Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft (KdU für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für energetisch sanierten Wohnraum (Klimabonus), Festsetzung der Angemessenheitsgrenze für barrierefreien Wohnraum.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01984-26 befasst sich mit der Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II, SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss für Soziale Arbeit und Gesundheit, der Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk die Aktualisierung im Rahmen des „Schlüssigen Konzepts“ zur Kenntnis nehmen.
Die durchschnittlichen Kosten der Unterkunft stiegen von 457,20 Euro im Jahr 2021 auf 561,54 Euro im Jahr 2025. Für das Jahr 2026 wird eine Steigerung von etwa zwei Prozent erwartet. Die Nettokaltmietengrenzen für 2026 erhöhen sich je nach Haushaltsgröße um Werte zwischen 20 Euro und 80 Euro. So liegt die Grenze für einen Ein-Personen-Haushalt bei 430 Euro, während sie für einen Fünf-Personen-Haushalt 1.070 Euro beträgt. Auch die Grenzwerte für energetisch sanierten Wohnraum, der sogenannte Klimabonus, werden angepasst, wobei für einen Ein-Personen-Haushalt ein Wert von 510 Euro vorgesehen ist.
Zudem werden die Grenzen für barrierefreien, rollstuhlgerechten und behindertengerechten Wohnraum behandelt. Während die Nettokaltmieten für 202<0xC2>5 und 2026 unverändert bleiben, steigen die Bruttokaltmieten für Haushalte von ein bis sechs Personen um 10 Euro bis 20 Euro. Die neuen Grenzen sind gemäß der Rechtsprechung zum 01.06.2026 in Kraft getreten. Leistungsberechtigte, deren Kosten als unangemessen eingestuft werden, werden per Informationsschreiben benachrichtigt und können Gründe für eine Nichtsenkung, etwa aus gesundheitlichen Gründen, angeben.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.09.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 10.09.2026zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026zur Kenntnis genommen
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