Abfallentsorgung in den Großsiedlungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die EDG Entsorgung Dortmund GmbH hat auf Anfragen der Fraktion „Die Linke und Tierschutzpartei“ zum Thema Abfallentsorgung in Großsiedlungen Stellung bezogen. Im Fokus stand dabei die Problematik von Fehlbefüllungen in Wertstofftonnen. Laut der EDG werden Behälter, die bei der Leerung eine Fehlbefüllung aufweisen, nicht geleert. Stattdessen werden Störanhänger mit Hinweisen und Erklärungen in mehreren Sprachen angebracht. Eine Fotodokumentation dient der Beweissicherung gegenüber Grundstückseigentümern. Sollten Fremdstoffe nicht eigenständig entfernt werden, können Sonderleerungen als Restabfall beauftragt werden, die gemäß der Abfallgebührensatzung kostenpflichtig sind.
Die Quote der Sonderleerungen nach Fehlbefüllung lag im Jahr 2025 stadtweit bei etwa 0,32 %. Aktuelle Zahlen aus dem Zeitraum von Januar bis Mai 2026 zeigen eine Fehlbefüllungsquote von insgesamt 0,70 % über alle Sammelsysteme hinweg. Die EDG gab an, dass der Anteil an Störstoffen im Gewicht im Vergleich zu 2023 auf 31 % gesunken sei.
Hinsichtlich der Wohnungsunternehmen erklärte die EDG, dass Probleme in Großwohnanlagen auch bei kommunalen Gesellschaften wie der DOGEWO21 auftreten und eine Unterscheidung zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen nicht zielführend sei. Kosten durch Nachleerungen werden von den Wohnungsgesellschaften in der Regel über die Nebenkosten auf die Bewohner umgelegt. Zur Verbesserung der Situation in bestimmten Siedlungen werden Maßnahmen wie die Anpassung von Leerungsrhythmen oder die Bereitstellung größerer Behältervolumen durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026zur Kenntnis genommen
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