Freiflächen-Solaranlagen - Potenzialanalyse und Handlungsempfehlungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes sowie des Umweltamtes befasst sich mit einer Potenzialanalyse und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen für Freiflächen-Solaranlagen (FFSA) in Dortmund. Im Rahmen der Untersuchung wurden 541 Hektar an Flächen identifiziert, die gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB für privilegierte FFSA in Betracht kommen. Dies entspricht etwa 10,2 % der landwirtschaftlichen Flächen der Stadt. Zudem wurde ein theoretisches Potenzial von 609 Hektar auf Dachflächen ermittelt.
Die Verwaltung plant, die identifizierten Flächen als digitale Karte im Geoportal zu veröffentlichen. Für die weitere Entwicklung von FFSA auf landwirtschaftlichen Flächen sollen keine Bebauungspläne aufgestellt werden, wobei städtische landwirtschaftliche Liegenschaften weitgehend geschützt bleiben sollen. Zur Unterstützung von Bauvorhaben und zur Verkürzung der Verfahren soll ein Merkblatt für Baugenehmigungen erstellt werden. Bei der Umsetzung von FFSA-Vorhaben ist der Dortmunder Maßnahmenkatalog für naturverträgliche Gestaltung anzuwenden, der Vorgaben zu Modulabständen, Biotopabständen und durchlässigen Einzäunungen beinhaltet.
Zusätzlich sollen die Potenziale für Parkplatz-Photovoltaik digital kartiert und in der Bauleitplanung gegen Baumpflanzungen abgewogen werden. Eine Erweiterung der PV-Kampagne wird geprüft. Der Rat der Stadt soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der Handlungsempfehlungen beauftragen. Der Beratungsprozess umfasst den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Hauptausschuss und den Ältestenrat. Ein Beschluss durch den Rat ist für den 9. Juli 2026 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.07.2026mehrheitlich beschlossen
- 09.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 24.06.2026mehrheitlich empfohlen
- 10.06.2026zur Kenntnis genommen
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