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Beschlussvorlage

Archäologische Untersuchungen im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes AP 162 n -Tulpenstraße- im Stadtbezirk Aplerbeck

01973-26

🟢 Beschlossen 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund hat die Durchführung archäologischer Untersuchungen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes AP 162 n -Tulpenstraße- im Stadtbezirk Aplerbeck beschlossen. Die Umsetzung erfolgt durch das Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund (SV GVVF).

Der Bebauungsplan sieht die Bereitstellung von etwa 57 Grundstücken für Einfamilienhäuser vor, wobei ein Großteil der Flächen im Eigentum des Sondervermögens steht. Da im Planungsgebiet ein Bodendenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW vermutet wird, sind Untersuchungen erforderlich, bevor eine Bebauung der betroffenen Flächen erfolgen kann. Voruntersuchungen aus den Jahren 2000 und 2001 lieferten bereits Nachweise über eisenzeitliche und jungsteinzeitliche Siedlungsspuren.

Die Kosten für die archäologischen Untersuchungen belaufen sich auf insgesamt rund 2,0 Millionen Euro brutto. Die Finanzierung wird durch das Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund übernommen, wobei Mittel aus dem Wirtschaftsplan 2025/2026 zur Verfügung stehen. Eine anteilige Refinanzierung der Kosten soll durch spätere Grundstücksverkäufe erfolgen. Für etwa 13 im Untersuchungsbereich liegende Privatgrundstücke ist eine Beteiligung an den Kosten möglich. Ziel der Maßnahmen ist es, den künftigen Erwerbern der SV GVVF-Grundstücke eine Freistellungsbescheinigung über die abgeschlossenen Untersuchungen auszuhändigen.

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