Beschaffung einer mobilen Kommunikationsanlage für Menschen mit Höreinschränkungen
✦ KI-Zusammenfassung
Das Behindertenpolitische Netzwerk hat einen Antrag zur Tagesordnung für die Sitzung am 10. September 2026 vorgelegt. Darin wird die Verwaltung gebeten, die Beschaffung von zwei mobilen Kommunikationsanlagen für Menschen mit Höreinschränkungen zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Ziel der Maßnahme ist es, die barrierefreie Teilhabe bei Sitzungen, Veranstaltungen und anderen Formaten des Netzwerks sowie vergleichbarer städtischer Veranstaltungen zu verbessern.
Die beantragten Anlagen sollen technische Anforderungen erfüllen, die einen mobilen und netzunabhängigen Einsatz ermöglichen. Konkret werden zwei Teilanlagen angestrebt, die jeweils mit mindestens zwei Handmikrofonen, einem Tischmikrofon für Gruppen von etwa zehn Personen sowie mindestens zehn Empfängern ausgestattet sein sollen. Die Empfänger müssen für die Nutzung mit induktiven Halsringschleifen geeignet sein. Zudem wird eine Kopplung mit bereits vorhandenen Beschallungsanlagen sowie die Bereitstellung von Zubehör wie Kopfhörern, Halsringschleifen, Ladeeinheiten und Transportkoffern gefordert.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass bei öffentlichen Veranstaltungen und Besprechungen aufgrund von Raumakustik oder Distanzen oft Barrieren in der Kommunikation entstehen. Die Verwaltung wird zudem gebeten, nach der erfolgreichen Beschaffung eine der beiden Anlagen dauerhaft dem Behindertenpolitischen Netzwerk sowie der Behindertenbeauftragten zur Verfügung zu stellen, während die zweite Anlage der gesamten Stadtverwaltung zur Nutzung bereitgestellt werden soll. Die Verwaltung soll die technische Ausgestaltung sowie die vergaberechtlichen Schritte prüfen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026einstimmig beschlossen
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