Neubau der Overberg-Grundschule - hier: Priorisierung von Maßnahmen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Beantwortung von Anfragen zur Priorisierung von Schulbaumaßnahmen erläutert, nach welchen Kriterien die Umsetzung von Neubau-, Erweiterungs- und Ausbaumaßnahmen erfolgt. Grundlage für die Priorisierung sind die vom Fachbereich Schule ermittelten Bedarfe, insbesondere aus der Schulentwicklungsplanung sowie aus dem Zuzug. Dabei werden Maßnahmen vorrangig berücksichtigt, die zusätzliche Schulplätze schaffen, gesetzliche Verpflichtungen erfüllen oder den Erhalt bestehender Schulräume sicherstellen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der gesamtstädtischen Bauagenda unter Berücksichtigung der verfügbaren Investitionsmittel.
Hinsichtlich spezifischer Schulstandorte führt die Verwaltung aus, dass die geringe Flächenverfügbarkeit in der Innenstadt-Nord ein limitierender Faktor ist. Während der Neubau an der Burgholzstraße zur Deckung des Platzbedarfs dient, ist die Umsetzung der Nordmarkt-Grundschule von der Verfügbarkeit von Ausweichquartieren abhängig, die erst nach Fertigstellung der Projekte an der Burgholzstraße bereitstehen. Die Planung für die Grundschule Kleine Kielstraße wird fortgeführt, wobei das vorgesehene Ausweichquartier derzeit für eine Gesamtschule benötigt wird. Ein Planungs- und Ausführungsbeschluss ist für das erste Halbjahr 2027 vorgesehen.
Für die Brechtener Grundschule besteht weiterhin eine hohe Priorität, jedoch fehlen derzeit noch die notwendige Planungs- und Kostensicherheit für einen Beschluss. Verzögerungen resultieren unter anderem aus straßenrechtlichen Abstimmungen und der Straßenentwurfsplanung. Die Kielhorn-Förderschule wird im Rahmen des Schulzentrums Burgholzstraße neu errichtet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026zur Kenntnis genommen
- 01.07.2026zur Kenntnis genommen
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