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Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss

Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ – Vorgehen und Priorisierung der endgültigen Schulgebäude zur Schaffung des benötigten Schulraums

02578-26

🟡 In Beratung Nächste Station: 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst · zuvor 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde: Zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 02578-26 befasst sich mit dem Vorgehen und der Priorisierung dauerhafter Schulgebäude im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“. Ziel ist die Schaffung von benötigtem Schulraum. Der Rat der Stadt soll die organisatorischen Veränderungen sowie die Priorisierung und das geplante Vorgehen der Verwaltung zur Umsetzung der Baumaßnahmen nach Sicherstellung der Finanzierung zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Erlaubnis beantragt, bei der Vergabe und Errichtung priorisierter Einzelgebäude bei zwingender Erforderlichkeit den energetischen Standard auf die gesetzlichen Anforderungen zu reduzieren und Abweichungen von der Schulbauleitlinie vorzunehmen.

Die Priorisierung der Bauvorlagen erfolgt primär nach dem Entstehungszeitpunkt des Schulplatzbedarfs. Die Liste umfasst Projekte für das Gymnasium Brackel, die Gesamtschule Eving sowie die Sekundarstufe II in Hacheney und die dazugehörigen Sporthallen. Für die personelle Betreuung der Dauerstandorte ab August 2030 besteht ein Bedarf an 3,0 Planstellen für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister sowie 0,5 Planstellen für Schulsekretariate.

Aufgrund der Haushaltslage ist eine bauabschnittsweise Realisierung vorgesehen, um Investitionsauszahlungen zu verschieben, sofern die Schulplatzanzahl nicht gefährdet ist. Für die Interimsquartiere in Brackel und Derne entstehen Mehraufwendungen in Höhe von 4,8 Millionen Euro beziehungsweise rund 657.732 Euro. Diese Projekte sind für die Sicherstellung der Beschulung ab Sommer 2027 prioritär eingestuft. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei Schulneubauten Abweichungen von den städtischen energetischen Standards und der Schulbauleitlinie auf die gesetzlichen Mindestanforderungen reduziert werden können.

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