6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRWErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 10.06.2026Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 2Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
- 2.1Bericht der Dezernentin
- 2.2Anerkennung gem. § 75 SGB VIII des Trägers Habitus Ruhr e.V.Zur Vorlage · 02850-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll den Verein Habitus Ruhr e.V. als freien Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkennen. Die entsprechende Beschlussvorlage des Jugendamtes liegt vor.
Die Anerkennung basiert auf der Prüfung, ob der Träger die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele sowie die fachliche und personelle Eignung, einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben zu leisten. Zudem muss die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gegeben sein. Der Verein verfolgt laut Satzung Zwecke wie die Förderung der Erziehung und die Unterstützung von Familien durch Angebote wie sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften, intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe sowie Krisenintervention und begleitete Umgang. Ergänzend umfasst das Spektrum pädagogische Angebote in Bereichen wie Sport, Kunst und Kultur.
Der Träger weist die Gemeinnützigkeit durch eine Bescheinigung des Finanzamtes Dortmund-Ost nach. In der Vergangenheit wurden unter anderem Kooperationen mit der Nordstadtliga und Projekten zur Gewaltprävention durchgeführt. Das Jugendamt empfiehlt die Anerkennung, da die erforderlichen Tatbestandsmerkmale nach den in Dortmund geltenden Grundsätzen erfüllt sind. Die Vorlage sieht keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen vor.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.3Sachstandsbericht des Fachdienstes StreetworkZur Vorlage · 02639-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachdienst Streetwork des Jugendamtes der Stadt Dortmund hat dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einen Sachstandsbericht vorgelegt, der zur Kenntnisnahme bestimmt ist. Der Fachdienst ist für die Betreuung von wohnungslosen sowie von Wohnungslosigkeit bedrohten jungen Menschen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren zuständig.
Die Vorlage beschreibt eine aktuelle räumliche Situation, die den Anforderungen des Angebots nicht mehr entspricht. Aufgrund von Schimmelpilz- und Ungezieferbefall musste die Einrichtung in der Leopoldstraße zum 12. Mai 2026 geschlossen werden. Die Mitarbeitenden nutzen derzeit Büroräumlichkeiten im Jugendamt in der Voßkuhle, während ein Beratungsbüro in der Leopoldstraße genutzt werden kann. Neue Räumlichkeiten für die Einrichtung wurden bislang nicht gefunden. Die bisher als Übergangslösung genutzten Bürocontainer können aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht weiter verwendet werden.
Die Schließung der Einrichtung hat Auswirkungen auf die Versorgung der Zielgruppe, da der Kontakt zu den jungen Menschen aktuell auf zwei Stunden im Außenbereich der Einrichtung reduziert werden muss. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Reduzierung der Angebote zu einer stärkeren Sichtbarkeit von Wohnungslosigkeit im öffentlichen Raum und zu einer Belastung anderer Hilfesysteme führen kann. Zudem wird auf eine hohe Fluktuation im Team sowie auf personelle Einschränkungen in der Betreuung hingewiesen. Die Verlängerung von zwei Projektstellen zur Intensivierung der Präsenz ist bis zum 31. Dezember 2026 genehmigt.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.4Anschaffung von Jugend- und SpielmobilenZur Vorlage · 02460-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt im Rahmen der Vorlage 02460-26 einen Bericht über die Anschaffung von Jugend- und Spielmobilen zur Umsetzung des stadtweiten Handlungskonzeptes zur Aufsuchenden Jugendarbeit zur Kenntnis. Ziel der Maßnahme ist es, durch mobile Angebote eine flexible, sozialraumorientierte Struktur zu schaffen, die Angebote direkt in die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen bringt.
Insgesamt werden vier Fahrzeuge für die zwölf Stadtbezirke bereitgestellt. Die Flotte besteht aus drei Elektrofahrzeugen der Marke Peugeot E-Expert sowie einem Mercedes Sprinter mit Verbrennungsmotor. Zur Förderung der Nachhaltigkeit sind die Fahrzeuge mit Photovoltaikanlagen ausgestattet, um den Energiebedarf weitgehend autark zu decken. Die Fahrzeuge sind funktional gestaltet und bieten neben Sportmaterialien auch digitale Angebote wie WLAN-Hotspots und Bildschirme für E-Gaming. Ein Fahrzeug wird zudem mit einer Rampe für Rollstuhlfahrer ausgestattet.
Die Verteilung der Fahrzeuge erfolgt auf vier Regionalteams: Das Regionalteam West deckt Lütgendortmund, Mengede und Huckarde ab, das Regionalteam Süd die Bezirke Aplerbeck, Hombruch und Hörde. Das Regionalteam Ost ist für Brackel, Eving und Scharnhorst zuständig, während das am Standort des Jugendamtes verortete Fahrzeug die Innenstadt-Bezirke Nord, West und Ost abdeckt. Die Finanzierung der Anschaffung erfolgt unter Einbeziehung von Fördermitteln der Strukturförderung des Landes NRW.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.5Evaluation des Handlungskonzeptes zur stadtweiten Aufsuchenden JugendarbeitZur Vorlage · 02653-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll die Personalprognose zur Kenntnis nehmen, die im Rahmen der Evaluation des stadtweiten Handlungskonzeptes zur Aufsuchenden Jugendarbeit (AJA) erstellt wurde. Die Entwicklung des Konzepts erfolgte durch das Jugendamt in Kooperation mit verschiedenen Trägern sowie der Jugendgerichtshilfe, der Schulsozialarbeit und der Polizei. Im Rahmen des Projekts „Rampe II“ werden für das Jahr 2025 mindestens 20 Wochenstunden aufsuchende Arbeit sowie etwa 150 Einzelberatungstermine dokumentiert. Die Evaluation der Angebote umfasst den Zeitraum von April 2025 bis März 2026.
Die Auswertung der Ergebnisse, die im April 2026 zusammengefasst wird, zeigt einen Bedarf für den Ausbau mobiler Angebote für 14- bis 27-Jährige sowie eine Erweiterung der Einsatzzeiten auf die Abendstunden und Wochenenden auf. Zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ist die Schaffung neuer Stellen und Sachmittel vorgesehen. Die Personalprognose für das Jahr 2026 sieht einen Gesamtbedarf von 36,00 Planstellen vor, was einem Mehrbedarf von 10,13 Planstellen entspricht. Die neuen Stellen sollen zu gleichen Teilen als kommunale Stellen und über Fördermittel für freie Träger eingerichtet werden. Die voraussichtlichen jährlichen Gesamtaufwendungen belaufen sich auf circa 1,0 Millionen Euro, wobei 0,45 Millionen Euro für städtische Personalaufwendungen und 0,55 Millionen Euro für die Förderung freier Träger vorgesehen sind. Die Auswahl der Träger soll über ein Interessenbekundungsverfahren erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.6Neuausrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit Innenstadt-NordZur Vorlage · 01844-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird über eine Neuausrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bereich der Dortmunder Innenstadt-Nord informiert. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Aufhebung des Beschlusses aus dem November 1993 zum Sozialpädagogischen Nordstadtprogramm (SPNP) beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist der Abbau von Doppelstrukturen und die Vermeidung von Doppelfinanzierungen, da viele Angebote bereits in die Regelförderung überführt wurden. Der Arbeitskreis des SPNP ist seit September 2025 Teil der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII im Stadtbezirk Innenstadt-Nord.
Die strukturellen Änderungen betreffen verschiedene Standorte und Träger. Im Rahmen der Professionalisierung der Nordstadtliga entsteht an der Burgholzstraße ein neues Communitycenter, dessen Innenausbau sich aufgrund einer Asbestbelastung verzögert. Am Standort Bergmannstraße 51 wurde der Mietvertrag durch das Jugendamt zum 31. Dezember 2026 gekündigt. In Abstimmung mit der Planerladen gGmbH erfolgt eine Neuausrichtung der Trägerverantwortung, während die Standorte Martha-Gillessen-Straße und Münsterstraße weitergeführt werden. Für die Nachnutzung der Bergmannstraße wird ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Das Angebot der Stadtteil-Schule e.V. wurde in die Einrichtung „BRIXX“ in der Missundestraße verlagert.
Finanzielle Auswirkungen der Umstellung ergeben sich nicht, da Teile der SPNP-Angebote in bestehende Fünfjahresverträge integriert wurden und die verbleibenden Mittel zur Kompensation von Mehrbedarfen genutzt werden.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.7Fortführung und strukturelle Weiterentwicklung des Projektes „Ankoppeln“ zur Unterstützung und Integration der afrikanischen Diaspora in DortmundZur Vorlage · 02657-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll die Fortführung und strategische Weiterentwicklung des Projektes „Ankoppeln“ beschließen. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Unterstützung und Integration der afrikanischen Diaspora in Dortmund zu fördern. Die geplante Umsetzung sieht vor, die bisherige temporäre Erprobungsstruktur in ein dauerhaftes Angebot für die Stadtteile Dortmund-Nord, West und Scharnhorst zu überführen.
Die finanzielle Planung sieht für die Jahre 2027 bis 2030 jährliche Aufwendungen in Höhe von jeweils 200.000,00 Euro im Produkt 51_0060301 vor. Diese Kosten sind im Haushaltsplan 2025/2026 ff. berücksichtigt und führen nicht zu einer Ausweitung der Teilergebnisplanung des Jugendamtes. In der bisherigen Modellprojektphase, die am 1. Januar 2024 begann, erfolgte eine paritätische Kostenteilung zwischen der Stadt Dortmund und dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen bei einem jährlichen Gesamtfördervolumen von 332.000,00 Euro.
Das Projekt ist im Jugendamt, dem Kommunalen Integrationszentrum und dem zuständigen Ministerium verankert. Während der Modellphase wurden jährlich etwa 1.500 Kinder und Jugendliche sowie 850 Familien erreicht. Die inhaltliche Weiterentwicklung umfasst die Unterstützung von Vereinen bei der Träger-Anerkennung nach § 75 SGB VIII, den Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft der offenen Türen sowie die Sicherung fester Standorte. Weitere Schwerpunkte sind die Offene Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, ein Jugendforum sowie die Vertiefung der Kooperation mit der FHH-Koordinierungsstelle.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 2.8Abschlussbericht zum Projekt „Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Dortmund“Zur Vorlage · 02519-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02519-26 zum Abschlussbericht des Projekts „Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Dortmund“ wird dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Projekt des Jugendamtes wurde mit dem Ziel eingerichtet, die psychische Gesundheit junger Menschen durch wissenschaftlich fundierte Präventions- und Unterstützungsangebote nachhaltig zu fördern.
Im Rahmen des Projekts wurden auf Basis einer Bedarfsanalyse drei zentrale Handlungsschwerpunkte entwickelt: Die Beratungs- und Gruppenangebote „Soulsurfer“ für Kinder aus suchtbelasteten Familien, der „Reset Room“ zur Prävention von Depressionen und Angststörungen sowie die Unterstützung für „Young Carer“, also junge Menschen mit Pflegeverantwortung in der Familie. Die Projektstellen übernehmen dabei Funktionen in der Koordination, Vernetzung und Qualitätssicherung zwischen der Jugendhilfe, Schulen und dem Gesundheitswesen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die im Projekt eingesetzten Stellen, darunter eine Psychologin und eine Sozialarbeiterin, die Finanzierung jedoch lediglich bis zum 31. Dezember 2026 gesichert ist. Laut Vorlage ist nach aktuellem Stand keine Fortführung der Stellen vorgesehen. Ein Ende der Projektarbeit würde den Wegfall der etablierten Angebote und der aufgebauten Kooperationsstrukturen bedeuten, da der Bedarf an diesen Unterstützungsleistungen weiterhin besteht. Eine Verstetigung der Stellen wird als notwendiger Schritt zur Sicherung der kommunalen Infrastruktur beschrieben.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.9Abschlussbericht über Personalentwicklungsmaßnahmen in den Jugendhilfediensten (51/2) des JugendamtesZur Vorlage · 02360-26/1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02360-26/1 des Jugendamtes dient der Kenntnisnahme des Abschlussberichts über die Personalentwicklungsmaßnahmen in den Jugendhilfediensten (51/2). Die Maßnahmen basieren auf dem im Jahr 2022 verabschiedeten Fachkonzept „Personaloffensive für die Jugendhilfedienste“, welches als Reaktion auf eine hohe Personalfluktuation, Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung und einen Rückgang der durchschnittlichen Berufserfahrung in den Jahren bis 2022 entwickelt wurde.
Ziel des Projekts war es, die Attraktivität des Arbeitsbereichs zu steigern, die Personalgewinnung zu verbessern und die Personalsituation langfristig zu stabilisieren. Im Rahmen der dreieinhalbjährigen Projektlaufzeit wurden Handlungsfelder gemeinsam mit den Beschäftigten identifiziert und in einem Projektplan gebündelt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen ist ein Weiterqualifizierungskonzept zum Jugendhilfemanager. Dieses ermöglicht es Leitungskräften der Jugendhilfedienste mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung und entsprechenden Fortbildungen, eine Perspektive zur Weiterentwicklung zu erhalten. Damit sollen Fach- und Führungskräfte gebunden und Wissensverluste vermieden werden. Zudem wurde die Teamkoordination innerhalb der bestehenden Ressourcen ausgeweitet, um die Qualität im Kinderschutz zu sichern und Entwicklungsperspektiven für Nachwuchskräfte zu schaffen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützt das strategische Ziel des Jugendamtes für den Zeitraum 2026–2036, die Attraktivität als Arbeitgeberin und die systematische Personalentwicklung zu stärken. Durch die Maßnahmen werden keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.10Personalentwicklungsstrategie des JugendamtesZur Vorlage · 02509-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02509-26 sieht die Einführung einer einheitlichen Personalentwicklungsstrategie für das Jugendamt vor. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll diese Strategie zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung des Jugendamtes mit deren Umsetzung beauftragen.
Die Strategie basiert auf dem strategischen Ziel 9 des Jugendamtes für den Zeitraum 2026 bis 2030, das die Positionierung der Behörde als attraktive Arbeitgeberin sowie die Sicherung der Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der Organisation vorsieht. Ziel ist es, Entwicklungsperspektiven für die Mitarbeitenden transparent zu gestalten und eine zentrale strategische Steuerung mit einer bereichsspezifischen, partizipativen Umsetzung zu verbinden.
Die Verwaltung begründet die Maßnahme mit dem Fachkräftemangel sowie steigenden fachlichen Anforderungen und einer zunehmenden Arbeitsverdichtung. Als Grundlage dienen Erfahrungen aus dezentralen Entwicklungsprozessen, etwa im Bereich der Erzieherischen Hilfen. Dort konnte durch ein Maßnahmenprogramm die Fluktuationsquote von 46,3 % im Jahr 2022 auf 26,1 % gesenkt und die Besetzungsquote auf einem Niveau von rund 100 % stabilisiert werden. Die neue Strategie führt die bisherigen Erkenntnisse nun in einem einheitlichen Gesamtrahmen für das gesamte Jugendamt zusammen.
Mit der Umsetzung der Strategie sind laut Vorlage keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden, und es stehen keine Fördermittel zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mit Änderungen einstimmig beschlossen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 3Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe
- 3.1Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU/SPD/B90 Die Grünen - Projekt „Rampe \\“ | Überweisung aus der BV HördeZur Vorlage · 02369-26 · Gemeins. Antrag zur Tagesordnung B/BV
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung der Bezirksvertretung Hörde für die Sitzung am 23. Juni 2026 vorgelegt. Mit dem Antrag wird die Bezirksvertretung Hörde gebeten, den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) sowie den Rat der Stadt Dortmund dazu aufzufordern, das stadtweite Handlungskonzept zur aufsuchenden Jugendarbeit und dessen flächendeckende Evaluation zu beschließen. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Überführung des Projekts „Rampe“ in die Regelstruktur des Jugendamtes.
Das Projekt „Rampe“ wurde im Oktober 2018 im Stadtbezirk Hörde initiiert. Die Mitarbeitenden des Projekts sind auf den Straßen des Bezirks präsent und erreichen monatlich durchschnittlich etwa 250 Jugendliche im Alter von 11 bis 27 Jahren. Neben der aufsuchenden Arbeit werden feste Öffnungszeiten in den Räumlichkeiten der Semerteichstraße genutzt.
Das zugrunde liegende Handlungskonzept wurde vom Jugendamt unter Beteiligung der AWO, der GrünBau gGmbH, der katholischen Kirchengemeinde Pfarrei St. Clara, der Jugendgerichtshilfe sowie der Polizei entwickelt. Ziel des Konzepts ist die Schaffung einer flexiblen, stadtweiten Angebotsstruktur zur Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe, Demokratie, Integration und Inklusion. Durch den beantragten Beschluss sollen mobile Teams dauerhaft etabliert, Netzwerkkooperationen verbindlich vereinbart und Instrumente zur Wirkungsmessung verankert werden, um gleichzeitig die Fortführung des Projekts „Rampe“ sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.2Assistenz für Kinder und Jugendliche im familiären Kontext | Überweisung aus dem ASAGZur Vorlage · 01053-26/2 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Sozialamt beantwortet in der vorliegenden Vorlage 01053-26/2 die Fragen des Behindertenpolitischen Netzwerks zum Thema Assistenz für Kinder und Jugendliche im familiären Kontext. Ein internes Handlungskonzept wird auf Basis aktueller Erkenntnisse, unter anderem aus der Rechtsprechung, fortlaufend weiterentwickelt.
Seit dem Jahr 2024 wurden 14 Anträge auf Assistenz gestellt. Davon wurden drei Anträge als persönliches Budget bewilligt und eine Einzelvereinbarung mit einem Träger getroffen. Im Rahmen eines Austauschtermins im Januar 2025 zwischen dem Jugendamt, dem Sozialamt, der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung, der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund sowie weiteren Beteiligten wurde vereinbart, dass Beratungsstellen auf mögliche Ansprüche zur Freizeitassistenz hinweisen und die Kontaktstelle für persönliche Assistenz bei der Beantragung eines persönlichen Budgets unterstützt.
Mit Blick auf den geplanten Wechsel der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zum Jugendamt im kommenden Jahr beabsichtigt das Sozialamt, auftretende Bedarfe für die restliche Dauer der eigenen Zuständigkeit über persönliche Budgets oder Einzelvereinbarungen gemäß § 123 Abs. 5 SGB IX zu decken. Die Vergütung der Stundensätze erfolgt dabei im Einzelfall durch Verhandlungen. Gründe für die Nichtbewilligung von Freizeitassistenzleistungen werden nicht statistisch erfasst, wobei häufig ein Bedarf zur Entlastung von Pflegepersonen vorliegt, weshalb in diesen Fällen auf Leistungen der Pflegeversicherung oder der Hilfe zur Pflege verwiesen wurde.
Die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks, eine Broschüre in Leichter Sprache für die Schulsozialarbeit zu erstellen, wurde vom Sozialamt bisher nicht umgesetzt. Die Verwaltung verweist stattdessen in Beratungssituationen auf bestehende Ansprüche und hat den städtischen Internetauftritt im Bereich der Eingliederungshilfe um einen Hinweis zur Freizeitassistenz ergänzt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.2.1Assistenz für Kinder und Jugendliche im familiären Kontext | Anfrage aus dem BPNZur Vorlage · 01053-26 · Anfrage zur Tagesordnung Beirat/BV
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Behindertenpolitische Netzwerk hat eine Anfrage zur Tagesordnung für die Sitzung des Beirats am 19. Februar 2026 eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Leistung „Assistenz für Kinder und Jugendliche im familiären Kontext“. Die Anfrage bezieht sich auf eine vorangegangene Fragestellung aus dem Mai 2024 sowie die darauf folgende Antwort der Verwaltung vom Juli 2024.
In der damaligen Antwort teilte die Verwaltung mit, dass ein internes Handlungskonzept zur Prüfung von Bedarfen und zur Abgrenzung zu Leistungen der Pflegeversicherung noch in der Ausarbeitung war. Zudem wurde darauf verwiesen, dass Bedarfe aktuell über Einzelvereinbarungen oder persönliche Budgets gedeckt werden können.
Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet nun um die Beantwortung und Stellungnahme zu mehreren Punkten. Es wird gefragt, ob das interne Handlungskonzept inzwischen fertiggestellt wurde und falls nicht, bis wann mit dessen Abschluss zu rechnen ist. Des Weiteren werden statistische Daten zu den Anträgen im Jahr 2024 angefordert, insbesondere zur Anzahl der Bewilligungen von qualifizierter und unterstützender Assistenz sowie zur Anzahl der Ablehnungen. Zudem wird nach der Anzahl der Verweise auf die Pflegeversicherung oder die Leistung zur Pflege gefragt. Ergänzend sollen Angaben zur Anzahl der Bewilligungen über das persönliche Budget sowie über Einzelvereinbarungen mit Trägern sowie die angewandten Stundensatzvergütungen für diese Leistung gemacht werden. Die Anfrage soll zudem dem Sozialausschuss zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 19.02.2026 · 2. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks
- 3.3Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der BezirksvertretungenZur Vorlage · 01918-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01918-26 sieht eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen vor. Zudem ist eine Überarbeitung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vorgesehen.
Grund für diese Neufassung ist die Novellierung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum 1. November 2025 sowie die Änderung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse. Die Anpassungen sind notwendig, um die geänderten landesrechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die Effizienz der Gremienarbeit zu steigern.
Die Verwaltung gibt an, dass die geplanten Änderungen bereits in einem interfraktionellen Austausch unter Einbeziehung der Verwaltung erörtert wurden. Die entsprechenden Entwürfe wurden zur Beratung in die jeweiligen Gremien eingearbeitet.
Die Beschlussfassung hat keine unmittelbaren personellen oder klimarelevanten Auswirkungen. Finanzielle Folgen resultieren laut Vorlage aus den Änderungen des Landesrechts und nicht aus dem Beschluss des Rates. Der Rat der Stadt ist für die Verabschiedung der Entwürfe zuständig, wobei die Anhörung der Bezirksvertretungen gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben erfolgt. Der Termin für die Beschlussfassung im Rat ist für den 1. Oktober 2026 angesetzt.
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Hauptdokument|2221695|2222153|2222402|2222403|2222408|2222412|2222413
Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.09.2026 · 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — vertagt
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.09.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — vertagt
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 10.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 08.09.2026 · 3. Sitzung des Gleichstellungsausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — nicht befasst
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.4Weiterentwicklung und Zukunftssicherung des KITZ.doZur Vorlage · 02403-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Bericht des KITZ.do zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts zur strukturellen sowie inhaltlichen Weiterentwicklung beauftragen. Dieses Konzept soll eine tragfähige Finanzierungsstruktur beinhalten. Zudem wird die Verwaltung angewiesen, bis zum 31. März 2027 Vorschläge für eine neue räumliche Unterbringung ab dem Jahr 2028 vorzulegen. Dabei sind die finanziellen Auswirkungen sowie die Sicherung der notwendigen Labor- und Werkstattinfrastruktur zu berücksichtigen.
Die institutionelle Förderung durch die Stadt Dortmund beläuft sich seit 2019 auf jährlich 253.000 Euro. Bei einem Gesamtumsatz von rund 800.000 Euro liegt die Drittmittelquote bei über 40 Prozent. Die aktuelle Finanzierung basiert auf projektbezogenen Mitteln und der städtischen Grundfinanzierung, die seit 2019 nicht angepasst wurde. Aufgrund steigender Fixkosten durch Tarif- und Preissteigerungen besteht Bedarf an einer stabilen Finanzierungsbasis, um die Verankerung im Dortmunder MINT-Netzwerk zu stärken.
Hinsichtlich der Räumlichkeiten ist ein Auszug aus der B1st Factory zum 31. Dezember 2027 erforderlich, da das Gebäude verkauft wurde. Für die derzeit 1.122 Quadratmeter umfassende Fläche müssen ab 2028 Anschlusslösungen gefunden werden. Als Optionen für neue Standorte werden Hochschulstandorte, städtische Immobilien oder Partnerstandorte geprüft. Personelle Auswirkungen auf den städtischen Stellenplan ergeben sich aus der Vorlage nicht. Das KITZ.do verzeichnet jährlich etwa 900 Termine mit rund 13.000 Teilnehmendentagen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.5Demokratieklausel für politische Jugendvereinigungen | Überweisung aus dem Rat zur BeratungZur Vorlage · 02110-26 · Antrag zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat für die Sitzung des Rats der Stadt Dortmund am 28. Mai 2026 einen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Einführung einer verbindlichen Demokratieklausel für politische Jugendvereinigungen, die städtische Fördermittel beziehen.
Im Haushaltsjahr 2026 stellt die Stadtverwaltung dem Jugendring Dortmund sowie den anerkannten Jugendverbänden rund 1,3 Millionen Euro zur Verfügung. Dies entspricht einer Erhöhung der jährlichen Fördersumme um fast 300.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Zu den Empfängern der Zuwendungen gehören unter anderem die „Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken“, die Jugend des „Deutschen Gewerkschaftsbunds“ sowie die „Jugend of Hope“. Zudem werden die Jugendorganisationen der im Rat vertretenen Parteien, wie die Jungsozialisten, die Grüne Jugend, die Junge Union, die Jungen Liberalen und die Linksjugend sowie der Dachverband des „Rings politischer Jugend“ mit insgesamt 23.600 Euro gefördert. Die Jugendorganisation der AfD, „Generation Deutschland“, ist nicht Teil dieser Förderung.
Die Fraktion beantragt, dass alle Mitgliederverbände des „Rings politischer Jugend“, der „Jugendring Dortmund“ sowie die anerkannten Jugendverbände eine verpflichtende Demokratieklausel erfüllen müssen, um jährliche Mittel aus dem städtischen Haushalt zu erhalten. Diese Klausel soll ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Grundvoraussetzung für die Förderung festlegen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — mehrheitlich abgelehnt
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 3.6Sprachförderung und ABC-Klassen | Überweisung FABIDOZur Vorlage · 01182-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Vorlage 01182-26/2 Informationen zur geplanten Einführung von sogenannten ABC-Klassen sowie zur damit verbundenen Sprachförderung in den Einrichtungen der FABIDO vorgelegt. Auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN & Volt, welche Möglichkeiten für einen Sprachförderunterricht in den FABIDO-Einrichtungen sieht, antwortet die Verwaltung, dass eine konkrete Umsetzung der ABC-Klassen derzeit noch nicht absehbar sei. Es existieren noch ungeklärte Fragen zur praktischen Umsetzung.
Zur Vorbereitung der vorschulischen Vorkurse wurde eine fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe auf Dezernatsebene eingerichtet. Diese umfasst Vertreter des Schulverwaltungsamtes, des Jugendamtes sowie der FABIDO. Ziel der Gruppe ist eine integrierte Planung und die Klärung von Schnittstellen. Die Arbeitsgruppe orientiert sich dabei am Referentenentwurf zum 18. Schulrechtsänderungsgesetz. Da die Entscheidung über den Ort der Vorkurse unter Beteiligung der Schulträger und der Schulaufsichtsbehörden liegt, müssen zunächst der Umfang, die räumlichen Bedarfe und die soziale Verteilung der Kurse ermittelt werden.
Hinsichtlich der Verknüpfung von ABC-Klassen mit bestehenden Sprachfördermaßnahmen weist die Verwaltung darauf hin, dass alltagsintegrierte Sprachförderung bereits gesetzlich im Kinderbildungsgesetz verankert ist. Während ABC-Klassen zusätzliche Ressourcen für Kinder im Jahr vor der Einschulung bereitstellen, profitieren in Sprach-Kitas alle Kinder ab Kitastart von besonderer Fachkompetenz. Die endgültige Konzeption der ABC-Klassen liegt in der Verantwortung des Landes. Die Verwaltung wartet die inhaltlichen Vorgaben des Landes ab, um die Auswirkungen auf die Organisation der Kitas und die bestehenden Angebote bewerten zu können.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.7Bericht: Mundgesundheit von Dortmunder KindernZur Vorlage · 02182-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02182-26 des Gesundheitsamtes befasst sich mit dem Bericht zur Mundgesundheit von Kindern in Dortmund. Der Zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalens verpflichtende zahnärztliche Reihenuntersuchungen an Schulen durch. Ergänzend dazu finden Prophylaxeeinsätze in Kindertageseinrichtungen statt. Jährlich werden dabei über 25.000 Untersuchungen durchgeführt, wobei der Fokus auf der Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen liegt.
Der Bericht dokumentiert eine Flächenabdeckung der Grundschuleinsätze in 86 von 89 Einrichtungen. Hinsichtlich der Mundgesundheitsziele 2030 wird festgestellt, dass 58 % der 6- bis 7-Jährigen sowie 71 % der 12-Jährigen ein naturgesundes Gebiss aufweisen, wobei die angestrebten Zielwerte von 80 % beziehungsweise 90 % noch nicht erreicht wurden.
Die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Berichterstattung waren durch Personal aus den Mitteln des Pakt-ÖGD möglich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Beendigung dieser befristeten Stellen zu einer Reduzierung der Untersuchungseinsätze um etwa 40 % führen würde, was einem Rückgang von jährlich rund 10.000 Untersuchungen entspräche. Zudem wird die Verstetigung einer Stelle für Datenanalyse über das Jahr 2026 hinaus angefordert, um die Qualität der Datenerhebung und Berichterstattung zu sichern. Die politischen Gremien sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.8BIM Aktivitäten und StatusberichtZur Vorlage · 01110-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll eine Sachstandsmitteilung sowie die Organisationsstruktur zu den Aktivitäten im Bereich Building Information Modeling (BIM) zur Kenntnis nehmen. Die Methode BIM dient als kooperative Planungsmethode, bei der Beteiligte an einem zentralen digitalen Datenmodell arbeiten und über eine gemeinsame Plattform kommunizieren. Ziel ist die Schaffung eines digitalen Zwillings von Bauwerken, der als Datengrundlage für die Betriebsphase und ein nachhaltiges Portfoliomanagement der städtischen Bauwerke fungiert.
Die Implementierung der BIM-Methode ist als fachbereichsübergreifendes Digitalisierungsprojekt angelegt, das auch Veränderungen in der Kommunikationskultur und der Aufgabenwahrnehmung umfasst. Die erste Projektphase ist auf den Zeitraum von Juni 2025 bis Mai 2028 festgesetzt. In dieser Phase werden Projektstrukturen in den Fachbereichen aufgebaut und erste Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende durchgeführt. Aktuell wird die Methode in zehn Projekten aus dem Hoch- und Tiefbau pilotiert. Dabei werden auch Bestandsobjekte als Pilotprojekte einbezogen, um die Potenziale der Methode zu nutzen.
Die Steuerung der Aktivitäten erfolgt durch eine Projektlenkungsgruppe, die sich aus verschiedenen Beigeordneten und Amtsleitungen zusammensetzt. Die Umsetzung erfolgt mit vorhandenem Personal, ohne dass zusätzliche finanzielle Mittel oder Fördermittel beansprucht werden. Die BIM-Geschäftsstelle berichtet regelmäßig über den Projektstand.
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Beratungsfolge
- 11.09.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.94. Sachstandsbericht - Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030Zur Vorlage · 02124-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende 4. Sachstandsbericht zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie (KAS) 2020–2030 legt den aktuellen Stand der Maßnahmen zur Senkung der Arbeitslosenquote in Dortmund dar. Die Strategie verfolgt das Ziel, die Quote dauerhaft unter 8 % zu senken. Für den Zeitraum bis 2026 werden Daten zur Arbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit und zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aufgeführt. Im Rahmen der Initiative „to:DO – Dortmunds neue Arbeit“ sind für das Jahr 2025 vier Projektlabore sowie ein Projekt der Bundesagentur für Arbeit und INQA geplant.
Im Bereich der Bildungsangebote passt die VHS Dortmund ihre Sprinter-Lehrgänge zur nachträglichen Schulabschlusserwerbung ab dem Durchgang 2024/25 an, da die Bestehensquoten und Anwesenheitsraten gesunken sind. Das Projekt „Ausbildung im Quartier“ wurde auf weitere Schulstandorte ausgeweitet, wobei die absoluten Vermittlungszahlen auf 230 Schülerinnen und Schüler gestiegen sind.
Die Fachstelle für Beschäftigungsförderung stellte zum Ende des Jahres 2025 508 Stellen im Bereich der Beschäftigungsförderung bereit, wovon 75 % besetzt waren. Im Bereich der Teilhabe am Arbeitsmarkt sank das Stellenkontingent aufgrund gekürzter Haushaltsmittel von 303 auf 202 Plätze. Zur Sicherstellung der strategischen Steuerung wurde die KAS-Koordination auf das Dezernat des Oberbürgermeisters sowie das Dezernat für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Sport und Freizeit aufgeteilt. Die Koordination übernimmt dabei beratende und vorbereitende Funktionen für die beteiligten Fachbereiche und die Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 15.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.10Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 142 – Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße – Änderung Nr. 1 – hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB, Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB sowie Ergebnis über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB, II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB sowie der verwaltungsinternen Beteiligung, III. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB und der verwaltungsinternen Beteiligung, IV. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB und der verwaltungsinternen Beteiligung, V. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs.3 Satz 4 BauGB, etcZur Vorlage · 02611-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02611-26 wird die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hu 142 für den Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde an der Aspeystraße beantragt. Ziel des Vorhabens der ALDI Grundstücksgesellschaft BK 1 BV ist die Erweiterung eines Lebensmittelmarktes sowie die Integration einer Kindertagesstätte. Der Plan sieht den Abriss eines bestehenden Marktes und den Neubau einer Verkaufsfläche von maximal 1.060 Quadratmetern vor. Ergänzend soll eine dreigruppige Kita mit 75 Betreuungsplätzen entstehen. Der Geltungsbereich wird um die Grundstücke Aspeystraße 71 und 73 erweitert.
Die Planung umfasst eine Reduzierung der Pkw-Stellplätze von 80 auf 66, wobei unter anderem zwei Plätze mit Elektroladesäulen sowie barrierefreie und Übergrößenplätze vorgesehen sind. Für die Fahrradnutzung sind 24 Stellplätze geplant. Zur Einhaltung von Immissionsrichtwerten sind Maßnahmen wie eine 2,50 Meter hohe Schallschutzwand, Asphaltbeläge und eine Beschränkung der Warenanlieferungen auf den Zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr vorgesehen.
Im Rahmen der Grünordnung ist der Verlust von 35 Bäumen durch 40 Ersatzpflanzungen oder eine Ersatzgeldzahlung auszugleichen. Das Projekt beinhaltet zudem eine Fassaden- und Dachbegrünung sowie eine energetische Versorgung mittels Wärmerückgewinnung und Photovoltaik. Der Rat der Stadt soll die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren zur Kenntnis nehmen, der Verwaltungsempfehlungen folgen und den Bebauungsplan als Satzung verabschieden. Ein städtebaulicher Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin soll parallel dazu finalisiert werden.
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Hauptdokument|2224614|2224615|2224617|2224619|2224620|2224621|2224622|2224623|2224624|2225961
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 16.09.2026 · 6.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 02.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4Anträge / Anfragen und Stellungnahmen
- 4.1Sachstand Aktionsplan zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher VielfaltZur Vorlage · 02077-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zum Sachstand des Aktionsplans zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie zu verschiedenen Jugendangeboten berichtet. Die Förderung des Vereins SLADO e. V. wird für den Zeitraum von 2026 bis 2030 fortgesetzt. Für den Aufbau einer Trans*-Beratungsstelle sind derzeit keine finanziellen Mittel vorgesehen; eine Entscheidung über das weitere Vorgehen erfolgt nach einer Detailprüfung durch den Träger in der nächsten Sitzung der Koordinierungsgruppe. Im Jahr 2025 wurden elf Schulungen durchgeführt, die 270 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren erreichten. Für das Jahr 2026 ist eine Ausschreibung für bis zu zehn weitere Schulungen im Gange. Zudem sind für das Jahr 2026 ein Fachtag des AK Sexuelle Bildung sowie Aktionstage in den Stadtbezirken Brackel und Scharnhorst geplant. Fachgespräche zwischen dem Jugendamt und der LSBTIQ*-Gemeinschaft sollen im Jahr 2027 beginnen.
Im Bereich der Jugendangebote werden verschiedene Kooperationen aufgeführt, darunter ein Workshop in Lütgendortmund sowie die „Teenszeit“ im Jugendtreff Hafen in der Innenstadt-Nord. Das stadtweite Projekt „SCHLAU Dortmund“ nutzt Fördermittel des Rates zur Antidiskriminierungsbildung. Bezüglich der stationären Unterbringung existiert kein eigenes Konzept; die Auswahl der Plätze erfolgt auf Basis sozialpädagogischer Diagnosen gemäß dem Qualitätshandbuch der Jugendhilfedienste. Die Personalentwicklung obliegt den jeweiligen Trägern. Aktuell nutzt das Jugendamt eine spezialisierte Wohngruppe in Bonn.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.2KindercampusZur Vorlage · 01611-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme Bezug auf eine Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen + Volt, Die Linke + Tierschutzpartei sowie der SPD-Fraktion zum Projekt „KinderCampus“. Im Zentrum der Ausführungen steht die Fortführung und der Ausbau der Modellstandorte in den Stadtteilen Westerfilde, Bodelschwingh und Hörde.
Nachdem der Rat der Stadt Dortmund die Verlängerung des Modellprojekts an den bestehenden Standorten bereits bis zum Ende des laufenden Jahres beschlossen hat, plant die Verwaltung eine weitere Verlängerung um drei Jahre ab dem 1. Januar 2027. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll für die Ratssitzung am 12. November 2026 vorgelegt werden. Die Zusammenarbeit an den aktuellen Standorten wird dabei unter Einbeziehung des Campusmanagements reflektiert und angepasst.
Für die Identifikation von bis zu drei weiteren Standorten im Stadtgebiet schlägt die Verwaltung ein gestuftes Vorgehen vor. Im Jahr 2027 sollen die bestehenden Standorte stabilisiert und Erfahrungen ausgewertet werden. Im Jahr 2028 ist die Vorbereitung der Standortauswahl geplant, wobei der Fokus auf Quartieren mit einem hohen Schulsozialindex liegen soll. Nach Gesprächen mit Akteuren vor Ort sollen die neuen Standorte ausgewählt und Konzepte entwickelt werden, sodass die Umsetzung ab 2029 beginnen kann.
Hinsichtlich der Kosten werden die Aufwendungen für die Fortführung der bestehenden Standorte in der kommenden Beschlussvorlage im November aufgeführt. Für die neuen Standorte werden ab dem Jahr der Umsetzung jährliche Sachaufwendungen in Höhe von 20.000 Euro pro Standort veranschlagt. Der Ressourcenbedarf für die Vorbereitungsphase ab 2028 bleibt weiteren Prüfungen vorbehalten.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · 6. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.32. Managementbericht 2026 | Anfrage des RM Dr. NeumannZur Vorlage · 02645-26/1 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Anfrage die Fragen eines Ratsmitglieds zum Managementbericht 2026 und zur finanziellen Entwicklung des Jugendamtes. Die Planung für den Doppelhaushalt 2025/2026 basierte auf den Jahresergebnissen und Kostenentwicklungen des Jahres 2023, welche noch durch die Auswirkungen der Coronapandemie sowie durch die Folgen des Krieges in der Ukraine geprägt waren.
Nach Angaben der Verwaltung sind die Kosten für Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen aufgrund der hohen Inflation und der daraus resultierenden Tarifabschlüsse gestiegen. Besonders im Bereich der stationären Hilfen liegen die Kostensteigerungen über den ursprünglich angenommenen Werten. Während für die Planjahre eine jährliche Dynamisierung von 3 % veranschlagt wurde, betrug die Steigerung im Jahr 2024 insgesamt 15,8 %. Neben den Personalkosten führen auch strengere Vorgaben des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) zu höheren Personalschlüsseln und damit zu steigenden Ausgaben. Zudem hat sich die Zahl der Klienten, bei denen die Kosten pro Tag 400 Euro übersteigen, zwischen 2023 und 2025 von 26 auf 103 erhöht.
Die Fallzahlen der stationären Betreuungsverhältnisse sind hingegen weitgehend stabil geblieben. Zur Begrenzung der finanziellen Mehrbedarfe prüft das Jugendamt unter anderem die Gründung eines städtischen Eigenbetriebs für stationäre Unterbringungen, die Umsetzung eines Konzepts zum Umgang mit Systemsprenger*innen sowie die Schaffung von Anreizen für Pflegepersonen. Zudem werden in interdisziplinären Workshops weitere Maßnahmen zur Steuerung der Hilfen erarbeitet.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.3.12. Managementbericht 2026 | Anfrage des RM HillemannZur Vorlage · 02646-26/1 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Vorlage die Anfrage eines Ratsmitglieds zum Managementbericht 2026 des Jugendamtes. Die Planung für den Doppelhaushalt 2025/2026 basierte auf den Jahresergebnissen und Kostenentwicklungen des Jahres 202<0xC2>3, welche durch die Auswirkungen der Coronapandemie sowie den Krieg in der Ukraine geprägt waren. Erhöhte Personalkosten infolge von Tarifabschlüssen haben die Ausgaben bei den Hilfen zur Erziehung und den Eingliederungshilfen gesteigert, da es sich um personalintensive Leistungen handelt.
Im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer werden die Aufwendungen in der Regel vom Land erstattet. Aufgrund zeitverzögerter Abrechnungen bestanden zum Stichtag 30.06.2026 noch nicht abgerechnete Aufwendungen in Höhe von 47,8 Mio. €. Um Verjährungsfristen zu vermeiden, werden die Ansprüche prioritär nach dem Jahr der Entstehung abgerechnet. Die noch nicht geltend gemachten Erstattungsansprüche werden im Rahmen des Jahresabschlusses als unfertige Leistung bewertet. Eine vorsichtige Bilanzierung dieser Ansprüche führt im aktuellen Haushaltsjahr zu einer saldierten Ergebnisverschlechterung, wobei die Verwaltung die Forderungen über Abgrenzungsbuchungen den korrekten Haushaltsjahren zuordnet.
Eine Budgetüberschreitung bei den Eingliederungshilfen resultiert aus dem Anstieg der Schulbegleitungen von ursprünglich geplant 500 auf durchschnittlich rund 700 Fälle. Ursachen hierfür sind eine verbesserte Diagnostik, ein erhöhter Bedarf in Regelschulen sowie der Ausgleich von Personalmangel in Schulen. Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung zur Fallsteuerung lassen derzeit keine Ausweitung des Stellenplans zu.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.4Rotherham ist überall – Konsequenzen für das Jugendamt DortmundZur Vorlage · 02915-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht, die sich mit den Meldestrukturen und dem Umgang mit Missbrauchsfällen im Jugendamt befasst. Als Hintergrund der Anfrage dienen Berichte über einen Missbrauchsskandal in Rotherham sowie ein Vorfall in einem Berliner Jugendzentrum im Jahr 2026.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung von vier spezifischen Fragen. Zunächst wird nach den bestehenden Meldestrukturen zwischen dem Jugendamt, den übergeordneten Behörden und der Polizei gefragt, um Missbrauchsfälle und Übergriffe aufzudecken. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob derartige Fälle, wie sie in Rotherham und Berlin dokumentiert wurden, auch in Dortmund bekannt sind.
Zudem wird nach den geltenden Anweisungen und Verhaltensregeln für die Mitarbeiter der zuständigen Behörden in solchen Situationen gefragt. Abschließend bittet die Fraktion um Auskunft darüber, welche Konsequenzen die Stadt Dortmund aus dem im Text beschriebenen Fall in Berlin zieht. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie für den Termin am 9. September 2026 vorgesehen.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.5Kürzungen beim UnterhaltsvorschussZur Vorlage · 02946-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie um die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur aktuellen Lage des Unterhaltsvorschusses gebeten. Hintergrund der Anfrage ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der vorsieht, die Zahlung des Unterhaltsvorschusses von bisher 18 Jahren auf 16 Jahre zu begrenzen.
Die Fraktion fordert von der Verwaltung einen Sachstandsbericht, der verschiedene Aspekte der Leistung umfasst. Erfragt werden die jährliche Entwicklung der Fallzahlen und der finanziellen Aufwendungen in Dortmund über die letzten fünf Jahre sowie die aktuelle Rückholquote der Vorschüsse von unterhaltspflichtigen Elternteilen und deren Entwicklung im gleichen Zeitraum. Zudem soll die Verwaltung darlegen, wie viele Kinder und Jugendliche in Dortmund aktuell Leistungen beziehen und wie viele von einer Kürzung der Altersgrenze betroffen wären.
Des Weiteren wird um eine Einschätzung gebeten, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf die Finanzierung durch die Kommune sowie auf die betroffenen Familien und Alleinerziehenden haben könnten. Die Anfrage umfasst auch die Frage nach möglichen Maßnahmen der Verwaltung, um die Rückholquote zu steigern und soziale Folgen für die betroffenen Familien abzufedern. Die Fraktion weist darauf hin, dass eine Reduzierung der Leistungsdauer zu einer Verschiebung von Finanzierungsanteilen auf kommunaler Ebene führen könnte.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.6Aktion NotinselZur Vorlage · 02947-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 9. September 2026 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Aktion Notinsel“ beantragt. Mit diesem Antrag bittet die Fraktion die Verwaltung um eine Stellungnahme sowie die Beantwortung spezifischer Fragen zum Stand und zur Umsetzung des Projekts in Dortmund.
Die Aktion Notinsel, ein Projekt der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel, sieht vor, im öffentlichen Raum Anlaufstellen für Kinder in Gefahrensituationen oder Notsituationen zu schaffen. Teilnehmende Einrichtungen wie Geschäfte, Apotheken oder Kioske signalisieren durch einen Aufkleber ihre Bereitschaft, Kindern bei Bedarf Hilfe, Trost oder Orientierung zu bieten.
Die Fraktion fragt an, ob der Verwaltung die Aktion bekannt ist und welche Kenntnisse über deren Zielsetzung, Struktur und Umsetzung vorliegen. Zudem wird nach einer Bewertung der Aktion aus Sicht des Kinderschutzes sowie nach Informationen über bereits in Dortmund teilnehmende Einrichtungen gefragt. Da auf der Internetseite des Projekts aktuell keine Dortmunder Betriebe aufgeführt sind, möchte die Fraktion klären, ob bereits Standorte in der Stadt existieren. Abschließend wird die Verwaltung nach Möglichkeiten gefragt, die Aktion in Dortmund zu fördern und zu unterstützen.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.7(T)Oiletten auf SpielplätzenZur Vorlage · 02949-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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Die Fraktion GRÜNE & Volt hat für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 9. September 2026 die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zum Thema Toiletten auf Spielplätzen beantragt. Damit verbunden ist die Bitte an die Verwaltung, einen Sachstandsbericht zu den vorhandenen sanitären Anlagen auf oder an öffentlichen Kinderspielplätzen vorzulegen.
Die Anfrage umfasst die Klärung, welche aktuellen Informationen der Verwaltung über bestehende Toiletten an Spielplätzen vorliegen und welche Überlegungen es gibt, weitere Spielplätze mit sanitären Einrichtungen auszustatten. Zudem wird gefragt, wie die Notwendigkeit öffentlicher Toiletten bei der Planung, Neu- oder Umgestaltung von Spielplätzen berücksichtigt wird.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage ist die Prüfung des Modells der sogenannten „Oilette“. Dabei handelt es sich um eine Vorrichtung in Form eines Laternenpfahls mit einer kindgerechten Toilettenbrille und integrierten Müllbeutelsystemen. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Bewertung der Umsetzbarkeit dieses Modells auf Dortmunder Spielplätzen, unter anderem als mögliches Pilotprojekt. Die Begründung der Anfrage verweist auf die geringe Dichte an öffentlichen Toiletten in der Nähe der über 360 öffentlichen Spielplätze in Dortmund.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.8SpielplatzsatzungZur Vorlage · 02960-26 · Antrag zur Tagesordnung L + T
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Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einen Antrag zur Tagesordnung gestellt, der eine Neufassung der Spielplatzsatzung der Stadt Dortmund fordert. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine neue Satzung über Spielflächen für Kleinkinder zu erarbeiten und diese dem Rat der Stadt sowie den politischen Gremien zur Beschlussfassung bzw. Empfehlung vorzulegen.
Der Antrag sieht vor, dass bei der Erstellung der Neufassung verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Dazu gehören eine detaillierte Beschreibung der Beschaffenheit und Ausstattung der Flächen zur Sicherstellung einer kindgerechten Nutzungsvielfalt sowie die Wahl verkehrsabgewandter und windgeschützter Lagen in Rufweite zu Wohngebäuden. Die Erreichbarkeit der Spielplätze soll ohne Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen gewährleistet sein. Zudem werden Vorgaben zur Müllentsorgung, zur barrierefreien und inklusiven Gestaltung sowie zur Bepflanzung mit Gehölzen und Bäumen zur Beschattung angefordert. Bei der Nutzung von Sandbetten soll zudem die Verwendung von Fallschutzsand anstelle von herkömmlichem Spielsand geprüft werden.
Als Begründung für den Antrag wird angeführt, dass die bestehende Satzung aus dem Jahr 1991 nicht mehr den Anforderungen der Stadt sowie den Vorgaben der Bauordnung Nordrhein-Westfalen entspricht. Der Antrag beinhaltet zudem die Bitte, den Ausschuss für Kinder, Jugend, Familie und Senioren (AKUSW) als zuständigen Ausschuss für Planung in Kenntnis zu setzen.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 4.9Bewerbung Europäische JugendhauptstadtZur Vorlage · 03014-26 · Vorschlag zur Tagesordnung SPD
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Die SPD-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 9. September 2026 einen neuen Tagesordnungspunkt vorgeschlagen. Der Gegenstand der Anfrage betrifft die Bewerbung als Europäische Jugendhauptstadt.
Mit dem Antrag wird die Aufnahme dieses Themas in die Beratungsordnung des genannten Ausschusses beantragt. Die Ratsfraktion gab an, die Details zu diesem Anliegen zeitnah zu konkretisieren. Die zuständige Fachabteilung der Fraktion ist für die Vorbereitung des Vorschlags verantwortlich. Die Sitzung des Ausschusses ist als öffentliche Sitzung angesetzt.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 4.9.1Bewerbung Europäische JugendhauptstadtZur Vorlage · 03014-26/2 · Bitte um Stellungnahme SPD
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Die SPD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eine Anfrage zur aktuellen Situation der Bewerbung Dortmunds als Europäische Jugendhauptstadt (European Youth Capital, EYC) eingereicht. Mit der Vorlage wird die Verwaltung um eine Stellungnahme zum Sachstand der dezernatsweiten Arbeitsgruppe gebeten, welche die Prüfung und Darstellung der Bewerbungskriterien übernimmt.
Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach den konkreten Schritten, die seit Mai 2025 unternommen wurden, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die zeitliche Planung und die Frage, für welches Bewerbungsjahr eine Bewerbung unter Berücksichtigung der Fristen als realistisch einzustufen ist.
Darüber hinaus bittet die Fraktion um Informationen zu den Auswirkungen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD im Ruhrparlament getroffenen Vereinbarung über eine Bewerbung des Regionalverbands Ruhr (RVR). Es wird nach der Bedeutung dieser Vereinbarung für die Dortmunder Bewerbung sowie nach dem Stand etwaiger Gespräche über eine mögliche Kooperation mit dem RVR gefragt, wobei Dortmund als Ankerkommune fungieren könnte. Die Fraktion begründet das Ersuchen damit, dass eine zeitnahe Information für politische Weichenstellungen notwendig sei.
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- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5Mitteilungen der Vorsitzenden