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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der Tagesordnung
- 1.4Genehmigung der Niederschrift
- 2Einwohnerfragestunde
- 3Berichte/Themen
- 3.1Berichte aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk
- 3.2Berichte aus den Ausschüssen
- 3.3Besetzung der Jury für das Förderprogramm KUNST.DIVERS für das Jahr 2027
- 4Vorlagen
- 4.1Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der BezirksvertretungenZur Vorlage · 01918-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01918-26 sieht eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen vor. Zudem ist eine Überarbeitung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vorgesehen.
Grund für diese Neufassung ist die Novellierung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. November 2025 sowie die Änderung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse. Die Anpassungen sind notwendig, um die geänderten landesrechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die Effizienz der Gremienarbeit zu steigern.
Die Verwaltung gibt an, dass die geplanten Änderungen bereits in einem interfraktionellen Austausch unter Einbeziehung der Verwaltung erörtert wurden. Die entsprechenden Entwürfe wurden zur Beratung in die jeweiligen Gremien eingearbeitet.
Die Beschlussfassung hat keine unmittelbaren personellen oder klimarelevanten Auswirkungen. Finanzielle Folgen resultieren laut Vorlage aus den Änderungen des Landesrechts und nicht aus dem Beschluss des Rates. Der Rat der Stadt ist für die Verabschiedung der Entwürfe zuständig, wobei die Anhörung der Bezirksvertretungen gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben erfolgt. Der Termin für die Beschlussfassung im Rat ist für den 1. Oktober 2026 angesetzt.
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Hauptdokument|2221695|2222153|2222402|2222403|2222408|2222412|2222413
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.09.2026 · 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.09.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 3. Sitzung des Gleichstellungsausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — nicht befasst
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: vertagt - 4.2Sachstandsbericht zum Übergangs- und Anmeldeverfahren für die Sekundarstufe II zum Schuljahr 2025/26Zur Vorlage · 01236-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage des Schulverwaltungsamtes (Nummer 01236-26) dient als Sachstandsbericht zum Übergangs- und Anmeldeverfahren für die Sekundarstufe II zum Schuljahr 2025/26. Der Bericht basiert auf Daten der Amtlichen Schulstatistik sowie des Systems SchülerOnline und wertet die Abgänge aus der Sekundarstufe I sowie die Übergänge in die Sekundarstufe II aus.
Im Jahr 2025 verließen 3.361 Schülerinnen und Schüler die Sekundarstufe I in Dortmund. Davon erreichten 28 % einen Mittleren Schulabschluss und 23,9 % eine Berechtigung für die gymnasiale Oberstufe. Von insgesamt 4.942 betrachteten Übergängen wechselten 39 % in die Gymnasiale Oberstufe, während 18,2 % die berufliche Grundbildung an Berufskollegs nutzen. Im Bereich der vollzeitschulischen Bildungsgänge erhielten 2.937 von 5.294 Bewerbungen Plätze. Bei den Internationalen Förderklassen (IFK) wurden 224 von 299 Bewerbungen berücksichtigt. Ein digitales Verfahren zur Nachvermittlung von Restplätzen führte bei 21 Bewerbungen zu 15 Aufnahmen in qualifizierende Gänge.
Zwei Klassen zur unterjährigen Aufnahme waren im Dezember 2025 mit jeweils 24 Schülern ausgelastet, wobei laut Bericht weitere Kapazitäten fehlen. Im Rahmen der Schulpflichtüberwachung wurden 240 Jugendliche an die Schulaufsichtsbehörde zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren weitergeleitet. Für das Schuljahr 2026/27 entfallen die IFK-Klassen am CJD Berufskolleg. Der Beirat Schule-Arbeitswelt wurde beauftragt, den Bedarf unversorgter Jugendlicher zu ermitteln und neue Angebote zu entwickeln. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund den Bericht zur Kenntnis nimmt. Es sind keine personellen, finanziellen, klimarelevanten oder förderrelevanten Auswirkungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.3Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2026/27Zur Vorlage · 01238-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Schulentwicklung in Dortmund befasst sich mit dem Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2026/27. Das Anmeldeverfahren wurde im Zeitraum vom 6. Februar bis zum 19. März 2026 durchgeführt, wobei für Gesamtschulen ein vorgezogenes Verfahren stattfand.
Zum Ende des Schuljahres 2025/26 verlassen 5.679 Kinder die Grundschulen, während an der Sekundarstufe I insgesamt 5.184 Schulplätze zur Verfügung stehen. Die Anmeldequoten verteilen sich auf 34,4 % für Gymnasien, 33,4 % für Gesamtschulen, 23,9 % für Realschulen und 3,6 % für Hauptschulen. Ein Anteil von 3,1 % der Kinder nutzt Bildungsangebote in Nachbargemeinden.
An den Gymnasien wurden 1.953 Anmeldungen registriert, wodurch die Kapazitätsgrenze durch die Anwendung des Höchstwertes von 29 Schülern pro Klasse eingehalten wird. An den Gesamtschulen übersteigen die Anmeldungen das aktuelle Angebot, wobei ab dem Schuljahr 2027/28 durch neue und erweiterte Schulen acht zusätzliche Schulzüge geschaffen werden sollen. An den Realschulen und Gymnasien werden jeweils zwei zusätzliche Eingangsklassen gebildet, um Anmeldeüberhänge auszugleichen. An Hauptschulen wurden Mindestanmeldezahlen von 18 Schülern erreicht. Im Bereich des sonderpädagogischen Bedarfs wurden 479 Platzangebote für das „Gemeinsame Lernen“ unterbreitet, was die Kapazität von 444 Plätzen übersteigt. Der Bericht sieht keine finanziellen, personellen oder klimarelevanten Auswirkungen vor. Der nächste Sachstandsbericht zur Schulentwicklungsplanung ist für Herbst 2026 vorgesehen.
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- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.4Bewegungs- und Schwimmförderung für Dortmunder Kinder: Sachstand zu den Projekten "Dortmunder Bewegungsmodell" und "Jedes Kind in Dortmund lernt Schwimmen"Zur Vorlage · 01575-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage des Schulverwaltungsamtes (Nummer 01575-26) dient der Information des Schulausschusses sowie des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit über den aktuellen Sachstand der Projekte „Dortmunder Bewegungsmodell“ und „Jedes Kind in Dortmund lernt Schwimmen“. Zudem soll die strategische Begleitung dieser Vorhaben durch das Gremium „Bildungspartner Sport“ unter der Federführung des Regionalen Bildungsbüros zur Kenntnis genommen werden.
Für das Projekt „Jedes Kind in Dortmund lernt Schwimmen“ wurden für den Zeitraum von 2024 bis 2026 Mittel in Höhe von insgesamt 1.550.000 € bereitgestellt. Für die Fortführung dieses Projekts ab dem Jahr 2027 bis zum Juli 2031 wird ein jährlicher Finanzbedarf von 651.000 € veranschlagt. Im Bereich des Schwimmunterrichts sind derzeit 224 Schulschwimmstunden pro Woche durch den Einsatz von Schwimmassistenten abgedeckt.
Für die Weiterführung des „Dortmunder Bewegungsmodells“ im Zeitraum von 2027 bis 2030 wird ein jährliches Budget von 240.000 € benötigt. Die Vorlage enthält zudem Projektsteckbriefe sowie Übersichten der Angebote zu beiden Projekten in den Anlagen. Die Beratung im Schulausschuss ist für den 13. Mai 2026 und im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit für den 9. Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.5Gefährdete Projekte und Maßnahmen mit unklarer Finanzierung ab 2027Zur Vorlage · 01811-26 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Schulausschuss eine Übersicht über Projekte und Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Schulverwaltungsamtes vor, deren Finanzierung ab dem Jahr 2027 nach aktuellem Stand unklar ist. Dieser Bericht folgt auf einen Arbeitsauftrag, der in der Sitzung des Schulausschusses am 3. Dezember 2025 erteilt wurde.
Die Vorlage dient der Dokumentation von Vorhaben, die für die Haushaltsjahre ab 2027 nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vollständig durchfinanziert sind. Zuvor hatte der Ausschuss in seiner Sitzung vom 4. Februar 2026 auf Empfehlung der Verwaltung beschlossen, die Behandlung dieses Arbeitsauftrags auf die Sitzung am 13. Mai 2026 zu vertagen. Ziel dieser Verzögerung war es, eine Darstellung auf Grundlage der aktuellen Haushaltsplanwerte zu ermöglichen. Mit der nun vorgelegten Übersicht erfüllt die Verwaltung den Auftrag zur Identifizierung der gefährdeten Projekte und Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.6Jahresbericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans (Berichtsjahr 2025) inklusive Abschlussbericht DigitalPakt 1.0Zur Vorlage · 01855-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01855-26 legt dem Rat der Stadt Dortmund den Jahresbericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans für das Berichtsjahr 2025 vor. Dieser Bericht umfasst zugleich den Abschlussbericht zum DigitalPakt 1.0. Die Zusammenführung der Berichterstattung erfolgt auf Basis früherer Beschlüsse, um den Stand der Digitalisierung an den Dortmunder Schulen im Gesamtkontext darzustellen.
Der Bericht dokumentiert die Nutzung der im Jahr 2025 systematisch geprüften Fördermöglichkeiten im Rahmen der Medienentwicklungsplanung. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Darstellung der technischen Ausstattung. Zum Ende des Jahres 2025 waren etwa 83.500 Tablets im Einsatz. Die Vorlage führt dazu aus, dass die Priorisierung von Tablets gegenüber Laptops mit einer geringeren jährlichen Umweltbelastung in Form von CO2-Äquivalenten einhergeht. Während der Einsatz der Tablets eine jährliche Belastung von circa 1.730 Tonnen CO2-Äquivalenten verursacht, würde der Einsatz von Laptops laut den Angaben in der Vorlage eine Belastung von 5.558 Tonnen pro Jahr bewirken.
Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, den Schulausschuss sowie den Hauptausschuss und den Ältestenrat sowie in den Rat der Stadt vorgesehen. Es werden keine personellen oder finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.7Geschäftsbericht des Schuljahres 2024/25 der Schulpsychologischen Beratungsstelle für die Stadt Dortmund (SPBS)Zur Vorlage · 02192-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02192-26 dient der Kenntnisnahme des Geschäftsberichts der Schulpsychologischen Beratungsstelle (SPBS) für das Schuljahr 2024/25 durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie den Schulausschuss. Der Bericht wurde bereits im Oktober 2025 digital veröffentlicht und ist über das Rats- und Gremieninformationssystem abrufbar.
Der Bericht dokumentiert die Tätigkeiten der Beratungsstelle in den Bereichen Fortbildung, Supervision, Krisenintervention, Systemberatung sowie in der Einzelfallberatung und Kurzberatung. Ein Schwerpunkt der Arbeit lag auf dem Angebot der telefonischen Kurzberatung, welches nach einer Neustrukturierung im Vorjahr eine hohe Nachfrage verzeichnete. Inhaltliche Schwerpunkte der psychologischen Arbeit waren unter anderem Schulabsentismus, Verhaltensauffälligkeiten sowie psychosomatische und emotionale Auffälligkeiten bei Schülerinnen und Schülern. Weitere behandelte Themen umfassten Mobbing, soziale Situationen in Klassen sowie Kommunikation und Konflikte. Im Bereich der Krisenintervention standen Themen wie Gewalt, Suizidalität und Kinderschutz im Fokus.
Das Personal der Beratungsstelle umfasste im Berichtszeitraum 21 Psychologinnen und Psychologen, eine Verwaltungskraft sowie eine als Systemberaterin für Extremismusprävention abgeordnete Lehrkraft. Auf organisatorischer Ebene wurden die Arbeiten an einem Umzug in neue Räumlichkeiten sowie die Einführung einer datensicheren Fallverwaltungsdatenbank fortgeführt. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch die Kenntnisnahme entstehen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.8Neuausrichtung der Gesamtstrategie Übergang Schule Arbeitswelt im Rahmen des regionalen Übergangsmanagements Schule-ArbeitsweltZur Vorlage · 39244-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Neuausrichtung der Gesamtstrategie „Übergang Schule-Arbeitswelt“ im Rahmen des regionalen Übergangsmanagements zur Kenntnis nehmen. Mit der Umsetzung der Strategie zur Entwicklung von Fachkräften wird das Regionale Bildungsbüro beauftragt, wobei der Beirat „Regionales Übergangsmanagement Schule-Arbeitswelt“ sowie die beteiligte Akteurslandschaft einzubeziehen sind. Eine jährliche Fortschreibung und Berichterstattung erfolgt im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms des Regionalen Bildungsbüros. Personelle Ressourcen werden teilweise über die landesseitige Förderung des Programms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ bereitgestellt, wobei die weitere Förderung ab 2027 derzeit noch ungewiss ist.
Die Weiterentwicklung der Strategie umfasst verschiedene Instrumente und Prototypen, darunter die Fokus-Konferenz sowie die „Berufsfelderkundungen“ über ein Buchungsportal. Weitere Projekte sind ein KI-gestützter Bot für Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen, das „5-Sterne-Praktikum“ sowie der „Dortmunder Workday“. Bis zur nächsten Fokus-Konferenz im Frühjahr 2027 sollen diese Projekte priorisiert werden. Ein Entwurf für ein Finanzierungskonzept eines Projektfonds sowie die Ergebnisse der Testphase des KI-Bots werden im Dezember im Beirat vorgestellt.
Ein Kernbestandteil der Maßnahmen ist der „Ausbildungspakt Dortmund“, der die Vernetzung von Schulen mit lokalen Betrieben zur Förderung von Praktika und Ausbildungsverträgen anstrebt. Als digitale Plattform dient das Portal „Dortmund at work“ für die Vermittlung von Berufsfelderkundungen, Praktika, Ausbildungsplätzen und Freiwilligendiensten. Die rechtliche Grundlage für den Beschluss bildet die Gemeindeordnung.
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- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 29.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.9Jahresbericht Suchtprävention 2025 der Verwaltung und Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Jugendberatung und Suchtvorbeugung FEEDBACKZur Vorlage · 01322-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Jahresbericht der Suchtprävention 2025 der Verwaltung sowie den Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Jugendberatung und Suchtvorbeugung FEEDBACK zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage basiert auf dem Suchtpräventionskonzept aus dem Jahr 2024.
Im Rahmen der personellen Ressourcen wurden in den Fachbereichen 40, 51 und 53 insgesamt vier Stellen aufgestockt. Bei der Fachstelle FEEDBACK wurden drei befristete Stellen bis zum 31. Dezember 2026 geschaffen, um das Programm „Check it!“ umzusetzen. In der Folge stieg die Zahl der erreichten Zielgruppen zwischen den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 um 155,7 % und die Anzahl der erreichten Schulen um 95,8 %. Ein Ausbau des Programms „Check it!“ auf bis zu 40 Schulen ist vorgesehen.
Die Vorlage befasst sich zudem mit der Weiterentwicklung und Verstetigung des Programms „Check it!“. Ziel ist die Sicherstellung der Planbarkeit für Schulen und Kinder- sowie Jugendeinrichtungen durch die dauerhafte Bereitstellung von Fachkräften. Zudem sollen Präventionsangebote zu aktuellen Konsumtrends ausgebaut, die Vernetzung im Suchthilfesystem Dortmund gestärkt und die Öffentlichkeitsarbeit erweitert werden. Eine Nicht-Entfristung der Stellen würde laut Vorlage zu Arbeitslosigkeit der Fachkräfte sowie zu Absagen geplanter Einsätze führen. Statistische Daten des Jahresberichts 2025 belegen unter anderem 15 Veranstaltungen des Programms „Check it!“ mit 1.115 Personen sowie die NACOA-Aktionswoche mit 10 Veranstaltungen und 550 erreichten Personen. Finanzielle, personelle oder klimarelevante Auswirkungen auf die Verwaltung werden als nicht vorhanden angegeben.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.10Assistenz für Kinder und Jugendliche im familiären KontextZur Vorlage · 01053-26/2 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Sozialamt beantwortet in der vorliegenden Vorlage 01053-26/2 die Fragen des Behindertenpolitischen Netzwerks zum Thema Assistenz für Kinder und Jugendliche im familiären Kontext. Ein internes Handlungskonzept wird auf Basis aktueller Erkenntnisse, unter anderem aus der Rechtsprechung, fortlaufend weiterentwickelt.
Seit dem Jahr 2024 wurden 14 Anträge auf Assistenz gestellt. Davon wurden drei Anträge als persönliches Budget bewilligt und eine Einzelvereinbarung mit einem Träger getroffen. Im Rahmen eines Austauschtermins im Januar 2025 zwischen dem Jugendamt, dem Sozialamt, der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung, der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund sowie weiteren Beteiligten wurde vereinbart, dass Beratungsstellen auf mögliche Ansprüche zur Freizeitassistenz hinweisen und die Kontaktstelle für persönliche Assistenz bei der Beantragung eines persönlichen Budgets unterstützt.
Mit Blick auf den geplanten Wechsel der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zum Jugendamt im kommenden Jahr beabsichtigt das Sozialamt, auftretende Bedarfe für die restliche Dauer der eigenen Zuständigkeit über persönliche Budgets oder Einzelvereinbarungen gemäß § 123 Abs. 5 SGB IX zu decken. Die Vergütung der Stundensätze erfolgt dabei im Einzelfall durch Verhandlungen. Gründe für die Nichtbewilligung von Freizeitassistenzleistungen werden nicht statistisch erfasst, wobei häufig ein Bedarf zur Entlastung von Pflegepersonen vorliegt, weshalb in diesen Fällen auf Leistungen der Pflegeversicherung oder der Hilfe zur Pflege verwiesen wurde.
Die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks, eine Broschüre in Leichter Sprache für die Schulsozialarbeit zu erstellen, wurde vom Sozialamt bisher nicht umgesetzt. Die Verwaltung verweist stattdessen in Beratungssituationen auf bestehende Ansprüche und hat den städtischen Internetauftritt im Bereich der Eingliederungshilfe um einen Hinweis zur Freizeitassistenz ergänzt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.11Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft (KdU für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für energetisch sanierten Wohnraum (Klimabonus), Festsetzung der Angemessenheitsgrenze für barrierefreien Wohnraum.Zur Vorlage · 01984-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01984-26 befasst sich mit der Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II, SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss für Soziale Arbeit und Gesundheit, der Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk die Aktualisierung im Rahmen des „Schlüssigen Konzepts“ zur Kenntnis nehmen.
Die durchschnittlichen Kosten der Unterkunft stiegen von 457,20 Euro im Jahr 2021 auf 561,54 Euro im Jahr 2025. Für das Jahr 2026 wird eine Steigerung von etwa zwei Prozent erwartet. Die Nettokaltmietengrenzen für 2026 erhöhen sich je nach Haushaltsgröße um Werte zwischen 20 Euro und 80 Euro. So liegt die Grenze für einen Ein-Personen-Haushalt bei 430 Euro, während sie für einen Fünf-Personen-Haushalt 1.070 Euro beträgt. Auch die Grenzwerte für energetisch sanierten Wohnraum, der sogenannte Klimabonus, werden angepasst, wobei für einen Ein-Personen-Haushalt ein Wert von 510 Euro vorgesehen ist.
Zudem werden die Grenzen für barrierefreien, rollstuhlgerechten und behindertengerechten Wohnraum behandelt. Während die Nettokaltmieten für 202<0xC2>5 und 2026 unverändert bleiben, steigen die Bruttokaltmieten für Haushalte von ein bis sechs Personen um 10 Euro bis 20 Euro. Die neuen Grenzen sind gemäß der Rechtsprechung zum 01.06.2026 in Kraft getreten. Leistungsberechtigte, deren Kosten als unangemessen eingestuft werden, werden per Informationsschreiben benachrichtigt und können Gründe für eine Nichtsenkung, etwa aus gesundheitlichen Gründen, angeben.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.12Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt" hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt" - Weiterleitung an die Stiftung Soziale StadtZur Vorlage · 01306-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über eine Erhöhung der Zuwendungen an die Stiftung Soziale Stadt im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms „Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt“ entscheiden. Konkret geht es um das Projekt „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“. Die Vorlage sieht eine Aufstockung der Mittel um 700.000,00 € vor, um die Kellersanierung sowie die statische Ertüchtigung einer Bestandsmauer zum Nachbargrundstück zu finanzieren.
Hintergrund der Maßnahme ist ein Wasserschaden im Jahr 2023, der im Kellergeschoss zu Verzögerungen im Bauablauf und einem Baustopp geführt hat. Während die oberen Stockwerke bereits genutzt werden können, ist für den Abschluss der Sanierung im Keller ein zusätzlicher Finanzbedarf entstanden. Ein Teil der Kosten resultiert aus Materialpreissteigerungen und statischen Anpassungen, ein weiterer Teil dient der Überbrückung von Kosten, die erst nach Abschluss von Verhandlungen mit den Versicherungen erstattet werden. Die Stiftung hat zugesagt, die Mittel nach einer etwaigen Erstattung an die Stadt Dortmund zurückzuführen.
Die Finanzierung soll im Haushaltsjahr 2026 über außerplanmäßige Mittel im Amt für Stadterneuerung erfolgen. Durch die Erhöhung steigt die gesamte Investitionssumme für das Projekt von ursprünglich 9.970.000,00 € auf insgesamt 10.670.000,00 €. Die Vorlage sieht vor, dass die Mittelbereitstellung zeitnah erfolgen muss, um die Fertigstellung des Gebäudes zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.13Quartiersmanagement Nordstadt - Hier: Änderung Beschluss zu DS-Nr. 00464-25 vom 28.05.2026Zur Vorlage · 02517-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02517-26 sieht eine Änderung des Ratsbeschlusses DS-Nr. 00464-25 zum Quartiersmanagement in der Nordstadt vor. Die Verwaltung schlägt vor, die im Mai 2026 beschlossene Ergänzung aufzuheben, da für diese die finanzielle Deckung fehle und die bewilligten Städtebaufördermittel zweckgebunden für das Sanierungs- und Geschäftsstraßenmanagement sowie den Quartiersfonds eingesetzt werden müssen.
Im Rahmen der Neufassung wird das Vergabe- und Beschaffungszentrum beauftragt, ein Vergabeverfahren für ein Sanierungsmanagement und Geschäftsstraßenmanagement im Stadterneuerungsgebiet „Zentrale Nordstadt“ durchzuführen. Dieser Auftrag umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 und ist mit einer Summe von 3.040.525 Euro dotiert, wobei 70 Prozent durch Städtebauförderungsmittel refinanziert werden. Parallel dazu soll der Quartiersfonds für denselben Zeitraum mit 220.000 Euro betrieben werden, ebenfalls zu 70 Prozent durch Fördermittel gedeckt. Die Gesamtaufwendungen für beide Bausteine belaufen sich auf 3.260.525 Euro, wovon die Stadt Dortmund einen Eigenanteil von insgesamt 978.157,50 Euro trägt.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, für den Tätigkeitsbaustein Quartiersmanagement eine langfristige Lösung zur Aktivierung und Vernetzung der Bewohnerinnen und Bewohner vorzulegen, die im vierten Quartal 2026 zur Beschlussfassung bereitstehen soll. Aufgrund der zeitlichen Notwendigkeit für ein EU-weites Ausschreibungsverfahren erfolgt die Vorlage in den entsprechenden Gremien abweichend von der regulären Beratungsfolge erst nach der Sitzung des Rates.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.14Neubau der Overberg-Grundschule und einer Zweifach-Sporthalle sowie Abbruch der Bestandsgebäude und Herstellung der AußenanlagenZur Vorlage · 39302-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die weitere Planung und Realisierung des Neubaus der Overberg-Grundschule sowie einer dazugehörigen Zweifach-Sporthalle beschlossen. Die Maßnahme umfasst den Abriss der Bestandsgebäude und die Herstellung der Außenanlagen. Auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung beläuft sich das Gesamtvolumen auf 30.720.421,72 Euro. Die Umsetzung der Bauvorhaben wird durch die Städtische Immobilienwirtschaft durchgeführt.
Das Bauvorhaben im Bezirk Mengede ersetzt das bestehende Schulgebäude aus dem Jahr 1897 sowie die derzeitige Turnhalle, die aktuell der Jeanette-Wolff-Schule zugeordnet ist. Hintergrund sind ein fortgeschrittener Abnutzungsgrad sowie ein Sanierungsstau. Zudem soll der Bedarf an Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule (OGS) durch einen Neubau bzw. Anbau an das bestehende OGS-Gebäude aus dem Jahr 2008 gedeckt werden.
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils erfolgt über die Aufnahme von Investitionskrediten. Über die gesamte Finanzierungsdauer wird mit Zinsaufwendungen von bis zu 17.036.033,00 Euro gerechnet. Eine klimaneutrale Umsetzung nach dem QNG-Plus-Standard ist aufgrund der statischen Anforderungen am Kellerausbau und der begrenzten Fläche für Photovoltaikanlagen nicht realisierbar. Dennoch ist die Installation von Photovoltaikmodulen auf Dach und Fassade vorgesehen. Für die Radabstellanlage soll eine Bezuschussung über die Kommunalrichtlinie beantragt werden.
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Hauptdokument|2171432|2199373|2199374|2199375|2199376|2201135|2201184|2201185|2204188|2204225
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · 4. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.15Barrierefreier Zugang zu E-Ladestationen, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 34006-24/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum barrierefreien Zugang zu E-Ladestationen auf die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geantwortet. Zu Beginn des Jahres 2026 umfasst die öffentliche Ladeinfrastruktur in Dortmund etwa 900 Ladesäulen mit rund 1300 Ladepunkten. Davon werden 70 Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum jeweils von E.ON und DEW21 betrieben, ergänzt durch 320 Laternenlader des Projekts Nox-Block. Bei der bisherigen Errichtung der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum wurde Barrierefreiheit nicht als gesondertes Kriterium berücksichtigt. Auch in aktuellen Apps oder der Übersicht der Bundesnetzagentur wird das Kriterium Barrierefreiheit derzeit nicht angezeigt.
Für den zukünftigen Ausbau plant die Verwaltung, die Anforderungen der EU-Verordnung AFIR sowie der DIN-Norm DIN SPEC 91504 in die Gestaltungsrichtlinien zu integrieren. Ein vorbereitetes Vergabeverfahren zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur wird voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein; die Auswahl der beteiligten Unternehmen soll Kriterien zur Barrierefreiheit sowie vertragliche Verpflichtungen zur Einhaltung dieser Vorgaben enthalten. Zudem besteht ein Vertrag mit DEW21 über die schrittweise Errichtung von 750 weiteren Laternenladern, die den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen sollen. Hierbei werden neben einer größeren Restgehwegbreite Standorte ohne halbseitiges Gehwegparken gewählt sowie Markierungen und Beschilderungen direkt bei der Errichtung vorgenommen. Eine abschließende Bewertung möglicher Hemmnisse bei der barrierefreien Gestaltung wird erst nach dem Ausbau entsprechender Standorte, voraussichtlich Mitte 2027, möglich sein.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.16Dynamische, multimodale und verkehrsaufkommensabhängige Steuerung von Lichtsignalanlagen in DortmundZur Vorlage · 02433-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen & Volt sowie Die Linke & Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatzantrag zur dynamischen und multimodalen Steuerung von Lichtsignalanlagen in Dortmund eingebracht. Der Antrag, der im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beraten werden soll, beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung und Umsetzung eines Konzepts für eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung der Ampelanlagen nach dem aktuellen Stand der Technik.
Ziel der Vorlage ist es, bestehende kameragestützte Detektionssysteme konsequent zu nutzen, um den Fuß- und Radverkehr an geeigneten Knotenpunkten zu bevorzugen sowie den ÖPNV-Vorrang durch intelligente Bus- und Stadtbahnvorrangschaltungen auszubauen. Zudem sollen unnötige Wartezeiten reduziert, die Verkehrssicherheit durch Maßnahmen wie den Rückbau freier Rechtsabbieger erhöht und die technische Infrastruktur für adaptive Systeme sowie zukünftige C-ITS-Anwendungen modernisiert werden. Dies umfasst den Aufbau von Schnittstellen zur Verkehrsrechnerzentrale, die Nutzung von Echtzeitdaten und die Anbindung an Verkehrsmodellierungssoftware.
Die Umsetzung soll vorrangig auf Pilotkorridoren erfolgen, die für den Umweltverbund von Bedeutung sind, etwa auf Velorouten, Schulwegen und wichtigen Achsen des ÖPNV. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Ausschuss innerhalb von zwölf Monaten einen Bericht vorzulegen, der einen Umsetzungsfahrplan, ein Priorisierungskonzept, einen Kostenrahmen sowie Informationen zu Fördermöglichkeiten und der Bewertung der verkehrlichen Wirkungen enthält.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich beschlossen
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5Anfragen/Anträge
- 5.1Beschaffung einer mobilen Kommunikationsanlage für Menschen mit HöreinschränkungenZur Vorlage · 03026-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Behindertenpolitische Netzwerk hat einen Antrag zur Tagesordnung für die Sitzung am 10. September 2026 vorgelegt. Darin wird die Verwaltung gebeten, die Beschaffung von zwei mobilen Kommunikationsanlagen für Menschen mit Höreinschränkungen zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Ziel der Maßnahme ist es, die barrierefreie Teilhabe bei Sitzungen, Veranstaltungen und anderen Formaten des Netzwerks sowie vergleichbarer städtischer Veranstaltungen zu verbessern.
Die beantragten Anlagen sollen technische Anforderungen erfüllen, die einen mobilen und netzunabhängigen Einsatz ermöglichen. Konkret werden zwei Teilanlagen angestrebt, die jeweils mit mindestens zwei Handmikrofonen, einem Tischmikrofon für Gruppen von etwa zehn Personen sowie mindestens zehn Empfängern ausgestattet sein sollen. Die Empfänger müssen für die Nutzung mit induktiven Halsringschleifen geeignet sein. Zudem wird eine Kopplung mit bereits vorhandenen Beschallungsanlagen sowie die Bereitstellung von Zubehör wie Kopfhörern, Halsringschleifen, Ladeeinheiten und Transportkoffern gefordert.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass bei öffentlichen Veranstaltungen und Besprechungen aufgrund von Raumakustik oder Distanzen oft Barrieren in der Kommunikation entstehen. Die Verwaltung wird zudem gebeten, nach der erfolgreichen Beschaffung eine der beiden Anlagen dauerhaft dem Behindertenpolitischen Netzwerk sowie der Behindertenbeauftragten zur Verfügung zu stellen, während die zweite Anlage der gesamten Stadtverwaltung zur Nutzung bereitgestellt werden soll. Die Verwaltung soll die technische Ausgestaltung sowie die vergaberechtlichen Schritte prüfen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Hinweise auf Barrierefreiheit und Inklusion in VerwaltungsvorlagenZur Vorlage · 03035-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Behindertenpolitische Netzwerk hat einen Antrag zur Tagesordnung des Behindertenpolitischen Netzwerks eingereicht, der eine Änderung der Struktur von Verwaltungsvorlagen im Rat der Stadt Dortmund vorsieht. Das Gremium bittet darum, alle Verwaltungs- und Beschlussvorlagen um einen festen Oberpunkt mit dem Titel „Hinweise zu Barrierefreiheit und Inklusion“ zu erweitern. Dieser neue Punkt soll analog zu bestehenden Rubriken wie den personellen oder finanziellen Auswirkungen in die Vorlagen integriert werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass in aktuellen Vorlagen häufig keine oder nur unvollständige Informationen zur Barrierefreiheit und Inklusion enthalten sind. Dies erfordere von den Mitgliedern des Netzwerks eine manuelle Suche oder nachträgliche Nachfragen, was zu einem Mehraufwand führe. Die Einführung eines standardisierten Oberpunktes solle die Arbeit für das Netzwerk, andere städtische Gremien sowie die Verwaltung erleichtern.
Der Antrag verweist zudem auf die rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Behindertengleichstellungsgesetz, das Landesgleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie die UN-Behindertenrechtskonvention. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird als kommunale Pflichtaufgabe beschrieben. Als Referenz wird auf die Landesebene verwiesen, wo in Vorlagen zu Gesetzesentwürfen bereits ein entsprechender Punkt zu den Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen aufgenommen wurde.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — überweisen
Ergebnis: überweisen - 5.3Obdachlose Menschen mit Behinderung in DortmundZur Vorlage · 03038-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Behindertenpolitische Netzwerk hat einen Antrag zur Tagesordnung des Behindertenpolitischen Netzwerks für die Sitzung am 10. September 2026 gestellt. Im Zentrum des Antrags steht die Situation obdachloser Menschen mit Behinderungen in Dortmund.
Die Antragstellerin bittet die Stadt Dortmund um Auskunft darüber, ob bereits spezielle barrierefreie und niedrigschwellige Beratungsangebote für diese Personengruppe existieren und falls ja, um welche es sich handelt. Darüber hinaus regt das Behindertenpolitische Netzwerk an, eine gemeinsame Statistik zur Erfassung der Anzahl obdachloser Menschen mit Behinderungen zu erstellen. An dieser Datenerhebung sollen die Aidshilfe, die Wohlfahrtsverbände sowie gemeinnützige Organisationen beteiligt werden.
Als Begründung führt der Antrag an, dass die Zahl der Menschen, die aufgrund von Obdachlosigkeit oder Suchterkrankungen körperliche und seelische Beeinträchtigungen aufweisen, in Dortmund zuzunehmen scheint. Diese Personen seien auf eine umfassende Beratung bezüglich niederschwelliger Hilfsangebote angewiesen, etwa bei der Beantragung von Grundsicherung oder eines Schwerbehindertenausweises, der unter anderem den Anspruch auf kostenlose Fahrten im öffentlichen Nahverkehr beinhaltet. Die geplante Statistik soll dazu dienen, den bestehenden Beratungsbedarf zu ermitteln.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 5.4Installation von taktilen Elementen zur BarrierefreiheitZur Vorlage · 03048-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Behindertenpolitischen Netzwerk eine Stellungnahme der Verwaltung zum aktuellen Sachstand bei der Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen in Stadtbahnstationen angefordert. Grundlage der Anfrage ist eine vorliegende Drucksache aus dem Februar 2025, in der die Installation taktiler Elemente an verschiedenen Haltestellen sowie die Vervollständigung des Ausbaus im Bereich der Stadtbahnanlage am Hauptbahnhof angekündigt wurde.
Konkret bittet die Fraktion um Informationen darüber, welche der genannten Maßnahmen bereits realisiert wurden oder für welchen Zeitpunkt deren Umsetzung geplant ist. Dies betrifft insbesondere die für das Jahr 2026 vorgesehenen Arbeiten an den Haltestellen Parsevalstraße und Buschstraße, die die Installation von Notruf- und Informationssäulen sowie das Aufbringen taktiler Elemente umfassen sollen. Zudem wird um eine Präzisierung der allgemeinen Ankündigung gebeten, wonach weitere Maßnahmen kontinuierlich und ressourcenabhängig vorbereitet werden.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage ist die Frage nach geplanten Maßnahmen im Bereich der Bus- und Bahnangebote im Zusammenhang mit der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027. Hierbei soll geklärt werden, ob die entsprechenden Arbeiten bis zur Eröffnung der Ausstellung am 23. April 2027 abgeschlossen sein werden. Die Vorlage liegt dem Gremium zur Kenntnisnahme vor.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6Mitteilungen