Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün wird im Rahmen der Beschlussvorlage 02818-26 dazu aufgerufen, die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly als Prüfer für den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zu beschließen. Die Benennung soll durch die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Dortmund ab dem Jahresabschluss 2026 und für eine Dauer von maximal fünf Jahren erfolgen.
Hintergrund der Vorlage ist die Durchführung einer externen Rotation des Wirtschaftsprüfers. Seit dem Jahr 2021 wurden die Jahresabschlüsse der Stadtentwässerung Dortmund durch die Gesellschaft PriceWaterhouseCoopers GmbH geprüft. Gemäß dem vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen Public Corporate Governance Kodex ist ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers nach fünf Jahren vorgesehen. Die Verwaltung hat unter Beteiligung der Stadtentwässerung Dortmund ein Auswahlverfahren durchgeführt und schlägt nach diesem Prozess die Beauftragung von Baker Tilly vor.
Die Kosten für die Jahresabschlussprüfung werden von der Stadtentwässerung Dortmund getragen, sodass keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt entstehen. Personelle sowie klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen. Die rechtliche Grundlage für die Beauftragung durch die Betriebsleitung ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Zuständigkeit des Ausschusses leitet sich aus der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund ab.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026einstimmig beschlossen
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