5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: beschlossen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRWErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -unbesetzt-
- 3Finanzen
- 3.12. Managementbericht 2026Ergebnis: zur Kenntnis genommen
- 3.1.1Nachtrag: 02.07.2026 2. Managementbericht 2026 | Anfrage des RM Dr. NeumannZur Vorlage · 02645-26 · Anfrage zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 2. Juli 2026 wurde eine mündliche Anfrage zur Tagesordnung gestellt. Gegenstand der Anfrage ist der Managementbericht 2026.
Ein Ratsmitglied erkundigte sich in diesem Zusammenhang nach den Ursachen für die entstandene Ergebnisverschlechterung im Bereich der Hilfen außerhalb von Familien. Die Antwort auf diese Fragestellung soll den zuständigen Gremien zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft neben dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften auch den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.1.2Nachtrag: 02.07.2026 2. Managementbericht 2026 | Anfrage des RM HillemannZur Vorlage · 02646-26 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde eine mündliche Anfrage zur Tagesordnung eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist der Managementbericht 2026.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich in diesem Zusammenhang nach den Ursachen für die veränderte Ertragslage in spezifischen Sozialbereichen. Konkret wird nach den Gründen für die Verschlechterung des Ergebnisses bei den Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer sowie bei der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gefragt.
Die Beantwortung dieser Anfrage soll den Ausschüssen für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.2Weiterveranschlagung der Sachkosten für die Quartierskoordination MartenZur Vorlage · 01988-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Weiterveranschlagung der Sachkosten für die Quartierskoordination Marten beschließen. Die Quartierskoordination wurde bereits im Juni 2020 strukturell eingerichtet und nahm ihre Arbeit im Oktober 2020 auf. Während die personellen Aufwendungen für die unbefristete Stelle bereits budgetiert sind, wurden die bisherigen Sachkosten über das Projekt „nordwärts“ finanziert.
Da dieses Projekt zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen ist, entfällt die Möglichkeit, die Sachaufwendungen über das „nordwärts“-Budget zu decken. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht daher vor, die Sachkosten ab dem Haushaltsjahr 2027 fortlaufend im Rahmen der künftigen Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Die geplanten jährlichen Sachaufwendungen belaufen sich auf insgesamt 45.000 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus 35.000 Euro für Sach- und Dienstleistungen sowie 10.000 Euro für sonstigen Geschäftsaufwand zusammen. Diese Budgetierung ist für die Jahre 2027 bis 2031 vorgesehen.
Die Quartierskoordination ist im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates angesiedelt. Neben der administrativen Aufgabe wird die Arbeit der Koordination als beitragend zur Sensibilisierung der lokalen Bevölkerung für Themen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung beschrieben. Die Vorlage durchläuft die entsprechenden Gremien, darunter die Bezirksvertretung Lütgendortmund, den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie den Hauptausschuss und den Ältestenrat, bevor sie im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.2.1Nachtrag: 30.06.2026 Weiterveranschlagung der Sachkosten für die Quartierskoordination MartenZur Vorlage · 01988-26/2 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Zusammenhang mit der Vorlage zur Weiterveranschlagung der Sachkosten für die Quartierskoordination Marten eine Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung gerichtet. Die Anfrage wird im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zum Termin am 2. Juli 2026 behandelt.
Gegenstand der Anfrage ist die Finanzierung der Sachkosten für die Quartierskoordination Marten ab dem Jahr 2027. Die Fraktion bittet um die Beantwortung spezifischer Fragen zur Haushaltsplanung. Hierbei wird thematisiert, weshalb bisher nur die Vorlage für die Quartierskoordination Marten und nicht weitere Projekte des Programms „Nordwärts“ zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Zudem wird nach der konkreten Finanzierungsquelle für die Sachkosten im Haushaltsjahr 2026 gefragt, da das Projekt „Nordwärts“ zum 31. Dezember 2025 ausläuft.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Bedarfe der Quartierskoordination Eving und die Gründe für das Fehlen einer vergleichbaren Finanzierungsvorlage. Die Fraktion hinterfragt zudem, ob mit dem Beschluss eine Vorfestlegung zugunsten der Quartierskoordination Marten für den Haushalt 2027 erfolgt, bevor eine Gesamtbewertung aller Folgeprojekte vorliegt. Die Fraktion fordert eine transparente Übersicht über alle aus dem Programm „Nordwärts“ hervorgegangenen Strukturen und Finanzierungsbedarfe, um eine nachvollziehbare Entscheidung über die Fortführung oder Anpassung der Maßnahmen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4Personal und Organisation
- 4.1Ausgaben im Rahmen der Verwaltungs-ITZur Vorlage · 02349-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Linke & Tierschutzpartei hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 2. Juli 2026 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt Ausgaben im Rahmen der Verwaltungs-IT.
Mit diesem Schreiben bittet die Fraktion darum, das genannte Thema bei der Aufstellung der Tagesordnung für die anstehende Ausschusssitzung zu berücksichtigen. Die Fraktion gab an, das Anliegen zeitnah zu konkretisieren. Die Sitzung des Ausschusses ist als öffentliche Sitzung vorgesehen und dient der Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.1.1Nachtrag: 22.06.2026 Ausgaben im Rahmen der Verwaltungs-ITZur Vorlage · 02349-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Bitte um Stellungnahme zum Thema Ausgaben im Bereich der Verwaltungs-IT eingereicht. Im Zentrum der Anfrage stehen die Kostenstrukturen für Softwarelizenzen sowie die Nutzung von Microsoft-Produkten innerhalb der Stadtverwaltung.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung spezifischer Fragen zu den Ausgaben des Jahres 2025. Konkret sollen die Gesamtkosten für Softwarelizenzen für diesen Zeitraum sowie die Kosten für Microsoft-Produkte ausgewiesen werden. Zudem wird nach der Anzahl der mit diesen Produkten ausgestatteten Arbeitsplätze gefragt. Darüber hinaus fordert die Fraktion Informationen zu den zugrunde liegenden Rahmenverträgen, wobei insbesondere das jeweilige Auftragsvolumen und die Vertragslaufzeiten genannt werden sollen.
Als Begründung für die Anfrage führt die Fraktion an, dass Softwarelizenzen einen wesentlichen Teil der konsumtiven Ausgaben im Bereich der Verwaltung darstellen. Angesichts knapper Haushaltsmittel sei eine kosteneffiziente und digital souveräne Lösung für die Stadt von Bedeutung. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 2. Juli 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 5Eigenbetriebe und Sondervermögen
- 5.1Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2025Zur Vorlage · 01651-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01651-26 behandelt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31. Dezember 2025. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund den Jahresabschluss mit einem ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 880.921,85 Euro feststellt. Dieser Gewinn soll dem städtischen Haushalt zugeführt werden. Zudem ist die Entlastung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vorgesehen.
Auf Ebene des zuständigen Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird die Entlastung der Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung Dortmund beantragt. Die Grundlage für diese Beschlüsse bilden die jeweiligen Betriebssatzungen des Eigenbetriebes sowie die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP GmbH & Co. KG ergab keine Beanstandungen, sodass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Die Vorlage sieht keine personellen oder klimarelevanten Auswirkungen vor und weist keine Verwendung von Fördermitteln aus. Die zuständigen Gremien, darunter auch der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie der Hauptausschuss, sind im weiteren Verfahren mit der Vorlage befasst.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.2Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2025Zur Vorlage · 01552-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01552-26 behandelt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2025. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 weist eine Bilanzsumme von 65.912.814,12 € sowie einen Jahresverlust in Höhe von 816.146,84 € aus. Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft audalis Treuhand GmbH ergab keine Beanstandungen, sodass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Jahresabschluss sowie den Lagebericht feststellen. Der entstandene Jahresverlust von 816.146,84 € wird durch eine im städtischen Haushalt vorgesehene Verlustübernahme ausgeglichen. Zudem ist die Entlastung des Betriebsausschusses sowie die Entlastung der Betriebsleitung durch den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorgesehen.
Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 51.995,30 €. Dieser Betrag ist zur Deckung der Personalkosten der kaufmännischen Leitung des Krematoriums bestimmt. Die Vorlage sieht keine personellen oder klimarelevanten Auswirkungen vor und es stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Die Zuständigkeit für die Beschlüsse liegt beim Rat der Stadt Dortmund.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.3Sondervermögen der Unselbständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten Energetische Sanierung der Stiftungsimmobilien der Günter-Maaßen-StiftungZur Vorlage · 02048-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die energetische Sanierung der Immobilien der unselbstständigen Günter-Maaßen-Stiftung beschlossen. Die Maßnahme umfasst mehrere Wohngebäude in Dortmund-Hörde sowie ein Wohnhaus im Klinikviertel. Geplant sind die vollständige Erneuerung der Fenster sowie die Dämmung der Kellerdecken in allen Objekten. In den Gebäuden an der Elbinger Straße (Nummern 4, 6 und 8) sowie in der Friedrichstraße 55 soll zudem die Heiztechnik von einer reinen Gasversorgung auf eine Kombination aus Wärmepumpe und Gas umgestellt werden.
Die Umsetzung erfolgt durch die Verwaltung in Kooperation mit der DOGEWO21, welche die Planung, Ausschreibung, Überwachung sowie das Mietmanagement übernimmt. Die Kosten für die Regieleistung der DOGEWO21 werden von der Stiftung getragen. Die geschätzten Gesamtkosten der Sanierung belaufen sich auf 1.851.000 Euro.
Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt entstehen nicht, da die Maßnahmen aus dem Sondervermögen der unselbstständigen Stiftungen finanziert werden. Die Mittel der Stiftung sind für die Umsetzung ausreichend vorhanden, sodass keine Fremdkapitalaufnahme erforderlich ist. Die baulichen Arbeiten sind für das Haushaltsjahr 2027 vorgesehen. Zur Finanzierung wird die Beantragung von Fördermitteln, unter anderem über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), angestrebt. Die Sanierung dient der langfristigen Erhaltung der Vermietbarkeit und der energetischen Modernisierung der Bestände.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.4Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2025Zur Vorlage · 01947-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01947-26 behandelt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2025. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt den Jahresabschluss zum 31.12.2025 mit einer Bilanzsumme von rund 939,3 Millionen Euro und einem Bilanzgewinn von etwa 6,1 Millionen Euro feststellt. Dieser Bilanzgewinn soll dem städtischen Haushalt zugeführt werden.
Zudem ist vorgesehen, die Allgemeine Rücklage sowie die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt um rund 3,6 Millionen Euro zu erhöhen. Diese Anpassung resultiert aus der Differenz zwischen handelsrechtlichen Abschreibungen und gebührenrechtlich ansatzfähigen kalkulatorischen Abschreibungen. Die entsprechende Erhöhung soll im Wirtschaftsplan 2027 veranschlagt werden.
Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Entlastung der Betriebsleitung durch den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün sowie die Entlastung des Betriebsausschusses durch den Rat der Stadt beantragt. Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verlief ohne Beanstandungen und ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Ein Risikobericht der Verwaltung weist darauf hin, dass keine existenz- oder entwicklungsgefährdenden Risiken für die Finanzierung des Eigenbetriebs erkennbar sind. Personelle Auswirkungen durch die Beschlüsse werden nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.5Wirtschaftsplan 2026/27 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2027Zur Vorlage · 02256-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02256-26 regelt den Wirtschaftsplan des Theater Dortmund für den Zeitraum vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2027. Der Rat der Stadt soll diesen Plan verabschieden, welcher einen Eigenanteil der Stadt Dortmund in Höhe von 54.876.049 Euro im Rahmen des Erfolgsplans sowie einen Vermögensplan in Höhe von 5.652.660 Euro umfasst. Die Vorlage beinhaltet zudem eine Stellenübersicht, die Finanzplanung, eine Übersicht über die Eintrittspreise ab der Spielzeit 2026/27 sowie einen Produkt- und Leistungsplan.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Entscheidung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit über die kostenlose Gestellung der Dortmunder Philharmoniker. Diese sollen für ein Mitsingkonzert unter Mitwirkung der Chorakademie Dortmund sowie für ein Konzert des Dortmunder Musikvereins im Frühjahr 2027 eingesetzt werden.
Die Verwaltung erhält die Ermächtigung, dem Theater bei Bedarf notwendige Betriebsmittel als Liquiditätshilfe im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen, wobei keine Erhöhung der Zuschüsse vorgesehen ist. Zudem wird die Betriebsleitung ermächtigt, bei Sonderveranstaltungen marktorientierte Eintrittspreise zu erheben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass er im Rahmen der Haushaltsberatungen zurückgenommen werden kann, sofern die haushaltsrechtliche und wirtschaftliche Lage dies erfordert.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.6Richtlinien für die Sportförderung der Stadt DortmundZur Vorlage · 02158-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Neufassung der Richtlinien für die Sportförderung beschlossen, die rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Ziel der Neufassung ist es, die Regelungen in bestimmten Bereichen zu konkretisieren und neue Steuerungsinstrumente einzuführen. Dazu gehören vorgeschaltete Antragsverfahren, die Festlegung von Antrags-, Nachweis-, Melde- und Stichtagen sowie ein jährlich neu festzulegendes Budget und eine Jahreshöchstgrenze pro Verein. Für das Jahr 2026 wurden aufgrund des Beschlusszeitpunkts einmalige Fristen bis zum 30. September festgelegt.
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Richtlinien ist die Verankerung des Kinder- und Jugendschutzes als verbindliche Fördervoraussetzung. Vereine und Verbände sollen damit stärker in die Verantwortung genommen werden, präventiv gegen sexualisierte Gewalt im Sport vorzugehen.
Im Bereich der Sportanlagen wird die Förderung künftig auf Flächen fokussiert, die direkt für den Sportbetrieb genutzt werden. Neben- und Funktionsflächen sind von der Förderung ausgeschlossen, mit Ausnahme von Bootshäusern. Im Gegenzug werden die pauschalen Förderbeträge für Reitanlagen und -hallen erhöht. Zudem werden Traglufthallen, Bootshäuser und Golfanlagen als eigene Förderbereiche aufgenommen.
Für die Sportpauschale des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Bewilligungsverfahren vereinfacht. Eine Vorlage im zuständigen Fachausschuss ist künftig nur noch bei Sonderprojekten, begründeten Ausnahmen oder bei Beträgen über 150.000 Euro erforderlich. Die Änderung der Richtlinien hat keine haushaltsrelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.7Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2025Zur Vorlage · 02076-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 02076-26 behandelt den Jahresabschluss und den Lagebericht des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ zum 31. Dezember 2025. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund den Jahresabschluss für das Jahr 2025 mit einem Jahresfehlbetrag von 2.569.570,45 Euro sowie einer Bilanzsumme von 149.236.637,23 Euro feststellt. Der entstandene Jahresfehlbetrag soll mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden.
Zudem ist die Entlastung der Betriebsleitung des Sondervermögens sowie die Entlastung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung in der Funktion als Betriebsausschuss vorgesehen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Audit Team Dortmund AG ergab keine Beanstandungen, sodass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Aus der Vorlage geht hervor, dass sich durch die Beschlüsse keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt ergeben. Die Zuständigkeiten für die Feststellung des Abschlusses und die Verrechnung des Verlustes ergeben sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Betriebssatzung des Sondervermögens. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgelegt.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.8Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2025Zur Vorlage · 02068-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Die vorliegende Beschlussvorlage 02068-26 behandelt den Jahresabschluss sowie den Lagebericht des Eigenbetriebes FABIDO für das Wirtschaftsjahr 2025. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 weist eine Bilanzsumme von 54.310.243,85 Euro auf. Dabei wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 7.932.265,03 Euro erzielt.
Gemäß der Vorlage ist vorgesehen, dass der Rat der Stadt Dortmund den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellt. Der erwirtschaftete Jahresüberschuss von 7.932.265,03 Euro soll in voller Höhe dem städtischen Haushalt zugeführt werden. Dies führt im Jahr 2026 zu Mehrerträgen in der Ergebnisrechnung des städtischen Haushalts unter dem Produkt Trägeranteil der FABIDO.
Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Diese hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, da die Prüfung zu keinen Beanstandungen führte.
Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Entlastung der Geschäftsleitung durch den Betriebsausschuss der FABIDO sowie die Entlastung des Betriebsausschusses durch den Rat der Stadt Dortmund beantragt. Die Zuständigkeiten für diese Beschlüsse ergeben sich aus der Betriebssatzung des Eigenbetriebes sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage durchläuft die vorgesehenen Gremien, darunter den Betriebsausschuss der FABIDO, den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie den Hauptausschuss und den Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 11.06.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.9Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes - GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 01709-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Der Rat der Stadt Dortmund soll einen Grundsatzbeschluss zum Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes (DHB) fassen. Die Vorlage sieht vor, die Pläne für ein Bundesleistungszentrum für weiblichen Handball-Nachwuchs zu begrüßen. Im Rahmen dieses Vorhabens sollen die Verhandlungen der Verwaltung zur Schaffung der erforderlichen Eigentumsverhältnisse am Standort des Eissportzentrums Westfalen für eine neue DHB-Zentrale fortgesetzt werden. Hierbei stehen Optionen wie ein Erbbaurecht oder ein Grundstücksverkauf im Raum. Für den Neubau der Zentrale wird ein Kostenrahmen von etwa 16,8 Millionen Euro veranschlagt, wobei die Staatskanzlei NRW eine finanzielle Beteiligung an den Bauprojekten in Aussicht gestellt hat.
Zudem soll die Verwaltung die Gespräche über eine Trainingshalle hinter der Helmut-Körnig-Halle weiterführen. Diese Leichtbauhalle soll von den SFB als Bauherrin errichtet und vom DHB angemietet werden. Parallel dazu ist eine Abstimmung mit der Dortmunder Sportstätten gGmbH zur Einrichtung von Internatsplätzen vorgesehen, wobei bestehende Strukturen des Sportinternats der DSS genutzt oder ausgebaut werden sollen. Die Durchführung der Verhandlungen ist an die Bedingung geknüpft, dass für den Kernhaushalt sowie für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund keine finanziellen Belastungen entstehen. Die detaillierte Ausgestaltung der Hallen und der Internatsplätze soll in späteren, gesonderten Vorlagen geregelt werden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig empfohlen - 5.9.1Nachtrag: 02.07.2026 Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes - GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 01709-26/4 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat in einer Stellungnahme zum Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes (DHB) die Rahmenbedingungen für ein mögliches Bauvorhaben hinter der Helmut-Körnig-Halle erläutert. Ein Einklang zwischen den Plänen des Borussenfeld (BVB) und den Projektierungen des DHB könne nicht allein durch die Stadt sichergestellt werden, sondern erfordere gemeinsame Gespräche aller Beteiligten.
Hinsichtlich der baulichen Umsetzung weist die Verwaltung darauf hin, dass für das betreffende Grundstück, welches derzeit als Leichtathletik-Feld genutzt wird, kein Bebauungsplan vorliegt. Aufgrund von Vorkenntnissen über oberflächennahen Bergbau an diesem Standort ist die Einholung eines Baugrund-Gutachtens erforderlich. Eine Parallelnutzung der Fläche durch eine Groß-Sporthalle mit 3.000 Zuschauern und die bestehenden Leichtathletik-Ressourcen des Bundesstützpunktes Rote Erde sei nicht möglich.
Bezüglich der Grundstücksverwendung sieht die aktuelle Vorlage weder einen Verkauf noch ein Erbbaurecht vor. Eine wirtschaftliche Bewertung von Alternativen ist ohne detaillierte Zahlen derzeit nicht möglich. Die Notwendigkeit von Verfüllmaßnahmen im Rahmen der Planung müsse berücksichtigt werden. Für das Eissportzentrum Westfalen prüft die zuständige Fachabteilung bereits die Beauftragung eines Energieberaters, wobei etwaige Erweiterungen des DHB in diese Beratung einfließen würden. Eine mögliche Konkurrenz zur bereits beschlossenen Sporthalle Unionviertel wurde in dieser Vorlage nicht betrachtet.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.9.2Nachtrag: 02.07.2026 Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes - GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 01709-26/5 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / Die Grüne & Volt zum Handball-Campus-Konzept des Deutschen Handballbundes (DHB) Stellung bezogen. Im Zentrum der Vorlage steht die Entscheidung über die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung der drei geplanten Komponenten des Konzepts, bestehend aus der Zentrale des DHB, einer Trainingshalle sowie einem Sportinternat.
Nach Angaben der Verwaltung waren die Nutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur sowie die räumliche Nähe der drei Komponenten die entscheidenden Faktoren für die Wahl des Standorts Dortmund durch den Deutschen Handballbund. Die Verwaltung befürwortet eine ergebnisoffene Prüfung geeigneter Standorte für die geplante Trainingshalle. Dabei wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Suchradius für mögliche Standorte auf einen Umfang begrenzt werden sollte, der noch mit dem Deutschen Handballbund abzustimmen ist. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien, darunter dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie dem Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6Kommunalwirtschaft
- 6.1Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes - Fortführung der Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH (aus der Sitzung vom 21.05.2026)Zur Vorlage · 01777-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Fortführung der Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH unter veränderten strukturellen Bedingungen beschlossen. Im Zuge dieser Neuausrichtung werden die Geschäftsanteile der Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (DSW-B) auf die Stadt Dortmund übertragen, wodurch die Gesellschaft künftig zu 100 Prozent in städtischer Hand steht. Mit dem Ausscheiden der DSW-B ändert sich zudem der Firmenname der Gesellschaft in „Entwicklungsgesellschaft Dortmund mbH“ (EnDo GmbH).
Die Neugründung der EnDo GmbH dient dazu, die nächste Projektphase für die Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Hauptbahnhofs einzuleiten. Der Aufgabenbereich der Gesellschaft wird dabei erweitert, sodass sie künftig auch die Vorbereitung und Koordination städtebaulicher Maßnahmen für öffentliche Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet im Auftrag der Stadt übernehmen kann. Hierzu sind Anpassungen des Gesellschaftsvertrages erforderlich.
Finanziell wird die Übertragung der Anteile zum Nennwert von 25.000 Euro durchgeführt. Da die bisherigen Kapitaleinlagen der Gesellschafter aufgrund von Jahresfehlbeträgen weitgehend verbraucht sind, wird eine entsprechende Wertveränderung der Finanzanlage zum Jahresende 2026 voraussichtlich mit der allgemeinen Rücklage der Stadt verrechnet.
Personell wird die Position der kaufmännischen Geschäftsführung ab dem 1. Juli 2026 nicht neu besetzt, nachdem der bisherige Inhaber dieses Amtes sein Amt niedergelegt hat. Die alleinige Geschäftsführung wird durch die bestehende Geschäftsführung fortgeführt. Die bisherigen kaufmännischen Dienstleistungen der Dortmunder Stadtwerke AG werden künftig durch einen externen Dienstleister und die Stadt Dortmund erbracht.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 6.2Abfallentsorgung in den Großsiedlungen (aus der Sitzung vom 21.05.2026)Zur Vorlage · 01931-26 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 01931-26 wurde eine Anfrage an das Dortmunder Beteiligungsunternehmen EDG eingereicht, die sich mit der Abfallentsorgung in bestimmten Dortmunder Großsiedlungen befasst. Als Beispiele für die Problematik werden Wohnanlagen der LEG in Scharnhorst, Wickede und auf dem Clarenberg angeführt. Die Anfrage thematisiert Überfüllungen von Restmüll-, Wertstoff-, Biomüll- und Papiertonnen sowie die Schwierigkeiten bei der Abstellung von Sperrmüll an den vorgesehenen Standorten. Laut der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass diese Situation Auswirkungen auf die Quartiersentwicklung sowie auf das Vorkommen von Rattenpopulationen haben kann.
Die Antragsteller bitten die EDG um Auskunft zu den Verfahren bei Fehlbefüllungen von Wertstofftonnen. Es wird nach den aktuellen Quoten fehlerhafter Befüllungen gefragt und darauf verwiesen, dass in den genannten Siedlungen ein Anteil von bis zu 70 Prozent vermutet wird. Zudem wird ein Sachstandsbericht zum Projekt „Standort Service Plus“ angefordert, um zu untersuchen, weshalb Siedlungen der DOGEWO nicht von den beschriebenen Problemen betroffen seien und welche Rolle die Eigentümerstruktur der Wohnungsbestände dabei spielt. Abschließend werden Fragen zu den finanziellen Auswirkungen für die EDG, die Wohnungsunternehmen und die Mieter sowie nach Informationen über die eigenständige Entsorgung durch Wohnungsunternehmen und nach Vorschlägen zur nachhaltigen Verbesserung der Situation gestellt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.2.1Nachtrag: 26.06.2026 Abfallentsorgung in den GroßsiedlungenZur Vorlage · 01931-26/1 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die EDG Entsorgung Dortmund GmbH hat auf Anfragen der Fraktion „Die Linke und Tierschutzpartei“ zum Thema Abfallentsorgung in Großsiedlungen Stellung bezogen. Im Fokus stand dabei die Problematik von Fehlbefüllungen in Wertstofftonnen. Laut der EDG werden Behälter, die bei der Leerung eine Fehlbefüllung aufweisen, nicht geleert. Stattdessen werden Störanhänger mit Hinweisen und Erklärungen in mehreren Sprachen angebracht. Eine Fotodokumentation dient der Beweissicherung gegenüber Grundstückseigentümern. Sollten Fremdstoffe nicht eigenständig entfernt werden, können Sonderleerungen als Restabfall beauftragt werden, die gemäß der Abfallgebührensatzung kostenpflichtig sind.
Die Quote der Sonderleerungen nach Fehlbefüllung lag im Jahr 2025 stadtweit bei etwa 0,32 %. Aktuelle Zahlen aus dem Zeitraum von Januar bis Mai 2026 zeigen eine Fehlbefüllungsquote von insgesamt 0,70 % über alle Sammelsysteme hinweg. Die EDG gab an, dass der Anteil an Störstoffen im Gewicht im Vergleich zu 2023 auf 31 % gesunken sei.
Hinsichtlich der Wohnungsunternehmen erklärte die EDG, dass Probleme in Großwohnanlagen auch bei kommunalen Gesellschaften wie der DOGEWO21 auftreten und eine Unterscheidung zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen nicht zielführend sei. Kosten durch Nachleerungen werden von den Wohnungsgesellschaften in der Regel über die Nebenkosten auf die Bewohner umgelegt. Zur Verbesserung der Situation in bestimmten Siedlungen werden Maßnahmen wie die Anpassung von Leerungsrhythmen oder die Bereitstellung größerer Behältervolumen durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.2.2Nachtrag: 02.07.2026 Abfallentsorgung in den GroßsiedlungenZur Vorlage · 01931-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 01931-26/2 wird der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften über die Abfallentsorgung in den Dortmunder Großsiedlungen informiert. Der Antrag bezieht sich auf die vorliegende Antwort der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) auf eine zuvor gestellte Anfrage.
Im ersten Punkt wird darum gebeten, die im Rahmen der Antwort angekündigte Evaluation der Marke „Standort Service Plus“ dem Ausschuss zur Kenntnis zu bringen. Im zweiten Punkt beantragen die Antragstellenden, die in der Antwort der EDG beschriebene Optimierung des Standortes Clarenberg auf die Standorte der LEG in den Stadtbezirken Wickede und Scharnhorst auszuweiten.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.3Transformation der ecce - european centre for creative economy GmbH in die K3 gGmbHZur Vorlage · 02147-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Neuausrichtung und Transformation der ecce – european centre for creative economy GmbH in die K3 gGmbH beschließen. Mit dieser Umwandlung in eine gemeinnützige Gesellschaft wird die Grundlage für den Aufbau und Betrieb einer landesweiten KI-Geschäftsstelle „Künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur“ des Landes Nordrhein-Westfalen geschaffen. Ziel der Einrichtung ist es, Kompetenzen und Netzwerke an der Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz, Kunst und Kultur zu bündeln sowie Qualifizierungsangebote zu entwickeln.
Die K3 gGmbH wird ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen, darunter die Förderung von Kunst, Kultur, Wissenschaft und Forschung sowie die digitale Kulturproduktion. Die Beteiligung der Stadt Dortmund, die bisher im Kernhaushalt geführt wurde, soll im Zuge der Umwidmung auf das Theater Dortmund übertragen werden. Die laufenden Betriebskosten der KI-Geschäftsstelle werden vollständig durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert, wodurch für die Stadt Dortmund keine dauerhafte Finanzierungsverpflichtung entsteht.
Die operative Anbindung der Geschäftsstelle soll an die Akademie für Theater und Digitalität erfolgen, weshalb die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung durch das Theater Dortmund wahrgenommen werden soll. Die Verwaltung ist ermächtigt, den neuen Gesellschaftsvertrag um nicht substanzielle Änderungen zu ergänzen. Die Übernahme der Anteile der übrigen Gesellschafter an der bisherigen GmbH wurde bereits durch den Rat beschlossen. Personelle Auswirkungen für die Stadt Dortmund ergeben sich aus der Transformation nicht.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6.4Corporate Governance Bericht und Entsprechenserklärung der städtischen Gesellschaften DortmundsZur Vorlage · 02058-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die zukünftige jährliche Berichterstattung der städtischen Gesellschaften zum Public Corporate Governance Kodex (PCGK-DO) sowie die dazugehörige Controllingliste der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die Vorlage regelt die Umsetzung des bereits im Juli 2025 beschlossenen Kodex, der durch Verweise in den Satzungen und Gesellschaftsverträgen der Mehrheitsgesellschaften nun gesellschaftsrechtlich verbindlich verankert wurde.
Durch die Verankerung in den Satzungen wird das sogenannte „Comply or Explain“-Prinzip für die Unternehmen verpflichtend. Die Organe der Gesellschaften müssen jährlich in einer Entsprechenserklärung darlegen, ob den Empfehlungen des Kodex gefolgt wurde oder warum von bestimmten Regelungen abgewichen wird. Zur Unterstützung der Unternehmen stellt die Verwaltung hierfür eine Orientierungshilfe in Form einer Arbeitsliste bereit.
Der jährliche Corporate Governance Bericht soll die Transparenz der städtischen Unternehmen erhöhen. Er umfasst neben der Entsprechenserklärung auch eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu Themen wie Umwelt-, Klimaschutz und Gleichstellung sowie eine Darstellung der Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen. Zudem ist ein Vergütungsbericht für die Geschäftsführung vorzusehen. Die Berichte müssen für mindestens fünf Geschäftsjahre auf den Internetseiten der jeweiligen Unternehmen zugänglich sein. Die Umsetzung der Regelungen hat keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
Ergebnis: vertagt - 6.5Berichterstattung von Wirtschaftsprüfern in den AufsichtsrätenZur Vorlage · 02357-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Linke & Tierschutzpartei hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 2. Juli 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zum Thema Berichterstattung von Wirtschaftsprüfern in den Aufsichtsräten.
Die Fraktion kündigte an, die Details zu diesem Anliegen zeitnah zu konkretisieren. Die Vorlage dient der Berücksichtigung des genannten Themas bei der Aufstellung der Tagesordnung für die anberaumte Ausschusssitzung.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 6.5.1Nachtrag: 01.07.2026 Berichterstattung von Wirtschaftsprüfern in den AufsichtsrätenZur Vorlage · 02357-26/1 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Antrag zur Regelung der Berichterstattung von Wirtschaftsprüfern in den Aufsichtsgremien der geprüften Gesellschaften vorgelegt.
Der Antrag sieht vor, dass Wirtschaftsprüfer in den Aufsichtsgremien neben dem schriftlichen Bericht auch einen mündlichen Bericht ablegen sollen. Zudem sollen sie den Mitgliedern des Aufsichtsrats für Fragen zur Verfügung stehen, selbst wenn ein Prüfungsausschuss bereits eine tiefergehende Vorberatung durchgeführt hat. Ziel der Vorlage ist es, allen Aufsichtsratsmitgliedern die gleichen Kontrollrechte gegenüber der Geschäftsführung einzuräumen.
Die Begründung der Fraktion führt aus, dass die aktuelle Regelung im PCGK keine einheitliche Teilnahme der Wirtschaftsprüfer am Aufsichtsrat vorsieht, sofern ein Prüfungsausschuss existiert. Dies führe zu einer uneinheitlichen Praxis in den Aufsichtsgremien, bei der Wirtschaftsprüfer teilweise nur gegenüber den Bilanzprüfungsausschüssen Bericht erstatten, während dem restlichen Aufsichtsrat lediglich schriftliche Unterlagen oder mündliche Berichte der Ausschussvorsitzenden vorliegen. Die Vorlage zielt darauf ab, diese Unschärfe in der Regelung für die betroffenen Gesellschaften zu beseitigen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 7Liegenschaften und Bauen
- 7.1Zusammenarbeit Liegenschaftsamt und Immobilienwirtschaft (aus der Sitzung vom 19.03.2026)Zur Vorlage · 01389-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist die Zusammenarbeit zwischen dem Liegenschaftsamt und der Immobilienwirtschaft bei städtischen Bauvorhaben.
Die Fraktion bittet um eine schriftliche Darstellung der aktuellen Abläufe und der zeitlichen Prozesse bei der Projektierung städtischer Bauvorhaben. Dabei sollen am Beispiel eines aktuellen Neubauprojekts sowie eines Sanierungsvorhabens die Übergänge der Zuständigkeiten entlang der verschiedenen Leistungsphasen zwischen dem Liegenschaftsamt und der Immobilienwirtschaft aufgezeigt werden. Hintergrund der Anfrage sind Verzögerungen im Planungsablauf, die bereits in frühen Projektphasen auftreten.
Zudem wird nach den bestehenden Austauschformaten zwischen den beiden Ämtern sowie deren Häufigkeit gefragt. Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, wer zu welchen Zeitpunkten als Ansprechperson für die späteren Nutzenden, also für privatrechtliche Mieter und städtische Ämter, fungiert. In diesem Zusammenhang wird nach Maßnahmen gefragt, wie künftigen Kommunikationsproblemen vorgebeugt werden kann.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.1.1Nachtrag: 02.07.2026 Zusammenarbeit Liegenschaftsamt und ImmobilienwirtschaftZur Vorlage · 01389-26/2 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der Vorlage 01389-26/2 die Anfrage der Fraktion von GRÜNE & Volt zur Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich Liegenschaften und der Städtischen Immobilienwirtschaft bei städtischen Bauvorhaben. Der Fachbereich Liegenschaften ist als Grundstückseigentümer für die Bedarfsprüfung, die Flächensuche sowie die Wirtschaftlichkeitsbeurteilung verantwortlich. Bei einem Planungsbudget von mindestens 300.000 Euro bereitet dieser Fachbereich einen Grundsatzbeschluss der politischen Gremien vor, während bei Beträgen unter dieser Grenze die interne Investitionskonferenz entscheidet. Mit der Erteilung des Projektauftrags übernimmt die Städtische Immobilienwirtschaft die Projektverantwortung für die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Der Austausch zwischen den beteiligten Ämtern erfolgt über regelmäßige Jour-Fixes und projektbezogene Termine.
Für die gewerblichen Mietverträge ist das Liegenschaftsamt zuständig, was den Abschluss und die Änderung von Verträgen sowie die Abstimmung mit Vertragspartnern umfasst. Die Städtische Immobilienwirtschaft fungiert als Dienstleister für den operativen Betrieb städtischer Immobilien bei Fremd- und Eigennutzung. Hierbei unterteilt sich die Zuständigkeit in das kaufmännische Immobilienmanagement für Abrechnungen und organisatorische Belange sowie das technische Immobilienmanagement für Instandhaltung und technische Anlagen. Ein anlassbezogener Austausch zwischen den Beteiligten findet statt, wobei für Standardvorgänge bereits bestehende Regelungen sowie bekannte Kommunikationswege genutzt werden.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.2Archäologische Untersuchungen im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes AP 162 n -Tulpenstraße- im Stadtbezirk AplerbeckZur Vorlage · 01973-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Durchführung archäologischer Untersuchungen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes AP 162 n -Tulpenstraße- im Stadtbezirk Aplerbeck beschlossen. Die Umsetzung erfolgt durch das Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund (SV GVVF).
Der Bebauungsplan sieht die Bereitstellung von etwa 57 Grundstücken für Einfamilienhäuser vor, wobei ein Großteil der Flächen im Eigentum des Sondervermögens steht. Da im Planungsgebiet ein Bodendenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW vermutet wird, sind Untersuchungen erforderlich, bevor eine Bebauung der betroffenen Flächen erfolgen kann. Voruntersuchungen aus den Jahren 2000 und 2001 lieferten bereits Nachweise über eisenzeitliche und jungsteinzeitliche Siedlungsspuren.
Die Kosten für die archäologischen Untersuchungen belaufen sich auf insgesamt rund 2,0 Millionen Euro brutto. Die Finanzierung wird durch das Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund übernommen, wobei Mittel aus dem Wirtschaftsplan 2025/2026 zur Verfügung stehen. Eine anteilige Refinanzierung der Kosten soll durch spätere Grundstücksverkäufe erfolgen. Für etwa 13 im Untersuchungsbereich liegende Privatgrundstücke ist eine Beteiligung an den Kosten möglich. Ziel der Maßnahmen ist es, den künftigen Erwerbern der SV GVVF-Grundstücke eine Freistellungsbescheinigung über die abgeschlossenen Untersuchungen auszuhändigen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.3StadtbahnentwicklungskonzeptZur Vorlage · 01015-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll den Abschlussbericht der ersten Stufe des Stadtbahnentwicklungskonzepts zur Kenntnis nehmen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die zweite Stufe des Konzepts weiter zu bearbeiten, sofern die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Hierbei ist eine Erhöhung der Gesamtaufwendungen für die gutachterlichen Leistungen von 200.000 Euro auf 585.000 Euro netto vorgesehen.
Die Kostenplanung sieht vor, dass bis zum Haushaltsjahr 2025 bereits Aufwendungen in Höhe von 74.850,05 Euro angefallen sind. Für das Jahr 2026 sind 30.000 Euro netto eingeplant. Ab 2027 ist eine Finanzierung von 480.149,95 Euro netto erforderlich, sofern die Genehmigung durch den Stadtkämmerer vorliegt. Diese Kosten verteilen sich auf die Jahre 2027, 2028 und 2029. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch das vorhandene Personal.
Im Rahmen des Konzepts sind bestimmte Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Niederflurnetz gemäß den gesetzlichen Vorgaben verpflichtend umzusetzen. Für weitere spezifische Maßnahmen wird eine detaillierte Untersuchung in der zweiten Stufe empfohlen, während andere Projekte aufgrund fehlender Förderfähigkeit vorerst zurückgestellt werden sollen. Für eine weitere Maßnahme ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie vorgesehen. Insgesamt werden 13 Maßnahmen der Prioritäten A und B für eine detaillierte Untersuchung in der zweiten Stufe empfohlen. Die Beauftragung der zweiten Stufe soll gemäß Stufenvertrag erfolgen, wobei die Planungskosten um 400.000 Euro netto zuzüglich Zusatzleistungen steigen.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 7.3.1Nachtrag: 25.06.2026 StadtbahnentwicklungskonzeptZur Vorlage · 01015-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen eines Zusatzantrags zur Vorlage 01015-26 zum Stadtbahnentwicklungskonzept eine Neupriorisierung verschiedener Infrastrukturmaßnahmen beantragt. Die Fraktion fordert eine Konzentration der Planungskapazitäten und Mittel auf Projekte, die zeitnah umsetzbar, förderfähig und rechtlich gesichert sind.
Als vorrangig einzustufende Maßnahmen werden der barrierefreie Ausbau der Haltestellen in der Innenstadt-Ost, im Bereich Brackel sowie der Haltestelle Enscheder Straße sowie die Betriebsstabilisierung der DSW 21 genannt. Zudem beantragt die Fraktion, die Maßnahmen zum Ausbau der Haltestelle Theodor-Fliedner-Heim und die Verlängerung der U44 bis zum Bahnhof Kirchderne in die höhere Prioritätsstufe B zu heben.
Im Gegensatz dazu sollen alle Planungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des ehemaligen HSP/Smart Rhino-Geländes stehen, bis auf Weiteres ausgesetzt werden. Die Fraktion begründet dies mit der ungeklärten Nutzungssituation des Geländes und der damit verbundenen Freisetzung von Arbeitskapazitäten.
Ein weiterer Teil des Antrags sieht vor, bestimmte Projekte aufgrund von Kosten, ökologischen Auswirkungen oder Planungsunsicherheiten nicht weiter zu verfolgen. Davon betroffen sind unter anderem die Verlängerungen der U41 bis Benninghofen/Overgünne, die Anbindung des Flughafens sowie die Zweigstrecke Burgholz Eving. Die Fraktion verweist dabei auf die Herausforderungen durch hohe Investitionskosten, die Inanspruchnahme von Naturschutzgebieten sowie die ökologischen Folgen geplanter Tunnelbauten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 7.4Erstellung eines HafenentwicklungskonzeptesZur Vorlage · 01956-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll zur Kenntnis nehmen, dass ein neues Hafenentwicklungskonzept für das Hafengebiet erstellt wird. Das betroffene Areal umfasst eine Fläche von etwa 150 Hektar, zehn Hafenbecken sowie elf Kilometer Uferlänge. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgt unter der Federführung der Dortmunder Hafen AG, deren Aufsichtsrat die Erstellung bereits am 14. April 2025 beschlossen hat.
Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung an der Erstellung des Konzepts mitwirkt. Hierbei sollen insbesondere das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sowie die Wirtschaftsförderung Dortmund beteiligt sein. Der Prozess umfasst die Analyse bestehender Bestände sowie die Entwicklung von verschiedenen Szenarien in den Bereichen Infrastruktur, Energie und Logistik. Für die Erarbeitung wird eine Bearbeitungszeit von einem Jahr veranschlagt.
Mit der Erstellung des Konzepts sind keine finanziellen Auswirkungen oder die Beantragung von Fördermitteln verbunden. Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung des Rates ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.5Heisenberg Gymnasium Sanierung 3-fach-SporthalleZur Vorlage · 00248-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die weitere Planung und Realisierung der Sanierung der dreifachen Sporthalle I am Heisenberg-Gymnasium beschlossen. Auf Grundlage einer vorliegenden Kostenberechnung beläuft sich das Gesamtvolumen der Maßnahme auf 2.533.036 Euro. Die Umsetzung der Leistungsphasen 4 bis 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wird durch die Städtische Immobilienwirtschaft durchgeführt.
Die Sanierungsmaßnahmen umfassen die Erneuerung der Lüftungsanlage inklusive der Gebäudeautomation sowie den Austausch der Trennvorhänge. Zudem ist die Installation einer neuen Systemdecke mit integrierter Beleuchtung und Deckenstrahlplatten vorgesehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der energetischen Ertüchtigung der Außenhülle durch ein Wärmedämmverbundsystem und eine Trespa-Fassade, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern und den Stromverbrauch zu senken.
Die Notwendigkeit der Arbeiten ergibt sich aus dem Alter der technischen Anlagen, die seit 1972 in Betrieb sind. Die Maßnahme dient zudem der Beseitigung von Gesundheitsrisiken, da in der bestehenden Deckenkonstruktion künstliche Mineralfasern verbaut sind und in der Lüftungsanlage Brandschutzklappen mit Asbestverdacht zum Einsatz kommen. Die Finanzierung erfolgt über die städtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen, wobei für dieses Vorhaben keine Fördermittel zur Verfügung stehen. Personelle Auswirkungen auf die Verwaltung entstehen durch die Umsetzung innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen nicht.
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Hauptdokument|2180602|2180603|2180604|2180605|2180606|2207468|2207498|2207821|2212943
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.6Neubau des Zentrallagers der Feuerwehr an der SeilerstraßeZur Vorlage · 00967-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die weitere Planung und Realisierung des Neubaus des Zentrallagers der Feuerwehr an der Seilerstraße beschlossen. Auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI umfasst das Gesamtvolumen der Maßnahme 39.910.158 Euro. Davon entfallen 39.714.658 Euro auf das Planungs- und Baubudget. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
Der Beschluss umfasst zudem die Anschaffung von konsumtivem beweglichem Vermögen in Höhe von 50.300 Euro für das Jahr 2029. Für die Folgeaufwendungen sind Beträge ab 2027 eingeplant, die bis zum Jahr 2030 und darüber hinausreichen. Zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils ist die Aufnahme von Investitionskrediten vorgesehen, woraus sich Zinsaufwendungen von bis zu 25.143.400 Euro über die gesamte Finanzierungsdauer ergeben können. Die genaue jährliche Berücksichtigung der Zinsen erfolgt durch die Stadtkämmerei.
Das Bauvorhaben ist im Brandschutzbedarfsplan gelistet. Die geplante Bauweise ist auf Klimarelevanz ausgelegt und sieht die Nutzung regenerativer Energien sowie eine Dachbegrünung vor, wobei eine DGNB-Zertifizierung angestrebt wird. Für das Projekt können Fördermittel in Höhe von 1.000.000 Euro bei der KfW beantragt werden. Personelle Auswirkungen durch die Maßnahme entstehen nicht, da die Bearbeitung im Rahmen der bestehenden Organisationsstrukturen erfolgt.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 07.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.7Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes - Veränderungsbericht 2. Quartal 2026Zur Vorlage · 01914-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01914-26 behandelt den Veränderungsbericht zum Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes für das zweite Quartal 2026. Mit diesem Bericht informiert die Verwaltung die zuständigen politischen Gremien über Anpassungen bei den laufenden Maßnahmen des Tiefbauamtes, die sich seit der Erstellung des ursprünglichen Arbeitsprogramms ergeben haben.
Der Bericht dokumentiert wesentliche Veränderungen in den Projektabläufen, wie etwa Verschiebungen von Bauphasen über den Jahreswechsel hinaus oder vorläufige Projektstopps. Unwesentliche zeitliche Abweichungen von bis zu sechs Monaten sowie kurzfristige Maßnahmen, etwa im Bereich der Straßenoffensive oder der Errichtung von Bushaltestellen, werden nicht aufgeführt. Der Bericht stellt den bisherigen Terminplan den aktuellen Zeitplanungen gegenüber und erläutert die Gründe für die Anpassungen.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes 2026 und Folgejahre; der Bericht selbst löst keine neuen Kosten aus. Die Fördermittelfähigkeit der Projekte bleibt durch die angezeigten Verschiebungen vorerst unberührt. Klimarelevante Prüfungen und mögliche Kompensationsmaßnahmen erfolgen bei der Planung der einzelnen Bauvorhaben separat. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Rat der Stadt sowie die verschiedenen Bezirksvertretungen und Ausschüsse vorgesehen. Ein Folgebericht wird für das dritte Quartal 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.8Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021 - Vierter Sachstandsbericht zur Umsetzung der wohnungspolitischen AgendaZur Vorlage · 01589-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01589-26 legt den vierten Sachstandsbericht zur Umsetzung der wohnungspolitischen Agenda des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021 vor. Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen, wobei die Vorlage auch zur Information für den Seniorenbeirat, verschiedene Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dient. Der nächste Bericht ist für das zweite Quartal 2027 geplant.
Die Vorlage führt potenzielle personelle und finanzielle Mehrbedarfe für bestimmte Aufgaben auf. Geplant ist die Einrichtung eines Gentrifizierungsmonitorings sowie die Fortführung einer Studie zum Wohnraumbedarf mobilitätseingeschränkter Personen. Für die Baulandentwicklung ist die Automatisierung der Geodatenanalyse für das Jahr 2026 vorgesehen. Zudem wird auf die Befristung von 2,5 Vollzeitstellen im Fachbereich 66 2 hingewiesen, deren Laufzeit am 30. Juni 2026 endet; eine Verlängerung wird vorbereitet.
Im Bereich der Wohnungsmarktbeobachtung erfolgt eine jährliche Überprüfung des Wohnungsneubaubedarfs sowie der Kennzahl zur Baurechtschaffung. Im Jahr 2025 wurden 584 Wohneinheiten geschaffen. Das Amt für Wohnen prüft Bindungsverlängerungen bei der Wohnraumförderung spätestens 24 Monate vor Ablauf. Im Jahr 2025 wurden 118 Wohnungen in fünf Projekten verlängert, 21 Wohnungen angekauft und 33 Wohnungen modernisiert. Zudem wurden 189 Gebäude zur Leerstandsermittlung kontrolliert. Eine Innenentwicklungsstrategie soll innerhalb der nächsten zwei Jahre erarbeitet werden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 02.06.2026 · 4. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 29.05.2026 · 7. Sitzung des Seniorenbeirats
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.98. Fortschreibungsbericht zur Umsetzung des SchulbauprogrammsZur Vorlage · 39084-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den achten Fortschreibungsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms mit Stand September 2025 zur Kenntnis nehmen. Das Programm umfasst derzeit 51 Maßnahmen mit einem gesamten Investitionsvolumen von etwa 452 Millionen Euro. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die zusätzliche Einplanung von investiven Mehrauszahlungen für die Jahre 2027, 2028 und 2029 vor, was einem Gesamtwert von 2.697.395,50 Euro entspricht. Darüber hinaus wird ein konsumtiver Mehraufwand im Schulverwaltungsamt für die Jahre 2027 und 2028 sowie eine investive Mehrauszahlung für bewegliches Vermögen im Jahr 2027 vorgeschlagen. Bei Bedarf sollen für diese Maßnahmen Verpflichtungsermächtigungen für den Zeitraum ab 2026 bereitgestellt werden. Die laufende Prüfung weiterer Förder- und Kreditmittel ist vorgesehen.
Die Vorlage führt Kostenrisiken aus Marktrisiken, Konjunkturschwankungen, Preisveränderungen bei Baustoffen sowie Änderungen der Qualitäten oder des Auftragsvolumens auf. Beim Bauen im Bestand werden zudem Risiken durch die Gebäudesubstanz genannt. Nach Abschluss der Entwurfsplanung liegt die durchschnittliche Genauigkeit der Kostenermittlung bei plus oder minus 20 Prozent. Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, während die Anhörung der Bezirksvertretungen gemäß der Hauptsatzung der Stadt Dortmund erfolgt. Um die Ratssitzung am 9. Juli 2026 zu erreichen, wird von der üblichen Beratungsfolge abgewichen.
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- 08.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 03.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.10Verlängerung der Beschulungsstandorte "ehemalige Frenzelschule" und Heinrich-Schmitz-BildungszentrumZur Vorlage · 01232-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01232-26 sieht die Verlängerung der Beschulungsstandorte „ehemalige Frenzelschule“ und „Heinrich-Schmitz-Bildzentrum“ für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler vor. Der Zeitraum der Verlängerung ist vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2028 geplant. Mit dieser Maßnahme ist die Fortführung befristeter Projekteinsätze im Personalbereich sowie die Bereitstellung zusätzlicher Mittel verbunden.
Für den Zeitraum ab dem Haushaltsjahr 2027 werden zusätzliche Mittel in Höhe von 1.467.137 € beantragt. Zudem ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von 24.800 € für Personalsaufwendungen im Haushaltsjahr 2026 vorgesehen. Die personellen Auswirkungen betreffen insgesamt neun Stellen, unter anderem in der Schulsozialarbeit, im Sekretariat und im Standortmanagement. Die Sachaufwendungen für den Schulbetrieb werden für die Jahre 2026 bis 2028 mit 354.163 €, 850.000 € und 495.837 € veranschlagt.
Das Angebot umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung auf das Regelschulsystem, darunter zusätzlicher Unterricht durch Honorarkräfte, pädagogische Projekte, Stadtteilführungen sowie kulturelle Besuche. Zudem sind Unterstützungsangebote für Eltern, wie Infoveranstaltungen und ein Elterncafé, vorgesehen. Die Bewilligung der Bezirksregierung Arnsberg für die Beschulung außerhalb der Stammschulen des Stadtgymnasiums, des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums und der Marie-Reinders-Realschule gilt bis zum 31. Juli 2028. Zur Sicherstellung des Schulbetriebs sowie der Koordination und Weiterentwicklung der Angebotsstruktur ist die Beibehaltung einer Projektleitung vorgesehen. Die Vorlage durchläuft die zuständigen Gremien bis zum 9. Juli 2026.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — einstimmig empfohlen
- 23.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.11Landwirtschaftliche PachtflächenZur Vorlage · 02361-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Linke & Tierschutzpartei hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Sitzung des Gremiums am 2. Juli 2026.
Gegenstand des Antrags ist die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zum Thema landwirtschaftliche Pachtflächen. Die Fraktion bittet darum, diesen Punkt bei der Aufstellung der Tagesordnung für die genannte Sitzung zu berücksichtigen. Eine Konkretisierung des Anliegens durch die Fraktion ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.11.1Nachtrag: 01.07.2026 Landwirtschaftliche PachtflächenZur Vorlage · 02361-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Rahmen eines Zusatzantrags zur Beratung und Beschlussfassung über die Regelungen städtischer landwirtschaftlicher Pachtflächen im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie im Ausschuss für Klimaschutz und Umwelt vorgelegt. Hintergrund der Anfrage sind Stellungnahmen der Liegenschaftsverwaltung sowie der Umweltverwaltung zu den vertraglichen Regelungen und der Umsetzung von Maßnahmen des Landschaftsplanes aus dem Jahr 2020.
Der Antrag umfasst mehrere Forderungen an die Verwaltung. Es wird eine Übersicht über alle städtischen landwirtschaftlichen Pachtflächen angefordert, in denen Maßnahmen des Landschaftsplanes seit 2020 konkret in den Verträgen vereinbart wurden, inklusive Informationen zum jeweiligen Umsetzungsstand. Zudem soll aufgezeigt werden, welche landwirtschaftlich genutzten Flächen zwar verpachtet sind, aber die Maßnahmen des Landschaftsplanes nicht vertraglich berücksichtigen.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, über die Intervalle und die Tiefe der Überprüfung der Vertragseinhaltung in Bezug auf die Landschaftsplanung zu informieren sowie über die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der vertraglichen Vorgaben zu berichten. Abschließend wird angeregt, dass das Liegenschaftsamt für künftige landwirtschaftliche Pachtverträge die beschlossenen Maßnahmen des Landschaftsplanes verbindlich festlegt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 7.12Nachtrag: 29.06.2026 Neubau der Overberg-Grundschule - hier: Priorisierung von MaßnahmenZur Vorlage · 39302-25/4 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Beantwortung von Anfragen zur Priorisierung von Schulbaumaßnahmen erläutert, nach welchen Kriterien die Umsetzung von Neubau-, Erweiterungs- und Ausbaumaßnahmen erfolgt. Grundlage für die Priorisierung sind die vom Fachbereich Schule ermittelten Bedarfe, insbesondere aus der Schulentwicklungsplanung sowie aus dem Zuzug. Dabei werden Maßnahmen vorrangig berücksichtigt, die zusätzliche Schulplätze schaffen, gesetzliche Verpflichtungen erfüllen oder den Erhalt bestehender Schulräume sicherstellen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der gesamtstädtischen Bauagenda unter Berücksichtigung der verfügbaren Investitionsmittel.
Hinsichtlich spezifischer Schulstandorte führt die Verwaltung aus, dass die geringe Flächenverfügbarkeit in der Innenstadt-Nord ein limitierender Faktor ist. Während der Neubau an der Burgholzstraße zur Deckung des Platzbedarfs dient, ist die Umsetzung der Nordmarkt-Grundschule von der Verfügbarkeit von Ausweichquartieren abhängig, die erst nach Fertigstellung der Projekte an der Burgholzstraße bereitstehen. Die Planung für die Grundschule Kleine Kielstraße wird fortgeführt, wobei das vorgesehene Ausweichquartier derzeit für eine Gesamtschule benötigt wird. Ein Planungs- und Ausführungsbeschluss ist für das erste Halbjahr 2027 vorgesehen.
Für die Brechtener Grundschule besteht weiterhin eine hohe Priorität, jedoch fehlen derzeit noch die notwendige Planungs- und Kostensicherheit für einen Beschluss. Verzögerungen resultieren unter anderem aus straßenrechtlichen Abstimmungen und der Straßenentwurfsplanung. Die Kielhorn-Förderschule wird im Rahmen des Schulzentrums Burgholzstraße neu errichtet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.12.1Nachtrag: 02.07.2026 Neubau der Overberg-Grundschule - hier: Priorisierung von Maßnahmen | Anfrage des RM SchreyerZur Vorlage · 39302-25/5 · Anfrage zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde eine mündliche Anfrage zum Neubau der Overberg-Grundschule eingebracht. Ein Ratsmitglied erkundigte sich im Rahmen der Sitzung am 2. Juli 2026 nach dem zeitlichen Ablauf und der Priorisierung der anstehenden Maßnahmen.
Konkret wurde angefragt, ob ein Auszug der Nordmarkt-Grundschule zum Schuljahr 2027/2028 realisierbar ist. Zudem wurde die Frage gestellt, ob die Umsetzung des Neubauprojekts unmittelbar nach diesem Zeitpunkt beginnen kann oder ob mit zeitlichen Verzögerungen im Bauablauf zu rechnen ist. Die Anfrage dient der Klärung der zeitlichen Planung für die Umsetzung des Schulbauvorhabens.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8Sonstiges
- 8.1Ermittlungsdienst Abfall - Sachstandsbericht 2025 | Nachfrage des RM Kowalewski (aus der Sitzung vom 21.05.2026)Zur Vorlage · 00696-25/9 · Anfrage zur Tagesordnung L+T
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde am 21. Mai 2026 eine mündliche Anfrage zum Sachstandsbericht 2025 des Ermittlungsdienstes Abfall (EDA) gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Verteilung der Einsatzgebiete des Ermittlungsdienstes im Dortmunder Stadtgebiet.
Nach Angaben der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) orientiert sich die Präsenz des Ermittlungsdienstes an der Häufigkeit illegaler Müllablagerungen. Dabei werden sowohl eigene Feststellungen des Dienstes als auch Hinweise aus der Bevölkerung, etwa über den Mängelmelder oder die „Dreckpetze-App“, berücksichtigt. Laut EDG gehen etwa 70 Prozent der Ermittlungsberichte auf die eigene Initiative des EDA zurück, während 30 Prozent auf Meldungen der Bürgerinnen und Bürger basieren.
Ein Ratsmitglied stellte dazu die Frage, weshalb sich der Einsatz des Ermittlungsdienstes laut den vorliegenden Informationen überwiegend auf die Nordstadt konzentriert. Es wurde angefragt, warum in den Ermittlungsberichten keine Einzelfälle aus den Außenbezirken aufgeführt sind, obwohl ein Großteil der Ermittlungen durch die eigene Initiative des Dienstes erfolgt. Die Anfrage thematisiert zudem die Gründe für die Konzentration auf einen Stadtteil im Vergleich zu anderen Stadtteilen, die ähnliche Problematiken aufweisen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 8.2Beschlussverfolgung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 8.2.1Beschlussverfolgung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften | Anfrage des RM Dr. Neumann (aus der Sitzung vom 21.05.2026)Zur Vorlage · 01966-26/1 · Anfrage zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde am 21. Mai 2026 eine mündliche Anfrage zur Beschlussverfolgung eingebracht. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Status der Umsetzung eines bereits gefassten Beschlusses bezüglich der Revierpark Wischlingen GmbH.
Konkret geht es um die Gewährung eines Sonderzuschusses für das Jahr 2024. Die Anfrage, die von einem Ratsmitglied gestellt wurde, zielt darauf ab, Informationen über den derzeitigen Stand der Umsetzung dieses Finanzierungsvorgangs zu erhalten. Die entsprechende Vorlage ist unter der Nummer 01966-26/1 geführt und bezieht sich auf die Projektnummer 32583/2025. Die Sitzung des Ausschusses fand im öffentlichen Rahmen statt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2.2Beschlussverfolgung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften | Anfrage des RM Mader (aus der Sitzung vom 21.05.2026)Zur Vorlage · 01966-26/2 · Anfrage zur Tagesordnung CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde am 21. Mai 2026 eine mündliche Anfrage zur Beschlussverfolgung eingebracht. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Status der Umsetzung des Beschlusses „Defibrillatoren in Sporthallen“. Die Anfrage bezieht sich auf das Projekt mit der Projektnummer 00074/2025, welches als laufende Nummer 36 in der Anlage zur entsprechenden Vorlage geführt wird. Ein Ratsmitglied bittet um Auskunft darüber, wie weit die Umsetzung der Maßnahmen zur Ausstattung der Sporthallen mit Defibrillatoren fortgeschritten ist.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 8.2.3Beschlussverfolgung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften | Beantwortung der Anfrage des RM Dr. NeumannZur Vorlage · 01966-26/3 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet im Rahmen der Vorlage 01966-26/3 eine Anfrage eines Ratsmitglieds zum aktuellen Stand der Umsetzung von Beschlüssen bezüglich der Revierpark Wischlingen GmbH. Ein wesentlicher Punkt betrifft die Erweiterung des Geltungsbereichs der Dortmund-Karte im Bereich Schwimmen. Die Einbeziehung des Sole- und Allwetterbads, des Sportbads sowie des Sommerbads im Außenbereich des Revierparks wurde zum 1. Oktober 2025 umgesetzt. Inhaber der Dortmund-Karte erhalten nun Ermäßigungen auf die Badtarife, wobei die Reduzierung bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen 2,00 Euro und bei Eltern-Kind-Tarifen 4,00 Euro beträgt. Bis Ende Mai 2026 wurde dieser Tarif rund 780-mal genutzt, was zu Mindereinnahmen von etwa 2.000 Euro in acht Monaten führte.
Hinsichtlich der Prüfung eines Tarifangebots für den Saunabereich für Inhaber der Dortmund-Karte hält die Verwaltung fest, dass eine Einführung eine Bezuschussung erfordern würde. Um die Kosten und Einnahmeausfälle präzise schätzen zu können, wurde zunächst die Umsetzung im Badbereich abgewartet, um Daten zur Nutzungsfrequenz zu generieren. Die Geschäftsführung der Revierpark Wischlingen GmbH beabsichtigt, das erste vollständige Jahr der Dortmund-Karte im Badbereich bis zum 30. September 2026 abzuwarten. Im Anschluss soll ein Prüfergebnis zu einem möglichen Saunatarif sowie der daraus resultierende Bedarf an städtischen Zuschüssen vorgelegt werden.
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- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.3Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2025 und Vorjahre | Anfrage des RM Dr. Neumann (aus der Sitzung vom 21.05.2026)Zur Vorlage · 01862-26/1 · Anfrage zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde am 21. Mai 2026 eine mündliche Anfrage zur Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretungen für das Jahr 2025 sowie für die Vorjahre eingebracht. Der Gegenstand der Anfrage bezieht sich konkret auf den Haushaltsposten „2016 – Innenstadt-Nord – konsumtiv“.
Ein Ratsmitglied stellt in diesem Zusammenhang drei Fragen zur Verwaltung der entsprechenden Mittel. Zunächst wird nach den Gründen für einen noch offenen Betrag in Höhe von 9.800 Euro von ursprünglich 15.000 Euro gefragt. Des Weiteren wird nach dem zeitlichen Rahmen für die Umsetzung des Beschlusses aus dem Jahr 2016 gefragt. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob dieser sowie weitere ältere Beschlüsse zurückgenommen werden müssten. Die Anfrage ist als öffentlicher Tagesordnungspunkt im genannten Ausschuss gelistet.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 8.4Beteiligungsvereinbarung für Windenergieanlagen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Verbindung mit dem Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG NRW)Zur Vorlage · 02162-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll der Verwaltung die Ermächtigung erteilen, Beteiligungsvereinbarungen für Windenergieanlagen auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie des Bürgerenergiegesetzes Nordrhein-Westfalen (BürgEnG NRW) abzuschließen. Ziel ist es, Verhandlungen mit Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträgern zu führen, um Erträge zu generieren, die zweckgebunden für Projekte im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung eingesetzt werden. Das Umweltamt wird mit der Vereinnahmung dieser Mittel sowie deren Umsetzung beauftragt.
Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 werden jährliche Aufwendungen in Höhe von 10.000 Euro kalkuliert. Die erwarteten Erträge aus verschiedenen Projekten, darunter Salinger Feld, Salinger Feld Repowering und Ellinghausen, werden auf jährlich zwischen 5.000 Euro und 49.050 Euro geschätzt, wobei ein Planungswert von mindestens 0,2 ct/kWh angenommen wird. Die Finanzierung der Beteiligungsprojekte soll zu 100 Prozent aus diesen Erträgen erfolgen.
Ein weiterer Gegenstand ist die finanzielle Beteiligung an einer Windenergieanlage der European Energy A/S. Da der Genehmigungsantrag vor Inkrafttreten des BürgEnG NRW gestellt wurde, ist eine Beteiligung als freiwillige Leistung gemäß § 6 EEG vorgesehen. Die Einnahmen sollen zur Förderung der Akzeptanz der Energiewende sowie für Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden, wobei auch direkte Begünstigungen der Einwohner, etwa durch Nachrangdarlehen, geprüft werden sollen. Da Maßnahmen aus der Wärmeplanung, dem Klimastadtvertrag und dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 derzeit nicht budgetiert sind, sollen hierfür Mittel aus den Beteiligungsvereinbarungen verwendet werden. Das Umweltamt soll die Verhandlungen federführend übernehmen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 16.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 8.5Quartierskoordination Eving – 2. BerichtsvorlageZur Vorlage · 01603-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 01603-26 wird dem Rat der Stadt Dortmund der zweite Bericht der Quartierskoordination Eving für das Jahr 2025 zur Kenntnis gebracht. Die Koordinationsstelle fungiert als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger sowie lokale Akteure und unterstützt die Stadtentwicklung im Stadtbezirk. Zu den Aufgaben gehören die Vermittlung von Anliegen an Ämter wie das Grünflächenamt, das Ordnungsamt oder die EDG Entsorgung Dortmund GmbH sowie die Beratung zu Themen wie Beleuchtung und Schulneubauten.
Die Arbeit der Koordinationsstelle umfasst die Organisation von Austauschprozessen, etwa durch den Runden Tisch zur Entwicklung der Plätze Grüner Platz und Evinger Platz, sowie die Kooperation mit verschiedenen städtischen Fachbereichen und Gremien. Im Berichtszeitraum wurden Projekte wie die Aufwertung eines Schulhofs, der Quartiersflohmarkt an der Katzbachstraße sowie Veranstaltungen wie der „Evinger Eiszauber“ durchgeführt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Leerstandsmanagement. Während die Wirtschaftsförderung und die Wohnungsaufsicht für die Entwicklung von Gewerbe- und Wohnungsleerständen zuständig sind, unterstützt die Koordinationsstelle diese Prozesse durch die Fortführung eines Katasters sowie durch Begehungen im Gewerbebereich. Für das Jahr 2026 sind Vorhaben wie die Verschönerung von Stromkästen, die Einrichtung eines Nachbarschaftstreffpunkts in der Kirdorf-Siedlung sowie die Unterstützung eines Bürgercafés im Dietrich-Keuning-Haus geplant. Die Vorlage verursacht keine finanziellen Auswirkungen oder den Einsatz von Fördermitteln.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.6Quartierskoordination Marten – 5. jährliche BerichtsvorlageZur Vorlage · 01602-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den fünften jährlichen Sachstandsbericht der Quartierskoordination Marten für das Berichtsjahr 2025 zur Kenntnis nehmen. Die Quartierskoordination dient als Schnittstelle zwischen der Bürgerschaft, der Lokalpolitik, der Verwaltung und lokalen Akteuren. Im Berichtszeitraum fanden 23 Bürgerinnensprechstunden in der Nachbarschaftswerkstatt „Meilenstein“ statt. Die Koordination unterstützte verschiedene Veranstaltungen sowie Anfragen zur Pflege des öffentlichen Raums und zur Unterstützung ehrenamtlicher Projekte. Die Finanzierung des Standorts „Meilenstein“ ist für 2025 gesichert, wobei durch den Beschluss keine personellen oder finanziellen Auswirkungen entstehen.
Die Verwaltung bearbeitete Stellungnahmen zu Themen wie der ÖPNV-Verkehrsführung, dem Baurecht und der Stadtteilbibliothek. Im Bereich Wohnen wurden 21 Verdachtsfälle von Wohnungsleerstand an die kommunale Wohnungsaufsicht weitergeleitet, während 19 Leerstände im Gewerbebereich an die Wirtschaftsförderung übermittelt wurden. Im Rahmen des Projekts „Marten blüht auf“ wurden eine Boulebahn sowie ein Schachtisch installiert; weitere Maßnahmen im Steinhammer Park sind für 2026 geplant.
Ein Beteiligungsworkshop zur Gestaltung der „Meile“ sowie die Erarbeitung eines entsprechenden Gestaltungskonzeptes sind vorgesehen. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgte über verschiedene Kanäle der Koordinierungsstelle „nordwärts“. Für das Jahr 2026 sind die Fortführung der Vor-Ort-Präsenz sowie weitere Maßnahmen wie die Installation von Nistkästen und Insektenhotels geplant. Zudem wird die Unterstützung des Fördervereins Marten und Germania e. V. beim Martener Forum sowie die Organisation eines runden Tisches für Multiplikator*innen angestrebt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.7Dortmunder SaatgutfestivalZur Vorlage · 01847-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll beschließen, im ersten Halbjahr 2027 ein Dortmunder Saatgutfestival durchzuführen. Nach einer Evaluation im selben Jahr ist eine jährliche Durchführung vorgesehen. Ziel der Veranstaltung ist die Förderung von Open-Source-Saatgut sowie der biologischen Vielfalt durch die Schaffung eines partizipativen Erlebnisraums mit Saatgutmärkten, Tauschbörsen und Workshops. Die Organisation und Koordination übernimmt die Klimaagentur des Umweltamtes in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachbereichen, darunter die Stadt- und Landesbibliothek, das Amt für Stadterneuerung, die Volkshochschule, das Deutsche Kochbuchmuseum sowie die Wirtschaftsförderung und zivilgesellschaftliche Akteure.
Für die Durchführung ab 2027 sind jährliche Aufwendungen in Höhe von 7.500 Euro im Haushalt des Umweltamtes veranschlagt. Zusätzlich stehen im Rahmen des EU-Projekts „Turn the Tables“ Fördermittel von bis zu 10.000 Euro zur Verfügung. Die Kosten für Referentenhonorare und Angebote für Kinder und Jugendliche werden aus diesen Mitteln sowie dem Budget des Umweltamtes finanziert. Für das erste Festival im Jahr 2027 sind die Räumlichkeiten der Volkshochschule vorgesehen.
Das Vorhaben ist in kommunale Strategien wie das Handlungsprogramm „Klima-Luft 2030“ und den „Masterplan Ernährung“ eingebunden. Die Festivals sollen die regionale Nahversorgung und die landwirtschaftliche Direktvermarktung unterstützen sowie die Entwicklung von Regiosaatgut-Mischungen für lokale Grünflächen begleiten. Die Vorlage liegt zur Beschlussfassung vor, nachdem Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse vorliegen.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig empfohlen - 8.8IGA 2027 - Qualifizierung des Deusenbergs; hier: Erster KostenerhöhungsbeschlussZur Vorlage · 01927-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erhöhung der Kosten für die Qualifizierung des Deusenbergs im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 vorgelegt. Das bisherige Gesamtvolumen für dieses Teilprojekt soll von 3.062.565,00 € um 1.520.385,00 € auf insgesamt 4.582.950,00 € angehoben werden. Der städtische Eigenanteil steigt durch diesen Beschluss auf 2.439.154,50 €. Die Finanzierung erfolgt über das Amt für Stadterneuerung in den Haushaltsjahren 2021 bis 2028, wobei 70 % der Kosten durch Bundes- und Landesmittel refinanziert werden.
Die Kostensteigerungen resultieren aus aufwendigen Bodenaushub-, Analyse- und Entsorgungsprozessen sowie dem Zukauf von Natursteinschotter aufgrund von Grenzwertüberschreitungen. Zudem sind Mehrausgaben beim Wegebau und Treppenbau durch Bodenverbesserungsmaßnahmen, zusätzliche Entwässerungen auf etwa zwei Kilometern Weglänge sowie eine intensivere baustellenseitige Sicherung und bodengutachterliche Begleitung entstanden. Um weitere Kostensteigerungen über den beantragten Betrag hinaus zu vermeiden, schlägt die Verwaltung den Verzicht auf die Schottertragschicht bei der Asphaltstraßenerneuerung sowie auf die Erweiterung des Plateaus und die Installation von zwei Schaukeln vor.
Durch die Anpassung erhöht sich das Gesamtinvestitionsvolumen für den IGA 2027-Zukunftsgarten Dortmund von rund 39,05 Mio. € auf etwa 40,57 Mio. €. Davon entfallen circa 21,4 Mio. € auf Fördermittel und circa 19,17 Mio. € auf den städtischen Eigenanteil. Die Übergabe an die IGA-Durchführungsgesellschaft ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 03.06.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.9Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt" hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt" - Weiterleitung an die Stiftung Soziale StadtZur Vorlage · 01306-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über eine Erhöhung der Zuwendungen an die Stiftung Soziale Stadt im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms „Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt“ entscheiden. Konkret geht es um das Projekt „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“. Die Vorlage sieht eine Aufstockung der Mittel um 700.000,00 € vor, um die Kellersanierung sowie die statische Ertüchtigung einer Bestandsmauer zum Nachbargrundstück zu finanzieren.
Hintergrund der Maßnahme ist ein Wasserschaden im Jahr 2023, der im Kellergeschoss zu Verzögerungen im Bauablauf und einem Baustopp geführt hat. Während die oberen Stockwerke bereits genutzt werden können, ist für den Abschluss der Sanierung im Keller ein zusätzlicher Finanzbedarf entstanden. Ein Teil der Kosten resultiert aus Materialpreissteigerungen und statischen Anpassungen, ein weiterer Teil dient der Überbrückung von Kosten, die erst nach Abschluss von Verhandlungen mit den Versicherungen erstattet werden. Die Stiftung hat zugesagt, die Mittel nach einer etwaigen Erstattung an die Stadt Dortmund zurückzuführen.
Die Finanzierung soll im Haushaltsjahr 2026 über außerplanmäßige Mittel im Amt für Stadterneuerung erfolgen. Durch die Erhöhung steigt die gesamte Investitionssumme für das Projekt von ursprünglich 9.970.000,00 € auf insgesamt 10.670.000,00 €. Die Vorlage sieht vor, dass die Mittelbereitstellung zeitnah erfolgen muss, um die Fertigstellung des Gebäudes zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · 8. Sitzung des Seniorenbeirats
- 10.09.2026 · 5. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — zur Kenntnis genommen
- 16.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.06.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 8.10Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis UnnaZur Vorlage · 01981-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Neufassung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna beschließen. Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung von Verkehrsleistungen durch die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) auf dem Stadtgebiet von Dortmund.
Die Grundlage für die Neufassung bildet der neue Nahverkehrsplan des Kreises Unna, der am 10. Dezember 2024 verabschiedet wurde. Da die VKU auch Linienabschnitte betreibt, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dortmund liegen, ist die Stadt Dortmund als rechtlich zuständiger Träger gemäß dem Personenbeförderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Regelung der Vergabezuständigkeit verpflichtet. Eine entsprechende Vereinbarung existiert bereits seit 2019, muss jedoch aufgrund der Änderungen im Nahverkehrsplan des Kreises Unna angepasst werden.
Die Neufassung der Vereinbarung ist mit dem Kreis Unna abgestimmt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt nicht verändern und keine personellen Auswirkungen entstehen. Im Busbereich ist weiterhin kein finanzieller Ausgleich vorgesehen, da davon ausgegangen wird, dass sich die auf dem Gebiet des jeweils anderen Aufgabenträgers erbrachten Leistungen im Saldo weitgehend ausgleichen. Die Vereinbarung bedarf zudem der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg, wobei nach einer ersten Prüfung keine kommunalaufsichtlichen Bedenken vorliegen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 8.11BIM Aktivitäten und StatusberichtZur Vorlage · 01110-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll eine Sachstandsmitteilung sowie die Organisationsstruktur zu den Aktivitäten im Bereich Building Information Modeling (BIM) zur Kenntnis nehmen. Die Methode BIM dient als kooperative Planungsmethode, bei der Beteiligte an einem zentralen digitalen Datenmodell arbeiten und über eine gemeinsame Plattform kommunizieren. Ziel ist die Schaffung eines digitalen Zwillings von Bauwerken, der als Datengrundlage für die Betriebsphase und ein nachhaltiges Portfoliomanagement der städtischen Bauwerke fungiert.
Die Implementierung der BIM-Methode ist als fachbereichsübergreifendes Digitalisierungsprojekt angelegt, das auch Veränderungen in der Kommunikationskultur und der Aufgabenwahrnehmung umfasst. Die erste Projektphase ist auf den Zeitraum von Juni 2025 bis Mai 2028 festgesetzt. In dieser Phase werden Projektstrukturen in den Fachbereichen aufgebaut und erste Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende durchgeführt. Aktuell wird die Methode in zehn Projekten aus dem Hoch- und Tiefbau pilotiert. Dabei werden auch Bestandsobjekte als Pilotprojekte einbezogen, um die Potenziale der Methode zu nutzen.
Die Steuerung der Aktivitäten erfolgt durch eine Projektlenkungsgruppe, die sich aus verschiedenen Beigeordneten und Amtsleitungen zusammensetzt. Die Umsetzung erfolgt mit vorhandenem Personal, ohne dass zusätzliche finanzielle Mittel oder Fördermittel beansprucht werden. Die BIM-Geschäftsstelle berichtet regelmäßig über den Projektstand.
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Beratungsfolge
- 11.09.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 01.07.2026 · 5. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 25.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.12Archäologische Funde auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D an den Westfalenhallen (Überweisung aus dem AKSF)Zur Vorlage · 02330-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Stellungnahme sowie die Beantwortung spezifischer Fragen zu den archäologischen Funden auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D an den Westfalenhallen beantragt. Im Zuge der Bauvorbereitungen für zwei neue Messehallen wurden bauliche Strukturen und Alltagsgegenstände aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs freigelegt.
Die Anfrage bezieht sich auf die Notwendigkeit, den Umgang mit den Funden sowie die Sicherung des Geländes zu klären. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie die fachgerechte Sicherung und die pietätvolle Behandlung möglicher menschlicher Überreste unter Wahrung der Totenruhe sichergestellt wird und welche zuständigen Stellen hierfür vorgesehen sind. Zudem wird nach dem Zeitplan für die archäologische Sicherung, Dokumentation und Auswertung der Funde gefragt.
Die Dringlichkeit der Anfrage wird damit begründet, dass die archäologischen Arbeiten und Bauvorbereitungen aktuell stattfinden und fortlaufend historische Funde sowie mögliche menschliche Überreste freigelegt werden können. Die Anfrage wurde aufgrund der historischen Bedeutung des ehemaligen Lagers, das als zentraler Knotenpunkt für Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter diente, als dringlich eingestuft. Die Verwaltung wurde zudem gebeten, die Stellungnahme auch dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Verfügung zu stellen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.13Bewegungs- und Schwimmförderung für Dortmunder Kinder: Sachstand zu den Projekten "Dortmunder Bewegungsmodell" und "Jedes Kind in Dortmund lernt Schwimmen" (Überweisung aus dem AKSF)Zur Vorlage · 01575-26/3 · Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einen Zusatzantrag zur Weiterführung der Projekte „Dortmunder Bewegungsmodell“ und „Jedes Kind in Dortmund lernt Schwimmen“ eingebracht. Der Antrag fordert, dass die Verwaltung die Umsetzung beider Vorhaben weiterhin über das Regionale Bildungsbüro in Zusammenarbeit mit dem StadtSportBund Dortmund e. V. und unter Steuerung des Gremiums „Bildungspartner Sport“ koordiniert. Zudem soll die bestehende Kooperationsvereinbarung mit dem StadtSportBund Dortmund e. V. verlängert werden.
Für das Projekt „Dortmunder Bewegungsmodell“ wird eine Ausweitung der Laufzeit bis Ende 2030 beantragt. Hierfür sollen für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 jährlich 240.000 Euro bereitgestellt werden, was einem Gesamtvolumen von 480.000 Euro entspricht. Das Projekt, das Bewegungsangebote in Schulen und Kitas im Stadtbezirk Hörde umfasst, endet planmäßig am 31. Dezember 2026.
Das Projekt „Jedes Kind in Dortmund lernt Schwimmen“ soll für zwei weitere Schuljahre, von August 2027 bis Juli 2029, fortgeführt werden. Hierfür werden jährliche Mittel in Höhe von 651.000 Euro für die Schuljahre 2027/28 bis 2029 beantragt, was ein Gesamtvolumen von 1.302.000 Euro ergibt. Die aktuelle Finanzierung dieses Projekts endet am 31. August 2027.
Um eine Unterbrechung des Projektbetriebs zu vermeiden, soll die Verwaltung angewiesen werden, die notwendigen vertraglichen Grundlagen wie Zuwendungsbescheide und Honorarverträge bis spätestens 31. Oktober 2026 vorzubereiten. Dies soll die Fortsetzung sicherstellen, auch wenn der Haushalt 2027 zum Jahreswechsel noch nicht rechtskräftig beschlossen ist.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 09.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
Ergebnis: eingebracht