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Stellungnahme der Verwaltung

Marktsatzung

02016-26/2

🟡 Ergebnis offen Zuletzt 23.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung: kein Ergebnis hinterlegt · zuvor 08.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit: Zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung beantwortet in einer Stellungnahme die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Volt zur Nutzung von Musik auf und um Wochenmärkte in Dortmund. Gemäß der aktuellen Marktsatzung ist die Nutzung von Geräten zur Schallerzeugung oder Schallwiedergabe auf der Marktfläche untersagt, wobei diese Regelung nicht die Umgebung der Märkte umfasst.

Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für Musik im öffentlichen Raum verweist die Verwaltung auf das Landesimmissionsschutzgesetz NRW. Dieses untersagt die Nutzung von Tongeräten, sofern unbeteiligte Personen erheblich belästigt werden oder die Nachtruhe gestört wird. Während genehmigungsfreie Musikdarbietungen möglich sind, sofern keine erhebliche Belästigung vorliegt, können für Veranstaltungen im öffentlichen Interesse Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Eine dauerhafte Erteilung solcher Genehmigungen für regelmäßige, wöchentliche Veranstaltungen ist jedoch nicht möglich. Für die Straßenmusik in Fußgängerzonen gelten seit 2015 spezifische Regeln, die zeitliche Begrenzungen und Standortwechsel vorschreiben sowie den Einsatz elektronischer Verstärker untersagen.

Eine Änderung der Marktsatzung zur Zulassung von DJ-Stationen wäre theoretisch durch den Rat möglich, sofern die Immissionsschutzrichtwerte eingehalten werden. Die Verwaltung weist jedoch daraufweise hin, dass die Marktverwaltung und die Händler den traditionellen Charakter der Märkte wahren möchten. Für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum sind zudem Sondernutzungserlaubnisse sowie gegebenenfalls gaststättenrechtliche Gestattungen über das Ordnungsamt einzuholen.

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