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Beschlussvorlage

Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna

01981-26

🟢 Beschlossen 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund soll die Neufassung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna beschließen. Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen durch die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) auf dem Stadtgebiet von Dortmund.

Die Grundlage für die Neufassung bildet der neue Nahverkehrsplan des Kreises Unna, der am 10. Dezember 2024 verabschiedet wurde. Da die VKU auch Linienabschnitte betreibt, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dortmund liegen, ist die Stadt Dortmund als rechtlich zuständiger Träger gemäß dem Personenbeförderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Regelung der Vergabezuständigkeit verpflichtet. Eine entsprechende Vereinbarung existiert bereits seit 2019, muss jedoch aufgrund der Änderungen im Nahverkehrsplan des Kreises Unna angepasst werden.

Die Neufassung der Vereinbarung ist mit dem Kreis Unna abgestimmt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt nicht verändern und keine personellen Auswirkungen entstehen. Im Busbereich ist weiterhin kein finanzieller Ausgleich vorgesehen, da davon ausgegangen wird, dass sich die auf dem Gebiet des jeweils anderen Aufgabenträgers erbrachten Leistungen im Saldo weitgehend ausgleichen. Die Vereinbarung bedarf zudem der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg, wobei nach einer ersten Prüfung keine kommunalaufsichtlichen Bedenken vorliegen.

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