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Beschlussvorlage

Anerkennung gem. § 75 SGB VIII des Trägers Habitus Ruhr e.V.

02850-26

🟢 Beschlossen 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll den Verein Habitus Ruhr e.V. als freien Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkennen. Die entsprechende Beschlussvorlage des Jugendamtes liegt vor.

Die Anerkennung basiert auf der Prüfung, ob der Träger die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele sowie die fachliche und personelle Eignung, einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben zu leisten. Zudem muss die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gegeben sein. Der Verein verfolgt laut Satzung Zwecke wie die Förderung der Erziehung und die Unterstützung von Familien durch Angebote wie sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften, intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe sowie Krisenintervention und begleitete Umgang. Ergänzend umfasst das Spektrum pädagogische Angebote in Bereichen wie Sport, Kunst und Kultur.

Der Träger weist die Gemeinnützigkeit durch eine Bescheinigung des Finanzamtes Dortmund-Ost nach. In der Vergangenheit wurden unter anderem Kooperationen mit der Nordstadtliga und Projekten zur Gewaltprävention durchgeführt. Das Jugendamt empfiehlt die Anerkennung, da die erforderlichen Tatbestandsmerkmale nach den in Dortmund geltenden Grundsätzen erfüllt sind. Die Vorlage sieht keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen vor.

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