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Stellungnahme der Verwaltung

Gebühren der Stadt Dortmund bei Abschleppmaßnahmen

01422-26/1

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Fraktion GRÜNE & Volt zur Höhe der Gebühren bei Abschleppmaßnahmen reagiert. Bisher wurde beim Erlass eines Leistungsbescheides eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 42,00 € erhoben, wodurch sich die Gesamtabrechnung von 97,00 € auf 139,00 € erhöhte. Die Verwaltung führt aus, dass diese Praxis auf der Ausführungsverordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen basierte.

Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wurde das Verfahren zum 16. Februar 2026 umgestellt. Das Gericht verwies auf das Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach für die Kostenentscheidung keine Gebühr erhoben werden darf. Infolgedessen wird die Verwaltungsgebühr für Abschleppmaßnahmen künftig nicht mehr durch den Erlass eines Leistungsbescheides erhöht und verbleibt bei 97,00 €.

Die Auswertung der Jahre 2024 und 2025 zeigt, dass in etwa 20 Prozent der Abschleppverfahren ein Leistungsbescheid erlassen wurde. Im Jahr 2024 beliefen sich die zusätzlichen Gebühren aus diesen Bescheiden auf 55.272,00 €, im Jahr 2025 auf 68.376,00 €. Rückwirkende Konsequenzen für bereits bestandskräftige Bescheide ergeben sich laut Verwaltung nicht, da die Forderungen bestehen bleiben. In laufenden Klageverfahren reduziert das Gericht die Gebühren auf das Mindestmaß von 30,00 €. Zukünftig wird die Stadt bei etwa jedem fünften Verfahren eine Gebührenminderung von 42,00 € verzeichnen.

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