Aufstellung von Verkehrsschildern zur Kennzeichnung des Fahrverbotes von E-Scootern
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und der CDU haben im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen gemeinsamen Zusatzantrag zur Aufstellung von Verkehrsschildern eingereicht. Ziel des Antrags ist die eindeutige Kennzeichnung von Fahrverboten für E-Scooter in bestimmten Bereichen der Stadt.
Der Antrag sieht vor, das bereits bestehende Fahrverbot für Elektrokleinstfahrzeuge im Bereich der gesamten Dortmunder Innenstadt, einschließlich des Ostenhellwegs, des Westenhellwegs sowie der Klepping- und Brückstraße, an allen relevanten Stellen mit dem Verkehrszeichen 257-59 auszuweisen. Eine analoge Kennzeichnung soll zudem im Bereich der Hörder Hafenstraße, der Hafenpromenade und der Kaipromenade erfolgen.
Als Begründung führen die Antragstellenden an, dass E-Scooter seit einigen Jahren Teil des Straßenverkehrs sind und von Personen ab 14 Jahren ohne Führerschein genutzt werden können. Da es insbesondere bei jüngeren Nutzenden an Kenntnissen der Verkehrsregeln und der Erfahrung im Einschätzen von Verkehrssituationen fehlen könne, sei ein deutlicher Hinweis auf die bestehenden Verbote in Fußgängerzonen notwendig. Die Kennzeichnung soll die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln durch eine bessere Sichtbarkeit der Verbotszonen unterstützen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026vertagt
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