5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRWErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 28.04.2026Ergebnis: vertagt
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung / Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- 2.1Mündl. Bericht Frau FüsersErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 2.2Situation Geflüchtete - mündl. BerichtErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 2.3Situation Wohnungs- und Obdachlosigkeit - mündl. Bericht / PräsentationErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 2.4Weitere Themen aus dem Sozialamt - mündl. Bericht
- 2.5Vorstellung des Sozialamtes - mündl. Bericht / PräsentationErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 2.6Entwicklung Drogenkonsumraum - mündl. Bericht
- 2.7AusschussreiseZur Vorlage · 02014-26/1 · Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU, B90/Die Grünen + Volt, Die Linke und die Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt, der die Vorbereitung einer Ausschussreise nach Zürich vorsieht. Die Anfrage richtet sich an die Vorsitzenden des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Der Antrag sieht vor, dass die zuständigen Ratsmitglieder Planungen für eine solche Reise ausarbeiten und dabei zwei verschiedene Varianten prüfen. Die erste Variante sieht eine gemeinsame Reise beider Ausschüsse vor. Die zweite Variante sieht die Bildung einer Delegation vor, die neben dem Oberbürgermeister oder einer stellvertretenden Person der Bürgermeisterschaft sowie den Ausschussvorsitzenden mindestens zwei Mitglieder aus jeder Fraktion umfassen soll. Für beide Optionen sollen die Kosten abgeschätzt und Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Ziel der Reise, die spätestens im Jahr 2027 stattfinden soll, ist die Gewinnung von Einblicken in die Praxis des sogenannten Zürcher Modells. Im Fokus der Besichtigung sollen die Sozialambulanz SIP, das Netzwerk der Drogenkonsumräume sowie der Umgang mit dem tolerierten Mikrohandel mit Drogen und die Maßnahmen gegen den Konsum sowie den Handel mit illegalen Drogen im öffentlichen Raum stehen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig beschlossen
- 19.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3Trägerübergreifende Angelegenheiten
- 4Angelegenheiten des Sozialamts
- 4.1Situation von obdach- und wohnungslosen Menschen mit Behinderungen in DortmundZur Vorlage · 01038-26/2 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beantwortung von Anfragen zum Stand der 01038-26/2 erläutert die Situation von obdach- und wohnungslosen Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Das Sozialamt führt dazu aus, dass keine spezifischen Zahlen zu Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen innerhalb der Gruppe der Wohnungslosen erhoben werden, da eine valide Datenerhebung aufgrund der Lebenslage dieser Personen als schwierig eingestuft wird.
Den Streetworkern des Sozialamtes sind etwa zehn Personen bekannt, die körperlich stark beeinträchtigt sind und auf Rollstühle oder Gehhilfen angewiesen sind, jedoch die städtischen Übernachtungsangebote nicht nutzen. Eine weitere, wechselnde Gruppe von etwa zehn Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen übernachtet regelmäßig in der Männerübernachtungsstelle.
Da die Art und das Ausmaß der Einschränkungen sehr unterschiedlich sind, gibt es keine standardisierten Unterbringungsangebote. Die Betreiber der Notschlafstellen arbeiten mit dem Sozialamt zusammen, um im Einzelfall angemessene Lösungen zu finden. Die regulären Unterbringungsmöglichkeiten sind nicht barrierefrei, wobei bei Bedarf barrierefreie Plätze, etwa in der Übergangseinrichtung Weiße Taube, genutzt werden können. Für Personen, die Unterbringungsorte nicht selbstständig erreichen können, organisiert das Sozialamt bei Bedarf Fahrten mit Taxis oder Behindertenfahrdiensten und übernimmt die anfallenden Kosten.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.2Nachhilfe mit BuT-GeldernZur Vorlage · 00890-26/2 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beantwortung von Anfragen des Sozialamtes befasst sich mit der Verteilung von Mitteln aus dem Bereich Bildung und Teilhabe (BuT) für Lernförderung im Jahr 2025. Die Verwaltung erläutert dazu, dass die Zahlungen auf 39 verschiedene Anbieter verteilt sind. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Online- und Präsenzangeboten ist nicht möglich. Zudem werden die Anbieter in der Darstellung anonymisiert, um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie die Wettbewerbsposition der Unternehmen zu schützen.
Bezüglich der Anfrage zur CDU-Fraktion aus der Sitzung des Schulausschusses vom 4. Februar 2026 hält die Verwaltung fest, dass für einen spezifischen Anbieter ein Kooperationsvertrag seit Januar 2023 besteht. Eine signifikante oder auffällige Zunahme von BuT-Anträgen bei diesem Anbieter im Vergleich zu anderen Leistungserbringern ist nicht feststellbar. Weitere Erkenntnisse zu Unregelmäßigkeiten liegen dem Sozialamt nicht vor.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der bewilligten Anträge und der eingereichten Unterlagen der Anbieter. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die personellen Ressourcen aufgrund gestiegener Fallzahlen, bedingt durch die Wohngeldnovelle zum 1. Januar 202läufig, vorrangig für die Prüfung und Bewilligung der Anträge eingesetzt werden müssen. Aus diesem Grund können systematisierte oder anlassunabhängige Kontrollen der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen derzeit nicht in dem gewünschten Umfang durchgeführt werden, wenngleich anlassbezogene Prüfungen weiterhin stattfinden.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.3Assistenz für Kinder und Jugendliche im familiären Kontext (ursprünglich 39404-25)Zur Vorlage · 01053-26/2 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Sozialamt beantwortet in der vorliegenden Vorlage 01053-26/2 die Fragen des Behindertenpolitischen Netzwerks zum Thema Assistenz für Kinder und Jugendliche im familiären Kontext. Ein internes Handlungskonzept wird auf Basis aktueller Erkenntnisse, unter anderem aus der Rechtsprechung, fortlaufend weiterentwickelt.
Seit dem Jahr 2024 wurden 14 Anträge auf Assistenz gestellt. Davon wurden drei Anträge als persönliches Budget bewilligt und eine Einzelvereinbarung mit einem Träger getroffen. Im Rahmen eines Austauschtermins im Januar 2025 zwischen dem Jugendamt, dem Sozialamt, der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung, der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund sowie weiteren Beteiligten wurde vereinbart, dass Beratungsstellen auf mögliche Ansprüche zur Freizeitassistenz hinweisen und die Kontaktstelle für persönliche Assistenz bei der Beantragung eines persönlichen Budgets unterstützt.
Mit Blick auf den geplanten Wechsel der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zum Jugendamt im kommenden Jahr beabsichtigt das Sozialamt, auftretende Bedarfe für die restliche Dauer der eigenen Zuständigkeit über persönliche Budgets oder Einzelvereinbarungen gemäß § 123 Abs. 5 SGB IX zu decken. Die Vergütung der Stundensätze erfolgt dabei im Einzelfall durch Verhandlungen. Gründe für die Nichtbewilligung von Freizeitassistenzleistungen werden nicht statistisch erfasst, wobei häufig ein Bedarf zur Entlastung von Pflegepersonen vorliegt, weshalb in diesen Fällen auf Leistungen der Pflegeversicherung oder der Hilfe zur Pflege verwiesen wurde.
Die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks, eine Broschüre in Leichter Sprache für die Schulsozialarbeit zu erstellen, wurde vom Sozialamt bisher nicht umgesetzt. Die Verwaltung verweist stattdessen in Beratungssituationen auf bestehende Ansprüche und hat den städtischen Internetauftritt im Bereich der Eingliederungshilfe um einen Hinweis zur Freizeitassistenz ergänzt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — überweisen
Ergebnis: überweisen - 4.4Weiterentwicklung der Hilfen für Wohnungslose MenschenZur Vorlage · 00744-26/3 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet im Rahmen der Vorlage 00744-26/3 die Anfragen der Fraktion Die Linke und Tierschutzpartei zur Weiterentwicklung der Hilfen für wohnungslose Menschen. Laut den Angaben des Sozialamtes stiegen die tatsächlich durchgeführten Zwangsräumungen von 370 im Jahr 2023 über 555 im Jahr 20HD4 auf 652 im Jahr 2025 an. Im gleichen Zeitraum wurden 105, 77 bzw. 63 Haushalte ordnungsrechtlich untergebracht. Eine Unterbringung über das Programm Housing First fand nicht statt, da die Betroffenen nicht der dortigen Zielgruppe entsprechen. Über das Wohnraumvorhalteprogramm wurden 30 Haushalte im Jahr 2023, 24 im Jahr 2024 und 20 im Jahr 2025 untergebracht.
Die Verwaltung gibt an, dass nach den Räumungen keine Obdachlosigkeit auftrat, da die Betroffenen entweder ordnungsrechtlich untergebracht oder durch Eigeninitiative wieder in Wohnraum gefunden wurden. Als Ursache für Wohnungsverluste werden in etwa 90 Prozent der Fälle Mietschulden angeführt, gelegentlich auch Eigenbedarf oder mietwidriges Verhalten. Sanktionen des Jobcenters führten nicht zum Verlust von Wohnraum, da Kürzungen den Anteil der Kosten der Unterkunft nicht betreffen.
Für die Zukunft rechnet die Verwaltung aufgrund steigender Wohnkosten und Inflation nicht mit sinkenden Fallzahlen. Zur Prävention wird das „Präventionsteam Wohnraumsicherung“ eingesetzt, das Fälle aus verschiedenen Rechtsgebieten zentral bearbeitet. Ein frühzeitiges Eingreifen ist laut Verwaltung primär dann möglich, wenn Betroffene sich selbstständig bei den Leistungsträgern melden oder das Team durch das Amtsgericht über Räumungsklagen informiert wird.
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- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.5Nachtrag: 03.06.2026 Situation in der City – soziale Auswirkungen der verstärkten Kontrollen - Unterlagen werden nachversandt -Zur Vorlage · 00334-25/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Situation in der Dortmunder Innenstadt die personelle Ausstattung der mobilen aufsuchenden Sozialarbeit untersucht. Hintergrund der Prüfung war ein Auftrag aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, um festzustellen, ob die Anzahl der Streetworker in Dortmund ausreichend ist. Hierzu wurden auch die personellen Strukturen in den Nachbarstädten Bochum und Gelsenkirchen herangezogen.
In Dortmund sind vier städtische Planstellen für Streetworker sowie verschiedene Träger und Vereine im Einsatz. Ein Vergleich mit den umliegenden Kommunen zeigt unterschiedliche Finanzierungsmodelle: In Bochum und Gelsenkirchen wird die mobile aufsuchende Sozialarbeit durch die Zuweisung finanzieller Mittel an externe Träger wie die Diakonie oder die Caritas durchgeführt. In Gelsenkirchen finanziert die Stadt alle Stellen, während die Caritas keine eigenen Stellenanteile unterhält. In Bochum werden insgesamt 1,75 Stellen zusätzlich finanziert, wobei eine Stelle durch die Diakonie selbst und 0,75 Stellen durch die Bahnhofsmission über Kirchensteuern abgedeckt werden.
Aus fachlicher Sicht wird die aktuelle Anzahl der Streetworker in Dortmund als nicht ausreichend bewertet. Eine abschließende Bestandsaufnahme der personellen Situation in der Stadt ist derzeit noch im Gange.
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- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.6Jährlicher Bericht zur Dortmund-KarteZur Vorlage · 01509-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01509-26 des Sozialamtes dient der Vorlage des jährlichen Berichts zur Dortmund-Karte im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Der Bericht basiert auf einem Beschluss des Ausschusses aus dem Jahr 2023, der eine jährliche Statistik über die Anzahl der ausgestellten Karten, die Inanspruchnahme durch verschiedene Berechtigungsgruppen sowie die Nutzung der Vergünstigungen vorsieht.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 17.814 Dortmund-Karten ausgestellt. Eine genaue Ermittlung der Gesamtzahl der Berechtigten ist aufgrund möglicher Mehrfachbezüge von Leistungen, wie etwa Wohngeld und Kinderzuschlag, nicht möglich. Ein Abgleich der persönlichen Daten zur Identifizierung solcher Überschneidungen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht durchgeführt, zudem sind die verschiedenen Landes- und Bundesverfahren technisch nicht kompatibel. Die Gruppe der SGB II-Leistungsbezieher stellt mit 11.695 Personen die größte Gruppe der Karteninhaber dar, gefolgt von Beziehern von SGB XII-Leistungen mit 2.561 Personen.
Die Nutzung der Karte erfolgte insgesamt 68.299 Mal in verschiedenen Geschäftsbereichen. Die häufigsten Nutzungen verzeichneten der Westfalenpark mit 38.329 Einsätzen sowie die Hallenbäder mit 17.633 Einsätzen. Weitere Nutzungen fanden in den Bibliotheken, im Zoo sowie in kulturellen Einrichtungen wie dem Theater oder der Musikschule statt. Eine Differenzierung der Nutzung nach den jeweiligen Berechtigungsgruppen ist derzeit nicht möglich, da die Karten keine Kennung zum Rechtskreis enthalten. Eine Prüfung der Berücksichtigung eines solchen Merkmals im Zuge der Digitalisierung ist vorgesehen. Zur Bekanntmachung der Karte wurden bereits Werbekampagnen sowie ein Radiospot durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — überweisen
Ergebnis: überweisen - 4.7Nachtrag: 03.06.2026 Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft (KdU für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für energetisch sanierten Wohnraum (Klimabonus), Festsetzung der Angemessenheitsgrenze für barrierefreien Wohnraum. vorlage wird nachversandt -Zur Vorlage · 01984-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01984-26 befasst sich mit der Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II, SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss für Soziale Arbeit und Gesundheit, der Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk die Aktualisierung im Rahmen des „Schlüssigen Konzepts“ zur Kenntnis nehmen.
Die durchschnittlichen Kosten der Unterkunft stiegen von 457,20 Euro im Jahr 2021 auf 561,54 Euro im Jahr 2025. Für das Jahr 2026 wird eine Steigerung von etwa zwei Prozent erwartet. Die Nettokaltmietengrenzen für 2026 erhöhen sich je nach Haushaltsgröße um Werte zwischen 20 Euro und 80 Euro. So liegt die Grenze für einen Ein-Personen-Haushalt bei 430 Euro, während sie für einen Fünf-Personen-Haushalt 1.070 Euro beträgt. Auch die Grenzwerte für energetisch sanierten Wohnraum, der sogenannte Klimabonus, werden angepasst, wobei für einen Ein-Personen-Haushalt ein Wert von 510 Euro vorgesehen ist.
Zudem werden die Grenzen für barrierefreien, rollstuhlgerechten und behindertengerechten Wohnraum behandelt. Während die Nettokaltmieten für 202<0xC2>5 und 2026 unverändert bleiben, steigen die Bruttokaltmieten für Haushalte von ein bis sechs Personen um 10 Euro bis 20 Euro. Die neuen Grenzen sind gemäß der Rechtsprechung zum 01.06.2026 in Kraft getreten. Leistungsberechtigte, deren Kosten als unangemessen eingestuft werden, werden per Informationsschreiben benachrichtigt und können Gründe für eine Nichtsenkung, etwa aus gesundheitlichen Gründen, angeben.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5Angelegenheiten des Gesundheitsamts
- 5.1Bericht: Fachdienst Soziale GesundheitsversorgungZur Vorlage · 02252-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02252-26 des Gesundheitsamtes dient der Information des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht des Fachdienstes Soziale Gesundheitsversorgung, der dem Gremium zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde.
Die Vorlage wurde von einer Stadträtin eingebracht. Aus dem Dokument geht hervor, dass mit der Vorlage keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden sind. Zudem werden keine Fördermittel in Anspruch genommen. Der Bericht selbst ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Entscheidung über die Vorlage war im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit für die Sitzung am 16. Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.2Evaluationsbericht zum Modellprojekt: Gesundheitsfachkraft an GrundschulenZur Vorlage · 02025-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Evaluationsbericht zum Modellprojekt „Gesundheitsfachkraft an Grundschulen“ liegt zur Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien der Stadt Dortmund vor. Das Projekt, das seit dem 1. Februar 2022 an zwei Grundschulen in Lütgendortmund umgesetzt wird, wird durch das GKV-Bündnis für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2026 gefördert. Der Bericht umfasst die Auswertung von Befragungen zum Gesundheitsverhalten von Erst- und Viertklässlern sowie deren Eltern aus den Jahren 2022 und 2025.
Die Ergebnisse der Auswertung zeigen Veränderungen im Gesundheitsverhalten der Kinder an den beteiligten Schulen. Der Anteil an gesundem Ess- und Trinkverhalten stieg von 59 % auf 67 %, während die Rate der Kinder, die frühstücken, von 68 % auf 83 % anstieg. Die täglichen Bewegungseinheiten erhöhten sich von 35 % auf 51 %, und der Anteil der Kinder, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen, nahm von 33 % auf 49 % zu. Im Bereich der Mediennutzung wurde ein Anstieg des eigenen Handybesitzes von 44 % auf 86 % dokumentiert.
Zur langfristigen Sicherung des Projekts wird die Einrichtung einer unbefristeten Planstelle im Gesundheitsamt zum 1. Januar 2027 vorgeschlagen. Die Stelle soll zunächst mit einem Umfang von 32,5 Wochenstunden besetzt und im weiteren Verlauf schrittweise auf eine Vollzeitstelle aufgestockt werden. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Maßnahme keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.3Bericht: Mundgesundheit von Dortmunder KindernZur Vorlage · 02182-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02182-26 des Gesundheitsamtes befasst sich mit dem Bericht zur Mundgesundheit von Kindern in Dortmund. Der Zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalens verpflichtende zahnärztliche Reihenuntersuchungen an Schulen durch. Ergänzend dazu finden Prophylaxeeinsätze in Kindertageseinrichtungen statt. Jährlich werden dabei über 25.000 Untersuchungen durchgeführt, wobei der Fokus auf der Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen liegt.
Der Bericht dokumentiert eine Flächenabdeckung der Grundschuleinsätze in 86 von 89 Einrichtungen. Hinsichtlich der Mundgesundheitsziele 2030 wird festgestellt, dass 58 % der 6- bis 7-Jährigen sowie 71 % der 12-Jährigen ein naturgesundes Gebiss aufweisen, wobei die angestrebten Zielwerte von 80 % beziehungsweise 90 % noch nicht erreicht wurden.
Die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Berichterstattung waren durch Personal aus den Mitteln des Pakt-ÖGD möglich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Beendigung dieser befristeten Stellen zu einer Reduzierung der Untersuchungseinsätze um etwa 40 % führen würde, was einem Rückgang von jährlich rund 10.000 Untersuchungen entspräche. Zudem wird die Verstetigung einer Stelle für Datenanalyse über das Jahr 2026 hinaus angefordert, um die Qualität der Datenerhebung und Berichterstattung zu sichern. Die politischen Gremien sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6Angelegenheiten anderer Fachbereiche
- 6.1Sicherheitsbedenken im Kreuzviertel - Überweisung der BV-Inn-WestZur Vorlage · 01462-26 · Anregung und Beschwerde
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.2Wohnsituation im Kreuzviertel - Überweisung der BV-Inn-WestZur Vorlage · 01619-26 · Anregung und Beschwerde
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- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.3Beschwerde über die Zustände am Heinrich-Schmitz-Platz - Überweisung der BV-Inn-WestZur Vorlage · 01678-26 · Anregung und Beschwerde
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- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.4Situation in der Klosterstraße - Überweisung der BV-Inn-WestZur Vorlage · 01935-26 · Einwohnerfrage
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- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.5Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021 - Vierter Sachstandsbericht zur Umsetzung der wohnungspolitischen AgendaZur Vorlage · 01589-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01589-26 legt den vierten Sachstandsbericht zur Umsetzung der wohnungspolitischen Agenda des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021 vor. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen, wobei die Vorlage auch zur Information für den Seniorenbeirat, verschiedene Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dient. Der nächste Bericht ist für das zweite Quartal 2027 geplant.
Die Vorlage führt potenzielle personelle und finanzielle Mehrbedarfe für bestimmte Aufgaben auf. Geplant ist die Einrichtung eines Gentrifizierungsmonitorings sowie die Fortführung einer Studie zum Wohnraumbedarf mobilitätseingeschränkter Personen. Für die Baulandentwicklung ist die Automatisierung der Geodatenanalyse für das Jahr 2026 vorgesehen. Zudem wird auf die Befristung von 2,5 Vollzeitstellen im Fachbereich 66 2 hingewiesen, deren Laufzeit am 30. Juni 2026 endet; eine Verlängerung wird vorbereitet.
Im Bereich der Wohnungsmarktbeobachtung erfolgt eine jährliche Überprüfung des Wohnungsneubaubedarfs sowie der Kennzahl zur Baurechtschaffung. Im Jahr 2025 wurden 584 Wohneinheiten geschaffen. Das Amt für Wohnen prüft Bindungsverlängerungen bei der Wohnraumförderung spätestens 24 Monate vor Ablauf. Im Jahr 2025 wurden 118 Wohnungen in fünf Projekten verlängert, 21 Wohnungen angekauft und 33 Wohnungen modernisiert. Zudem wurden 189 Gebäude zur Leerstandsermittlung kontrolliert. Eine Innenentwicklungsstrategie soll innerhalb der nächsten zwei Jahre erarbeitet werden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.6Nachtrag: 03.06.2026 Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt" hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt" - Weiterleitung an die Stiftung Soziale StadtZur Vorlage · 01306-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über eine Erhöhung der Zuwendungen an die Stiftung Soziale Stadt im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms „Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt“ entscheiden. Konkret geht es um das Projekt „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“. Die Vorlage sieht eine Aufstockung der Mittel um 700.000,00 € vor, um die Kellersanierung sowie die statische Ertüchtigung einer Bestandsmauer zum Nachbargrundstück zu finanzieren.
Hintergrund der Maßnahme ist ein Wasserschaden im Jahr 2023, der im Kellergeschoss zu Verzögerungen im Bauablauf und einem Baustopp geführt hat. Während die oberen Stockwerke bereits genutzt werden können, ist für den Abschluss der Sanierung im Keller ein zusätzlicher Finanzbedarf entstanden. Ein Teil der Kosten resultiert aus Materialpreissteigerungen und statischen Anpassungen, ein weiterer Teil dient der Überbrückung von Kosten, die erst nach Abschluss von Verhandlungen mit den Versicherungen erstattet werden. Die Stiftung hat zugesagt, die Mittel nach einer etwaigen Erstattung an die Stadt Dortmund zurückzuführen.
Die Finanzierung soll im Haushaltsjahr 2026 über außerplanmäßige Mittel im Amt für Stadterneuerung erfolgen. Durch die Erhöhung steigt die gesamte Investitionssumme für das Projekt von ursprünglich 9.970.000,00 € auf insgesamt 10.670.000,00 €. Die Vorlage sieht vor, dass die Mittelbereitstellung zeitnah erfolgen muss, um die Fertigstellung des Gebäudes zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 6.7Nachtrag: 05.06.2026 Verlängerung der Beschulungsstandorte "ehemalige Frenzelschule" und Heinrich-Schmitz-BildungszentrumZur Vorlage · 01232-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01232-26 sieht die Verlängerung der Beschulungsstandorte „ehemalige Frenzelschule“ und „Heinrich-Schmitz-Bildzentrum“ für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler vor. Der Zeitraum der Verlängerung ist vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2028 geplant. Mit dieser Maßnahme ist die Fortführung befristeter Projekteinsätze im Personalbereich sowie die Bereitstellung zusätzlicher Mittel verbunden.
Für den Zeitraum ab dem Haushaltsjahr 2027 werden zusätzliche Mittel in Höhe von 1.467.137 € beantragt. Zudem ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von 24.800 € für Personalsaufwendungen im Haushaltsjahr 2026 vorgesehen. Die personellen Auswirkungen betreffen insgesamt neun Stellen, unter anderem in der Schulsozialarbeit, im Sekretariat und im Standortmanagement. Die Sachaufwendungen für den Schulbetrieb werden für die Jahre 2026 bis 2028 mit 354.163 €, 850.000 € und 495.837 € veranschlagt.
Das Angebot umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung auf das Regelschulsystem, darunter zusätzlicher Unterricht durch Honorarkräfte, pädagogische Projekte, Stadtteilführungen sowie kulturelle Besuche. Zudem sind Unterstützungsangebote für Eltern, wie Infoveranstaltungen und ein Elterncafé, vorgesehen. Die Bewilligung der Bezirksregierung Arnsberg für die Beschulung außerhalb der Stammschulen des Stadtgymnasiums, des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums und der Marie-Reinders-Realschule gilt bis zum 31. Juli 2028. Zur Sicherstellung des Schulbetriebs sowie der Koordination und Weiterentwicklung der Angebotsstruktur ist die Beibehaltung einer Projektleitung vorgesehen. Die Vorlage durchläuft die zuständigen Gremien bis zum 9. Juli 2026.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — einstimmig empfohlen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7Anträge / Anfragen
- 7.1Beschäftigungsverhältnisse nach §16i SGB IIZur Vorlage · 02180-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für das Gremium L + T eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf das Thema Beschäftigungsverhältnisse nach § 16i SGB II. Die Fraktion bittet darum, diesen Punkt bei der Aufstellung der kommenden Tagesordnung zu berücksichtigen. Eine Konkretisierung des Anliegens durch die Antragstellerin soll zeitnah erfolgen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 7.1.1Beschäftigungsverhältnis nach § 16i SGB IIZur Vorlage · 02180-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eine Bitte um Stellungnahme zur Umsetzung von Beschäftigungsverhältnissen nach § 16i SGB II eingereicht. Im Zentrum der Anfrage stehen Details zur Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen, etwa in der Funktion von Quartierskümmerern.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob diese Arbeitsverhältnisse befristet sind und wie lange die Befristung im Einzelfall dauert. Zudem wird gefragt, ob nicht ausgeschöpfte Lohnkostenzuschüsse auf andere Arbeitgeber übertragen werden können und ob im Kooperationsvertrag mit dem Jobcenter eine Förderungsdauer von weniger als fünf Jahren vereinbart wurde. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die mögliche Verleihung von Arbeitskräften an Wohlfahrtsverbände sowie die genaue Tätigkeitsbeschreibung für die Positionen als Quartierskümmerer.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, in welcher Form eine Betreuung durch das Jobcenter stattfindet und ob der Personalrat in den Prozess der Einstellung einbezogen wurde. Die Anfrage fordert zudem eine Aufschlüsselung der Beschäftigtenzahlen in verschiedenen Bereichen, darunter der Service- und Präsenzdienst, die Schulverwaltung, die Grünpflege sowie die Tätigkeit als Servicedienstleister an Schulen. Abschließend wird gefragt, in welchem Umfang bereits Übernahmen in sozialversicherungspflichtige, dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse stattgefunden haben. Die Begründung der Anfrage verweist auf das Ziel, nachhaltige berufliche Perspektiven für Betroffene zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.2Neuausrichtung der MännerübernachtungsstelleErgebnis: zurückgezogen
- 7.3Maßnahmen zur Eindämmung des offenen Drogenhandels auf Grundlage des Zürcher ModellsZur Vorlage · 02322-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, einen neuen Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 16. Juni 2026 aufzunehmen. Der vorgeschlagene Punkt befasst sich mit Maßnahmen zur Eindämmung des offenen Drogenhandels auf Grundlage des sogenannten Zürcher Modells.
Die Antragstellerin gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient als Vorschlag zur Tagesordnung für das betreffende Gremium und ist als öffentliche Sitzung angelegt. Eine detaillierte inhaltliche Ausarbeitung der Maßnahmen wurde zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht beigefügt.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 7.4Wechselseitige Hospitationen Umfeldmanagement/KODZur Vorlage · 02323-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Tagesordnungspunkt „Wechselseitige Hospitationen Umfeldmanagement/KOD“ in die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 16. Juni 2026 aufzunehmen.
Die Anfrage zur Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung wurde im Rahmen der Vorlage 02323-26 eingereicht. Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Der Status der Vorlage ist als öffentlich gekennzeichnet.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 7.5Gesamtkonzept DrogenkonsumraumZur Vorlage · 02324-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, das Thema eines Gesamtkonzepts für einen Drogenkonsumraum auf die Tagesordnung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu setzen. Der entsprechende Vorschlag zur Tagesordnung ist für die Sitzung am 16. Juni 2026 vorgesehen.
Die Antragstellerin gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage ist als öffentlich eingestuft und dient der Einbringung des genannten Tagesordnungspunktes in das zuständige Gremium.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 7.5.1Nachtrag: 08.06.2026 Gesamtkonzept DrogenkonsumraumZur Vorlage · 02324-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen GRÜNE & Volt haben im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit um einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13. Februar 2025 gebeten. Gegenstand der Anfrage ist die Fortschreibung des Gesamtkonzepts zum Umgang mit den Auswirkungen von Drogenkonsum und Obdachlosigkeit auf die Stadt und Stadtgesellschaft.
Die Anfrage bezieht sich auf den Beschluss des Rates, den Betrieb von zwei Drogenkonsumräumen in der Innenstadt sowie von bis zu zwei weiteren Drogenkonsumorten vorzusehen. Dabei soll untersucht werden, wie die Ausrichtung der Einrichtungen spezifiziert werden kann, um Steuerungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Verwaltung soll in Zusammenarbeit mit Akteuren der Drogen- und Suchthilfe zwei Objekte für mögliche Drogenkonsumräume identifizieren, wobei der bestehende Drogenkonsumraum am Grafenhof prioritär zu berücksichtigen ist. Bei der Standortsuche sollen Kriterien wie die Auswirkungen auf Anwohner, das Gewerbe, den öffentlichen Personennahverkehr sowie die Sicherheit von Schulwegen und Schülerinnen und Schülern geprüft werden.
Die Fraktionen bitten konkret um Auskunft darüber, wann die Vorlage des Gesamtkonzepts durch die Verwaltung zu erwarten ist, wie die Einbeziehung der Akteure der Drogen- und Suchthilfe gestaltet wird und für wann die Eröffnung des temporären Drogenkonsumortes an der Rheinischen Straße 111 geplant ist.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.6Regelmäßige Berichterstattungen des JobcentersZur Vorlage · 02329-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eingereicht. Das Anliegen bezieht sich auf die Aufnahme der regelmäßigen Berichterstattungen des Jobcenters als Tagesordnungspunkt für die Sitzung am 16. Juni 2026.
Die Fraktion gab an, das entsprechende Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient der Einbringung des Punktes in das Gremium und ist als öffentliche Sitzung angelegt. Eine spezifische inhaltliche Ausgestaltung der Berichterstattung wurde zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht im Detail dargelegt.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 7.6.1Nachtrag: 03.06.2026 Regelmäßige Berichterstattungen des Jobcenters zur ArbeitsmarksituationZur Vorlage · 02329-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einen Zusatzantrag zur regelmäßigen Berichterstattung des Jobcenters Dortmund über die aktuelle Arbeitsmarktsituation vorgelegt. Mit dem Antrag wird die Aufnahme eines festen Tagesordnungspunktes unter dem Titel „Aktuelle Arbeitsmarktsituation – Berichterstattung des Jobcenters“ in jede Sitzung des Ausschusses beantragt. Die Geschäftsführung des Jobcenters soll in diesem Rahmen über die aktuelle Lage sowie die Tätigkeiten der Einrichtung informieren.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die bestehende Trägervereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit und der Stadt Dortmund für die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Dortmund. Das Jobcenter ist für die Betreuung und Beratung von fast 90.000 Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen der Grundsicherung zuständig. Neben der finanziellen Unterstützung umfasst das Aufgabenfeld auch die Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche sowie die berufliche Qualifizierung. Da die Politik bereits über den Trägerausschuss und den Beirat in die Arbeit des Jobcenters eingebunden ist, soll durch die regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss eine engere Anbindung an die politischen Prozesse und Entscheidungen des Gremiums erreicht werden.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.6.2Nachtrag: 15.06.2026 Regelmäßige Berichterstattungen des Jobcenters zur ArbeitsmarksituationZur Vorlage · 02329-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einen Zusatzantrag zur regelmäßigen Berichterstattung über die Arbeitsmarktsituation vorgelegt. Mit diesem Ergänzungsantrag zur Drucksache Nr. 02329-26/1 wird vorgeschlagen, den bestehenden Tagesordnungspunkt in „Aktuelle Arbeitsmarktsituation – Berichterstattung des Jobcenters und der Agentur für Arbeit“ umzubenennen.
Ziel der Änderung ist es, neben der Geschäftsführung des Jobcenters künftig auch die Leitung der Agentur für Arbeit regelmäßig in den Ausschuss einzuladen. Die Fraktion begründet diesen Schritt damit, dass durch die Einbeziehung der Agentur für Arbeit eine umfassendere Informationsgrundlage für die politische Arbeit geschaffen werden soll. Während das Jobcenter die Zuständigkeiten nach dem SGB II abdeckt, liefert die Agentur für Arbeit Daten zu den Aufgaben nach dem SGB III, etwa zur Beschäftigungsentwicklung, zum Fachkräftebedarf und zum Ausbildungsmarkt. Eine gemeinsame Berichterstattung beider Institutionen soll dem Ausschuss einen erweiterten Überblick über die Entwicklungen auf dem Dortmunder Arbeitsmarkt ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.7Stärkung der Pflege in DortmundZur Vorlage · 02333-26 · Vorschlag zur Tagesordnung SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 16. Juni 2026 einen neuen Tagesordnungspunkt beantragt. Das Thema der Anfrage lautet „Stärkung der Pflege in Dortmund“.
Mit dem Antrag wird die Aufnahme dieses Punktes in die Beratungsordnung des genannten Ausschusses gefordert. Die Ratsfraktion gibt an, die inhaltliche Ausarbeitung des Anliegens zeitnah zu konkretisieren. Der Vorgang ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 7.7.1Nachtrag: 15.06.2026 Stärkung der Pflege in DortmundZur Vorlage · 02333-26/1 · Gemeinsame Bitte um Stellungnahme
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Die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Volt sowie der Linke und Tierschutzpartei haben eine gemeinsame Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung der Stadt Dortmund gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist die Umsetzung eines Ratsbeschlusses vom 22. Mai 2025, der die Durchführung einer Kampagne zur Fachkräftegewinnung in der Pflege vorsah.
Die Antragstellenden fragen nach den Gründen, warum der politische Auftrag zur Umsetzung einer Kampagne, die unter anderem einen „Pflegemonat“ rund um den Tag der Pflege am 12. Mai 2026 vorsah, bisher nicht realisiert wurde. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten, weshalb die politischen Gremien nicht über den aktuellen Sachstand, mögliche Verzögerungen oder Hindernisse informiert wurden.
Die Anfrage umfasst zudem detaillierte Fragen zur Vorbereitung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens sowie zur Beteiligung verschiedener Dezernate, Fachbereiche und externer Akteure. Es wird nach dem Umfang der Abstimmungen mit dem Netzwerk Pflege und dem Arbeitskreis Image/Marketing gefragt. Zudem soll geklärt werden, ob alternative Kommunikationsaktivitäten durchgeführt wurden oder warum auf entsprechende Maßnahmen verzichtet wurde. Abschließend wird die Verwaltung um Auskunft über die künftige Absicht und den zeitlichen Rahmen zur Umsetzung der beschlossenen Kampagne gebeten. Die Anfrage wird im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8Nachtrag: 15.06.2026 Mitteilungen der Vorsitzenden (TOP 8) hier: suchtpolitische RundreiseErgebnis: zur Kenntnis genommen