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Beschlussvorlage

Verkaufsoffener Sonntag in Teilbereichen des Stadtbezirks Hombruch am 30.08.2026

02270-26

ℹ Zur Kenntnis genommen 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die für den 30. August 2026 geplante Sonntagsöffnung in Teilbereichen des Stadtbezirks Hombruch nicht stattfinden kann. Ein entsprechender Ratsbeschluss vom 26. März 2026, der auf einem Dringlichkeitsantrag der Bezirksvertretung Hombruch basierte, lässt sich aufgrund fehlender genehmigungsfähiger Unterlagen seitens der Veranstalter nicht umsetzen.

Nach Angaben der Verwaltung liegen keine Nachweise vor, die die Erteilung einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Abs. 4 des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ermöglichen würden. Für eine rechtssichere Freigabe ist der Nachweis eines Sachgrundes erforderlich, der das Gewicht des Sonn- und Feiertagsschutzes rechtfertigt. Zudem ist ein ordnungsgemäßes Beteiligungsverfahren, unter anderem mit Kirchen und Gewerkschaften, sowie eine rechtzeitige Veröffentlichung in den Dortmunder Bekanntmachungen notwendig.

Die Verwaltung hatte die zuständigen Bezirksverwaltungsstellenleitungen bereits im März über die rechtlichen Anforderungen und die notwendigen Fristen informiert. Da der Termin für die Einreichung qualifizierter Antragsunterlagen, um einen regulären Gremienlauf zu gewährleisten, der 30. April 2026 war, kann die geplante Maßnahme nicht realisiert werden. Mit der Nichtumsetzung ergeben sich keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.

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