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Stellungnahme der Verwaltung

Barrierefreier Zugang zu E-Ladestationen, hier: Stellungnahme der Verwaltung

34006-24/1

ℹ Zur Kenntnis genommen 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum barrierefreien Zugang zu E-Ladestationen auf die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geantwortet. Zu Beginn des Jahres 2026 umfasst die öffentliche Ladeinfrastruktur in Dortmund etwa 900 Ladesäulen mit rund 1300 Ladepunkten. Davon werden 70 Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum jeweils von E.ON und DEW21 betrieben, ergänzt durch 320 Laternenlader des Projekts Nox-Block. Bei der bisherigen Errichtung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum wurde Barrierefreiheit nicht als gesondertes Kriterium berücksichtigt. Auch in aktuellen Apps oder der Übersicht der Bundesnetzagentur wird das Kriterium Barrierefreiheit derzeit nicht angezeigt.

Für den zukünftigen Ausbau plant die Verwaltung, die Anforderungen der EU-Verordnung AFIR sowie der DIN-Norm DIN SPEC 91504 in die Gestaltungsrichtlinien zu integrieren. Ein vorbereitetes Vergabeverfahren zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur wird voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein; die Auswahl der beteiligten Unternehmen soll Kriterien zur Barrierefreiheit sowie vertragliche Verpflichtungen zur Einhaltung dieser Vorgaben enthalten. Zudem besteht ein Vertrag mit DEW21 über die schrittweise Errichtung von 750 weiteren Laternenladern, die den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen sollen. Hierbei werden neben einer größeren Restgehwegbreite Standorte ohne halbseitiges Gehwegparken gewählt sowie Markierungen und Beschilderungen direkt bei der Errichtung vorgenommen. Eine abschließende Bewertung möglicher Hemmnisse bei der barrierefreien Gestaltung wird erst nach dem Ausbau entsprechender Standorte, voraussichtlich Mitte 2027, möglich sein.

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