Nichtabruf von Fördermitteln durch die Stadt Dortmund, DSW21 und H-Bahn im Jahr 2025, hier: Stellungnahme der Verwaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme auf eine Anfrage der CDU-Fraktion erläutert, warum bewilligte Fördermittel im Jahr 2025 bei verschiedenen Projekten der Stadt Dortmund nicht vollständig abgerufen wurden. Von den im Mittelabflussbericht der VRR AöR ausgewiesenen Zuwendungen in Höhe von 1.471.600 Euro wurden bei den Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen sowie zur Verbesserung des Bahnhofsbereichs Dortmund Hauptbahnhof die entsprechenden Beträge vollständig oder weitgehend abgerufen.
Bei der Maßnahme zur niveaufreien Ausfädelung in die Marsbruchstraße (Baulos 75) der Stadtbahnstrecke verblieb ein Betrag von 1.000.000 Euro unabgerufen. Die Verwaltung führt hierfür Unstimmigkeiten zwischen der Autobahn GmbH und dem Landesbetrieb Straßen NRW bezüglich der Abrechnung des Landesdrittels an. Ein Schlussverwendungsnachweis wird für das dritte Quartal 2026 vorbereitet. Aufgrund eines reduzierten Investitionsvolumens wird ein geringer Restabruf erwartet. Die nicht abgerufenen Mittel konnten in die Folgejahre übertragen werden.
Hinsichtlich der künftigen Sicherstellung des Mittelabflusses wird auf die Kopplung der Mittel an den Baufortschritt verwiesen. Die Verwaltung und die DSW21 sehen keine strukturellen Probleme bei der Inanspruchnahme, äußern jedoch den Wunsch, die Zweckbindungsfrist nicht an die Vorlage des Schlussverwendungsnachweises, sondern an den Abschluss der Baumaßnahme zu knüpfen. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Empfehlung über den Städtetag NRW einzubringen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026zur Kenntnis genommen
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