Zusammenarbeit Liegenschaftsamt und Immobilienwirtschaft
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der Vorlage 01389-26/2 die Anfrage der Fraktion von GRÜNE & Volt zur Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich Liegenschaften und der Städtischen Immobilienwirtschaft bei städtischen Bauvorhaben. Der Fachbereich Liegenschaften ist als Grundstückseigentümer für die Bedarfsprüfung, die Flächensuche sowie die Wirtschaftlichkeitsbeurteilung verantwortlich. Bei einem Planungsbudget von mindestens 300.000 Euro bereitet dieser Fachbereich einen Grundsatzbeschluss der politischen Gremien vor, während bei Beträgen unter dieser Grenze die interne Investitionskonferenz entscheidet. Mit der Erteilung des Projektauftrags übernimmt die Städtische Immobilienwirtschaft die Projektverantwortung für die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Der Austausch zwischen den beteiligten Ämtern erfolgt über regelmäßige Jour-Fixes und projektbezogene Termine.
Für die gewerblichen Mietverträge ist das Liegenschaftsamt zuständig, was den Abschluss und die Änderung von Verträgen sowie die Abstimmung mit Vertragspartnern umfasst. Die Städtische Immobilienwirtschaft fungiert als Dienstleister für den operativen Betrieb städtischer Immobilien bei Fremd- und Eigennutzung. Hierbei unterteilt sich die Zuständigkeit in das kaufmännische Immobilienmanagement für Abrechnungen und organisatorische Belange sowie das technische Immobilienmanagement für Instandhaltung und technische Anlagen. Ein anlassbezogener Austausch zwischen den Beteiligten findet statt, wobei für Standardvorgänge bereits bestehende Regelungen sowie bekannte Kommunikationswege genutzt werden.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026zur Kenntnis genommen
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