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Beantwortung von Anfragen

Kosten für Ausweise

02010-26/2

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat im Rahmen einer Beantwortung von Anfragen Informationen zu den Kostenentwicklungen bei Personalausweisen vorgelegt. Auslöser der Anfrage ist eine Kostenanpassung der Bundesdruckerei zum 1. März 2026.

Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung ergibt sich durch diese Anpassung bei Personalausweisen für Personen unter 24 Jahren ein Fehlbetrag von 2,01 Euro pro Dokument. Basierend auf dem Volumen von etwa 50.725 Ausweisdokumenten im Jahr 2025 beläuft sich die daraus resultierende Differenz auf rund 110.000 Euro. Dieser Fehlbetrag wird in den Folgejahren in ähnlicher Höhe veranschlagt und wird derzeit durch andere Einnahmen der Bürgerdienste aus dem Haushalt der Stadt Dortmund ausgeglichen.

Eine eigenständige Erhöhung der Gebühren durch die Stadt Dortmund ist nicht möglich, da die Gebührensätze durch die bundesweit geltende Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung festgeschrieben sind. Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Bund die Kosten über diese Verordnung auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen kann. Die Bürgerdienste stehen im Austausch mit dem Deutschen Städtetag sowie dem Bundesinnenministerium, wobei die Positionen der Kommunen und des Bundesministeriums in dieser Angelegenheit voneinander abweichen. Ein Schreiben des Bundesinnenministeriums liegt der Vorlage als Anlage bei.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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