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Bitte um Stellungnahme BG + V

Halterpflichtenüberwachung und Durchsetzung bei den Bürgerdiensten

02527-26/1

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Stellungnahme der Verwaltung zur Halterpflichtenüberwachung und -durchsetzung bei den Bürgerdiensten angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die im Rechnungsprüfungsausschuss vom 7. Mai 2026 zur Kenntnis genommene Prüfung der Halterpflichtenüberwachung durch das Fachbereich 33.

Laut den Prüfungsfeststellungen sieht das Beauftragungsanschreiben für den Ermittlungsdienst des Ordnungsamtes vor, Halter bis zu fünfmal aufzusuchen, falls eine Entsiegelung der Plaketten oder eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs beim ersten Versuch nicht möglich ist. In den Feststellungen wird angeführt, dass diese Häufigkeit durch die vorhandene Rechtsprechung bestätigt wurde, allerdings fehlen Dokumentationen über den Zeitraum, in dem diese Versuche stattfinden sollen.

Die Fraktion bittet die Verwaltung um Klärung der rechtlichen Grundlage dieser Praxis. Konkret sollen die entsprechenden Gerichtsentscheidungen oder Rechtsgrundlagen benannt werden, auf die sich die Notwendigkeit von bis zu fünf Versuchen stützt. Zudem wird gefragt, ob es sich um eine rechtliche Verpflichtung oder eine verwaltungsinterne Festlegung handelt. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert darzulegen, ob eine Reduzierung der Versuche auf zwei oder drei Mal rechtlich zulässig und praktisch umsetzbar wäre sowie welche personellen und zeitlichen Ressourcen durch die aktuelle Praxis gebunden werden und welche Einsparpotenziale eine Reduzierung bieten würde.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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