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Bitte um Stellungnahme CDU

Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und Armutszuwanderung

02500-26/1

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU hat im Rahmen einer Bitte um Stellungnahme Fragen zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und zur Situation der Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten an die Verwaltung der Stadt Dortmund gestellt. Als Referenz dient dabei die Vorgehensweise der Stadt Gelsenkirchen, die durch behördenübergreifende Kontrollstrukturen zwischen Jobcenter, Ausländerbehörde, Wohnungsaufsicht, Zoll und Polizei die Überprüfung der Erwerbstätigkeit von Leistungsbeziehern durchführt. In Gelsenkirchen wurden dadurch in mehreren Fällen die Voraussetzungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit verneint oder entzogen.

Die Anfrage bezieht sich zudem auf Daten aus dem Dortmunder Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2024. Demnach waren Ende 2023 insgesamt 12.040 Bürgerinnen und Bürger aus EU2-Staaten in Dortmund gemeldet, davon 5.205 mit bulgarischer und 6.835 mit rumänischer Staatsangehörigkeit. Von 11.797 EU2-Bürgerinnen und Bürgern unter 65 Jahren bezogen im November 2023 insgesamt 4.958 Personen Leistungen nach dem SGB II.

Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Bewertung, ob eine vergleichbare Praxis wie in Gelsenkirchen, bei der die Anerkennung als Arbeitnehmer an den Nachweis einer Erwerbstätigkeit zur Deckung von mindestens einem Drittel des Lebensunterhalts geknüpft ist, rechtlich oder praktisch in Dortmund umsetzbar ist. Zudem wird um aktuelle Zahlen zum Stand Mai 2026 gebeten, wie viele EU2-Bürger in Dortmund leben und wie viele davon SGB II-Leistungen beziehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 194 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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