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.5Überweisung BV Scharnhorst: Verbesserung der ÖPNV-Erreichbarkeit zwischen Derne und Lünen-Süd (Bahnhof Lünen-Preußen) z. b. durch Verlängerung der Buslinie 420 - Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 01963-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Scharnhorst hat einen Antrag der SPD-Fraktion zur Tagesordnung gestellt, der eine Verbesserung der ÖPNV-Erreichbarkeit zwischen Derne und Lünen-Süd zum Ziel hat. Die Bezirksvertretung beschließt, den Rat der Stadt Dortmund zu ersuchen, die Verwaltung anzuweisen, Gespräche mit dem Kreis Unna aufzunehmen. Gegenstand dieser Gespräche soll die Prüfung einer Verlängerung der Buslinie 420 bis zum Bahnhof Lünen-Preußen sein. Eine solche Erweiterung würde die Linie um etwa 1.900 Meter verlängern und eine direkte Umsteigemöglichkeit zwischen den Verkehrsverbünden DSW21/VRR und VKU schaffen. Damit soll die Anbindung zwischen dem Dortmunder Osten und dem Kreis Unna sowie der Zugang zum Naherholungsgebiet Horstmarer See verbessert werden.
Zudem fordert die Bezirksvertretung die Verwaltung auf, den Bau der Buswendeschleife „Am Wittfeld“ voranzutreiben und einen verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplan vorzulegen. Die Vorlage stellt klar, dass die geplante Linienverlängerung der Linie 420 die notwendige Wendeschleife nicht ersetzt. Die aktuelle Situation am Standort „Am Wittfeld“, wo derzeit drei Linien mit hoher Taktung und Gelenkbussen in einer engen Wohnstraße enden, wird als belastend für die Anwohnerschaft beschrieben. Die Bezirksvertretung bittet nach den geplanten Gesprächen mit dem Kreis Unna um eine Berichterstattung über die Ergebnisse.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.6Heisenberg Gymnasium Sanierung 3-fach-SporthalleZur Vorlage · 00248-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Der Rat der Stadt Dortmund hat die weitere Planung und Realisierung der Sanierung der dreifachen Sporthalle I am Heisenberg-Gymnasium beschlossen. Auf Grundlage einer vorliegenden Kostenberechnung beläuft sich das Gesamtvolumen der Maßnahme auf 2.533.036 Euro. Die Umsetzung der Leistungsphasen 4 bis 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wird durch die Städtische Immobilienwirtschaft durchgeführt.
Die Sanierungsmaßnahmen umfassen die Erneuerung der Lüftungsanlage inklusive der Gebäudeautomation sowie den Austausch der Trennvorhänge. Zudem ist die Installation einer neuen Systemdecke mit integrierter Beleuchtung und Deckenstrahlplatten vorgesehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der energetischen Ertüchtigung der Außenhülle durch ein Wärmedämmverbundsystem und eine Trespa-Fassade, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern und den Stromverbrauch zu senken.
Die Notwendigkeit der Arbeiten ergibt sich aus dem Alter der technischen Anlagen, die seit 1972 in Betrieb sind. Die Maßnahme dient zudem der Beseitigung von Gesundheitsrisiken, da in der bestehenden Deckenkonstruktion künstliche Mineralfasern verbaut sind und in der Lüftungsanlage Brandschutzklappen mit Asbestverdacht zum Einsatz kommen. Die Finanzierung erfolgt über die städtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen, wobei für dieses Vorhaben keine Fördermittel zur Verfügung stehen. Personelle Auswirkungen auf die Verwaltung entstehen durch die Umsetzung innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen nicht.
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Hauptdokument|2180602|2180603|2180604|2180605|2180606|2207468|2207498|2207821|2212943
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.7Verlängerung der Beschulungsstandorte "ehemalige Frenzelschule" und Heinrich-Schmitz-BildungszentrumZur Vorlage · 01232-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01232-26 sieht die Verlängerung der Beschulungsstandorte „ehemalige Frenzelschule“ und „Heinrich-Schmitz-Bildzentrum“ für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler vor. Der Zeitraum der Verlängerung ist vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2028 geplant. Mit dieser Maßnahme ist die Fortführung befristeter Projekteinsätze im Personalbereich sowie die Bereitstellung zusätzlicher Mittel verbunden.
Für den Zeitraum ab dem Haushaltsjahr 2027 werden zusätzliche Mittel in Höhe von 1.467.137 € beantragt. Zudem ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von 24.800 € für Personalsaufwendungen im Haushaltsjahr 2026 vorgesehen. Die personellen Auswirkungen betreffen insgesamt neun Stellen, unter anderem in der Schulsozialarbeit, im Sekretariat und im Standortmanagement. Die Sachaufwendungen für den Schulbetrieb werden für die Jahre 2026 bis 2028 mit 354.163 €, 850.000 € und 495.837 € veranschlagt.
Das Angebot umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung auf das Regelschulsystem, darunter zusätzlicher Unterricht durch Honorarkräfte, pädagogische Projekte, Stadtteilführungen sowie kulturelle Besuche. Zudem sind Unterstützungsangebote für Eltern, wie Infoveranstaltungen und ein Elterncafé, vorgesehen. Die Bewilligung der Bezirksregierung Arnsberg für die Beschulung außerhalb der Stammschulen des Stadtgymnasiums, des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums und der Marie-Reinders-Realschule gilt bis zum 31. Juli 2028. Zur Sicherstellung des Schulbetriebs sowie der Koordination und Weiterentwicklung der Angebotsstruktur ist die Beibehaltung einer Projektleitung vorgesehen. Die Vorlage durchläuft die zuständigen Gremien bis zum 9. Juli 2026.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — einstimmig empfohlen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.88. Fortschreibungsbericht zur Umsetzung des SchulbauprogrammsZur Vorlage · 39084-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Der Rat der Stadt Dortmund soll den achten Fortschreibungsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms mit Stand September 2025 zur Kenntnis nehmen. Das Programm umfasst derzeit 51 Maßnahmen mit einem gesamten Investitionsvolumen von etwa 452 Millionen Euro. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die zusätzliche Einplanung von investiven Mehrauszahlungen für die Jahre 2027, 2028 und 2029 vor, was einem Gesamtwert von 2.697.395,50 Euro entspricht. Darüber hinaus wird ein konsumtiver Mehraufwand im Schulverwaltungsamt für die Jahre 2027 und 2028 sowie eine investive Mehrauszahlung für bewegliches Vermögen im Jahr 2027 vorgeschlagen. Bei Bedarf sollen für diese Maßnahmen Verpflichtungsermächtigungen für den Zeitraum ab 2026 bereitgestellt werden. Die laufende Prüfung weiterer Förder- und Kreditmittel ist vorgesehen.
Die Vorlage führt Kostenrisiken aus Marktrisiken, Konjunkturschwankungen, Preisveränderungen bei Baustoffen sowie Änderungen der Qualitäten oder des Auftragsvolumens auf. Beim Bauen im Bestand werden zudem Risiken durch die Gebäudesubstanz genannt. Nach Abschluss der Entwurfsplanung liegt die durchschnittliche Genauigkeit der Kostenermittlung bei plus oder minus 20 Prozent. Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, während die Anhörung der Bezirksvertretungen gemäß der Hauptsatzung der Stadt Dortmund erfolgt. Um die Ratssitzung am 9. Juli 2026 zu erreichen, wird von der üblichen Beratungsfolge abgewichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Beratungsfolge
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.9Neubau des Zentrallagers der Feuerwehr an der SeilerstraßeZur Vorlage · 00967-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die weitere Planung und Realisierung des Neubaus des Zentrallagers der Feuerwehr an der Seilerstraße beschlossen. Auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI umfasst das Gesamtvolumen der Maßnahme 39.910.158 Euro. Davon entfallen 39.714.658 Euro auf das Planungs- und Baubudget. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
Der Beschluss umfasst zudem die Anschaffung von konsumtivem beweglichem Vermögen in Höhe von 50.300 Euro für das Jahr 2029. Für die Folgeaufwendungen sind Beträge ab 2027 eingeplant, die bis zum Jahr 2030 und darüber hinausreichen. Zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils ist die Aufnahme von Investitionskrediten vorgesehen, woraus sich Zinsaufwendungen von bis zu 25.143.400 Euro über die gesamte Finanzierungsdauer ergeben können. Die genaue jährliche Berücksichtigung der Zinsen erfolgt durch die Stadtkämmerei.
Das Bauvorhaben ist im Brandschutzbedarfsplan gelistet. Die geplante Bauweise ist auf Klimarelevanz ausgelegt und sieht die Nutzung regenerativer Energien sowie eine Dachbegrünung vor, wobei eine DGNB-Zertifizierung angestrebt wird. Für das Projekt können Fördermittel in Höhe von 1.000.000 Euro bei der KfW beantragt werden. Personelle Auswirkungen durch die Maßnahme entstehen nicht, da die Bearbeitung im Rahmen der bestehenden Organisationsstrukturen erfolgt.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.10BIM Aktivitäten und StatusberichtZur Vorlage · 01110-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll eine Sachstandsmitteilung sowie die Organisationsstruktur zu den Aktivitäten im Bereich Building Information Modeling (BIM) zur Kenntnis nehmen. Die Methode BIM dient als kooperative Planungsmethode, bei der Beteiligte an einem zentralen digitalen Datenmodell arbeiten und über eine gemeinsame Plattform kommunizieren. Ziel ist die Schaffung eines digitalen Zwillings von Bauwerken, der als Datengrundlage für die Betriebsphase und ein nachhaltiges Portfoliomanagement der städtischen Bauwerke fungiert.
Die Implementierung der BIM-Methode ist als fachbereichsübergreifendes Digitalisierungsprojekt angelegt, das auch Veränderungen in der Kommunikationskultur und der Aufgabenwahrnehmung umfasst. Die erste Projektphase ist auf den Zeitraum von Juni 2025 bis Mai 2028 festgesetzt. In dieser Phase werden Projektstrukturen in den Fachbereichen aufgebaut und erste Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende durchgeführt. Aktuell wird die Methode in zehn Projekten aus dem Hoch- und Tiefbau pilotiert. Dabei werden auch Bestandsobjekte als Pilotprojekte einbezogen, um die Potenziale der Methode zu nutzen.
Die Steuerung der Aktivitäten erfolgt durch eine Projektlenkungsgruppe, die sich aus verschiedenen Beigeordneten und Amtsleitungen zusammensetzt. Die Umsetzung erfolgt mit vorhandenem Personal, ohne dass zusätzliche finanzielle Mittel oder Fördermittel beansprucht werden. Die BIM-Geschäftsstelle berichtet regelmäßig über den Projektstand.
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- 11.09.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.11IGA 2027 - Qualifizierung des Deusenbergs; hier: Erster KostenerhöhungsbeschlussZur Vorlage · 01927-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erhöhung der Kosten für die Qualifizierung des Deusenbergs im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 vorgelegt. Das bisherige Gesamtvolumen für dieses Teilprojekt soll von 3.062.565,00 € um 1.520.385,00 € auf insgesamt 4.582.950,00 € angehoben werden. Der städtische Eigenanteil steigt durch diesen Beschluss auf 2.439.154,50 €. Die Finanzierung erfolgt über das Amt für Stadterneuerung in den Haushaltsjahren 2021 bis 2028, wobei 70 % der Kosten durch Bundes- und Landesmittel refinanziert werden.
Die Kostensteigerungen resultieren aus aufwendigen Bodenaushub-, Analyse- und Entsorgungsprozessen sowie dem Zukauf von Natursteinschotter aufgrund von Grenzwertüberschreitungen. Zudem sind Mehrausgaben beim Wegebau und Treppenbau durch Bodenverbesserungsmaßnahmen, zusätzliche Entwässerungen auf etwa zwei Kilometern Weglänge sowie eine intensivere baustellenseitige Sicherung und bodengutachterliche Begleitung entstanden. Um weitere Kostensteigerungen über den beantragten Betrag hinaus zu vermeiden, schlägt die Verwaltung den Verzicht auf die Schottertragschicht bei der Asphaltstraßenerneuerung sowie auf die Erweiterung des Plateaus und die Installation von zwei Schaukeln vor.
Durch die Anpassung erhöht sich das Gesamtinvestitionsvolumen für den IGA 2027-Zukunftsgarten Dortmund von rund 39,05 Mio. € auf etwa 40,57 Mio. €. Davon entfallen circa 21,4 Mio. € auf Fördermittel und circa 19,17 Mio. € auf den städtischen Eigenanteil. Die Übergabe an die IGA-Durchführungsgesellschaft ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.12Internationale Gartenausstellung Ruhrgebiet (IGA) 2027: BesucherverkehrslenkungZur Vorlage · 02060-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02060-26 befasst sich mit der Besucherverkehrslenkung für die Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027 in Dortmund. Für den Zeitraum vom 23. April bis zum 17. Oktober 2027 wird ein Besucheraufkommen von rund 1,2 Millionen Personen erwartet, wobei an Spitzentagen mit etwa 11.000 Personen gerechnet wird. Zur Vermeidung von Parksuchverkehr ist die Schaffung eines temporären, gebührenpflichtigen Parkplatzes mit 1.200 Stellplätzen an der Ellinghauser Straße vorgesehen. Ein Wegweisungskonzept auf Autobahnen und in Stadtgebieten sowie die Einbindung des Parkleitsystems sollen die Besucherströme lenken. Die Finanzierung der temporären Maßnahmen erfolgt primär durch die IGA gGmbH, während städtische Umsetzungskosten aus laufenden Budgets gedeckt werden.
Die Verwaltung plant eine dauerhafte Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Umfeld des Ausstellungsgeländes durch Markierungen und Beschilderung, verzichtet jedoch auf eine Bewohnerparkzone in Huckarde. Geplante Maßnahmen umfassen Halteverbote am Wengeplatz sowie Mailoh und neue Beschilderungen für Gehwegparken. Im öffentlichen Personennahverkehr sollen Kombitickets genutzt und die Taktfrequenzen der Linien U47 sowie X13 angepasst werden. Zudem sind barrierefreie Ausbauten an Haltestellen vorgesehen.
Im Radverkehr wird der Emscher-Weg bis Ende 2026 asphaltiert und die Anzahl der Abstellanlagen auf etwa 1.000 Fahrräder erhöht. Ein Reisebus-Terminal an der Rohwedderstraße soll ein tägliches Aufkommen von 40 bis 50 Bussen bewältigen, wobei hierfür 30 öffentliche Parkplätze entfallen. Die Stadt Dortmund übernimmt die Planung dauerhafter Investitionen, während die IGA gGmbH die Umsetzung temporärer Maßnahmen verantwortet.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.13DO 2035 - Sofortpaket "Weiterführende Schulen" – 1. TätigkeitsberichtZur Vorlage · 00887-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00887-26 enthält den ersten Tätigkeitsbericht zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen“, der den aktuellen Stand der Umsetzung, die Organisationsstrukturen sowie die Flächenprüfung zum Stichtag 28.02.2026 darstellt. Ziel des Pakets ist die Deckung des Schulbedarfs ab dem Schuljahr 2027/28. Für die Flächenauswahl wurden Mindestgrößen von 17.700 m² für dauerhafte Standorte und 9.000 m² für Interimsquartiere festgelegt. Drei potenzielle dauerhafte Schulstandorte sowie zugehörige Interimsstandorte wurden als geeignet eingestuft.
Da die endgültigen Standorte bis zum Schuljahresbeginn 2027/2028 nicht fertiggestellt sein werden, ist die Schaffung von Interimsquartieren vorgesehen. Hierzu wurden bereits Standorte in Brackel, Hacheney und die ehemalige Hauptschule Derne beschlossen. Am Standort Brackel liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. In Hacheney ist die Errichtung einer Sekundarstufe I in Modulbauweise sowie einer Sekundarstufe II und einer Sporthalle geplant, wobei die Umsetzung als Clusterschule Mehrkosten von etwa 10 Prozent gegenüber einer Flurschule verursacht.
Die geschätzten Kosten für die Interimsquartiere und die Sekundarstufe I in Hacheney belaufen sich auf insgesamt 136.890.679 Euro, wovon 34.321.733 Euro im Haushaltsjahr 2026 anfallen. Für die endgültigen Standorte soll das IPA-Verfahren genutzt werden, wobei die Kosten für die Ausgestaltung des Mehrparteienvertrages auf etwa 23,75 Millionen Euro geschätzt werden. Der nächste Bericht ist für den 31.08.2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.13.1Nachtrag: 18.06.2026 +NV: DO 2035 - Sofortpaket "Weiterführende Schulen" - 1. Tätigkeitsbericht, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 00887-26/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen eines Tätigkeitsberichts zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ (DO 2035) auf eine Anfrage der CDU-Fraktion reagiert. Der Bericht befasst sich mit unterschiedlichen Einschätzungen zu Übertrittszahlen für das Schuljahr 2027/2028 sowie möglichen Kostenreduktionen durch verschiedene Bauvarianten. Da der Bericht keine konkreten Zahlen oder Kostenangaben enthält, bittet die Verwaltung um eine Konkretisierung der beanstandeten Einschätzungen.
Hinsichtlich der Finanzierung für den Standort Hacheney sind über die LUKIF-Mittel hinaus keine weiteren Fördermittel zu erwarten. Die Priorisierung des Sofortpakets erfolgt durch die Prüfung der Auswirkungen auf die Haushaltslage und die gesetzlichen Aufgaben. Eine Verschiebung anderer Projekte wird erst nach Vorlage weiterer Realisierungsschritte vorgenommen. Um den Bedarf von zwei zusätzlichen Klassen zu decken und den Umzug nach Hacheney zu überbrücken, werden am Lieberfeld mobile Raumeinheiten bereitgestellt.
Die Nutzung des IPA-Verfahrens wird aufgrund der Haushaltslage und der veränderten Zeitplanung nicht weiter verfolgt. Die Personalkapazitäten konzentrieren sich auf die Bebaubarkeit der Dauerstandorte, wobei zwei Alternativflächen zur Absicherung gegen Nutzungsverlust bereitstehen. Für das Gebäude der Sekundarstufe I in Hacheney, das seit Oktober 2025 im Haushalt verankert ist, werden zusätzliche Energie- und Umweltstandards mit einem pauschalen Mehraufwand von bis zu 7 Prozent berechnet. Die geschätzten Baukosten für die Dauerstandorte werden dem AFBL nachträglich vorgestellt. Für die Haushaltsplanung ab 2027 ist die Aufnahme der Sekundarstufe II in Hacheney sowie der Sekundarstufen I in Eving und Brackel vorgesehen, während die weitere Aufnahme weiterer Gebäude von der Haushaltslage abhängt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.14Fahrplananpassungen im ÖSPV zum Fahrplanwechsel 14. Juni 2026Zur Vorlage · 01584-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 01584-26 werden Fahrplananpassungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr der Stadt Dortmund zum Fahrplanwechsel am 14. Juni 2026 vorgelegt. Die Änderungen betreffen die Stadtbahnlinien U41, U42, U46, U47 und U49 sowie eine Vielzahl von Buslinien, darunter die Linien 400, 412, 422, 431, 440, 448 und 450 sowie die Nachtexpress-Linien. Die Anpassungen beinhalten Kapazitätserhöhungen, Taktänderungen, neue Fahrten sowie baustellenbedingte Umleitungen und Zeitverschiebungen von einer bis zu 16 Minuten. Zudem werden feste Haltepositionen an der Reinoldikirche definiert.
Die Vorlage umfasst zudem Anpassungen im Linienverkehr der E-Wagen. Für die Linien 436 und 439 wird die Fahrzeit auf dem Abschnitt Asseln Aplerbecker Straße nach Asseln Schulzentrum angepasst. Bei den Linien 448, 450 und 475 ändert sich die Endstation; die Fahrten enden künftig an der Haltestelle Stargarder Weg statt am Zoo.
Die Anpassungen resultieren teilweise aus Baumaßnahmen, etwa an der B236 oder B1, deren Auswirkungen auf die Fahrpläne bis in die Sommer 2027 oder 2028 andauern können. Aus den Anpassungen ergeben sich keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme an die Bezirksvertretungen sowie an die Ausschüsse für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie für Mobilität, Infrastruktur und Grün gerichtet.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.14.1Nachtrag: 18.06.2026 +NV: Überweisung BV Eving:Fahrplananpassungen im ÖSPV zum Fahrplanwechsel 14. Juni 2026; hier: Ausweitung des Stadtangebots der U41 in Brechten (SPD-Antrag)Zur Vorlage · 01584-26/1 · Zusatz- u. Ergänzungsantrag zum TOP B/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Eving hat einen Zusatz- und Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion beschlossen, der eine Erweiterung des Angebots der Stadtbahnlinie U41 im Stadtteil Brechten vorsieht. Mit diesem Beschluss wird der Rat der Stadt Dortmund aufgefordert, sich gegenüber der DSW21 für eine Verbesserung der Verkehrsverbindungen einzusetzen.
Konkret sollen Fahrten, die in den Abendstunden derzeit in Grävingholz enden, nach Möglichkeit bis zur Endhaltestelle Brechten Zentrum verlängert werden. Zudem wird eine frühere Bedienung der Haltestelle Brechten Zentrum an Sonn- und Feiertagen bereits in den frühen Morgenstunden gefordert.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit dem Bevölkerungswachstum in Brechten, das mittlerweile rund 10.000 Einwohner umfasst. Die Linie U41 fungiere als zentrale Achse des öffentlichen Personennahverkehrs für den Stadtteil. Aktuell führen Angebotslücken in den Randzeiten dazu, dass die Endhaltestelle Brechten Zentrum in den späten Abendstunden nur im 30-Minuten-Takt bedient wird, was zu längeren Wartezeiten und zusätzlichen Fußwegen führt. Auch der späte Beginn des Betriebs am Sonntagmorgen, bei dem die erste Bahn erst um 8 Uhr in Richtung Innenstadt abfährt, wird als Einschränkung für Berufstätige mit frühen Arbeitszeiten angeführt. Eine Anpassung des Fahrplans soll die Attraktivität des ÖPNV steigern und die Nutzung des motorisierten Individualverkehrs reduzieren.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.15Umsetzung des Teilstücks 12b im Zuge der Veloroute 5 – HördeZur Vorlage · 01881-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01881-26 befasst sich mit der Umsetzung des Teilstücks 12b der Veloroute 5 in Hörde. Konkret ist die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem etwa 310 Meter langen Abschnitt „Am Bruchheck“ zwischen der Goystraße und dem Knotenpunkt Burgunderstraße / Am Oelpfad vorgesehen. Die baulichen Maßnahmen umfassen eine rote Fahrgassenbeschichtung aus Epoxidharz, eine grüne Begleitlinie sowie einen baulichen Mittelstreifen in Pflasteroptik. Im Zuge dieser Umgestaltung entfallen bestehende Parkplätze, während neue Ladezonen und 26 Absorbügel geschaffen werden.
Für die Realisierung des Projekts wurden Anträge auf Fördermittel aus den Programmen FöRiNah, KRL und EFRE gestellt. Die Zuschusshöhe wird auf einen Anteil zwischen 50 % und 80 % der förderfähigen Kosten geschätzt. Ein Baubeginn ist witterungsbedingt voraussichtlich ab dem Frühjahr 2027 möglich.
Das Behindertenpolitische Netzwerk hat den geplanten Teilabschnitt geprüft und ein Testat für die Voraussetzung des Fördermittelantrags erteilt. Die Anwohner werden über Hauswurfsendungen über die geplanten Maßnahmen und die damit verbundenen Änderungen informiert. Die Vorlage enthält zudem einen Übersichtsplan der Veloroute 5, einen Markierungs- und Beschilderungsplan, einen Querschnitt sowie Regelblätter zur Fahrradstraße. Die Bezirksvertretung Hörde sowie die Ausschüsse für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie Mobilität, Infrastruktur und Grün sollen die Einrichtung der Fahrradstraße zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.16KombiTickets, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 01297-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme der Verwaltung zum Thema KombiTickets legt die DSW21 Zahlen zur Nutzung und zur wirtschaftlichen Bedeutung dieser Ticketform in Dortmund vor. Im Jahr 2025 wurden bei mehr als 30 Veranstaltungen insgesamt 2.590.545 KombiTickets eingesetzt. Zu den beteiligten Akteuren gehörten unter anderem der BVB, das Konzerthaus, das Theater, die Eisadler sowie das IntercityHotel. Für das Jahr 2026 wird eine Zunahme der Veranstaltungen auf über 500 erwartet, wobei neben den bisherigen Partnern auch SanfteTouren als fester Bestandteil der Anbieter gelistet sind. Die Verwaltung führt ein steigendes Interesse an der Nutzung von KombiTickets auf das Ziel einer klimafreundlichen Anreise zu Veranstaltungen zurück.
Der organisatorische Aufwand für die Abwicklung der Verträge wird durch eine Teilzeitkraft der DSW21 bewältigt, wobei etwa 40 Prozent der Arbeitszeit auf die Betreuung von Kunden, Vertragsverhandlungen, Preiskalkulationen und die Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) entfallen. Wirtschaftlich betrachtet stellt das KombiTicket eine Säule der Einnahmen dar. Im Jahr 2025 beliefen sich die Einnahmen aus diesem Bereich auf rund 4,2 Millionen Euro, was etwa 3,2 Prozent der Gesamteinnahmen der DSW21 entspricht. Die Initiative für neue KombiTicket-Angebote geht dabei häufig von den Veranstaltern selbst aus.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.17DSW21-App, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 01312-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme der Verwaltung zum Thema DSW21-App werden die Kosten, Einnahmen sowie die Funktionsweise und Weiterentwicklung der Anwendung erläutert. Die einmaligen Kosten für die Entwicklung und Implementierung der App beliefen sich auf 160.000 Euro, während die jährlichen Betriebskosten bei etwa 43.000 Euro liegen. Im Jahr 2025 wurden über die App Umsätze im Barverkauf in Höhe von 570.000 Euro erzielt; zusätzlich werden über die Anwendung jährliche Umsätze aus Abonnements in Höhe von circa 3 Millionen Euro abgewickelt.
Im Vergleich zu verbundweiten Anwendungen wie der VRR-App wird die DSW21-App als stärker individualisierbar und schneller an akute Änderungen anpassbar beschrieben. Ein wesentlicher Vorteil liege in der engen Verzahnung mit bestehenden digitalen Angeboten sowie in erweiterten Funktionen im Kundenservice, etwa der Verwaltung von Vertragsdaten für Abonnements.
Hinsichtlich der Nutzerkritik und technischer Probleme werden Rückmeldungen aus App-Stores und dem Kundenkontakt ausgewertet und mit dem beauftragten App-Dienstleister abgestimmt. Ziel ist es, durch regelmäßige Updates die Stabilität und Nutzerfreundlichkeit schrittweise zu verbessern. Für Support-Anfragen ist eine Bearbeitungszeit von etwa ein bis drei Tagen vorgesehen.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.18Rekuperation im Dortmunder Stadtbahnverkehr, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 01191-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme des DSW21 zum Thema Rekuperation im Dortmunder Stadtbahnverkehr informiert das Unternehmen über den aktuellen Stand der Energieeffizienz und die Nutzung rückgewonnener Energie. Das Unternehmen gibt an, im Jahr 2025 ein Energiemanagement-Audit erfolgreich bestanden und die Zertifizierung nach dem internationalen Standard ISO 50001 erhalten zu haben. Damit werden die Anforderungen des seit Juli 2025 geltenden Energieeffizienzgesetzes erfüllt.
Hinsichtlich konkreter Optimierungen durch Messeinrichtungen berichtet die Verwaltung, dass die Außerbetriebnahme der B100-Fahrzeuge und die Beschaffung der B80D-Neufahrzeuge zu einer Senkung des Fahrtstroms um 10 GWh geführt haben. Die neuen Fahrzeuge verfügen über eine moderne Drehstrom-Antriebstechnik sowie effizientere Lüftungs- und Heizungsanlagen sowie eine verbesserte Isolierung.
Die fahrzeugeigenen Messeinrichtungen der Neufahrzeuge weisen eine durchschnittliche Energierückgewinnung von 30 % aus. Ein Handlungsbedarf bei der Fahrzeugtaktung zur effizienteren Nutzung der rückgewonnenen Energie besteht laut DSW21 nicht, da die Energie innerhalb der Speiseabschnitte direkt von den Fahrzeugen genutzt wird, etwa wenn ein beschleunigendes Fahrzeug die Bremsenergie eines anderen Fahrzeugs aufnimmt.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.19Mobiler Funklückenschluss im Stadtbahnnetz, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 00904-26/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme Informationen zum mobilen Funklückenschluss im Stadtbahnnetz vorgelegt. Hintergrund der Ausführungen ist eine Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 17. März 2026 bezüglich der Kosten für eine nachrichtliche Mobilfunkausstattung in zwei Bauwerken.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Mobilfunkunternehmen, der Firma Telefónica, wird erläutert, dass Tunnel ab einer Länge von 300 Metern im Rahmen von Netzbetreiberprojekten mit einer Mobilfunkversorgung ausgestattet werden. Der Tunnelabschnitt im Bereich B1/Vahleweg/Marsbruchstraße weist eine Länge von etwa 260 Metern auf. Da die Mindestlänge nicht erreicht wird, ist dort derzeit keine Mobilfunkversorgung vorhanden und seitens des Netzbetreibers ist kein Ausbau geplant. Die geschätzten Kosten für eine nachträgliche Ausstattung in diesem Abschnitt belaufen sich auf circa 50.000 Euro.
Für den Tunnelabschnitt Schützenstraße/Insterburger Straße liegt die Entfernung zur letzten versorgten Haltestelle bei etwa zwei Kilometern. Laut der Funknetzplanung des Netzbetreibers kann dieser Abschnitt nicht von außen versorgt werden, wesglich auch hier kein Ausbau vorgesehen ist. Sollte eine Versorgung des Tunnelabschnitts gewünscht werden, werden die Kosten hierfür auf etwa 60.000 bis 80.000 Euro geschätzt.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.20Mörderische Mahd in Dortmund-Rahm, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 01815-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Anfrage an das Umweltamt gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über den Tod zahlreicher Igel im Rahmen von Mahdarbeiten in Dortmund-Rahm Ende März 2026 sowie Berichte über ähnliche Vorfälle in den Stadtbezirken Hombruch und Brechten.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu den Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass sich vor dem Mähen keine Igel oder andere Tiere in hohem Gras und Hecken aufhalten. Zudem wird gefragt, ob Schnittmaßnahmen an die Lebensgewohnheiten der Tiere angepasst werden und wie dieses Vorgehen unter Umwelt- und Tierschutzgesichtspunkten bewertet wird. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, wie die Beschäftigten im Bereich der Grünpflege zum Thema Wildtierschutz geschult und sensibilisiert werden.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.21Nachnutzung Kreuzgrundschule, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 02438-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 30. Juni 2026 beantragt. Der betreffende Punkt befasst sich mit der Nachnutzung der Kreuzgrundschule.
Die Antragstellerin kündigte an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient als Vorschlag zur Tagesordnung für das entsprechende Gremium.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.21.1Nachtrag: 29.06.2026 +TV: Nachnutzung Kreuzgrundschule, hier: Prüfauftrag (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 02438-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Prüfauftrag zur perspektivischen Nachnutzung des Bestandsgebäudes der Kreuz-Grundschule eingebracht. Der Antrag fordert die Verwaltung auf, darzulegen, welche Nachnutzungsmöglichkeiten für das denkmalgeschützte Gebäude derzeit geprüft werden. Zudem soll ermittelt werden, wann nach aktuellem Zeitplan mit einem Leerstand oder einer teilweisen Freiziehung des Schulgebäudes zu rechnen ist. Ein weiterer Punkt des Auftrags umfasst die Untersuchung, inwieweit das Gebäude künftig für gemeinwohlorientierte Zwecke, wie etwa Bildung, Kultur, soziale Infrastruktur, Stadtteilangebote oder Verwaltungsnutzungen, eingesetzt werden kann.
Hintergrund der Anfrage ist die geplante Umsetzung eines Neubaus der Kreuz-Grundschule als Clusterschule auf dem nördlichen Bereich des aktuellen Schulhofs. Das bestehende Gebäude soll erhalten bleiben und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Laut Angaben der Verwaltung werden bereits verschiedene Optionen geprüft, wobei unter anderem eine teilweise Nutzung durch eine Förderschule im Raum steht. Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit einer frühzeitigen, ergebnisoffenen politischen Diskussion über die künftige Verwendung des denkmalgeschützten Bestands, insbesondere vor dem Hintergrund des Bedarfs an sozialen und kulturellen Flächen im Kreuzviertel.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.22Gebäudebestand Overberg-Schule, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 02437-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Gebäudebestand der Overberg-Schule als Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aufzunehmen. Der entsprechende Vorschlag zur Tagesordnung bezieht sich auf die Sitzung des Gremiums am 30. Juni 2026.
Die Antragstellerin gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Aufnahme des Punktes ist für eine öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.22.1Nachtrag: 29.06.2026 +TV: Gebäudebestand Overberg-Schule, hier: Prüfauftrag (B'90/Die Grünen)Zur Vorlage · 02437-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Prüfauftrag zur aktuellen Beschlussvorlage zum Neubau der Overberg-Grundschule eingebracht. Gegenstand des Antrags ist der Erhalt und die gemeinwohlorientierte Nachnutzung des historischen Hauptgebäudes aus dem Jahr 1897.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Verwaltung in den weiteren Planungsphasen untersuchen soll, unter welchen Bedingungen eine dauerhafte Sanierung des Altbaus anstelle eines Abrisses für Pkw-Stellplätze möglich ist. Dabei soll geprüft werden, wie eine alternative Nutzung des Gebäudes für den Stadtteil Mengede gestaltet werden kann, etwa durch die Übertragung an einen lokalen Bürgerverein für soziokulturelle Zwecke, Nachbarschaftsinitiativen oder als Raumreserve für die offene Ganztagsschule und Jugendfreizeitstätten. Zudem soll die Verwaltung Alternativen für die 23 geplanten Pkw-Stellplätze, wie etwa Quartiersparken oder betriebliches Mobilitätsmanagement, prüfen.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass der Erhalt der im Gebäude gebundenen grauen Energie sowie die Vermeidung von Abfallmassen ökologisch sinnvoll seien. Zudem wird die Chance gesehen, durch eine Nachnutzung Räume für soziale und kulturelle Begegnungen im Quartier zu sichern. Da der Abriss laut Plan erst für das Jahr 2031 vorgesehen ist, wird die Prüfung dieser Alternativen ohne Verzögerung des Gesamtprojekts als möglich erachtet.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 3.23E-Scooter, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 02434-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes zum Thema E-Scooter in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beantragt. Der entsprechende Vorschlag zur Tagesordnung wurde für die Sitzung des Ausschusses am 30. Juni 2026 eingereicht.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt dem Ausschuss zur Einbringung vor und die Sitzung ist als öffentlich gekennzeichnet.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.23.1Nachtrag: 29.06.2026 +TV: E-Scooter, hier: Gem. Antrag (SPD, B'90/Die Grünen + Volt, Die Link +TP)Zur Vorlage · 02434-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen & Volt sowie Die Linke & Tierschutzpartei haben im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen gemeinsamen Zusatzantrag zur Neugestaltung der E-Scooter-Nutzung in Dortmund vorgelegt. Der Antrag fordert die Verwaltung auf, die technische Aktivierung bereits eingerichteter E-Scooter-Abstellflächen im Innenstadtbereich schrittweise umzusetzen. Hierzu sollen die notwendigen technischen Schnittstellen mit den Anbietern hergestellt und die vertraglichen sowie konzessionsbezogenen Regelungen mit den Betreibern verbindlich festgelegt werden.
Geplant ist die Einführung eines hybriden Systems, das in den Innenstadtbereichen ein stationsgebundenes Abstellen an festen Flächen vorschreibt, während in den Außenstadtbezirken weiterhin Free-Floating-Angebote möglich bleiben sollen, sofern die Verkehrslage dies zulässt. Der Antrag sieht zudem vor, dass der Ausschuss einen aktualisierten Rollout-Plan für die Ausweitung dieses Systems erhält.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die Integration von Sharing-Angeboten. In Abstimmung mit dem Anbieter Donkey Republic sollen bestehende und geplante E-Scooter-Abstellstandorte auch für das System der Metropolräder aktiviert und in deren Stationsnetz eingebunden werden. Dies soll durch eine entsprechende Kennzeichnung und Beschilderung der Metropolradstationen als E-Scooter-Standorte erfolgen. Ziel der Vorlage ist es, durch eine geordnete Infrastruktur die Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit zu unterstützen und den Ausbau des Umweltverbunds im Rahmen des Masterplans Mobilität 2030 zu fördern.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.24Leih-E-Scooter, hier: Vorschlag zur TO (Die Linke + TP)Zur Vorlage · 02448-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 30. Juni 2026 wurde ein Vorschlag zur Tagesordnung eingereicht. Der beantragte Tagesordnungspunkt befasst sich mit dem Thema Leih-E-Scooter. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Details zu diesem Anliegen zeitnah konkretisiert werden sollen. Eine abschließende inhaltliche Ausarbeitung der Vorlage steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus. Die Beratung im Ausschuss ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.24.1Nachtrag: 23.06.2026 +NV: Leih-E-Scooter, hier: Bitte um SN (Die Linke + TP)Zur Vorlage · 02448-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün liegt eine Bitte um Stellungnahme zur Situation von Leih-E-Scootern im Dortmunder Stadtgebiet vor. Die Antragsteller werfen der Verwaltung vor, dass die Nutzung von E-Scootern zu Beeinträchtigungen der Barrierefreiheit auf Gehwegen, Radwegen und in Grünanlagen führt. Es wird darauf hingewiesen, dass durch falsch abgestellte Fahrzeuge die Fortbewegung für Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen erschwert wird. Zudem werden Sicherheitsrisiken durch riskante Fahrweisen, das Fahren auf Gehwegen sowie die Nutzung unter Alkoholeinfluss angeführt.
Die Anfrage umfasst zwölf spezifische Fragen an die Verwaltung. Erfragt werden unter anderem die aktuelle Anzahl der im Einsatz befindlichen Leih-E-Scooter sowie die Anzahl der seit dem 1. Januar 2024 eingegangenen Beschwerden über falsch abgestellte Fahrzeuge. Des Weiteren wird nach der Statistik zu Unfällen mit E-Scootern, der Anzahl der Krankenhausbehandlungen infolge solcher Unfälle sowie nach festgestellten Verstößen gegen die Verkehrsregeln gefragt.
Zusätzlich bittet die Anfrage um eine Bewertung der Kosten für die Stadt durch Kontrollen und Entsorgung sowie um Informationen zu geplanten Maßnahmen zum Schutz des öffentlichen Raums. Es wird zudem nach Überlegungen zur Begrenzung der Fahrzeuganzahl, zur Sperrung bestimmter Bereiche oder zur strengeren Handhabung von Sondernutzungserlaubnissen sowie nach einer Einschätzung der Umweltbilanz der Verleihsysteme gefragt.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.25Zurückgezogen: Regenwasser, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 02432-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, das Thema Regenwasser als neuen Tagesordnungspunkt in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aufzunehmen. Der entsprechende Vorschlag zur Tagesordnung wurde für die Sitzung des Ausschusses am 30. Juni 2026 eingereicht.
Die Antragstellerin gab an, dass die inhaltliche Konkretisierung des Anliegens zeitnah erfolgen soll. Die Vorlage liegt zur Einbringung in das Gremium vor und ist für die öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 3.26Schwammstadt Dortmund: KlimaPhalt im Straßenbau, hier: Vorschlag zur TO (Die Linke + TP)Zur Vorlage · 02447-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 02447-26 wurde ein Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 30. Juni 2026 eingereicht. Der beantragte Tagesordnungspunkt trägt den Titel „Schwammstadt Dortmund: KlimaPhalt im Straßenbau“.
Die Verwaltung kündigt an, das entsprechende Anliegen im weiteren Verlauf schnellstmöglich zu konkretisieren. Die Beratung zu diesem Punkt ist für die öffentliche Sitzung des genannten Ausschusses vorgesehen.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.26.1Nachtrag: 23.06.2026 +NV: Schwammstadt Dortmund: KlimaPhalt im Straßenbau, hier: Bitte um SN (Die Linke & TP)Zur Vorlage · 02447-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke und Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Anfrage zur Umsetzung des Schwammstadt-Konzepts in Dortmund eingereicht. Im Zentrum der Anfrage steht die Prüfung von wasserstauenden Alternativen zum herkömmlichen Asphalt im Straßenbau, um die Klimafolgenanpassung in der Stadt zu unterstützen.
Die Antragsteller bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme dazu, ob im Rahmen der Klimafolgenanpassung wasserstauende Baumaterialien in Betracht gezogen wurden oder werden. Zudem wird gefragt, ob die Integration solcher Konzepte in bestehende Tiefbauvorhaben als möglich erachtet wird und ob für derartige Maßnahmen Fördermöglichkeiten zur Entwicklung klimaresilienter Stadtstrukturen bekannt sind.
Als Beispiel für eine technologische Alternative wird der sogenannte Klimaphalt angeführt. Dieser zeichnet sich durch eine helle, offenporige Deckschicht aus Kunstharz aus, die eine höhere Wärmeabstrahlung ermöglicht und die Lärmbelastung reduzieren kann. Die darunter liegenden Schichten sollen in der Lage sein, Wasser aufzunehmen, um die Kanalisation bei Starkregen zu entlasten und durch Verdunstung zur Kühlung beizutragen. Zudem wird auf die Filterfunktion von Mikroplastik hingewiesen. Die Anfrage begründet die Notwendigkeit solcher Maßnahmen mit der Vermeidung von Hitzeinseln und der Reduzierung von Überschwemmungsrisiken sowie der Gefahr von Aquaplaning, wie sie im Masterplan zur integrierten Klimafolgenanpassung (MiKaDo) thematisiert werden.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.27Zurückgezogen: Busdienste Lünen, hier: Vorschlag zur TO (CDU)Zur Vorlage · 01890-26/2 · Vorschlag zur Tagesordnung CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 30. Juni 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Busdienste Lünen“ in die öffentliche Beratung des Gremiums.
Die Fraktion gibt an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage wurde von den Sprechern der Fraktion unterzeichnet.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 3.28Zurückgezogen: Schienenpersonennahverkehr-Halte in Dortmund, hier: Vorschlag zur TO (B'90 & Volt)Zur Vorlage · 02480-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, einen weiteren Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 30. Juni 2026 aufzunehmen. Der vorgeschlagene Punkt befasst sich mit dem Schienenpersonennahverkehr-Halte in Dortmund.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient als Vorschlag zur Tagesordnung für das betreffende Gremium und ist als öffentliche Sitzung angelegt. Eine zuständige Fachabteilung hat die Einbringung des Punktes für den genannten Termin vorbereitet.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 3.29Instandhaltungsmaßnahmen, hier: Vorschlag zur TO (SPD)Zur Vorlage · 02475-26 · Vorschlag zur Tagesordnung SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 30. Juni 2026 einen neuen Tagesordnungspunkt beantragt. Der Antrag betrifft das Thema Instandhaltungsmaßnahmen. Die Ratsfraktion gibt an, das entsprechende Anliegen zeitnah zu konkretisieren. Der Vorgang ist als Beschlussvorlage für eine öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.29.1Nachtrag: 26.06.2026 +TV: Instandhaltungsmaßnahmen, hier: Bitte um SN (SPD)Zur Vorlage · 02475-26/1 · Bitte um Stellungnahme SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Anfrage zur Instandhaltung städtischer Gebäude eingereicht. Im Zentrum der Bitte um Stellungnahme steht die Klärung der Steuerungs-, Priorisierungs- und Finanzierungslogik im Bereich der städtischen Gebäudeinstandhaltung.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, nach welchen konkreten Kennzahlen, Zustandsbewertungen und Priorisierungskriterien Maßnahmen zur Instandhaltung initiiert und eingeordnet werden. Zudem werden Fragen zu den aktuellen und perspektivischen Kostenbedarfen für den städtischen Immobilienbestand gestellt. Hierbei soll das Verhältnis dieser Bedarfe zum verfügbaren Budget sowie zu den gebildeten Instandhaltungsrückstellungen aufgezeigt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage ist die Entwicklung des städtischen Instandhaltungsstaus. Die Fraktion möchte erfahren, ob eine Stabilisierung, ein Abbau oder eine Verschärfung des Zustands zu verzeichnen ist und welche Gründe gegebenenfalls gegen einen Abbau sprechen. Darüber hinaus wird nach der strategischen Gesamtsteuerung der Maßnahmen sowie nach der Logik bei der Bildung, Aufstockung und Verwendung von Instandhaltungsrückstellungen gefragt.
Hintergrund der Anfrage ist die regelmäßige Kenntnisnahme von Sachstandsberichten über Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen durch den Rat der Stadt Dortmund. Die Fraktion strebt durch die Fragen einen Überblick über die Kostenentwicklung und die Effektivität der bestehenden finanziellen und organisatorischen Strukturen zur Verbesserung der Bausubstanz an.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
- 4.1Nachtrag: 23.06.2026 +NV: Bauliche Standards bei Feuerwehr-Immobilien, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 01813-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städtische Immobilienwirtschaft hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 01813-26/2 die Erstellung einer Feuerwehrbauleitlinie befürwortet. Hintergrund der Untersuchung ist eine Anfrage des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 12. Mai 2026, die nach einer Einschätzung zur Zweckmäßigkeit einer solchen Leitlinie fragte, vergleichbar mit der bestehenden Schulbauleitlinie.
Nach Angaben der Verwaltung wird die Einführung einer Feuerwehrbauleitlinie als zielführend und sinnvoll erachtet. Diese Einschätzung wird zudem vom Fachbereich Liegenschaften sowie vom Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz geteilt.
Innerhalb der Verwaltung existiert bereits eine Projektgruppe, die mit der Ausarbeitung der Leitlinie betraut ist. Wesentliche Inhalte der Richtlinie konnten laut der Stellungnahme bereits abgestimmt werden. Die Struktur der geplanten Feuerwehrbauleitlinie soll sich analog zur TEK-Bauleitlinie orientieren. Die Fertigstellung des Dokuments ist für die zweite Hälfte des Jahres 2026 vorgesehen. Die Vorlage dient im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zur Kenntnisnahme.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- 5.1Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen TaxisZur Vorlage · 01108-26/4 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, eine Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr innerhalb des Stadtgebiets zu erlassen und den Taxitarif anzupassen. Die Neuregelung soll mit Wirkung zum 1. September 2026 in Kraft treten.
Die Anpassung der Allgemeinverfügung erfolgt nach einer Überprüfung des Entwurfs, die durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu einem ähnlichen Verfahren in Essen angestoßen wurde. Um die Bestimmtheit der Regelung zu gewährleisten, wurde der Wortlaut so konkretisiert, dass die Mindestbeförderungsentgelte nur für Fahrten gelten, deren Startpunkt, Zielpunkt und gesamter Fahrtweg innerhalb des Dortmunder Stadtgebiets liegen. Eine Ausnahme gilt für Fahrten, bei denen das Stadtgebiet ohne verkehrsbedingten Grund verlassen wurde. Zudem findet die Regelung keine Anwendung auf Krankenfahrten mit entsprechenden Entgeltvereinbarungen sowie auf Aufträge, die nachweislich mindestens eine Stunde vor Fahrtbeginn bei einem Mietwagenunternehmen eingegangen sind. Ziel ist es, die Regelung auf den taxiähnlichen Mietwagenverkehr zu begrenzen.
Parallel dazu wird der Taxitarif für in Dortmund zugelassene Taxis per Rechtsverordnung geändert. Im Rahmen eines Erörterungstermins wurden die Stellungnahmen der beteiligten Verbände und Ratsfraktionen berücksichtigt. Die Neuregelung sieht die Einführung einer Festpreisregelung vor, die auf Grundpreis, Kilometerpreis und etwaigen Zuschlägen basiert, wobei die Wartezeitkomponente entfällt.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig empfohlen - 5.1.1Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis -lag bereits vor-Zur Vorlage · 01108-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die eine Anpassung des Dortmunder Taxitarifs sowie die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für den Mietwagenverkehr vorsieht. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen im lokalen Verkehrssystem. Hintergrund der Vorlage ist ein Gutachten der IGES Mobility GmbH, welches seit dem Jahr 2014 einen Rückgang der Taxiunternehmen um etwa 23 Prozent und einen gleichzeitigen Anstieg der Mietwagenunternehmen um rund 72 Prozent ausweist.
Die Vorlage sieht vor, die Tarifstruktur für in Dortmund zugelassene Taxis mittels Rechtsverordnung zu ändern. Im Tagtarif soll der Grundpreis von 4,50 Euro auf 5,00 Euro steigen. Der Preis für den ersten Kilometer erhöht sich von 2,50 Euro auf 2,80 Euro, während der Preis für jeden weiteren Kilometer von 1,95 Euro auf 2,20 Euro angepasst wird. Im Nachttarif steigt der erste Kilometer von 2,65 Euro auf 2,80 Euro und der weitere Kilometer von 2,10 Euro auf 2,20 Euro; der Grundpreis wird auf 5,00 Euro festgesetzt. Das Wartezeitentgelt soll einheitlich auf 36,00 Euro angepasst werden.
Zusätzlich wird die Einführung einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr nach § 51 a PBefG vorgeschlagen. Die Umsetzung der Tarifänderungen und der neuen Regelungen zum Mindestentgelt ist zum 01.06.2026 vorgesehen. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat die zuständigen Ausschüsse für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie Mobilität, Infrastruktur und Grün, den Hauptausschuss und den Ältestenrat.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.1.2Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis -lag bereits vor-Zur Vorlage · 01108-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Neuregelung der Beförderungsentgelte für Mietwagen und Taxis in Dortmund vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Vorlage zur Erlassung einer Allgemeinverfügung, die Mindestbeförderungsentgelte für den Mietwagenverkehr festlegt und den Taxitarif anpasst.
Im Zentrum der vorgeschlagenen Änderungen steht die Festlegung eines Preisrahmens. Das Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen soll dabei höchstens 20 Prozent unter dem gültigen Taxitarif liegen dürfen. Gleichzeitig soll der Taxitarif so angepasst werden, dass Festpreise sowohl um bis zu 20 Prozent über als auch um bis zu 20 Prozent unter dem regulären Tarif liegen dürfen. Ziel dieser Regelung ist es, einen ausgewogenen Wettbewerb zwischen dem Taxi- und dem Mietwagenverkehr zu ermöglichen und gleichzeitig einen Preiswettbewerb zu begrenzen.
Zudem fordert die Fraktion eine Intensivierung der Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Rückkehrpflicht für Mietwagen gemäß Personenbeförterungsgesetz. Die Verwaltung soll beauftragt werden, Verstöße gegen diese Pflicht konsequent zu ahnden. Über die durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse soll dem zuständigen Fachausschuss innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Regelung Bericht erstattet werden. Die Begründung des Antrags verweist auf die wirtschaftliche Entwicklung der Branche sowie die Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Daseinsvorsorge zu sichern.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich empfohlen - 5.1.3Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis -lag bereits vor-Zur Vorlage · 01108-26/3 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 01108-26/3 befasst sich mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagenverkehr sowie der Anpassung des Taxitarifs für in Dortmund zugelassene Taxis. Nachdem die Vorlage im März 2026 in den relevanten politischen Gremien vertagt wurde, wurde die Initiierung eines runden Tisches durch den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossen. An diesem Treffen am 17. April 2026 nehmen Vertreter von Taxi- und Mietwagenunternehmen, Verbänden, der Bezirksregierung Arnsberg, der Polizei Dortmund, der IHK Dortmund sowie Fraktionen des Rates der Stadt teil. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden geprüft und können in eine Überarbeitung der Allgemeinverfügung einfließen.
Zudem thematisiert das Dokument eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 1. April 2026. Das Gericht hat im Rahmen eines Eilverfahrens gegen eine bereits erlassene Allgemeinverfügung in Essen entschieden, dass deren vorläufiger Vollzug gegenüber zwei Antragstellerinnen nicht zulässig ist. Die Begründung des Gerichts weist auf eine Unbestimmtheit der Regelung hin, da die Erfassung von Fahrten mit Start- oder Zielpunkten innerhalb Essens auch Strecken außerhalb des Stadtgebiets umfasst, was die Berechnung der Entgelte unklar mache. Die Verwaltung prüft derzeit, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf den Entwurf der Dortmunder Allgemeinverfügung hat. Ein Abschluss der Prüfungen und weitere Informationen werden für die Sitzungsperiode Juni/Juli angestrebt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.1.4Taxis und App-basierte Fahrdienstleister -lag bereits vor-Zur Vorlage · 39521-25/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag Die Linke+
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 09.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 03.12.2025 · 1.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.1.5Nachtrag: 23.06.2026 +NV: Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis, hier: ZE-Antrag (CDU)Zur Vorlage · 01108-26/6 · Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat mit der Vorlage 01108-26/6 einen Zusatzantrag eingereicht, der Regelungen für die Beförderungsentgelte im Taxi- und Mietwagenverkehr zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist die Schaffung angepasster Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxiunternehmen und Mietwagenverkehr unter Berücksichtigung des Personenbeförderungsgesetzes.
Der Antrag sieht vor, den Entwurf einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr zu ändern. Demnach soll das mindestens zu erhebende Entgelt für Fahrten mit einem Mietwagen bis zu zehn Prozent unter dem geltenden Tarif für eine vergleichbare Taxifahrt liegen dürfen.
Gleichzeitig beantragt die Fraktion eine Anpassung des Taxitarifs. Konkret soll § 3a Abs. 4 des vorgeschlagenen Taxitarifs so geändert werden, dass bei Fahrten auf vorherige Bestellung ein Tarifkorridor gilt. Der vereinbarte Festpreis darf dabei höchstens um zehn Prozent nach oben oder unten vom aktuell gültigen Beförderungsentgelt nach § 3 des Taxitarifs abweichen.
Die Vorlage ist zur Beratung und Entscheidung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün sowie in den Hauptausschuss und den Rat der Stadt Dortmund vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich empfohlen - 5.1.6Nachtrag: 26.06.2026 +TV: Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis, hier: ZE-Antrag (FDP/BL)Zur Vorlage · 01108-26/8 · Zusatz-/Ergänzungsantrag FDP/Bürgerliste
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe FDP/Bürgerliste hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Vorlage über die Erlassung einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen sowie zur Anpassung des Taxitarifs eingereicht.
Der Antrag sieht vor, das Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen so zu gestalten, dass dieses auf Basis eines Jahresmittelwertes für jeden Anbieter berechnet wird. Damit sollen Nachfrageschwankungen berücksichtigt und der wirtschaftliche Handlungsspielraum der Unternehmen gewahrt werden. Inhaltlich schlägt die Ratsgruppe vor, dass das Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen 30 Prozent unter dem regulären Taxitarif liegen soll.
Zudem beantragt die Ratsgruppe eine Erweiterung des Tarifkorridors für vorbestellte Taxifahrten. Taxiunternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Preise bei solchen Fahrten ebenfalls mit einer Abweichung von bis zu 30 Prozent nach unten vom Taxitarif zu gestalten.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass eine höhere Preisflexibilität die Anpassung an die Nachfrage ermögliche und zur Sicherung der wirtschaftlichen Basis der Unternehmen beitragen könne. Die Ratsgruppe vertritt die Ansicht, dass ein zu enger Tarifkorridor keine Steigerung der Fahrgastzahlen bewirke. Hinsichtlich des Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen wird die Berechnung im Jahresmittel als Kompromiss vorgeschlagen, um die Funktionsfähigkeit digitaler Mobilitätsangebote nicht zu gefährden.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 5.2StadtbahnentwicklungskonzeptZur Vorlage · 01015-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll den Abschlussbericht der ersten Stufe des Stadtbahnentwicklungskonzepts zur Kenntnis nehmen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die zweite Stufe des Konzepts weiter zu bearbeiten, sofern die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Hierbei ist eine Erhöhung der Gesamtaufwendungen für die gutachterlichen Leistungen von 200.000 Euro auf 585.000 Euro netto vorgesehen.
Die Kostenplanung sieht vor, dass bis zum Haushaltsjahr 2025 bereits Aufwendungen in Höhe von 74.850,05 Euro angefallen sind. Für das Jahr 2026 sind 30.000 Euro netto eingeplant. Ab 2027 ist eine Finanzierung von 480.149,95 Euro netto erforderlich, sofern die Genehmigung durch den Stadtkämmerer vorliegt. Diese Kosten verteilen sich auf die Jahre 2027, 2028 und 2029. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch das vorhandene Personal.
Im Rahmen des Konzepts sind bestimmte Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Niederflurnetz gemäß den gesetzlichen Vorgaben verpflichtend umzusetzen. Für weitere spezifische Maßnahmen wird eine detaillierte Untersuchung in der zweiten Stufe empfohlen, während andere Projekte aufgrund fehlender Förderfähigkeit vorerst zurückgestellt werden sollen. Für eine weitere Maßnahme ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie vorgesehen. Insgesamt werden 13 Maßnahmen der Prioritäten A und B für eine detaillierte Untersuchung in der zweiten Stufe empfohlen. Die Beauftragung der zweiten Stufe soll gemäß Stufenvertrag erfolgen, wobei die Planungskosten um 400.000 Euro netto zuzüglich Zusatzleistungen steigen.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig empfohlen - 5.2.1Nachtrag: 23.06.2026 +NV: Stadtbahnentwicklungskonzept, hier: ZE-Antrag (CDU)Zur Vorlage · 01015-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen eines Zusatzantrags zur Vorlage 01015-26 zum Stadtbahnentwicklungskonzept eine Neupriorisierung verschiedener Infrastrukturmaßnahmen beantragt. Die Fraktion fordert eine Konzentration der Planungskapazitäten und Mittel auf Projekte, die zeitnah umsetzbar, förderfähig und rechtlich gesichert sind.
Als vorrangig einzustufende Maßnahmen werden der barrierefreie Ausbau der Haltestellen in der Innenstadt-Ost, im Bereich Brackel sowie der Haltestelle Enscheder Straße sowie die Betriebsstabilisierung der DSW 21 genannt. Zudem beantragt die Fraktion, die Maßnahmen zum Ausbau der Haltestelle Theodor-Fliedner-Heim und die Verlängerung der U44 bis zum Bahnhof Kirchderne in die höhere Prioritätsstufe B zu heben.
Im Gegensatz dazu sollen alle Planungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des ehemaligen HSP/Smart Rhino-Geländes stehen, bis auf Weiteres ausgesetzt werden. Die Fraktion begründet dies mit der ungeklärten Nutzungssituation des Geländes und der damit verbundenen Freisetzung von Arbeitskapazitäten.
Ein weiterer Teil des Antrags sieht vor, bestimmte Projekte aufgrund von Kosten, ökologischen Auswirkungen oder Planungsunsicherheiten nicht weiter zu verfolgen. Davon betroffen sind unter anderem die Verlängerungen der U41 bis Benninghofen/Overgünne, die Anbindung des Flughafens sowie die Zweigstrecke Burgholz Eving. Die Fraktion verweist dabei auf die Herausforderungen durch hohe Investitionskosten, die Inanspruchnahme von Naturschutzgebieten sowie die ökologischen Folgen geplanter Tunnelbauten.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich empfohlen - 5.2.2Nachtrag: 29.06.2026 +TV: Stadtbahnentwicklungskonzept, hier: Gem. ZE-Antrag (SPD, B'90/Die Grünen + Volt, Die Link +TP)Zur Vorlage · 01015-26/4 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen & Volt sowie Die Linke und Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatzantrag zur Vorlage des Stadtbahnentwicklungskonzeptes eingereicht. Der Antrag fordert den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün auf, dem Rat der Stadt Dortmund eine Ergänzung des bestehenden Beschlussvorschlags der Verwaltung zu empfehlen.
Im Zentrum steht die Priorisierung bestimmter Projekte in der zweiten Stufe des Entwicklungskonzepts. Die Verwaltung soll die Verlängerung der U44 von der Westfalenhütte nach Kirchderne sowie die Verlängerung der U46 von den Westfalenhallen über den Signal-Iduna-Park nach Brüninghausen konkretisieren. Zudem wird eine oberirdische Variante für den Innenstadttunnel Ost/Kaiserviertel vorgeschlagen, die eine Verbindung von Körne zum Hauptbahnhof ermöglichen könnte. Im Gegenzug sollen Maßnahmen zur Erschließung von Phoenix-West sowie die Anbindung des Wissenschaftscampus an die U42 vorerst nicht in der zweiten Stufe betrachtet werden.
Der Antrag sieht zudem verbindliche Zeitpläne für die Leistungsphasenplanung bis 2030 und die Durchführung standardisierter Bewertungen zur Sicherstellung der Förderfähigkeit vor. Zur politischen Steuerung wird eine halbjährliche Berichterstattung der Verwaltung an die zuständigen Ausschüsse beantragt. Ergänzend wird ein Vorlaufbetrieb im Busnetz gefordert, der durch eine höhere Taktung und eine Orientierung an der Stadtbahnstruktur eine frühzeitige Verbesserung des ÖPNV-Angebots an den geplanten Trassen anstrebt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig empfohlen - 5.3Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes - Veränderungsbericht 2. Quartal 2026Zur Vorlage · 01914-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01914-26 behandelt den Veränderungsbericht zum Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes für das zweite Quartal 2026. Mit diesem Bericht informiert die Verwaltung die zuständigen politischen Gremien über Anpassungen bei den laufenden Maßnahmen des Tiefbauamtes, die sich seit der Erstellung des ursprünglichen Arbeitsprogramms ergeben haben.
Der Bericht dokumentiert wesentliche Veränderungen in den Projektabläufen, wie etwa Verschiebungen von Bauphasen über den Jahreswechsel hinaus oder vorläufige Projektstopps. Unwesentliche zeitliche Abweichungen von bis zu sechs Monaten sowie kurzfristige Maßnahmen, etwa im Bereich der Straßenoffensive oder der Errichtung von Bushaltestellen, werden nicht aufgeführt. Der Bericht stellt den bisherigen Terminplan den aktuellen Zeitplanungen gegenüber und erläutert die Gründe für die Anpassungen.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes 2026 und Folgejahre; der Bericht selbst löst keine neuen Kosten aus. Die Fördermittelfähigkeit der Projekte bleibt durch die angezeigten Verschiebungen vorerst unberührt. Klimarelevante Prüfungen und mögliche Kompensationsmaßnahmen erfolgen bei der Planung der einzelnen Bauvorhaben separat. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Rat der Stadt sowie die verschiedenen Bezirksvertretungen und Ausschüsse vorgesehen. Ein Folgebericht wird für das dritte Quartal 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.4Barrierefreier Zugang zu E-Ladestationen, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 34006-24/1 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum barrierefreien Zugang zu E-Ladestationen auf die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geantwortet. Zu Beginn des Jahres 2026 umfasst die öffentliche Ladeinfrastruktur in Dortmund etwa 900 Ladesäulen mit rund 1300 Ladepunkten. Davon werden 70 Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum jeweils von E.ON und DEW21 betrieben, ergänzt durch 320 Laternenlader des Projekts Nox-Block. Bei der bisherigen Errichtung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum wurde Barrierefreiheit nicht als gesondertes Kriterium berücksichtigt. Auch in aktuellen Apps oder der Übersicht der Bundesnetzagentur wird das Kriterium Barrierefreiheit derzeit nicht angezeigt.
Für den zukünftigen Ausbau plant die Verwaltung, die Anforderungen der EU-Verordnung AFIR sowie der DIN-Norm DIN SPEC 91504 in die Gestaltungsrichtlinien zu integrieren. Ein vorbereitetes Vergabeverfahren zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur wird voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein; die Auswahl der beteiligten Unternehmen soll Kriterien zur Barrierefreiheit sowie vertragliche Verpflichtungen zur Einhaltung dieser Vorgaben enthalten. Zudem besteht ein Vertrag mit DEW21 über die schrittweise Errichtung von 750 weiteren Laternenladern, die den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen sollen. Hierbei werden neben einer größeren Restgehwegbreite Standorte ohne halbseitiges Gehwegparken gewählt sowie Markierungen und Beschilderungen direkt bei der Errichtung vorgenommen. Eine abschließende Bewertung möglicher Hemmnisse bei der barrierefreien Gestaltung wird erst nach dem Ausbau entsprechender Standorte, voraussichtlich Mitte 2027, möglich sein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.5Mehr Sicherheit für kreuzende Radfahrer auf der Kemminghauser Straße/Am Beisenkamp, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 33340-23/2 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Sicherheit kreuzender Radfahrer im Bereich der Kemminghauser Straße und Am Beisenkamp über den aktuellen Stand der Verkehrsgestaltung informiert. Hintergrund der Untersuchung ist ein Antrag der SPD-Fraktion, der bereits im November 2023 gestellt wurde.
Die Straßenverkehrsbehörde hat die Prüfung des Sachverhalts übernommen. Dabei wurde festgestellt, dass die Zuständigkeit für die Beschilderung im betreffenden Bereich bei der Institution StrassenNRW liegt. Auf Grundlage des vorliegenden Antrags hat die Straßenverkehrsbehörde die Versetzung der Beschilderung gegenüber StrassenNRW angeordnet.
Im Zuge eines Ortstermins am 24. April 2026 wurde überprüft, ob die Maßnahmen umgesetzt wurden. Die Verwaltung hält fest, dass die Beschilderung im Bereich der Kemminghauser Straße und Am Beisenkamp angemessen versetzt worden ist. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Eving sowie im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.6LSA-Steuerung, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 02433-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 30. Juni 2026 beantragt. Der beantragte Punkt trägt die Bezeichnung LSA-Steuerung.
Mit dem Antrag wird die Aufnahme des Themas in die öffentliche Tagesordnung des genannten Gremiums gefordert. Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt zur Einbringung vor.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.6.1Nachtrag: 29.06.2026 +TV: Dynamische, multimodale und verkehrsaufkommensabhängige Steuerung von Lichtsignalanlagen in Dortmund, hier: Gem. Antrag (SPD, B'90/Die Grünen + Volt, Die Link +TP)Zur Vorlage · 02433-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen & Volt sowie Die Linke & Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatzantrag zur dynamischen und multimodalen Steuerung von Lichtsignalanlagen in Dortmund eingebracht. Der Antrag, der im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beraten werden soll, beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung und Umsetzung eines Konzepts für eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung der Ampelanlagen nach dem aktuellen Stand der Technik.
Ziel der Vorlage ist es, bestehende kameragestützte Detektionssysteme konsequent zu nutzen, um den Fuß- und Radverkehr an geeigneten Knotenpunkten zu bevorzugen sowie den ÖPNV-Vorrang durch intelligente Bus- und Stadtbahnvorrangschaltungen auszubauen. Zudem sollen unnötige Wartezeiten reduziert, die Verkehrssicherheit durch Maßnahmen wie den Rückbau freier Rechtsabbieger erhöht und die technische Infrastruktur für adaptive Systeme sowie zukünftige C-ITS-Anwendungen modernisiert werden. Dies umfasst den Aufbau von Schnittstellen zur Verkehrsrechnerzentrale, die Nutzung von Echtzeitdaten und die Anbindung an Verkehrsmodellierungssoftware.
Die Umsetzung soll vorrangig auf Pilotkorridoren erfolgen, die für den Umweltverbund von Bedeutung sind, etwa auf Velorouten, Schulwegen und wichtigen Achsen des ÖPNV. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Ausschuss innerhalb von zwölf Monaten einen Bericht vorzulegen, der einen Umsetzungsfahrplan, ein Priorisierungskonzept, einen Kostenrahmen sowie Informationen zu Fördermöglichkeiten und der Bewertung der verkehrlichen Wirkungen enthält.
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- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich beschlossen
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
Ergebnis: vertagt - 5.7Beirat Nahmobilität, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 02429-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zum Beirat Nahmobilität in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beantragt. Der entsprechende Vorschlag zur Tagesordnung bezieht sich auf die Sitzung des Ausschusses am 30. Juni 2026.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage ist als öffentlicher Tagesordnungspunkt für das betreffende Gremium vorgesehen.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.7.1Nachtrag: 29.06.2026 +TV: Sachstand Beirat Nahmobilität, hier: Gem. Bitte um SN (SPD, B'90/Die Grünen + Volt, Die Link +TP)Zur Vorlage · 02429-26/1 · Gemeinsame Bitte um Stellungnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen & Volt sowie Die Linke & Tierschutzpartei haben im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine gemeinsame Bitte um Stellungnahme zum Sachstand des Beirats Nahmobilität eingereicht. Die Vorlage bezieht sich auf den Beschluss des Ausschusses vom 3. Februar 2026, den Erhalt und die Weiterführung des Beirats sicherzustellen.
Die Antragstellenden bitten die zuständige Stelle um die Beantwortung spezifischer Fragen zur Neuberufung bzw. Wiedereinrichtung des Beirats nach der Kommunalwahl. Dabei geht es insbesondere um den aktuellen Sachstand, den zu erwartenden Zeitpunkt der erneuten Konstituierung sowie mögliche Änderungen bei der Zusammensetzung, der Arbeitsweise oder der Geschäftsordnung des Gremiums. Zudem wird nach den Möglichkeiten der Verwaltung gefragt, den Beirat künftig stärker in die Umsetzung des Masterplans Mobilität 2030 einzubinden.
In der Begründung führen die Fraktionen an, dass der Beirat in der vergangenen Ratsperiode als fachliches Austauschgremium zwischen Verwaltung, Politik, Verbänden und Wissenschaft fungiert hat und Empfehlungen zu Fragen der Fuß-, Rad- und Nahmobilität erarbeitet hat. Eine zeitnahe Wiedereinrichtung des Beirats wird im Hinblick auf die Umsetzung der Mobilitätswende als sinnvoll und erforderlich dargestellt. Die Vorlage ist für die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 30. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.8Unterführung Am Zehnthof, hier: Vorschlag zur TO (CDU)Zur Vorlage · 02418-26 · Vorschlag zur Tagesordnung CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Unterführung Am Zehnthof in die Sitzung am 30. Juni 2026.
Die Fraktion gibt an, das entsprechende Anliegen zeitnah zu konkretisieren. Die Vorlage dient der Einbringung des Themas in das öffentliche Ausschussgremium.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.8.1Nachtrag: 29.06.2026 +TV: Unterführung Am Zehnthof, hier: Antrag (CDU)Zur Vorlage · 02418-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Zusatzantrag zur Verkehrsführung an der Unterführung Am Zehnthof eingebracht. Mit der Vorlage 02418-26/1 wird die Aufhebung der aktuellen Einbahnstraßenregelung im Bereich der Unterführung beantragt. Ziel ist es, die Straße Am Zehnthof wieder für den regulären beidseitigen Verkehr zu öffnen, um den Verkehrsfluss im Stadtbezirk Innenstadt-Ost zu gewährleisten.
Zusätzlich fordert die Fraktion die Verwaltung auf, Maßnahmen zur Reduzierung der Unfallgefahr an der Kreuzung Am Zehnthof/Lange Reihe zu prüfen und umzusetzen. Hierbei wird die Implementierung einer baulich-technischen Lösung angestrebt, die dazu beitragen soll, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und das Bewusstsein für die gegenseitige Rücksichtnahme zu stärken. Die Fraktion begründet das Anliegen damit, dass die aktuelle Regelung den Verkehrsfluss beeinträchtigt, während gleichzeitig der Schutz aller Verkehrsteilnehmer durch technische Anpassungen sichergestellt werden soll. Der Antrag wurde für die Sitzung des Ausschusses am 30. Juni 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 5.9Ottostraße / Ofenstraße, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 02430-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 30. Juni 2026 beantragt. Der betreffende Punkt bezieht sich auf die Kreuzung Ottostraße und Ofenstraße.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt dem Ausschuss zur Einbringung vor und ist als öffentliche Sitzung angekündigt.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.9.1Sachstand barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Ottostraße und Ofenstraße (U43/U44), hier: Bitte um SN (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 02430-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Anfrage zur Barrierefreiheit der Stadtbahnhaltestellen Ottostraße und Ofenstraße eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Sachstand des barrierefreien Umbaus dieser Haltestellen an der Rheinischen Straße, die im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs als Modellhaltestellen für die zukünftige Gestaltung oberirdischer Stadtbahnstationen ausgewählt wurden.
Die Antragstellerin bittet die Verwaltung um Auskunft zum aktuellen Planungsstand, insbesondere zur Qualifizierung der Wettbewerbsergebnisse, zum Status der Leistungsphasen sowie zur Beauftragung von Planungsbüros. Zudem wird nach dem Zeitplan für eine politische Beschlussfassung und die bauliche Umsetzung sowie nach dem Stand der beantragten oder verfügbaren Fördermittel gefragt.
Die Anfrage begründet die Notwendigkeit des Umbaus mit den gesetzlichen Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes, des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der UN-Behindertenrechtskonvention. Es wird darauf verwiesen, dass die Stadt Dortmund den barrierefreien Ausbau des Netzes sukzessive durchführt, wobei bislang 215 von 251 Haltestellen ausgestattet sind. Die Antragstellerin hebt zudem hervor, dass für den Ausbau von Haltestellen derzeit hohe Förderquoten durch Land und Bund zur Verfügung stehen, was eine zeitnahe Umsetzung wirtschaftlich unterstützen würde.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.10Durchführung einer Informationsveranstaltung zur geplanten Sperrung der A45 im Rahmen des Neubaus der Brücke über die Martener Straße, hier: Antrag (CDU)Zur Vorlage · 02382-26 · Antrag zur Tagesordnung CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Antrag gestellt, der die Durchführung einer Informationsveranstaltung zur geplanten Sperrung der A45 im Zusammenhang mit dem Neubau der Brücke über die Martener Straße vorsieht. Ziel der Maßnahme ist es, über die notwendigen Umplanungen des Verkehrs und die damit verbundenen Umleitungsstrecken sowie Ausweichverkehre zu informieren.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung der Stadt Dortmund eine gemeinsame Veranstaltung für die Bezirksvertretungen Huckarde, Lütgendortmund, Mengede, Hombruch und Innenstadt-West plant und durchführt. In die Durchführung soll zudem die Autobahn GmbH einbezogen werden. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit dem Informationsbedarf der Bevölkerung, da die Sperrung der Autobahn im Jahr 2027 Auswirkungen auf die Verkehrsströme in den betroffenen Stadtteilen haben wird. Zudem wird auf den zeitgleichen Beginn der IGA verwiesen.
Darüber hinaus wird beantragt, dass die Bezirksvertretungen der genannten Gebiete sowie der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fortlaufend über den Fortgang der Planung informiert werden. Die Veranstaltung soll dazu dienen, den aktuellen Stand der Baumaßnahme zu erläutern und die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an den anstehenden Veränderungen zu ermöglichen.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.11Überweisung BV Innenstadt-West: Schienen auf der Beurhausstraße -lag bereits zur Sitzung am 12.05.2026 vor-Zur Vorlage · 01438-26 · Anregung und Beschwerde
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.11.1Schienen auf der Beurhausstraße, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 01438-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Thema Schienen auf der Beurhausstraße auf die Anfrage des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün sowie auf eine Eingabe eines Petenten reagiert. Gegenstand der Prüfung war die Frage, ob Gleisanlagen in der Beurhausstraße teilweise entfernt werden können.
Nach Angaben des Tiefbauamtes sieht der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Dortmund und der DSW21 Rückbauten von Gleisanlagen aus Wirtschaftlichkeitsgründen nur vor, wenn ein Vollausbau der Straße ansteht. Da die Beurhausstraße im Bereich mehrerer Kliniken liegt, plant die Stadt eine umfassende Baumaßnahme statt vieler kleinerer Anpassungen, um Verkehrsbehinderungen zu begrenzen. Im Bereich der Hohen Straße bis zur Kleinen Beurhausstraße ist die Einrichtung einer Fahrradstraße vorgesehen, die den Kfz-Verkehr freigibt. In diesem Zuge soll der technisch notwendige Teil der Gleise entfernt werden. Die Umsetzung ist für das Jahr 2028 in einem Förderprogramm vorgesehen, steht jedoch unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel und einer Förderzusage.
Der Vorschlag des Petenten, lediglich wenige Meter der rechten Schiene zu entfernen und die entstandenen Öffnungen mit Asphalt zu verfüllen, wird von der Verwaltung abgelehnt. Eine solche Lösung sei straßenbautechnisch nicht nachhaltig und könne der Verkehrsbelastung sowie Witterungseinflüssen nicht standhalten. Zudem würden zusätzliche Kosten entstehen, die von der DSW21 nicht übernommen würden.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.12Lärmschutzgutachten zum Straßenverkehr an der Planetenfeldstraße, hier: Anfrage zur TO (AfD)Zur Vorlage · 02488-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Anfrage zur Tagesordnung eingebracht, die sich auf die Lärmschutzsituation an der Planetenfeldstraße in Dortmund bezieht. Hintergrund der Anfrage ist die Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf diesem Straßenabschnitt. Nach einer grundlegenden Sanierung galt in Fahrtrichtung Technologiezentrum bis Anfang März eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Lärmschutzes wurde das Tempolimit auf 40 km/h reduziert.
Im Rahmen der Anfrage bittet die Fraktion um die Beantwortung spezifischer Fragen zum zugrunde liegenden Lärmschutzgutachten. Konkret wird gefragt, zu welchem Zeitpunkt das entsprechende Gutachten erstellt wurde und welche Stelle für die Erstellung verantwortlich war. Die Fraktion fordert zudem die Nennung der Anschrift sowie der Kontaktdaten des Erstellers oder die direkte Übersendung des Dokuments an. Darüber hinaus wird die Information erbeten, ob im Vorfeld der Maßnahmen eine Befragung der Anwohner zur Lärmbelastung durchgeführt wurde. Die Vorlage ist für die Sitzung am 30. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.13Abbau von Parkplätzen, hier: Anfrage zur TO (AfD)Zur Vorlage · 02487-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Anfrage zur Tagesordnung eingebracht, die sich mit dem Abbau von Parkplätzen im Dortmunder Stadtgebiet befasst. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass durch die Einrichtung von Fahrradstraßen, den Ausbau des Radschnellwegs RS1 sowie weitere verkehrspolitische Projekte Parkplätze für Anwohner und Pendler entfallen. Konkret wird angeführt, dass allein im Kreuz- und Saarlandstraßenviertel durch den Weiterbau des Radschnellwegs auf absehbare Zeit 176 Stellplätze verloren gehen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung von drei spezifischen Fragen. Zunächst wird nach der genauen Anzahl der Parkplätze gefragt, die im Zeitraum von 2021 bis 2025 aufgrund von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs oder anderer verkehrspolitischer Projekte im Stadtgebiet entfallen sind. Des Weiteren wird die Frage gestellt, ob die Stadtverwaltung für die kommenden Jahre eine Reduktion des Parkplatzabbaus oder einen Ausbau der Stellplätze plant. Abschließend wird nach den Gründen für die Fortführung der aktuellen verkehrspolitischen Maßnahmen gefragt, sofern keine Reduktion des Parkplatzabbaus beabsichtigt ist. Die Anfrage ist für die Sitzung am 30. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.14Nachtrag: 22.06.2026 +NV: Straßenausbau, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 01794-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Straßenausbau in Dortmund detaillierte Informationen zu den finanziellen Mitteln, den durchgeführten Maßnahmen und organisatorischen Entwicklungen vorgelegt. Die Ausgaben für die Straßenunterhaltung, die Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Instandsetzung umfassen im Zeitraum von 2021 bis 2025 sowohl geplante als auch tatsächlich verausgabte Beträge. Während die Planwerte für die Straßenunterhaltung zwischen etwa 5,1 und 9,1 Millionen Euro lagen, bewegten sich die tatsächlichen Ausgaben in den Jahren 2024 und 2025 in einem Bereich von etwa 12,5 Millionen Euro bzw. 9,7 Millionen Euro.
Zusätzlich zu den konsumtiven Ausgaben wurden investive Mittel für die Grunderneuerung sowie die Straßenoffensive eingesetzt. Die Umsetzung der Straßenoffensive 2024/25 begann nach einem Ratsbeschluss im Jahr 2024. Im Jahr 2024 konnten durch drei Großprojekte in der Märkischen Straße, der Mosselde und der Schleefstraße signifikante Flächenmengen realisiert werden.
Hinsichtlich der Organisationsentwicklung im Tiefbauamt wird auf eine zwischen 2021 und 2025 durchgeführte externe Organisationsuntersuchung verwiesen. Im Zuge der Neuausrichtung wurden Empfehlungen zur Stärkung des Betriebs, zur Produktorientierung und zur Implementierung einer Multiprojektkoordination umgesetzt. Zukünftige Verfahrensverbesserungen umfassen die Einführung einer Projektsteuerungssoftware bis Ende 2026, den Einsatz von Building Information Modeling sowie die perspektivische Entwicklung einer Radwegeoffensive.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6Angelegenheiten der Friedhöfe
- 6.1Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2025Zur Vorlage · 01552-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01552-26 behandelt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2025. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 weist eine Bilanzsumme von 65.912.814,12 € sowie einen Jahresverlust in Höhe von 816.146,84 € aus. Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft audalis Treuhand GmbH ergab keine Beanstandungen, sodass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Jahresabschluss sowie den Lagebericht feststellen. Der entstandene Jahresverlust von 816.146,84 € wird durch eine im städtischen Haushalt vorgesehene Verlustübernahme ausgeglichen. Zudem ist die Entlastung des Betriebsausschusses sowie die Entlastung der Betriebsleitung durch den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorgesehen.
Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 51.995,30 €. Dieser Betrag ist zur Deckung der Personalkosten der kaufmännischen Leitung des Krematoriums bestimmt. Die Vorlage sieht keine personellen oder klimarelevanten Auswirkungen vor und es stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Die Zuständigkeit für die Beschlüsse liegt beim Rat der Stadt Dortmund.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.2Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund - Benennung des Prüfers für den JahresabschlussZur Vorlage · 02149-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün soll die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG“ (BKP) als Prüfer für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Friedhöfe Dortmund beschließen. Die Benennung soll durch die Betriebsleitung des Eigenbetriebs ab dem Jahresabschluss 2026 und für eine Dauer von maximal fünf Jahren erfolgen.
Hintergrund der Vorlage ist die Durchführung einer externen Rotation des Wirtschaftsprüfers. Seit dem Jahr 2021 wurden die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft audalis geprüft. Gemäß dem vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund ist ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers nach fünf Jahren vorgesehen.
Die Verwaltung hat unter Einbeziehung des Eigenbetriebs ein Auswahlverfahren durchgeführt und schlägt die Beauftragung der genannten Gesellschaft vor. Die Kosten für die Jahresabschlussprüfung werden vom Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund selbst getragen, sodass keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt entstehen. Personelle oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Zuständigkeit des Ausschusses ergibt sich aus der Betriebssatzung des Eigenbetriebs.
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7Angelegenheiten der Stadtentwässerung
- 7.1Regionalpakt für den Hochwasserschutz Emscher-Lippe des MUNV, Beitritt der Stadt DortmundZur Vorlage · 02075-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Beitritt zum Regionalpakt für den Hochwasserschutz Emscher-Lippe beschließen. Mit dieser Beschlussvorlage wird zudem die rückwirkende Legitimierung der bereits terminierten Unterzeichnung des Paktes beantragt. Die Unterzeichnung des Regionalpaktes ist für den 6. Juli 2026 durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie durch die Emschergenossenschaft und den Lippeverband vorgesehen.
Der Regionalpakt wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, darunter die Bezirksregierungen, Wasserverbände, Kommunen sowie Naturschutzverbände und die Landwirtschaft, erarbeitet. Ziel des Paktes ist die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, die Beschleunigung der Planung, Genehmigung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen sowie der verbesserte Datenaustausch und die Stärkung der Eigenvorsorge. Ein flussgebietsbezogener Ansatz wird dabei als notwendig erachtet, da Hochwasserabflüsse nicht an den Grenzen von Gebietskörperschaften enden.
Die Stadtentwässerung Dortmund hat sich bereits an der Erstellung des Paktes beteiligt. Ein Bestandteil des Textes ist der Bezug auf die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten für städtische Fließgewässer durch die Stadt Dortmund. Durch den Beitritt zum Regionalpakt entstehen für die Stadt Dortmund keine Kosten, und die Umsetzung erfolgt durch das vorhandene Personal. Der Pakt enthält keine rechtlich verbindlichen Verpflichtungen zur Umsetzung angemeldeter Maßnahmen; eine rechtliche Bindung entsteht erst durch die Beantragung von Genehmigungen oder Fördermaßnahmen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.2Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2025Zur Vorlage · 01947-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01947-26 behandelt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2025. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt den Jahresabschluss zum 31.12.2025 mit einer Bilanzsumme von rund 939,3 Millionen Euro und einem Bilanzgewinn von etwa 6,1 Millionen Euro feststellt. Dieser Bilanzgewinn soll dem städtischen Haushalt zugeführt werden.
Zudem ist vorgesehen, die Allgemeine Rücklage sowie die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt um rund 3,6 Millionen Euro zu erhöhen. Diese Anpassung resultiert aus der Differenz zwischen handelsrechtlichen Abschreibungen und gebührenrechtlich ansatzfähigen kalkulatorischen Abschreibungen. Die entsprechende Erhöhung soll im Wirtschaftsplan 2027 veranschlagt werden.
Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Entlastung der Betriebsleitung durch den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün sowie die Entlastung des Betriebsausschusses durch den Rat der Stadt beantragt. Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verlief ohne Beanstandungen und ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Ein Risikobericht der Verwaltung weist darauf hin, dass keine existenz- oder entwicklungsgefährdenden Risiken für die Finanzierung des Eigenbetriebs erkennbar sind. Personelle Auswirkungen durch die Beschlüsse werden nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.3Erster Quartalsbericht 2026 der Stadtentwässerung DortmundZur Vorlage · 01921-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtentwässerung Dortmund hat dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün den ersten Quartalsbericht für das Jahr 2026 vorgelegt. Die Beschlussvorlage dient der Kenntnisnahme der Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebs im ersten Quartal 2026.
Gemäß der Eigenbetriebsverordnung NRW ist der Betriebsausschuss dazu verpflichtet, vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans zu informieren. Der vorliegende Bericht bietet einen Überblick über diese wirtschaftlichen Entwicklungen und die allgemeine Geschäftstätigkeit des betreffenden Zeitraums.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine personellen Auswirkungen entstehen. Im Bereich der Klimarelevanz prüft die Stadtentwässerung bei allen Projekten und Prozessen die Möglichkeiten, einen Beitrag zu den Zielen der Zukunftsinitiative sowie zur Reduzierung von Starkregengefahren zu leisten. Sofern die Entscheidungskompetenz beim Eigenbetrieb liegt, werden entsprechende Maßnahmen bei positiven Ergebnissen umgesetzt. Die Auswirkungen spezifischer Projekte werden in den jeweiligen Sachthemen aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.4Stadtentwässerung im Bereich Westfalenhallen und Strobelallee, hier: Bitte um SN (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 02432-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Antrag auf mündliche Berichterstattung gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die künftige Situation der Stadtentwässerung im Bereich der Strobelallee im Zusammenhang mit dem geplanten Messe-Neubau auf dem Gelände der Westfalenhallen.
Hintergrund der Anfrage ist die geplante Erweiterung der Westfalenhallen durch die Stadt Dortmund. Dabei werden nach Angaben der Fraktion bisher unversiegelte Flächen überbaut, wodurch neue Dach- und Wegeflächen entstehen, die keine Speicherung oder Versickerung von Regenwasser ermöglichen. Die Fraktion bezieht sich dabei auf Informationen aus einer Projektpräsentation im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, wonach das Oberflächenwasser in die Strobelallee abgeführt werden soll.
Die Antragstellerin bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie sich die Situation bei Starkregenereignissen darstellt und ob das Wasser in die Kanalisation geleitet oder Retentionsflächen geschaffen werden. Zudem wird gefragt, ob Möglichkeiten zur Speicherung und anderweitigen Nutzung des Wassers, beispielsweise für die Grünpflege oder die Reinigung von Außenbereichen, bestehen. Die Berichterstattung wird für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses angefragt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.5Abgesetzt: Mündliche Berichterstattung: HochwasserschutzErgebnis: abgesetzt
- 8Angelegenheiten des Grünflächenamtes -nicht besetzt-
- 9Anfragen -nicht besetzt-
- 10Informationen der Verwaltung -nicht besetzt-