Assistenz für Kinder und Jugendliche im familiären Kontext
✦ KI-Zusammenfassung
Das Sozialamt beantwortet in der vorliegenden Vorlage 01053-26/2 die Fragen des Behindertenpolitischen Netzwerks zum Thema Assistenz für Kinder und Jugendliche im familiären Kontext. Ein internes Handlungskonzept wird auf Basis aktueller Erkenntnisse, unter anderem aus der Rechtsprechung, fortlaufend weiterentwickelt.
Seit dem Jahr 2024 wurden 14 Anträge auf Assistenz gestellt. Davon wurden drei Anträge als persönliches Budget bewilligt und eine Einzelvereinbarung mit einem Träger getroffen. Im Rahmen eines Austauschtermins im Januar 2025 zwischen dem Jugendamt, dem Sozialamt, der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung, der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund sowie weiteren Beteiligten wurde vereinbart, dass Beratungsstellen auf mögliche Ansprüche zur Freizeitassistenz hinweisen und die Kontaktstelle für persönliche Assistenz bei der Beantragung eines persönlichen Budgets unterstützt.
Mit Blick auf den geplanten Wechsel der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zum Jugendamt im kommenden Jahr beabsichtigt das Sozialamt, auftretende Bedarfe für die restliche Dauer der eigenen Zuständigkeit über persönliche Budgets oder Einzelvereinbarungen gemäß § 123 Abs. 5 SGB IX zu decken. Die Vergütung der Stundensätze erfolgt dabei im Einzelfall durch Verhandlungen. Gründe für die Nichtbewilligung von Freizeitassistenzleistungen werden nicht statistisch erfasst, wobei häufig ein Bedarf zur Entlastung von Pflegepersonen vorliegt, weshalb in diesen Fällen auf Leistungen der Pflegeversicherung oder der Hilfe zur Pflege verwiesen wurde.
Die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks, eine Broschüre in Leichter Sprache für die Schulsozialarbeit zu erstellen, wurde vom Sozialamt bisher nicht umgesetzt. Die Verwaltung verweist stattdessen in Beratungssituationen auf bestehende Ansprüche und hat den städtischen Internetauftritt im Bereich der Eingliederungshilfe um einen Hinweis zur Freizeitassistenz ergänzt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026überweisen
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