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Bitte um Stellungnahme BG + V

Ausnahmegenehmigungen vom Taubenfütterungsverbot nach § 19 der Ordnungsbehördlichen Verordnung

02536-26

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden steht die Vorlage 02536-26 zur Beratung an. Gegenstand der Anfrage ist die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Verbot des Fütterns von Wildtauben und verwilderten Haustauben gemäß § 19 der Ordnungsbehördlichen Verordnung. Da das Füttern dieser Tiere im Stadtgebiet grundsätzlich untersagt ist, dienen solche Ausnahmen insbesondere der Unterstützung von ehrenamtlichen Taubenmanagementprojekten, um die Tiere an festgelegte Orte wie Taubenschläge oder Volieren zu binden.

Die Antragsteller bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme sowie um die Beantwortung spezifischer Fragen zum Verfahren. Erfragt wird die Anzahl der gestellten Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sowie die entsprechende Anzahl der Bewilligungen und Ablehnungen innerhalb der letzten drei Jahre. Zudem sollen die Gründe für Ablehnungen sowie die fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Genehmigung dargelegt werden.

Ein weiterer Fokus der Anfrage liegt auf den Anforderungen für Vereine, Initiativen oder ehrenamtlich tätige Personen im Bereich der Taubenhilfe und des Tierschutzes. Hierbei wird nach der Notwendigkeit bestimmter Nachweise oder Konzepte gefragt, etwa zur Dokumentation der Fütterung oder zur Abstimmung mit städtischen Stellen. Abschließend wird um Auskunft darüber gebeten, welche Stellen innerhalb der Stadtverwaltung an der Prüfung und Entscheidung über diese Anträge beteiligt sind.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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