7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der Tagesordnung
- 1.4Genehmigung der Niederschrift vom 22.09.2026
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -nicht besetzt-
- 3Dezernatsübergreifende Aufgaben
- 3.1B236 - Bitte um mündliche Berichterstattung -lag bereits zur Sitzung am 12.05.2026 vor-Zur Vorlage · 01934-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün um eine mündliche Berichterstattung der Verwaltung gebeten. Ziel ist es, den Landesbetrieb Straßenbau (Straßen.NRW) einzuladen, um über die geplanten Baumaßnahmen an der Bundesstraße 236 auf dem Dortmunder Stadtgebiet zu informieren.
Gegenstand der Anfrage sind die Erneuerungen auf einer Länge von etwa 15 Kilometern, die den Austausch von Brücken und Fahrbahnen sowie die Installation neuer Lärmschutzwände umfassen sollen. Die Kosten für das Projekt werden auf circa 320 Millionen Euro geschätzt. Die Fraktion bezieht sich dabei auf Informationen aus der Presse und bittet um Details zur Projektdauer sowie zu den zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Sperrungen der Stadtbahnlinie U42.
Zusätzlich werden Fragen zur Nutzung der unbebauten Flächen im Kreuzungsbereich der Bundesstraße 236 mit der Brackeler Straße und dem Körnebach sowie zur künftigen Anbindung der Hannöverschen Straße gestellt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Prüfung, ob im Zuge der Bauarbeiten auch die Errichtung von begleitenden Radwegen vorgesehen ist. Die Berichterstattung wird für eine der kommenden Sitzungen des zuständigen Ausschusses angefragt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — abgesetzt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 3.2Entwicklung der Flächen der Westfalenhütte hier: Vorstellung Projekt „Westfalenhütte 2.0“ und weiteres VorgehenZur Vorlage · 02905-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02905-26 wird dem Rat der Stadt Dortmund das Projekt „Westfalenhütte 2.0“ zur Weiterentwicklung der etwa 355 Hektar umfassenden Flächen der Westfalenhütte vorgestellt. Das Vorhaben sieht vor, die gemeinsam mit der thyssenkrupp Steel Europe AG (tkSE) entwickelten Überlegungen weiter zu qualifizieren und deren Machbarkeit zu prüfen. Ziel ist die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Teilflächen C1 bis C3 sowie die Schaffung eines Gewerbegebiets für Forschung, Entwicklung und technologieaffines Gewerbe.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Rahmenplanung gemeinsam mit der tkSE zu überarbeiten, einen Letter of Intent zu schließen und einen neuen Städtebaulichen Vertrag auszuhandeln. Dabei sollen die Verantwortlichkeiten für die Erschließung und das Bodenmanagement neu geordnet sowie die Finanzierung geklärt werden. Zudem ist die Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan sowie die Prüfung einer Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht vorgesehen. Für die Umplanungsbeschlüsse ist das Jahr 2027 geplant.
Aufgrund entfallender Förderung können Teile der Sanierung des Knotenpunkts Hoeschallee/Westfalenhüttenallee und der Springorumstraße durch die tkSE nicht durchgeführt werden. Dies erfordert eine Änderungsvereinbarung zum bestehenden Kaufvertrag und zum Städtebaulichen Vertrag von 2022, um die Fälligkeit der sechsten Kaufpreisrate bis September 2027 neu zu regeln und die Sanierungspflicht der tkSE teilweise zu reduzieren. Aktuell entstehen keine direkten finanziellen Auswirkungen, wobei künftige Kosten für Infrastrukturmaßnahmen, Planungsleistungen und Bodensanierung nicht beziffert werden können.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 3.3Biodiversitätsstrategie für die Stadt DortmundZur Vorlage · 02778-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02778-26 sieht die Verabschiedung der Biodiversitätsstrategie für die Stadt Dortmund vor. Mit dem Beschluss soll die Verwaltung beauftragt werden, konkrete Projekte und Maßnahmen in Abstimmung mit Fachbereichen, städtischen Gesellschaften, externen Partnern sowie Flächennutzenden zu entwickeln und umzusetzen. Die Strategie basiert auf sieben Leitbildern und sieben Handlungsfeldern, welche unter anderem die Planungsrelevanz, die Sicherung von Lebensräumen und die Umweltbildung umfassen.
Die Umsetzung der Strategie soll die Bündelung von Maßnahmen und die Kooperation zwischen der Verwaltung, Vereinen, Unternehmen und anderen Akteuren fördern. Dabei wird festgehalten, dass die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit sowie die Verfügbarkeit von Flächen für Wohnungsbau und Infrastruktur nicht eingeschränkt werden sollen. Aktuell werden keine personellen oder finanziellen Auswirkungen angegeben, die über die verfügbaren Haushaltsmittel hinausgehen. Die Finanzierung soll primär aus vorhandenen Mitteln erfolgen.
Nach der Beschlussfassung ist ein Jahr später eine erste Information der Politik über den Projektstand vorgesehen. Ab dem Jahr 2029 soll ein regelmäßiger, ausführlicher schriftlicher Bericht über den Umsetzungsstand vorgelegt werden. Der Gremiengang der Vorlage sieht Empfehlungen verschiedener Ausschüsse sowie Kenntnahmen der Bezirksvertretungen im Zeitraum zwischen Oktober und Dezember 2026 vor. Um den geplanten Termin im Rat am 12. November 2026 einzuhalten, ist eine Abweichung von der üblichen Sitzungsfolge erforderlich. Die Verwaltung hat zudem Stellungnahmen zu Anfragen der SPD- und CDU-Fraktion beigefügt.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 3.4Verkehrsuntersuchung für den Bereich Gartenstadt-Süd, Hörde-Nord und Stadtkrone OstZur Vorlage · 03171-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 03171-26 befasst sich mit den Ergebnissen einer Verkehrsuntersuchung für die Gebiete Gartenstadt-Süd, Hörde-Nord und Stadtkrone Ost. Die Untersuchung zeigt, dass Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der südlichen Gartenstadt ohne eine gleichzeitige Belastung anderer Straßen nicht umsetzbar sind. Konkret werden die Abbindung der Freie-Vogel-Straße sowie Einbahnstraßenregelungen nicht weiterverfolgt, da mit Verkehrsverlagerungen in das Schulumfeld zu rechnen ist. Auch eine geplante Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Freie-Vogel-Straße/Stadtrat-Cremer-Allee wird aufgrund technischer Unverhältnismäßigkeit verworfen.
Stattdessen sollen die Verwaltung und das Tiefbauamt die Vergrößerung der Mittelinsel in der Stadtrat-Cremer-Allee sowie den barrierefreien Ausbau einer Bushaltestelle prüfen, wofür Kosten von etwa 140.000 Euro veranschlagt werden. Zur Reduzierung des Parkdrucks wird ein Parkraummanagement empfohlen, das ab 2028 die Errichtung von Parkscheinautomaten in der Stadtkrone Ost Nord und eine Begrenzung der Parkdauer auf 180 Minuten südlich des Europaplatzes vorsieht.
Zudem ist die Prüfung von Optimierungen im Radverkehr sowie die Einrichtung neuer Stationen des Fahrradverleihsystems metropolradruhr vorgesehen. Im Bereich der Mobilitätsstationen wurde die Haltestelle Hauptfriedhof als potenzieller Standort identifiziert. Für die Umsetzung einer moderierten Informationsveranstaltung zur Initiierung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements für Unternehmen wird eine Kostenstelle von etwa 5.000 Euro veranschlagt. Die Federführung für die Maßnahmen liegt beim Tiefbauamt sowie dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — vertagt
- 3.5Umbenennung StadtbahnhaltestellenZur Vorlage · 03433-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat in einer Beschlussvorlage über die Umbenennung von Stadtbahnhaltestellen entschieden. Die Vorlage regelt die Beibehaltung bestehender Bezeichnungen sowie die Ablehnung von Umbenennungsanträgen.
Entgegen dem Antrag der Bezirksvertretung Brackel wird die Haltestelle Oberdorfstraße nicht in „Oberdorfstraße/BALOU“ umbenannt. Die Fachverwaltung und die DSW21 sprachen sich gegen eine Änderung aus, um die Haltestellennamen kurz zu halten und eine einheitliche Behandlung von Anfragen aus Vereinen und Einrichtungen zu gewährleisten.
Ebenso wird die Umbenennung der Haltestelle Knappschaftskrankenhaus in „Knappschaft Kliniken Dortmund“ abgelehnt. Die Entscheidung begründet sich unter anderem mit der bestehenden Namensgleichheit zum S-Bahnhaltepunkt der Linie 4 sowie der Etablierung des aktuellen Namens in der Stadtgesellschaft. Eine Anpassung würde zudem die Einbindung des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und der Deutschen Bahn erfordern.
Hinsichtlich der Haltestelle Reinoldikirche nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die bestehende Bezeichnung mit dem Namenszusatz „Konzerthaus“ beibehalten wird. Der Namenszusatz, der bereits in Aushängen und Durchsagen genutzt wird, soll nun auch auf den Haltestellenschildern erscheinen.
Die Vorlage weist darauf hin, dass Umbenennungen mit Kosten im mittleren fünfstelligen Bereich verbunden sind, da Anpassungen an der Beschilderung, der betrieblichen Kennzeichnung sowie in den Hintergrundsystemen der DSW21 und des VRR notwendig wären. Es ergeben sich keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 3.6„Nordstadt planen – grüner, kühler, schöner!" – ein Projekt des Integrierten Handlungskonzeptes „Zentrale Nordstadt"Zur Vorlage · 02118-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll das Konzept „Nordstadt planen – grüner, kühler, schöner!“ als gemeinsame städtische Handlungsstrategie für die Themen Grün, Klima, Nutzung und Gestaltung in der Dortmunder Nordstadt verabschieden. Die Vorlage sieht vor, dass vorhandene Grünflächen im Stadtteil, unter Abwägung konkurrierender Ziele, möglichst zu schützen und von Bebauung freizuhalten.
Das Konzept ist Teil des Integrierten Handlungskonzeptes „Zentrale Nordstadt“ und konkretisiert Maßnahmen des Masterplans integrierte Klimaanpassung der Stadt Dortmund. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität zu steigern, die Klimaanpassung zu verbessern und die Biodiversität zu fördern. Angesichts der hohen Bevölkerungsdichte und des hohen Versiegelungsanteils in der Nordstadt sollen durch die Strategie Hitzeinseln reduziert und die ökologischen sowie sozialen Funktionen der Grünflächen gesichert werden.
Die Erarbeitung erfolgte unter Federführung des Amtes für Stadterneuerung unter Einbeziehung verschiedener Fachbereiche sowie der Bewohnerschaft durch öffentliche Beteiligungsverfahren. Das Konzept umfasst Checklisten für acht Nutzungskategorien, die als Arbeitshilfe für künftige Baumaßnahmen dienen sollen. Die Kosten für die Erstellung des Konzeptes beliefen sich auf insgesamt 225.865,88 Euro brutto, wobei 70 Prozent der Summe durch Fördermittel gedeckt wurden. Die Anwendung der beschriebenen Prinzipien erfolgt bereits in laufenden Projekten, wie etwa der Neugestaltung der Münsterstraße oder dem Nachbarschaftspark Leibnizstraße.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 16.10.2026 · 9. Sitzung des Seniorenbeirats
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 3.7Gerhart-Hauptmann-GS, Untere Pekingstr. 24: Neubau Turnhalle und GrundschuleZur Vorlage · 01206-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den Neubau der Gerhart-Hauptmann-Grundschule sowie einer dazugehörigen Turnhalle an der Unteren Pekingstraße beschlossen. Für die weitere Planung und Realisierung der Maßnahme, die die Leistungsphasen 4 bis 8 der HOAI umfasst, werden investive Mittel in Höhe von 34.764.900,00 Euro bereitgestellt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
Die Vorlage sieht zudem die Einplanung verschiedener Haushaltsmittel vor. Für das Jahr 2030 sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 ff. eine investive Ausstattung in Höhe von 327.808,00 Euro sowie eine konsumtive Ausstattung von 709.092,00 Euro im Fachbereich 40 vorgesehen. Für den Betrieb der Gebäude sind im Fachbereich 65 Folgeaufwendungen von rund 1,1 Millionen Euro für das Jahr 2030 und etwa 1,2 Millionen Euro ab dem Jahr 2031 einzuplanen. Gleichzeitig werden Minderaufwendungen für die Grünpflege im Fachbereich 63 für die Jahre 2030 und 2031 berücksichtigt.
Der Neubau soll auf den an das bestehende Schulgrundstück angrenzenden Grabeländern errichtet werden, um den aktuellen pädagogischen Anforderungen und dem Bedarf an einer zusätzlichen Sporthalleneinheit gerecht zu werden. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils erfordert die Aufnahme von Investitionskrediten, wodurch Zinsaufwendungen von bis zu 33.765.000 Euro über die gesamte Finanzierungsdauer zu erwarten sind. Zur Deckung der Kosten wird die Beantragung von Fördermitteln, unter anderem durch die KfW, angestrebt.
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Hauptdokument|2205505|2205506|2205507|2205508|2205509|2226971|2226972|2230203|2230204|2231457
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 3.8Abgesetzt: Neubau Helmholtz-Gymnasium und Gertrud-Bäumer-RealschuleZur Vorlage · 02664-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die weitere Planung und Realisierung zweier Schulbauprojekte am Standort Schulzentrum Münsterstraße beschließen. Die Beschlussvorlage sieht vor, den Neubau der Gertrud-Bäumer-Realschule sowie den Erweiterungsbau des Helmholtz-Gymnasiums in den Leistungsphasen 3 bis 8 der HOAI umzusetzen.
Für den Neubau der Realschule liegen vertiefte Kostenschätzungen vor, die je nach Variante zwischen etwa 67,8 Millionen Euro und 73,7 Millionen Euro liegen. Der Erweiterungsbau des Helmholtz-Gymnasiums wird mit Kosten zwischen etwa 35,2 Millionen Euro und 38,5 Millionen Euro veranschlagt. In beiden Schätzungen sind notwendige Infrastrukturmaßnahmen am Standort in Höhe von circa 6,4 Millionen Euro bereits enthalten. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll über Investitionskredite erfolgen, was zu Zinsaufwendungen im städtischen Haushalt führt. Die Kostenunterschiede zwischen den Varianten ergeben sich aus dem Grad der Klimaneutralität: Während die Variante V1 eine sofortige Klimaneutralität vorsieht, orientiert sich die Variante V0 an den gesetzlichen Mindeststandards des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
Es wird angestrebt, Fördermittel aus dem Programm „Klimafreundlicher Neubau – Kommunen“ in Höhe von insgesamt 1,75 Millionen Euro zu erhalten. Die Bauvorhaben sollen unter anderem durch eine Holzbauweise und eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen realisiert werden. Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Konzepts zur Erweiterung der Schulraumressourcen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.9Brukterer-GS, Gürtlerstr. 1: Sanierung der Innentoiletten und raumstrukturelle AnpassungenZur Vorlage · 02678-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Anpassung des Investitionsvolumens für die Sanierung der Innentoiletten sowie für raumstrukturelle Anpassungen an der Brukterer-Grundschule in der Gürtlerstraße 1 beschlossen. Auf Basis des fortgeschriebenen Arbeitsbudgets erhöht sich das Investitionsvolumen von ursprünglich 691.613,91 Euro um 321.754,09 Euro zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen in Höhe von 65.001,03 Euro auf insgesamt 1.078.369,03 Euro.
Die Erhöhung des Finanzbedarfs begründet sich durch verschiedene Faktoren im Zuge der Ausführungsplanung. So mussten die Anforderungen an die dezentrale Lüftungsanlage im Einklang mit den Dortmunder Immobilienstandards konkretisiert werden. Zudem führten geänderte nutzungsbedingte Anforderungen bei den Ausschreibungen für Rohbau-, Heizungs- und Sanitärarbeiten zu erweiterten Leistungen in mehreren Gewerken.
Zusätzlich traten bei den Rückbauarbeiten Schäden und Mängel an Estrich, Wandputz, Abhangdecke und Gebäudetechnik sowie Defizite im Brandschutz zutage, die Nachträge erforderlich machten. Die Verzögerungen im Baubeginn führten zudem dazu, dass reguläre Baupreissteigerungen sowie Submissionsergebnisse über den kalkulierten Ansätzen berücksichtigt werden mussten.
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils erfolgt über Investitionskredite, woraus sich über die gesamte Finanzierungsdauer Zinsaufwendungen von bis zu 638.422 Euro ergeben können. Die Maßnahme wird innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen durchgeführt, sodass keine personellen Auswirkungen entstehen. Die Sanierungsarbeiten begannen im Januar 2026.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.10Rettungswache 21 - Errichtung einer Interimsrettungswache - hier: Anpassung der InvestitionskostenZur Vorlage · 02593-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Anpassung der Investitionskosten für die Errichtung einer Interimsrettungswache 21 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, das bisherige Investitionsvolumen von 932.599,00 Euro, welches auf einer Kostenberechnung der Leistungsphase 3 basierte, um 755.173,60 Euro zu erhöhen. Damit würde sich die Gesamtsumme für das Projekt auf 1.687.772,60 Euro belaufen.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Vergabeergebnisse für die Containeranlage über den ursprünglich kalkulierten Kosten liegen. Dies resultiert primär aus einem Submissionsmehrbedarf für das Interimsquartier in Höhe von 652.673,60 Euro sowie der zusätzlichen Berücksichtigung von Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) in Höhe von 102.500 Euro.
Die finanziellen Auswirkungen der Anpassung verteilen sich auf die Jahre 2026 bis 2029. Dabei ist für das Jahr 2026 ein Betrag von 297.280,08 Euro, für 2027 ein Betrag von 953.679,60 Euro, für 2028 ein Betrag von 253.071,00 Euro und für 2029 ein Betrag von 11.516,00 Euro vorgesehen. Diese Mehrbedarfe ergeben sich sowohl aus der Erhöhung der Investitionssumme als auch aus zeitlichen Verzögerungen der Maßnahme und den damit verbundenen Verschiebungen der Mittelabflüsse. Personelle Auswirkungen durch die Maßnahme werden nicht erwartet. Da es sich um eine temporäre Einrichtung handelt, stehen keine Fördermittel zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 3.11Immobilien-Managementbericht 2.Quartal 2026Zur Vorlage · 03088-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Die Beschlussvorlage 03088-26 des Fachbereichs Liegenschaften sieht die Kenntnisnahme des Immobilien-Managementberichts für das zweite Quartal 2026 vor. Der Bericht enthält detaillierte Informationen zur Verwaltung und zum Status der städtischen Immobilienbestände.
Die Vorlage ist für eine Vielzahl von Gremien vorgesehen, darunter die Bezirksvertretungen Brackel, Aplerbeck, Hörde, Huckarde, Eving, Mengede, Scharnhorst, Lütgendortmund, Hombruch sowie die Innenstadt-Bezirke Ost, West und Nord. Zudem wird der Bericht in den Ausschüssen für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Mobilität, Infrastruktur und Grün, Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Kinder, Jugend und Familie sowie im Schulausschuss zur Kenntnis gebracht. Auch der Betriebsausschuss der FABIDO ist in den Beratungszeitraum im Oktober und November 2026 aufgenommen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Kenntnisnahme des Berichts keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen sowie kein Bedarf an Fördermitteln entstehen. Die inhaltliche Grundlage für die Vorlage bildet der dem Dokument beigefügte Immobilienmanagementbericht.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 3.12Dortmunder Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2026Zur Vorlage · 03193-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Die Beschlussvorlage 03193-26 sieht vor, dass der Rat der Stadt Dortmund sowie die verschiedenen politischen Gremien den „Dortmunder Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2026“ zur Kenntnis nehmen. Der Bericht dient der Information über die aktuelle Lage der Zuwanderung aus der genannten Region.
Die Vorlage legt fest, dass die Zuständigkeit für die Kenntnisnahme beim Rat der Stadt sowie bei den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen liegt. Die Vorlage ist für zahlreiche Gremien zur Kenntnisnahme vorgesehen, darunter der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie verschiedene Bezirksvertretungen wie die Innenstadt-Nord, Eving oder Hörde. Die Termine für die Vorlage in den jeweiligen Gremien sind im Zeitraum vom 6. Oktober bis zum 26. November 2026 angesetzt.
Aus den finanziellen und personellen Auswirkungen geht hervor, dass durch die Vorlage keine Veränderungen entstehen. Es werden keine Auswirkungen auf die Klimarelevanz ausgewiesen. Bezüglich der Förderung wird darauf hingewiesen, dass Fördermittel laufend eingeworben werden, wobei auf die entsprechende Anlage des Sachstandsberichts verwiesen wird. Zur Schonung der Ressourcen wurde in diesem Jahr erstmals auf den physischen Druck des Sachstandsberichts verzichtet. Die Dokumentation kann weiterhin über das Rats- und Gremieninformationssystem oder die Homepage der Stadt Dortmund abgerufen werden.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 16.10.2026 · 9. Sitzung des Seniorenbeirats
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 6. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 3.13Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026Zur Vorlage · 02708-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Dortmund hat eine Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt, die den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse für die Haushaltspläne der Jahre 2019 bis 2025/2026 darstellt. Die Vorlage dient der Information des Rates der Stadt, der Ausschüsse sowie der Bezirksvertretungen über den Fortschritt der Umsetzung politischer Beschlüsse.
Die Berichterstattung basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus dem Jahr 2021 sowie eines Ergänzungsantrags aus dem Jahr 2023. Letzterer sieht vor, den Sachstandsbericht allen Fachausschüssen zur Kenntnis zu geben. Die Erfassung der Daten erfolgt über eine Datenbank, in der die zuständigen Fachbereiche den Status der Umsetzung melden. Ein Beschluss wird in der Berichterstattung so lange aufgeführt, bis die vollständige Umsetzung durch den jeweiligen Fachbereich gemeldet und von der Politik zur Kenntnis genommen wurde.
Der Bericht umfasst sowohl Beschlüsse des aktuellen Haushaltsplans 2025/2026 als auch solche aus den Vorjahren, sofern die Umsetzung noch als nicht abgeschlossen gemeldet wurde. Die Stadtkämmerei fasst die Informationen der Fachbereiche zusammen, ohne eine inhaltliche Bewertung der fachspezifischen Sachverhalte vorzunehmen. Die Ergebnisse sind in die Kategorien „Umsetzung abgeschlossen“ und „Weiterhin in Umsetzung“ unterteilt. Für Fälle, in denen von den ursprünglichen Beschlüssen inhaltlich oder zeitlich abgewichen wird, sind die Fachbereiche verpflichtet, zusätzliche Einzelvorlagen zu erstellen.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 3.14Information zur Neugestaltung des zentralen Bereichs der Kampstraße und des ReinoldiumfeldsZur Vorlage · 02820-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll das Ergebnis eines Vergabeverfahrens sowie die Beauftragung des Planungsbüros BOGL ApS zur Neugestaltung des zentralen Bereichs der Kampstraße und des Reinoldiumfelds zur Kenntnis nehmen. Die Planung umfasst zudem die Straßen Petergasse und Lühringhof. Die Beauftragierung erfolgt über einen Stufenvertrag, der für die Bereiche Kampstraße und Reinoldiumfeld die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI vorsieht. Für die Petergasse und den Lühringhof sind die Leistungsphasen 1 und 2 vorgesehen.
Für die Planungs- und Projektsteuerungsleistungen sind in den Haushaltsjahren 2026 bis 2029 insgesamt 2,5 Millionen Euro an investiven Auszahlungen vorgesehen. Die Finanzierung ist in der Haushaltsplanung 2025/2026 und den Folgejahren bereits berücksichtigt. Die weiteren Leistungsphasen 5 bis 9, welche die Ausführungsplanung, die Mitwirkung bei der Vergabe sowie die Objektüberwachung umfassen, sind als spätere Abrufoption aus dem Generalplanungsvertrag vorgesehen. Eine detaillierte Festlegung der Kosten und der Durchführung der Bauleistungen soll im Rahmen eines späteren Baubeschlusses erfolgen.
Hinsichtlich der zeitlichen Rahmenbedingungen ist zu beachten, dass die Zweckbindung von Fördermitteln für bestehende Spielpunkte zum 31. Dezember 2029 bzw. zum 31. Dezember 2033 ausläuft. Eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Entwurfskonzept ist für September 2026 geplant. Die zugehörigen Anlagen der Vorlage sind elektronisch für die politischen Gremien einsehbar.
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Hauptdokument|2227915|2227916|2227917|2227918|2227919|2227920|2227921|2227922|2227923
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 3.15Ergebnisse der Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten 2025Zur Vorlage · 02711-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02711-26 legt die Ergebnisse der Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten 2025 der Stadt Dortmund dar. Die Erhebung, die im sechsjährigen Turnus durchgeführt wurde, basierte auf der postalischen Ansprache von über 35.500 zufällig ausgewählten Haushalten. Mit einer Rücklaufquote von 13 Prozent beteiligten sich 8.996 Personen aus 4.695 Haushalten an der Befragung, die zwischen dem 24. Juni und dem 10. Juli 2025 stattfand.
Die Ergebnisse zeigen Veränderungen im Modal Split im Vergleich zum Jahr 2019. Während der Anteil des Radverkehrs auf 13 Prozent gestiegen ist, verzeichneten der öffentliche Personennahverkehr mit 20 Prozent und der Fußverkehr mit 18 Prozent leichte Rückgänge. Der motorisierte Individualverkehr macht weiterhin etwa 49 Prozent der Wege aus. Die Ausstattung mit E-Bikes oder Pedelecs liegt bei 42 Prozent der Haushalte. Bei der Fahrzeugverfügbarkeit ist ein Anstieg der E-Pkw-Quote von 1 Prozent auf 22 Prozent zu beobachten, während die allgemeine Pkw-Verfügbarkeit von 83 Prozent auf 79 Prozent sank. Der Motorisierungsgrad stieg von 592 auf 684 Pkw pro 1.000 Einwohner.
Die Verkehrsleistung durch Pkw-Selbstfahrer sank pro Werktag um 162.600 Personenkilometer, was einer berechneten CO2-Einsparung von knapp 26,7 Tonnen pro Werktag entspricht. In der Bewertung der Verkehrsmittel erhielten der Fußverkehr, der Autoverkehr, der ÖPNV und der Radverkehr die Noten 2,1, 2,6, 2,7 und 3,3. Als Gründe für die Nutzung des Fahrrads wurden Entfernung, fehlende Radwege und Sicherheitsbedenken angeführt. Der Beschluss sieht vor, dass die zuständigen Gremien die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 16.10.2026 · 9. Sitzung des Seniorenbeirats
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 3.16Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ – Vorgehen und Priorisierung der endgültigen Schulgebäude zur Schaffung des benötigten Schulraums/Korrektur Anlage 2 PersonalaufwendungenZur Vorlage · 02578-26/3 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Ergänzung zur Drucksache 02578-26/3 wird eine Korrektur der Angaben in der Anlage 2 zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ vorgenommen. Gegenstand der Anpassung ist die Darstellung der Personalaufwendungen für die Schaffung des benötigten Schulraums.
Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurden in der ursprünglichen Anlage 2 die benötigten Stellen für Schulhausmeister an der Gesamtschule Eving sowie die damit verbundenen Kosten unrichtig ausgewiesen. Die korrekten Werte belaufen sich auf 1,5 Stellen und Kosten in Höhe von 40.400 Euro, statt der zuvor angegebenen 2,0 Stellen und 55.800 Euro.
Die Verwaltung stellt klar, dass diese spezifischen Angaben in der Anlage 2 nicht Bestandteil der eigentlichen Beschlussfassung der Vorlage 02578-26 sind, sondern der vollständigen Information über die mit der Schulgründung verbundenen Kosten dienen. Die Entscheidung über die genannten Kosten erfolgt in der Drucksache 01545-26. Innerhalb der vorliegenden Beschlussvorlage sind die Kosten bereits korrekt dargestellt. Die Ergänzung dient dazu, die Gremien über die Korrektur der fehlerhaften Daten zu informieren. Die betroffene Anlage ist der Ergänzung digital beigefügt.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 15.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — überweisen
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 24.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 3.17Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund, hier: Beantwortung von AnfragenZur Vorlage · 19256-20/2 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt Bezug auf die Forderung der Bezirksvertretung Eving nach einem Umbau der Bergstraße, der Grävingholzstraße und der Deutschen Straße im Sinne der Verkehrswende. Ein solcher Umbau umfasst nach Vorgaben der Verwaltung die Bereitstellung breiter Gehwege, eine sichere Radverkehrsinfrastruktur gemäß dem Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030, ausreichende Fahrbahnbreiten für den Busverkehr sowie die Implementierung blau-grüner Infrastruktur durch Begrünung und Entsiegelung. Zudem sollen Klimafolgenanpassung, öffentliche Stellplätze für Lieferverkehr und Pflege sowie Flächen für Mobilitätsangebote wie Fahrradverleih oder E-Ladesäulen berücksichtigt werden.
Die zuständige Fachabteilung führt aus, dass der erforderliche Raum für diese Anforderungen in den meisten Bestandstraßen Dortmunds nicht vorhanden ist. Am Beispiel der Bergstraße wird dargelegt, dass die Umsetzung der Mindestbreiten für Gehwege, Radverkehr und Fahrbahn den Wegfall aller Bäume und sämtlicher Parkplätze zur Folge hätte, was den Zielen einer zukunftsweisenden Gestaltung widersprechen würde.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die personellen und finanziellen Kapazitäten für eine großflächige Umgestaltung aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht gegeben sind. Die Priorisierung von Projekten erfolgt durch die Haushaltsplanung und das Jahresarbeitsprogramm des Tiefbauamtes. Die Verwaltung gibt an, bei anstehenden Erneuerungen die verschiedenen Belange abzuwägen, kann dem Wunsch nach einer großflächigen Umgestaltung der genannten Straßen jedoch aktuell und in naher Zukunft nicht nachkommen.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 3.18Instandhaltungsmaßnahmen, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 02475-26/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Instandhaltungsbedarf städtischer Immobilien erläutert, nach welchen Kriterien Maßnahmen zur Gebäudeinstandhaltung priorisiert werden. Die Identifizierung von Objekten mit erhöhtem Bedarf erfolgt primär über die Absetzung für Abnutzung, wobei Gebäude, bei denen mehr als 50 Prozent der Nutzungsdauer verstrichen sind, einer vertiefenden fachlichen Bewertung unterzogen werden. Diese Begehungen bewerten den Hochbau sowie die technische Gebäudeausrüstung und ordnen die Dringlichkeit in drei zeitliche Stufen ein.
Das aktuelle Maßnahmenprogramm für konsumtive Hochbaumaßnahmen umfasst 89 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 21,6 Millionen Euro. Die Haushaltsansätze für das Jahr 2026 sind nach Angaben der Verwaltung nicht ausreichend, um alle ermittelten Bedarfe abzudecken. Da die personellen Kapazitäten des zuständigen Fachbereichs derzeit stark durch Schulneubauten und Sonderprogramme gebunden sind, kann ein flächendeckender Abbau des Instandhaltungsstaus unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht sichergestellt werden. Ohne eine Erweiterung der finanziellen und personellen Ressourcen ist mit einer weiteren Zunahme des Bedarfs zu rechnen.
Für die strategische Steuerung werden verschiedene Ansätze wie präventive, zustandsorientierte oder ausfallbedingte Instandhaltung angewandt. Um den Bestand zu erhalten, wird ein ergänzender Ansatz verfolgt, der Mittel gezielt für einzelne relevante Bauteile an einer größeren Anzahl von Gebäuden einsetzt, statt sich auf wenige Vollsanierungen zu konzentrieren. Eine entsprechende Vorlage hierzu soll im ersten Halbjahr 2027 eingebracht werden.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.19KI-gestützte Videobeobachtung der DSW21, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 03208-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die DSW21 hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Vorlage 03208-26/2 Informationen zum Einsatz einer KI-gestützten Videobeobachtung im Rahmen eines Pilotprojekts vorgelegt. Das System nutzt eine semantische KI mit Spatial AI der Firma Staige, um Gewalttaten zu erkennen. Dabei werden Objekte wie E-Scooter oder Schatten sowie Bewegungsabläufe im räumlichen Kontext analysiert, um Fehlalarme durch Jogger oder Lichtverhältnisse zu minimieren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt lokal auf der Kamera-Hardware (Edge), sodass keine Übertragung in eine Cloud stattfindet.
Hinsichtlich des Datenschutzes und der Überwachung erläutert die Verwaltung, dass das System nur bei besetzter Betriebsleitstelle aktiv ist. Die Livebilder sind für die Mitarbeitenden nicht sichtbar, sofern keine Detektion eines Ereignisses erfolgt. Eine Weitergabe der Rohbilddaten an externe Unternehmen zum Zweck des Trainings von KI-Modellen findet nicht statt; die DSW21 bleibt alleinige Zugriffsberechtigte.
Ziel des Projekts ist die Entlastung der Mitarbeitenden in der Leitstelle, da durch die automatisierte Alarmierung eine permanente Überwachung der Monitorwände nicht mehr erforderlich sein soll. Die Effizienz der Zeitersparnis soll im Rahmen des Pilotprojekts untersucht werden. Als Erfolgskriterien gelten die Zuverlässigkeit des Systems, die Vermeidung von Fehlalarmen sowie die Effektivität der eingeleiteten Maßnahmen. Die Kosten für das Pilotprojekt belaufen sich auf 40.000 Euro. Die Ergebnisse der Auswertung sollen nach Abschluss des Projekts veröffentlicht werden.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.20E-Scooter Angelegenheiten
- 3.20.1Stellungnahme der Verwaltung: Rechtsverbindliche, eindeutige und sanktionsfähige Regelungen für die gewerbliche E-Scooter – Nutzung in den Dortmunder Stadtbezirken außerhalb der InnenstadtbezirkeZur Vorlage · 03102-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zu den Anträgen der SPD-Fraktion sowie der Bezirksvertretungen Eving, Lütgendortmund, Hombruch und Aplerbeck Stellung zur Regelung der gewerblichen E-Scooter-Nutzung in den Dortmunder Außenbezirken. Grundlage für die aktuelle Verleihpraxis ist ein Ratsbeschluss, der für die Innenstadtbezirke sowie den Phoenix See die Einrichtung fester Abstellflächen vorsieht, während in den Außenbezirken ein Free-Floating-Modell zur Sicherstellung der Verfügbarkeit vorgesehen ist. Die Umsetzung der festen Abstellflächen in den Innenstadtbezirken erfolgt sukzessive; im Stadtbezirk Innenstadt-West wurden bereits 86 Flächen eingerichtet, weitere folgen in den Jahren 2027 und danach.
Für die Außenbezirke hält die Verwaltung die Einrichtung fester Abstellflächen an Stadtbezirkszentren oder Haltestellen für möglich, sieht jedoch aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit in weniger dicht bebauten Gebieten keine unmittelbare Umsetzung. Eine Ausweitung der Flächen würde einen geänderten Ratsbeschluss erfordern. Parallel dazu wird eine stadtweite Analyse durchgeführt, um durch Geofencing-Technologie ein bindendes Abstellverbot in sensiblen Bereichen, wie etwa auf Bahnsteigen oder in Schulhöfen, bis Ende 2026 zu etablieren.
Hinsichtlich der Kontrolle stellt die Verwaltung fest, dass die Verkehrsüberwachung falsch abgestellte Scooter bereits im Rahmen der personellen Kapazitäten ahndet. Die Betreiber sind verpflichtet, Fahrzeuge nach einer Meldung innerhalb von sechs Stunden zu entfernen. Ein rechtlich bindender Foto-Upload zur Dokumentation von Verstрбissen wird als derzeit nicht umsetzbar eingestuft.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.20.2Überweisung BV Scharnhorst (Antrag SPD-Fraktion): Rechtsverbindliche und durchsetzbare Regelungen für die gewerbliche E-Scooter-Nutzung in den Dortmunder AußenbezirkenZur Vorlage · 03196-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag zur Tagesordnung der Bezirksvertretung Scharnhorst vorgelegt, der die Ausweitung der Regelungen für die gewerbliche E-Scooter-Nutzung auf die Dortmunder Außenbezirke fordert. Ziel des Antrags ist es, die bereits in den Innenstadtbezirken umgesetzten und rechtlich verbindlichen Vorgaben für das Abstellen von Leih-E-Scootern konsequent auf die Gebiete außerhalb des Innenstadtrings zu übertragen.
Der Antrag sieht die Einrichtung von gekennzeichneten Abstellflächen sowie die Ausweisung von Abstellverbotszonen in den Außenbezirken vor. Zu den betroffenen Bereichen sollen insbesondere schmale Geh- und Radwege, Feuerwehr- und Rettungswege, Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, Zufahrten sowie Wege für Menschen mit Behinderungen gehören. Mittels Geofencing sollen die Betreiber verpflichtet werden, diese Verbotszonen technisch in ihre Systeme zu integrieren, sodass die Beendigung eines Mietvorgangs in nicht zulässigen Bereichen technisch unterbunden wird.
Zudem sollen die Anbieter dazu verpflichtet werden, falsch abgestellte Fahrzeuge innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu entfernen. Es wird die Schaffung von Regelungen angestrebt, die eine schnelle Zuordnung und Ahndung von Verstößen ermöglichen. Die Begründung des Antrags führt an, dass durch unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge die Nutzung von Gehwegen und Radwegen eingeschränkt wird, was insbesondere ältere Menschen sowie Personen mit Kinderwagen betrifft. Eine einheitliche Regelung für das gesamte Stadtgebiet soll die Ordnung im öffentlichen Raum sicherstellen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 22.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 3.20.3Überweisung AKUSW: Antrag SPD Fraktion (aus BV Hombruch): Rechtsverbindliche, eindeutige und sanktionsfähige Regelungen für die gewerbliche E-Scooter – Nutzung in den Dortmunder Stadtbezirken außerhalb der InnenstadtbezirkeZur Vorlage · 03102-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Hombruch hat einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines rechtsverbindlichen und sanktionsfähigen Regelwerks für die Nutzung und das Abstellen von E-Scootern in den Dortmunder Stadtbezirken außerhalb des Innenstadtrings fordert. Der Rat der Stadt Dortmund sowie die zuständigen Ausschüsse werden gebeten, entsprechende Vorgaben für die Elektrokleinstfahrzeuge umzusetzen.
Der Antrag sieht die Ausweisung verbindlicher Parkzonen und Abstellverbote vor. Dies soll durch markierte Flächen sowie digitale Halteverbotszonen mittels Geofencing in sensiblen Bereichen, wie etwa an Rettungswegen oder Haltestellen des Nahverkehrs, erfolgen. Zudem wird eine technische Verpflichtung der Anbieter gefordert, die Mietvorgänge in der App erst nach einem Nachweis der korrekten Abstellung, beispielsweise durch einen Foto-Upload, zu beenden. Zur Durchsetzung sollen wirksame Ordnungsmaßnahmen und Bußgelder festgelegt werden, wobei auch Vereinbarungen zur Weitergabe von Ordnungsgeldern oder zur schnellen Entfernung falsch abgestellter Fahrzeuge vorgesehen sind.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, Behinderungen auf Geh- und Radwegen sowie Sicherheitsrisiken durch unsachgemäßes Parken und Regelverstöße im fließenden Verkehr zu reduzieren. Ziel sei es nicht, ein Verbot auszusprechen, sondern durch klare Leitlinien ein geordnetes Miteinander im öffentlichen Raum zu ermöglichen und die E-Scooter als Teil der Mobilitätswende im Stadtgebiet zu integrieren.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — eingebracht
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — überweisen
- 3.20.4Überweisung BV Eving (Antrag SPD-Fraktion): Rechtsverbindliche, eindeutige und sanktionsfähige Regelungen für die gewerbliche E-Scooter-Nutzung in den Dortmunder Stadtbezirken außerhalb der Innenstadtbezirke -lag bereits zur Sitzung am 22.09.26 vor-Zur Vorlage · 03115-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat der Bezirksvertretung Eving einen Antrag vorgelegt, der die Erarbeitung eines rechtsverbindlichen und sanktionsfähigen Regelwerks für die Nutzung von E-Scootern in den Dortmunder Stadtbezirken außerhalb des Innenstadtrings fordert. Der Rat der Stadt Dortmund und die zuständigen Ausschüsse werden gebeten, verbindliche Vorgaben für das Abstellen und Fahren der Elektrokleinstfahrzeuge zu schaffen.
Der Antrag sieht die Einrichtung digitaler Halte- und Parkverbotszonen mittels Geofencing vor, um sensible Bereiche wie schmale Gehwege, Kreuzungen, Rettungswege oder Haltestellen des Nahverkehrs zu schützen. Zudem wird eine technische Verpflichtung der Anbieter angestrebt, den Mietvorgang in der App erst nach einem Nachweis der korrekten Abstellung, beispielsweise durch einen Foto-Upload, zu beenden. Zur Durchsetzung sollen wirksame Ordnungsmaßnahmen und Bußgelder festgelegt werden, wobei auch eine Vereinbarung zur Weitergabe von Ordnungsgeldern an die Verursacher oder zur schnellen Entfernung falsch abgestellter Fahrzeuge vorgesehen ist.
Als Begründung führt die Fraktion die Behinderung von Fußgängern, insbesondere von Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Regelverstöße im fließenden Verkehr an. Ziel des Antrags ist kein Verbot der E-Scooter, sondern die Schaffung eines geordneten Rahmens, um die Nutzung der Mikromobilität als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr sicher und sozialverträglich zu gestalten.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — eingebracht
- 01.10.2026 · 7. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 01.10.2026 · 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 16.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
- 3.20.5Überweisung BV Aplerbeck (Antrag SPD-Fraktion): Konzept für das Abstellen von E-Scooter -lag bereits zur Sitzung am 22.09.2026 vor-Zur Vorlage · 03076-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck hat beantragt, ein Konzept zur Abstellung von E-Scootern für das Stadtgebiet Dortmund in die Tagesordnung der Sitzung am 15. September 2026 aufzunehmen. Mit diesem Antrag wird die Bezirksvertretung Aplerbeck ersucht, den Rat sowie den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) dazu aufzufordern, ein entsprechendes Konzept erstellen zu lassen.
Der Antrag begründet das Vorhaben mit der zunehmenden unkontrollierten Abstellung von E-Scootern im Stadtgebiet, was zu Verkehrsbehinderungen auf Gehwegen und teilweise auf Fahrbahnen führe. Das angestrebte Konzept soll über die bereits in der Innenstadt umgesetzten Maßnahmen hinausgehen und auch die Außenbezirke der Stadt berücksichtigen. Zudem wird gefordert, dass die Verantwortung der E-Scooter-Betreiber in die Erstellung des Konzepts einbezogen wird.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 22.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 15.09.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — überweisen
- 3.21Überweisung ABöAB: Falsche Schulbau-Vergabe und Bauweise (Modulbau) in Dortmund, hier: EingabeZur Vorlage · 02212-26 · Anregung und Beschwerde
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 3.21.1Überweisung ABöAB: Falsche Schulbau-Vergabe und Bauweise (Modulbau) in Dortmund, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 02212-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund nimmt in einer Stellungnahme zur Beschwerde des BDA Dortmund-Hamm-Unna bezüglich der Vergabe und Bauweise im Schulbauprogramm Stellung. Die Verwaltung weist die Vorwürfe zurück, der Rat sei über das Schulbauprogramm nicht ausreichend informiert worden. Vielmehr sei die Verwaltung durch einen Ratsbeschluss vom 08.11.2019 angewiesen worden, dem Bedarf an Schulplätzen durch zielorientiertes Handeln zu begegnen, wobei die politischen Gremien durch regelmäßige Berichterstattungen informiert wurden.
Hinsichtlich der Kritik an der Nutzung von Modulbauweisen führt die Verwaltung aus, dass die kurzfristige Schaffung von Kapazitäten eine zeitliche Schiene erforderte, die mit konventionellen Bauweisen nicht realisierbar gewesen wäre. Alternative Umsetzungsmodelle dienten zudem der Zinsersparnis und der Vermeidung von Kosten für Interimsquartiere. Die Verwaltung betont, dass kein Fokus auf Modulbau liege, sondern verschiedene Bauweisen wie Massivbau oder Holzelementbauweise zum Einsatz kämen.
Die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen erfolgte in verschiedenen Formen, darunter Generalplaner- und Totalunternehmermodelle, wobei bei entsprechender Projektgröße europaweite Ausschreibungen nach den Vorgaben der Vergabeverordnung durchgeführt wurden. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die beauftragten Architekturbüros durch Wettbewerbe und Auszeichnungen die Qualität der Leistungen unterstreichen. Ein baukultureller Schaden durch die gewählten Vergabearten könne nicht abgeleitet werden.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 29.09.2026 · 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- 3.22Überweisung I-West: Anregung Kreuzstraße / KreuzviertelZur Vorlage · 03413-26 · Anregung und Beschwerde
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 03413-26 wurde eine Anregung und Beschwerde in der Bezirksvertretung eingebracht, die die Verkehrsplanung im Kreuzviertel sowie die städtische Strategie im Umgang mit Wohnungslosigkeit thematisiert.
Im Bereich der Verkehrsplanung wird auf die zunehmende Ausweitung der Außengastronomie im Kreuzviertel hingewiesen. Durch die Nutzung von Parkflächen für gastronomische Zwecke entfallen Stellplätze für Anwohner, was laut der Anregung zu einem erhöhten Parkdruck und Blockaden von Straßen und Einfahrtsbereichen, etwa im Umfeld der Kreuzstraße und der Saarlandstraße, führt. Es wird die Forderung gestellt, ein verkehrliches Gesamtkonzept für das Kreuzviertel und angrenzende Stadtteile zu entwickeln. Dieses Konzept solle die Interessen von Anwohnern, Fußgängern, Radfahrenden, dem öffentlichen Personennahverkehr sowie der Gastronomie und Besuchern auswärtiger Gebiete berücksichtigen. Dabei sollen neben der Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs auch die Qualität der Radverkehrsinfrastruktur und des ÖPNV sowie die Handhabung des zusätzlichen Verkehrs durch Besucher verbessert werden.
Zudem wird die aktuelle Strategie der Stadt Dortmund im Umgang mit wohnungslosen Menschen kritisiert. Die Anregung führt aus, dass durch Maßnahmen im Innenstadtbereich eine Verdrängung der Betroffenen in angrenzende Wohnviertel stattfinde. Es wird ein stadtweites, nachhaltiges Konzept gefordert, das über den Bereich innerhalb des Walls hinausgeht und die Auswirkungen auf die angrenzenden Stadtteile einbezieht.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — überweisen
- 3.23Unfall im Dortmunder Zoo, hier: Vorschlag zur TO (Die Linke & TP)Zur Vorlage · 03519-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 03519-26 wurde ein Vorschlag zur Ergänzung der Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 3. November 2026 eingereicht. Der beantragte Tagesordnungspunkt befasst sich mit einem Unfall im Dortmunder Zoo.
Die Verwaltung gibt an, dass das Anliegen für die anstehende Sitzung schnellstmöglich konkretisiert wird. Die Beratung im Ausschuss ist als öffentliche Sitzung vorgesehen. Eine detaillierte inhaltliche Ausarbeitung des Vorfalls liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.23.1Nachtrag: 28.10.2026 +NV: Unfall im Dortmunder Zoo, hier: Bitte um SN (Die Linke & TP)Zur Vorlage · 03519-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutz hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Anfrage zur Klärung der Hintergründe eines Unfalls im Dortmunder Zoo eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist ein Vorfall Mitte September, bei dem im Zuge von Dachbauarbeiten am Bauernhof-Gebäude ein Baugerüst einstürzte. Dabei wurden zwei Personen verletzt, wobei eine Person verstarb.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob Erkenntnisse darüber vorliegen, ob alle Beschäftigten ordnungsgemäß angemeldet waren und ob Subunternehmen zum Einsatz kamen. Zudem wird gefragt, ob ähnliche Gegebenheiten bei aktuellen oder vergangenen städtischen Baustellen bekannt sind.
Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, wie die Verwaltung bei der Vergabe städtischer Aufträge an Drittfirmen die Einhaltung fairer und sicherer Arbeitsbedingungen sicherstellt. Es wird nach den Kontrollmechanismen gefragt, mit denen die Einhaltung der Regelungen auf Baustellen überprüft wird, und ob die Verwaltung das bestehende Kontrollkonzept angesichts des Unfalls als ausreichend bewertet. Die Anfrage sieht zudem die Weiterleitung der Informationen an weitere informierte Ausschüsse vor.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.24Auswirkungen der neuen PCB Vorsorgewerte des Bundes auf den Sanierungsbedarf der städtischen Immobilien, hier: Vorschlag zur TO (Die Linke & TP)Zur Vorlage · 03577-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 03577-26 wurde ein Vorschlag zur Ergänzung der Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 3. November 2026 eingereicht. Der beantragte Tagesordnungspunkt befasst sich mit den Auswirkungen der neuen PCB-Vorsorgewerte des Bundes auf den Sanierungsbedarf städtischer Immobilien.
Die Verwaltung kündigt an, das Anliegen im weiteren Verlauf der Vorbereitungen konkretisieren zu wollen. Die Beratung des Punktes ist im Ausschuss als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.24.1Nachtrag: 26.10.2026 +NV: Auswirkungen der neuen PCB Vorsorgewerte des Bundes auf den Sanierungsbedarf der städtischen Immobilien, hier: Bitte um SN (Die Linke & TP)Zur Vorlage · 03577-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün wurde eine Anfrage zur Untersuchung der Auswirkungen neuer PCB-Vorsorgewerte des Bundes auf den Sanierungsbedarf städtischer Immobilien eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist die Diskrepanz zwischen der bestehenden PCB-Richtlinie Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 1996 und den im Jahr 2025 vom Umweltbundesamt vorgeschlagenen neuen Richtwerten. Während die aktuelle Landesrichtlinie Orientierungswerte von 300 ng/m³ als Sanierungsleitwert vorsieht, schlägt der Bund nun deutlich niedrigere Werte von 80 ng/m³ bzw. 800 ng/m³ vor.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur aktuellen Praxis der Stadtverwaltung Dortmund. Es wird erfragt, ob sich die Verwaltung weiterhin an der bestehenden Landesrichtlinie oder an den neuen Erkenntnissen des Bundesumweltamtes orientiert. Zudem wird nach dem Umfang der Untersuchungen auf PCB-Belastungen in städtischen Gebäuden, wie etwa Schulen, Kitas oder Verwaltungsgebäuden, sowie nach dem Vorhandensein von Überschreitungen der neuen Empfehlungswerte gefragt.
Des Weiteren wird nach den potenziellen Kosten für den städtischen Haushalt im Falle notwendiger Sanierungsmaßnahmen sowie nach der Existenz entsprechender Budgetposten gefragt. Abschließend wird die Frage gestellt, inwieweit die Verwaltung mit dem Land im Austausch steht, um die Empfehlungen des Bundesumweltamtes in die künftige PCB-Richtlinie Nordrhein-Westfalen zu integrieren.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.25Hitzeschutzvorrichtungen auf der südlichen Rathausseite, hier: Vorschlag zur TO (Die Linke & TP)Zur Vorlage · 03615-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 03615-26 wurde ein Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 3. November 2026 eingereicht. Der beantragte Tagesordnungspunkt befasst sich mit der Installation von Hitzeschutzvorrichtungen auf der südlichen Seite des Rathauses.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Anliegen zum Zeitpunkt der Sitzung noch konkretisiert wird. Der Beschlussantrag zur Aufnahme dieses Punktes in die öffentliche Beratung des Ausschusses liegt somit als Vorbereitung für die kommende Sitzung vor.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.25.1Nachtrag: 28.10.2026 +NV: Hitzeschutzvorrichtungen auf der südlichen Rathausseite, hier: Antrag (Die Linke & TP)Zur Vorlage · 03615-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Zusatzantrag zur Installation von Hitzeschutzvorrichtungen auf der südlichen Seite des Rathauses eingebracht. Die Verwaltung wird mit dem Antrag beauftragt, über die bereits vorhandenen Markisen hinaus geeignete und hitzeabweisende Sonnenschutzvorrichtungen zu errichten. Dies soll insbesondere die Büroräume im dritten Obergeschoss sowie die Terrasse betreffen. Zusätzlich wird eine Begrünung der Terrasse in jeglicher Form vorgeschlagen.
Als Begründung für das Vorhaben führt die Fraktion die großen Fensterflächen der betroffenen Räumlichkeiten an. Durch die Ausrichtung nach Süden entstehen dort laut Antrag höhere Temperaturen als in anderen südseitig gelegenen Räumen. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Raumtemperaturen in den Sommermonaten in der Vergangenheit ein Niveau erreicht haben, das die Arbeitsbedingungen beeinträchtigt und potenzielle Gesundheitsrisiken birgt. Der Antrag wurde zur Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss vorgelegt.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.26Rückkehrpflicht Taxigewerbe, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 03657-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 3. November 2026 beantragt. Der vorgeschlagene Punkt trägt die Bezeichnung „Rückkehrpflicht Taxigewerbe“.
Mit dem Antrag wird die Aufnahme des Themas in die öffentliche Beratung des Gremiums gefordert. Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt derzeit im Status der Einbringung vor.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.27Ausbau RS1, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 03656-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Ausbau der Regionalbahnstrecke RS1 als Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aufzunehmen. Die entsprechende Vorlage mit der Nummer 03656-26 wurde für die Sitzung am 3. November 2026 zur Einbringung vorgesehen.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Sitzung des Ausschusses ist als öffentliche Sitzung angekündigt.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.28Einziehung eines Teilabschnittes der Nortkirchenstraße, hier: Vorschlag zur TO (B'90/Die Grünen + Volt)Zur Vorlage · 03655-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, einen weiteren Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 3. November 2026 aufzunehmen. Der betreffende Punkt befasst sich mit der Einziehung eines Teilabschnittes der Nortkirchenstraße.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage liegt zur Einbringung in das zuständige Gremium vor und ist als öffentliche Sitzung angekündigt.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.29Nachtrag: 21.10.2026 +NV: Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen in Gewerbegebieten, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 03642-26 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gewerbegebieten Stellung. Derzeit wird eine stadtweite Strategie ausgearbeitet, die in Kürze den Gremien vorgelegt wird. Ein zentraler Bestandteil dieser Strategie ist die Netzwerkarbeit mit Akteuren aus der Wirtschaft, etwa der Wohnungswirtschaft oder dem Einzelhandel. Ziel ist es, die Nutzung privater Flächen für Ladevorgänge zu fördern, da Prognosen darauf hindeuten, dass die Mehrheit der Ladevorgänge für E-PKW künftig an Wohn- oder Arbeitsorten stattfinden wird. Damit soll der Bedarf an Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum reduziert werden.
Für Gewerbe- und Industriegebiete liegt aktuell keine detaillierte strategische Planung für öffentliche Ladeflächen vor, da städtische Parkflächen in diesen Bereichen kaum verfügbar sind. Außer in den Gebieten Hafen und Phoenix-West konnten keine nennenswerten Flächen im städtischen Besitz identifiziert werden. Für die Versorgung von E-LKW hat sich bislang nur eine Fläche im Hafen als geeignet erwiesen. Da Logistikunternehmen meist über eigene Flächen verfügen, ist der Bedarf an öffentlicher Infrastruktur für E-LKW derzeit nicht abschließend geklärt.
Aktuell sind 258 öffentlich zugängliche Ladesäulen in Gewerbe- und Industriegebieten registriert, wobei sich die Mehrheit auf Parkflächen des Einzelhandels befindet. Im Hafen-Bereich wird unter der Federführung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes das Projekt „Ways2Work“ durchgeführt, um ein kooperatives Mobilitätsmanagement zu etablieren und den Bedarf an Ladeinfrastruktur zu ermitteln.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 4Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
- 4.1Dortmund baut – Ausgewählte Projekte von 2020 bis 2031Zur Vorlage · 02952-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städtische Immobilienwirtschaft hat dem Rat der Stadt die Broschüre „Dortmund baut – Ausgewählte Projekte von 2020 bis 2031“ zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Dokument bietet einen Überblick über verschiedene Hochbauprojekte der Stadt, die bereits abgeschlossen sind, sich derzeit in der Umsetzung befinden oder für die eine Planung in Vorbereitung ist. Dabei werden die jeweiligen Planungs- und Umsetzungsstände sowie die zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen dargestellt.
Die Inhalte der Broschüre gliedern sich in drei Bereiche: fertiggestellte, laufende sowie geplante und vorbereitende Bauvorhaben. Die Schwerpunkte der städtischen Investitionen liegen auf dem Schulbau, der Sanierung von Schulen, dem Ausbau von Kindertagesstätten, der Entwicklung von Sport- und Freizeitanlagen sowie der Umsetzung von Standards für klimaneutrales Bauen.
In den vergangenen drei Jahren wurden im Bereich Hochbau durchschnittlich rund 150 Millionen Euro pro Jahr investiert, wobei im Jahr 2025 Investitionen von fast 200 Millionen Euro realisiert wurden. Zur Optimierung der Bauprozesse setzt die Verwaltung verstärkt auf die Vergabe an General- und Totalunternehmer sowie auf den Einsatz von Modul- und Elementbauweisen. Die Broschüre dient der Information der politischen Gremien über die infrastrukturelle Entwicklung der Stadt. Das Dokument ist über das Rats- und Gremieninformationssystem abrufbar.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 4.2Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 21. SachstandsberichtZur Vorlage · 02695-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt mit der Beschlussvorlage 02695-26 den 21. Sachstandsbericht über die Umsetzung von Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen mit Stand zum 30. Juni 2026 zur Kenntnis. Im Rahmen dieses Berichts wird zudem die Auflösung einer Brandschutzrückstellung in Höhe von 1.155.954,35 Euro, die das Westfalenkolleg betrifft, zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung berichtet über insgesamt neun Maßnahmen, die sich in unterschiedlichen Projektphasen befinden. Während sich ein Projekt, die Brandschutzsanierung des Berufskollegs Hacheney, bereits in der Bauausführung befindet, ist für das Geschäftshaus Borsigplatz/Oestermärsch die Beauftragung eines externen Planungsbüros für die baulichen Brandschutzanforderungen vorgesehen. Für die im Bericht betrachteten Maßnahmen beläuft sich das Rückstellungsvolumen zum Stichtag auf 1.386.887,54 Euro.
Die finanziellen Mittel für die brandschutztechnische Verkehrssicherung stehen in Höhe von 502.714,00 Euro zur Verfügung, wovon bis Ende Juni 2026 bereits 193.687,28 Euro verausgabt wurden. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der bestehenden Organisationsstrukturen ohne personelle Auswirkungen. Die Beauftragung der Gewerke erfolgt nach dem regulären Bauprozess, wobei der Mittelabfluss dem Bauverlauf folgt. Da es sich um rein erhaltende Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrssicherungspflicht handelt, stehen für diese Projekte keine Fördermittel zur Verfügung. Ein weiterer Sachstandsbericht wird voraussichtlich im Mai 2027 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 4.3Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen - 20. SachstandsberichtZur Vorlage · 02712-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den 20. Sachstandsbericht über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zum Stichtag 30. Juni 2026 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage der städtischen Immobilienwirtschaft dokumentiert den Fortschritt bei Instandhaltungsmaßnahmen, die dem Erhalt der Gebäudesubstanz und der Beseitigung von Instandhaltungsstau dienen. Zum Berichtszeitpunkt belaufen sich die Instandhaltungsrückstellungen auf insgesamt 7.967.849,22 Euro, die sich aus 28 einzelnen Rückstellungen zusammensetzen.
Der Bericht umfasst Maßnahmen, die sich in der Bauausführung, in der Planung oder noch im Vorbereitungsstadium befinden. Während zwei Maßnahmen aktuell gebaut werden und für fünf weitere die Planung begonnen hat, sind 16 Projekte noch nicht gestartet. Fünf Maßnahmen konnten seit dem letzten Bericht baulich abgeschlossen werden. Für fertiggestellte und vollständig abgerechnete Projekte wurden verbleibende Mittel in Höhe von 55.436,42 Euro unterjährig aufgelöst.
Hinsichtlich der Finanzierung wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Projekte, wie Sanierungen an der Tremonia-Schule, dem Max-Planck-Gymnasium und der Freiligrath-Grundschule, voraussichtlich über das Landes- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz finanziert werden. Für die übrigen Maßnahmen liegen derzeit keine Fördermittel vor, da es sich um rein erhaltende Instandsetzungen ohne Steigerung der Gebäudeeffizienz handelt. Die Durchführung der Projekte erfolgt innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen ohne personelle Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 04.11.2026 · 7. Sitzung des Schulausschusses
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 5Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- 5.1Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage Speicherstraße zwischen Santa-Monika-Park und Bahnübergang (Höhe Haus-Nr. 38a)Zur Vorlage · 02185-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll eine Einzelsatzung beschließen, um Beiträge für die straßenbauliche Erschließungsanlage in der Speicherstraße zwischen dem Santa-Monika-Park und dem Bahnübergang zu erheben. Die Maßnahme umfasst den Ausbau der Straße zu einer Mischverkehrsfläche, die zwischen dem 21. Juni 2021 und dem 31. August 2022 durchgeführt wurde. Dabei wurden unter anderem die Entwässerung und die Beleuchtung optimiert sowie ein neuer Straßenbelag sowie eine Frostschutzschicht eingebaut.
Da die Speicherstraße im Gewerbegebiet „Dortmunder Hafen“ liegt und als Fußgängerzone einen besonderen Charakter aufweist, wird eine Anpassung der Anliegeranteile vorgeschlagen. Um das Verhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Vorteil für die Allgemeinheit und den Anliegern auszugleichen, soll der reguläre Anteil der Beitragspflichtigen für die Teileinrichtung einer Mischverkehrsfläche von 75 % um 25 % gekürzt werden, sodass ein Anliegeranteil von 50 % verbleibt.
Die ermittelten beitragsfähigen Kosten belaufen sich auf 1.254.352,18 €. Nach Abzug der Anteile auf städtische Grundstücke ergibt sich ein zu erhebender Betrag von 307.862,52 €. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Summe über die NRW.Bank zu fördern, wobei die Übernahme der Kosten von einem positiven Zuwendungsbescheid abhängt. Die Einzelsatzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt betreffen die Investitionsrechnung des Jahres 2027.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 5.2Beirat Nahmobilität: Neuberufung für die Ratsperiode 2025 - 2030Zur Vorlage · 03388-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Neuberufung des Beirates Nahmobilität für die Ratsperiode 2025 bis 2030 beschließen. Mit der Neubesetzung der stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertretungen wird die Fortführung des Gremiums sichergestellt. Die Zusammensetzung der Mitglieder setzt sich aus Vertretungen der Fraktionen, Gruppen und Beiräte des Rates sowie aus Verbänden, Institutionen, Unternehmen und der Stadtverwaltung zusammen.
Im Zuge der Neuberufung wird zudem die geänderte Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Beirates zur Kenntnis genommen. Diese Anpassung ist aufgrund der neuen Zusammensetzung des Rates erforderlich. Die Geschäftsführung des Beirates verbleibt beim Tiefbauamt. Die Auswahl der thematischen Schwerpunkte erfolgt weiterhin in Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung des Dezernats 6, insbesondere dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt.
Die Finanzierung des Beirates ist durch ein jährliches Budget von 20.000 Euro auf dem Sachkonto für Sach- und Dienstleistungen ab dem Haushaltsjahr 2026 vorgesehen. Die Wahl der Vorsitzenden soll in der konstituierenden Sitzung des Beirates erfolgen, die für Dezember 2026 geplant ist. Zukünftig soll die Verwaltung des Beirates auch über das Gremieninformationssystem Session erfolgen. Der Beirat wurde ursprünglich im Jahr 2015 eingerichtet und berät zu Themen des Fuß- und Radverkehrs.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 5.2.1Sachstand Beirat Nahmobilität, hier: Gem. Bitte um SN (B'90/Die Grünen, SPD u. Linke & TP) -lag bereits zur Sitzung am 30.06.2026 vor-Zur Vorlage · 02429-26/1 · Gemeinsame Bitte um Stellungnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen & Volt sowie Die Linke & Tierschutzpartei haben im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine gemeinsame Bitte um Stellungnahme zum Sachstand des Beirats Nahmobilität eingereicht. Die Vorlage bezieht sich auf den Beschluss des Ausschusses vom 3. Februar 2026, den Erhalt und die Weiterführung des Beirats sicherzustellen.
Die Antragstellenden bitten die zuständige Stelle um die Beantwortung spezifischer Fragen zur Neuberufung bzw. Wiedereinrichtung des Beirats nach der Kommunalwahl. Dabei geht es insbesondere um den aktuellen Sachstand, den zu erwartenden Zeitpunkt der erneuten Konstituierung sowie mögliche Änderungen bei der Zusammensetzung, der Arbeitsweise oder der Geschäftsordnung des Gremiums. Zudem wird nach den Möglichkeiten der Verwaltung gefragt, den Beirat künftig stärker in die Umsetzung des Masterplans Mobilität 2030 einzubinden.
In der Begründung führen die Fraktionen an, dass der Beirat in der vergangenen Ratsperiode als fachliches Austauschgremium zwischen Verwaltung, Politik, Verbänden und Wissenschaft fungiert hat und Empfehlungen zu Fragen der Fuß-, Rad- und Nahmobilität erarbeitet hat. Eine zeitnahe Wiedereinrichtung des Beirats wird im Hinblick auf die Umsetzung der Mobilitätswende als sinnvoll und erforderlich dargestellt. Die Vorlage ist für die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 30. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 5.3Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im Stadtbahnnetz der Stadt Dortmund; Stadtbahnhaltestellen Obernette, Buschstraße und Parsevalstraße an der Linie U47 (2. Bauabschnitt), BeschlusserhöhungZur Vorlage · 02856-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll das Investitionsvolumen für den zweiten Bauabschnitt zur Herstellung der Barrierefreiheit an den Stadtbahnhaltestellen Obernette, Buschstraße und Parsevalstraße der Linie U47 erhöhen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, das ursprünglich mit der Drucksache Nr. 38972-25 beschlossene Volumen von 1.270.000 Euro um 633.000 Euro auf insgesamt 1.903.000 Euro netto zu steigern.
Grund für die Erhöhung ist ein Angebot aus einem Vergabeverfahren, das 51,6 Prozent über der ursprünglichen Kostenschätzung liegt. Eine erneute Ausschreibung wurde als nicht vertretbar eingestuft, da die Fertigstellung der Haltestellen bis zur Eröffnung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 gefährdet wäre.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Budget des Tiefbauamtes. Die Auszahlungen sind auf die Jahre 2026 bis 2028 verteilt, wobei im Jahr 2027 ein Bedarf von 1.210.000 Euro besteht. Die Stadt erwartet hierfür Förderungen, die einen wesentlichen Teil der Kosten decken sollen. Zur Umsetzung der Maßnahme wird zudem eine außerplanmäßige Verlagerung des Verpflichtungsermächtigungsbudgets für das Haushaltsjahr 2028 in Höhe von 520.397,04 Euro beantragt. Die Finanzierung der Kostensteigerungen wird durch die Umplanung und das Zurückstellen anderer Projekte, wie etwa bei der Brücke Lange Straße oder der Haltestelle Westerfilde, haushaltsneutral realisiert.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 5.4Eisenbahnüberführung FlughafenstraßeZur Vorlage · 03272-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Flughafenstraße sowie den gleichzeitigen Umbau der Straße beschließen. Die Maßnahme umfasst die Erweiterung des Brückenbauwerks auf eine lichte Weite von 13,20 Metern und eine lichte Höhe von 4,20 Metern. Für die Erneuerung der Überführung sind Gesamtaufwendungen in Höhe von 3.193.526,46 Euro vorgesehen, während der Umbau der Straße ein Investitionsvolumen von 326.112,50 Euro beansprucht.
Die Kosten der Gesamtkosten von rund 6,14 Millionen Euro werden im Rahmen einer Kreuzungsvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und der Deutschen Bahn AG aufgeteilt, wobei die Stadt einen Anteil von 56,5 % trägt. Die Finanzierung der Straßenumgestaltung erfolgt ab den Haushaltsjahren 2028 ff. aus dem Budget des Tiefbauamtes. Die Stadt plant, die Kosten über Zuwendungen beim LuKIFG zu refinanzieren.
Die Neugestaltung der Straße sieht unter anderem einen Richtungsfahrstreifen pro Fahrtrichtung, einen Gehweg sowie eine beidseitige Radverkehrsführung vor. Im Kurvenbereich wird die Spurbreite auf über 4,30 Meter erweitert, um die Sicherheit für den Busverkehr zu gewährleisten. Die Baumaßnahme wird als Vollsperrung durchgeführt. Der Baustart der Eisenbahnüberführung ist für Ende 2027 vorgesehen, während die Straßenerneuerung für das vierte Quartal 2028 geplant ist. Die Maßnahme ist mit dem Vorhaben zur Erneuerung der Straßenüberführung Körner Bach gekoppelt.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 5.5Neubau einer Lichtsignalanlage LSA 0535 Kesselborn / Martener Straße, 2. BeschlusserhöhungZur Vorlage · 02790-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün wird über eine Erhöhung des Investitionsvolumens für den Neubau der Lichtsignalanlage 0535 an der Kreuzung Kesselborn / Martener Straße beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, das bisher beschlossene Budget von 230.000,00 Euro um 81.000,00 Euro auf insgesamt 311.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Kostensteigerung resultiert aus einem erweiterten Bauumfang nach dem ersten Planungsabschnitt. Neben dem taktilen Ausbau wird eine zusätzliche Querungsmöglichkeit zur Optimierung der Signalisierung für Radfahrende geschaffen. Während der Ausführung der Tiefbauarbeiten zwischen Februar und Mai 2026 traten zudem Komplikationen bei der Erstellung von Mastfundamenten und Anschlusskästen auf. Zudem wurde eine Anpassung des Gehwegs auf der südwestlichen Seite erforderlich, da die Querneigung durch den taktilen Ausbau den zulässigen Grenzwert von 6 Prozent überschritt. Des Weiteren wurden Erneuerungen an der Randeinfassung des südöstlichen Gehweges notwendig.
Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2026 über das Budget des Tiefbauamtes. Die Maßnahme führt ab dem Haushaltsjahr 2027 zu einer jährlichen Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 19.910,00 Euro. Die Umsetzung erfolgt mit vorhandenem Personal. Die Finanzierung des Mehraufwands wird durch eine haushaltsneutrale Umplanung innerhalb des Fachbereichs sichergestellt, indem andere Maßnahmen zurückgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 5.6Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes - Veränderungsbericht 3. Quartal 2026Zur Vorlage · 02926-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 02926-26 des Tiefbauamtes befasst sich mit dem zweiten Veränderungsbericht zum Arbeitsprogramm für das dritte Quartal 2026. Ziel des Berichts ist es, den Rat der Stadt Dortmund sowie die weiteren politischen Gremien über Anpassungen in den laufenden Projekten zu informieren.
Der Bericht dokumentiert wesentliche Veränderungen im Projektstatus, die sich seit der Erstellung des ursprünglichen Arbeitsprogramms ergeben haben. Dazu zählen insbesondere Verschiebungen von Bauphasen, insbesondere über den Jahreswechsel hinaus, sowie vorläufige Projektstopps oder signifikante zeitliche Anpassungen in verschiedenen Projektphasen. Unwesentliche Verschiebungen von bis zu sechs Monaten sowie kurzzeitige Maßnahmen, wie etwa der Bau von Bushaltestellen oder Lichtsignalanlagen, werden in diesem Bericht nicht berücksichtigt. Der Bericht stellt den bisherigen Terminplan den aktuellen Zeitplan gegenüber und führt die Gründe für die Anpassungen aus.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes 2026 und Folgejahre; der Bericht selbst löst keine neuen Kosten aus. Die Fördermittelfähigkeit der Projekte bleibt durch die angezeigten Verschiebungen vorerst unberührt. Die Verwaltung stellt den Bericht sowohl in analoger Form als auch digital über die Internetseite des Tiefbauamtes und das Open Data Portal der Stadt zur Verfügung. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in den verschiedenen Bezirksvertretungen, Ausschüssen sowie im Rat der Stadt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
- 03.11.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 08.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 07.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 06.10.2026 · 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 5.6.1Nachtrag: 21.10.2026 +NV: Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes - Veränderungsbericht 3. Quartal 2026, hier: Bitte um SN (CDU)Zur Vorlage · 02926-26/4 · Bitte um Stellungnahme CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen des Arbeitsprogramms des Tiefbauamtes für das dritte Quartal 2026 eine Bitte um Stellungnahme eingereicht. Die Anfrage richtet sich an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün und umfasst mehrere spezifische Fragen zu Verzögerungen und der Umsetzung von Baumaßnahmen.
Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Klärung von Leistungsstörungen bei verschiedenen Projekten. Die Fraktion bittet um Erläuterungen dazu, warum beauftragte Unternehmen nach Abschluss von Vergabeverfahren Leistungen nicht erbringen können und welche Konsequenzen daraus für die betroffenen Firmen sowie den Zeitplan resultieren. Zudem wird nach den Ursachen für Verzögerungen bei der Obermarkstraße sowie nach dem aktuellen Status des Straßenbaus im Bereich „In der Liethe“ gefragt.
Ein weiterer zentraler Punkt der Vorlage betrifft die Entscheidungskompetenzen zwischen der Verwaltung und dem Rat der Stadt. Die CDU-Fraktion hinterfragt, inwieweit die Verwaltung eigenständig über die Nichtumsetzung von Maßnahmen aufgrund der städtischen Finanzlage oder über die Einstellung von Projekten entscheiden kann. Insbesondere im Hinblick auf die Maßnahme Westfaliastraße und Projekte mit hoher öffentlicher Erwartungshaltung wird die Frage aufgeworfen, ob bei bedeutsamen Einschränkungen oder Abweichungen eine Beteiligung des Rates erforderlich ist und ob die bloße Kenntnisnahme von Vorlagen ausreicht. Die Antworten auf die Fragen werden schriftlich und auch dem zuständigen Ausschuss erbeten.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 5.6.2Nachtrag: 28.10.2026 +NV: Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes - Veränderungsbericht 3. Quartal 2026, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 02926-26/3 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Tiefbauamtes zum Arbeitsprogramm für das dritte Quartal 2026 dokumentiert den aktuellen Stand verschiedener Infrastrukturprojekte in Dortmund. Bei der Erneuerung von Lichtsignalanlagen führen Kapazitätsengpässe bei Fachfirmen zu Verzögerungen, wobei eine Neuvergabe zur Vermeidung von Mehraufwand nicht angestrebt wird. Für das Projekt Westfaliastraße konnte die Förderung aufgrund der Priorisierung der Brückensanierung Franziusstraße nicht gesichert werden; eine entsprechende Vorlage zur Vorsorgemaßnahme wird durch das Tiefbauamt vorbereitet. Für die Maßnahme Winkelstraße ist die Finanzierung für die Jahre 2027 und 2028 derzeit nicht vorhanden. Im Bereich des Projekts Notweg wurde im Juni 2025 ein Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch über 190.000 Euro gefasst.
Bei der Obermarkstraße verzögert das Fehlen von Vergabeunterlagen eines Versorgers den Projektstart, wobei eine Entscheidung der Kämmerei nach dem 13. November 2026 erwartet wird. Im Bereich In der Liethe verzögert ein Schacht den Straßenbau, sodass der Abschluss der ersten Ausbaustufe für das zweite Quartal 2027 geplant ist. Das Tiefbauamt weist darauf hin, dass das Arbeitsprogramm als Arbeitsgrundlage dient und unterjährige Änderungen durch externe Einflüsse möglich sind. Abweichungen resultieren primär aus Projektabläufen, der Umsetzung mit anderen Beteiligten im öffentlichen Raum sowie Maßnahmen Dritter. Für Maßnahmen, die nicht weitergeführt werden können, sieht die Verwaltung die Verpflichtung vor, den zuständigen Gremien eine entsprechende Vorlage vorzulegen.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 5.7Überweisung BV IN-Nord: Einrichtung eines Zebrastreifens zwischen dem Nordausgang des Hbf und dem ZOB - hier: AbschlussberichtZur Vorlage · 02259-26/1 · Abschlussbericht Beschlussverfolgung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hat im Rahmen eines Beschlusses die Einrichtung eines Zebrastreifens zwischen dem Nordausgang des Hauptbahnhofs und dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) gefordert. Der Antrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich angenommen, während die CDU, die BVT und die AfD gegen den Beschluss stimmten. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit an diesem Knotenpunkt zu erhöhen und die Barrierefreiheit für Fußgänger, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen und Familien, zu verbessern.
Die Verwaltung hat zur Umsetzung des Vorhabens eine Prüfung der verkehrlichen Voraussetzungen vorgenommen. Gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen ist die Einrichtung eines solchen Übergangs erst ab einer Verkehrsstärke von 450 Fahrzeugen pro Stunde zu empfehlen, sofern mindestens 50 Personen die Fahrbahn überqueren. Da sich der betreffende Bereich in einer Tempo-30-Zone befindet, sind Fußgängerüberwege dort grundsätzlich als entbehrlich eingestuft.
Eine am 3. August 2026 durchgeführte Verkehrszählung in der Treibstraße ergab für den Zeitraum zwischen 13:10 Uhr und 14:10 Uhr eine Fußgängerzahl von 349 Personen pro Stunde, während die Anzahl der Fahrzeuge lediglich bei 53 pro Stunde lag. Da die erforderliche Fahrzeugstärke von 450 Fahrzeugen pro Stunde nicht erreicht wird, kommt die Einrichtung eines Zebrastreifens nach Angaben der zuständigen Fachbereiche nicht in Betracht.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 10.09.2026 · 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — überweisen
- 5.8Überweisung BV Aplerbeck: Machbarkeit eines Kreisverkehrs in Dortmund-Lichtendorf an der Lichtendorfer Straße/Ecke Römerstraße, (Antrag SPD)Zur Vorlage · 03474-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck hat beantragt, die Machbarkeit eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Lichtendorfer Straße und Römerstraße in Dortmund-Lichtendorf zu prüfen. Der Antrag sieht zudem vor, dass die Verwaltung eine grobe Kostenschätzung für dieses Vorhaben erstellt.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass an dieser Kreuzung regelmäßig Verkehrsbehinderungen auftreten. Ein Rückstau auf der Römerstraße, der bis in den Bereich der Schulstraße reicht, sei die Folge eines erschwerten Abfließens des Verkehrs auf die Lichtendorfer Straße. Als Ursache wird ein hohes Verkehrsaufkommen aus Richtung Schwerte sowie aus Richtung Sölderholz angeführt, welches das Einfädeln in den Verkehrsfluss erschwere.
Darüber hinaus wird auf Sicherheitsaspekte hingewiesen. Die Fraktion berichtet von riskanten Einfahrmanövern aus der Römerstraße, die zu Beinaheunfällen geführt hätten. Ein Kreisverkehr soll laut Antrag die Verkehrsführung vereinheitlichen und im Vergleich zu einer Ampelanlage eine flüssigere Durchfahrt ermöglichen. Ein zusätzlicher Aspekt ist die Nähe zur Lichtendorfer Grundschule. Da viele Kinder die Schule mit dem Fahrrad besuchen, sollen durch eine optimierte Verkehrsführung die Gefahrenpotenziale, die durch Rückstau entstehen, reduziert werden. Die Prüfung der Machbarkeit und der Kosten wird als notwendig dargestellt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 13.10.2026 · 8. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — überweisen
- 5.9Umsetzungsquote der Verausgabung des investiven Budgets des Tiefbauamts, hier: Vorschlag zur TO (Die Linke & TP)Zur Vorlage · 03617-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 03617-26 wurde ein Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 3. November 2026 eingereicht. Der beantragte Tagesordnungspunkt befasst sich mit der Umsetzungsquote der Verausgabung des investiven Budgets des Tiefbauamts.
Die Verwaltung hat den Vorsitzenden des Ausschusses gebeten, diesen Punkt in die kommende Sitzung aufzunehmen. Es wurde angekündigt, dass die Details zum Anliegen zeitnah konkretisiert werden sollen. Die Beratung im Ausschuss ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 5.9.1Nachtrag: 28.10.2026 +NV: Umsetzungsquote der Verausgabung des investiven Budgets des Tiefbauamts, hier: Bitte um SN (Die Linke & TP)Zur Vorlage · 03617-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Bitte um Stellungnahme zur Umsetzungsquote der Verausgabung des investiven Budgets des Tiefbauamts eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist eine Argumentation aus der Ratssitzung vom 1. Oktober 2026, in der die organisatorische Neuausrichtung des Tiefbauamts mit der Quote der Mittelverausgabung begründet wurde.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufschlüsselung der nicht von der DSW21 abgerufenen Fördermittel des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) in Höhe von 2.811.500 Euro. Zudem wird nach der Höhe des städtischen Anteils am Förderprogramm „Kommunale Schiene“ gefragt, der ein investives Budget von rund 320 Millionen Euro umfasst, sowie nach dem aktuellen Umsetzungsstand dieses Programms.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, welchen Anteil die nicht planmäßig ausgeführten Vorhaben der DSW21 am nicht umgesetzten investiven Budget des Tiefbauamts haben. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zum potenziellen Einfluss des Tiefbauamts auf die Umsetzung dieser Maßnahmen sowie zur Frage, inwiefern die neue Organisationsstruktur die künftige Steuerung der DSW21 beeinflussen kann. Abschließend wird die Verwaltung um eine Bewertung gebeten, warum die Umstrukturierung des Fachbereichs 66 erfolgt, anstatt die Rolle der DSW21 zu thematisieren, und wie die Verwaltung die im Rat geäußerte Einschätzung zur operativen Funktionsfähigkeit der bisherigen Strukturen bewertet.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 5.10Gleisbettbegrünung, hier: Vorschlag zur TO (Die Linke & TP)Zur Vorlage · 03616-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 03616-26 dient als Vorschlag zur Ergänzung der Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 3. November 2026. Der beantragte Tagesordnungspunkt befasst sich mit dem Thema Gleisbettbegrünung.
Die Verwaltung bittet den Vorsitzenden des Ausschusses, diesen Punkt in die kommende Sitzung aufzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Details zu diesem Anliegen zeitnah konkretisiert werden sollen. Die Beratung im Ausschuss ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 5.10.1Nachtrag: 28.10.2026 +NV: Gleisbettbegrünung, hier: Antrag (Die Linke & TP)Zur Vorlage · 03616-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Zusatzantrag zur Prüfung einer Gleisbettbegrünung eingebracht. Der Antrag fordert die Verwaltung auf, in Abstimmung mit der DSW21 zu untersuchen, welche finanziellen, personellen und zeitlichen Ressourcen für die Errichtung einer dauerhaften Begrünung auf bestehenden überirdischen Stadtbahntrassen erforderlich wären. Davon ausgenommen sind Trassen, die bereits begrünt sind oder bei denen der motorisierte Individualverkehr auf derselben Fahrbahn verläuft.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Verbesserung des städtischen Mikroklimas. Es wird angeführt, dass konventionelle Gleisbetten aus Grobschotter zwar eine Versickerung von Niederschlagswasser ermöglichen, jedoch eine thermische Belastung der Umgebung verursachen können. Durch eine Begrünung der Gleisbetten sollen Niederschläge besser gespeichert und durch Verdunstungsprozesse der sommerlichen Hitzebelastung in der Stadt entgegengewirkt werden. Der Antrag wurde für die Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zum Termin am 3. November 2026 vorgelegt.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 5.11Organisatorische Neuausrichtung des Tiefbauamts, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 03202-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur organisatorischen Neuausrichtung des Tiefbauamtes auf die Fragen der SPD-Fraktion reagiert. Hintergrund ist die Entscheidung, die Bereiche 66/3 und 66/4 in das Stadtamt 65 zu integrieren. Laut der Verwaltung zeigten die Ergebnisse einer im Jahr 2021 begonnenen Organisationsuntersuchung, dass die bisherigen Maßnahmen nicht in ausreichendem Maße zur angestrebten Leistungssteigerung führten. Insbesondere bei der Beschleunigung von Projekten im Straßen- und Ingenieurbau sowie beim Investitionssaldo wurden die gesetzten Ziele nicht erreicht.
Die gewählte Lösung sieht vor, die betreffenden Bereiche in den Fachbereich 65 einzugliedern, der bereits durch interne Optimierungen eine Steigerung des Bauvolumens und klarere Strukturen verzeichnen konnte. Ziel der Umstrukturierung ist es, durch die Fokussierung auf Projektsteuerungskompetenzen Synergieeffekte zu nutzen und die Planung sowie Umsetzung von Baumaßnahmen effizienter zu gestalten. Dabei sollen die etablierten Projektmanagement- und Controlling-Strukturen des Fachbereichs 65 auf die neuen Aufgaben übertragen werden.
Die Verwaltung gibt an, dass durch die Verlagerung keine neuen Schnittstellen entstehen, sondern bestehende Prozesse lediglich verschoben werden. Die etwa 125 betroffenen Beschäftigten werden im Rahmen eines Partizipationsprozesses und eines Lenkungskreises einbezogen. Die Detailplanung zur Aufgabenverteilung sowie zur Fortführung des Kennzahlensystems wird in den kommenden Monaten in Arbeitsgruppen erarbeitet. Die endgültige Umsetzung soll durch eine Organisationsverfügung erfolgen.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 5.12Mündliche Berichterstattung: "Informationen zur A45-Sperrung in 2027"
- 6Angelegenheiten der Friedhöfe
- 6.1Entbürokratisierung des Zulassungsverfahrens für Gewerbetreibende auf den Friedhöfen der Stadt Dortmund, Erweiterung des Angebotes an Grabarten, Änderungen der Satzung der Friedhöfe Dortmund und der GebührensatzungZur Vorlage · 02861-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll beschließen, das Zulassungsverfahren für Gewerbetreibende auf den städtischen Friedhöfen von einer förmlichen Zulassung in ein Anzeigeverfahren umzuwandeln. Diese Neuregelung soll die Verwaltung entbürokratisieren und umfasst gleichzeitig die Genehmigung zum Befahren der Friedhofswege, wodurch das bisherige separate Antragsverfahren ersetzt wird. Mit der Umstellung entfällt die bisherige Verwaltungsgebühr in Höhe von 68 Euro, was zu einem durchschnittlichen jährlichen Einnahmeverlust von 3.060 Euro führt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, das Verfahren zu einem digitalen Anzeigeverfahren weiterzuentwickeln, wobei die Umsetzung von den Kapazitäten des Dortmunder Systemhauses abhängt. Die Bestätigung über die erfolgte Anzeige ist auf fünf Jahre befristet.
Zudem ist eine Neufassung der Friedhofssatzung vorgesehen. Das Angebot an Gemeinschaftsgrabanlagen soll um Wahlgrabstätten, wie etwa Urnen-Gemeinschaftsgräber oder den Vorerwerb konkreter Stellen, erweitert werden. Die Satzungsänderung beinhaltet zudem redaktionelle Anpassungen zur Haftungskonkretisierung und zu Gestaltungsvorschriften. Verstöße gegen die Satzung, etwa bei unbefugtem Befahren der Wege, unrichtigen Angaben gegenüber der Friedhofsverwaltung oder Missachtung von Gestaltungsvorschriften bei Grabmalen, sollen künftig als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden können. Es werden keine zusätzlichen personellen Auswirkungen durch die Neuregelung erwartet.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 6.2Abwärme Krematorium, hier: Bitte um SN (SPD)Zur Vorlage · 03643-26 · Bitte um Stellungnahme SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Anfrage zur Nutzung der Abwärme des Krematoriums auf dem Hauptfriedhof Dortmund gestellt. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu den Möglichkeiten, die anfallende Wärme über den aktuellen Eigenbedarf hinaus zu verwenden. Derzeit nutzt der Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund die Abwärme zur Beheizung der dortigen Verwaltungsgebäude.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragestellungen zur technischen und wirtschaftlichen Umsetzung einer erweiterten Nutzung. Konkret wird gefragt, inwiefern die Wärme in ein Nah- oder Fernwärmenetz eingespeist oder zur Kälte- oder Stromerzeugung genutzt werden kann. Zudem möchte die Fraktion erfahren, warum eine über die Beheizung der Verwaltungsgebäude hinausgehende Nutzung bislang nicht erfolgt ist und ob bereits Vorüberlegungen oder konkrete Planungen der Verwaltung vorliegen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Ermittlung des Potenzials einer weitergehenden Nutzung, insbesondere im Hinblick auf die nutzbare Energiemenge, mögliche Kosteneinsparungen sowie die Reduzierung von CO₂-Emissionen. Die Fraktion bittet zudem um eine Aufstellung der technischen, rechtlichen oder finanziellen Hürden, die einer solchen Erweiterung entgegenstehen könnten. Die Anfrage begründet das Interesse mit den Zielen der Kreislaufwirtschaft sowie des Klima- und Umweltschutzes.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 6.3Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund: Entsorgung von Grünrückständen, hier: Bitte um SN (SPD)Zur Vorlage · 03644-26 · Bitte um Stellungnahme SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Bitte um Stellungnahme zur Entsorgung von Grünrückständen beim Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist ein im zweiten Quartalsbericht 2026 prognostizierter Mehraufwand von 117.000 Euro bei den bezogenen Leistungen. Diese Kostensteigerung resultiert daraus, dass Grünrückstände nicht mehr auf den Lagerplätzen der Friedhöfe verbleiben dürfen, sondern zeitnah abgefahren und entsorgt werden müssen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Informationen zu möglichen Alternativen, um die Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden. Hierbei wird nach Überlegungen zur eigenständigen Organisation der Entsorgung durch den Eigenbetrieb, beispielsweise durch ein eigenes Kompostierungssystem, gefragt. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit einer Wiederverwendung selbst kompostierter Rückstände auf Friedhöfen oder städtischen Grünflächen sowie die damit verbundene potenzielle Ersparnis beim Zukauf von Erden untersucht.
Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, ob mit einer Erhöhung der Friedhofsgebühren zu rechnen ist und welche Lösungsansätze in vergleichbaren Kommunen verfolgt werden. Zudem wird angefragt, inwieweit andere städtische Ämter oder Eigenbetriebe, wie das Grünflächenamt, von der Problematik betroffen sind und welche übergreifenden Lösungswege geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 7Angelegenheiten der Stadtentwässerung
- 7.1Abwassergebührensatzung 2027 der Stadt DortmundZur Vorlage · 03262-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Entwurf der Abwassergebührensatzung für das Jahr 2027 beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtentwässerung Dortmund basiert auf einer neuen Gebührenkalkulation, die Kosten in Höhe von 200,47 Millionen Euro vorsieht. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem die zu deckenden Kosten 191,51 Millionen Euro betrugen, ergibt sich eine Differenz von knapp 9 Millionen Euro.
Die Kalkulation berücksichtigt verschiedene Kostenfaktoren. Die Personalkosten orientieren sich am Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs und beinhalten Anpassungen durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sowie Änderungen bei der Beamtenbesoldung. Während die Sachkosten gegenüber der Vorjahreskalkulation sinken, steigen die Mitgliedsbeiträge und Abgaben an Wasserwirtschaftsverbände um etwa 3,81 Millionen Euro. Zudem werden kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für Eigen- und Fremdkapital einbezogen.
Zur Stabilisierung der Gebühren nutzt die Stadt den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum, um Unterdeckungen aus den Jahren 2023, 2024 und 2025 verteilt über mehrere Jahre auszugleichen. Gleichzeitig wird eine Überdeckung aus dem Niederschlagswasserbereich von 2025 ebenfalls gestaffelt verrechnet. Ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 30,43 Millionen Euro wird für die Entwässerung von Straßen, Wegen und Plätzen veranschlagt. Im Bereich der Klimarelevanz sieht der Entwurf Anpassungen bei Gebührenreduzierungen für die Versickerung von Regenwasser auf Privatgrundstücken sowie für begrünte Dachflächen vor.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 7.2Wirtschaftsplan 2027 ff. der Stadtentwässerung DortmundZur Vorlage · 03351-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 03351-26 behandelt den Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Dortmund für das Jahr 2027 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Zeitraum 2028 bis 2030. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün ist zuständig für die Entscheidung über Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von bis zu 5.000.000 Euro pro Maßnahme. Für Maßnahmen, die diesen Betrag überschreiten, liegt die Entscheidungskompetenz beim Rat der Stadt. Zudem sollen die Beschlüsse der Bezirksvertretungen zur Kenntnis genommen und der Wirtschaftsplan inklusive der Stellenübersicht verabschiedet werden.
Für das Wirtschaftsjahr 2027 sind Erträge in Höhe von 213.005.230 Euro und Aufwendungen von 173.807.896 Euro vorgesehen. Die Mittelverwendung wird mit 96.253.23ierung Euro angesetzt. Ein Jahresüberschuss von 39.197.334 Euro ist geplant, wobei dieser Betrag als Vorabgewinnausschüttung an den städtischen Haushalt abgeführt werden soll. Davon sind 29.770.597 Euro für Reinvestitionszwecke zur Stadtentwässerung zurückzuführen. Die Planung sieht zudem Höchstbeträge für Liquiditätskredite in Höhe von 20 Millionen Euro, Investitionskredite von 15,24 Millionen Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen von 59.373.055 Euro vor. Die Stellenübersicht beinhaltet eine Reduzierung um etwa vier Vollzeitstellen.
Der Zinsaufwand umfasst die Zinsen für das Trägerdarlehen der Stadt Dortmund an den Eigenbetrieb sowie für zusätzliche Investitionsdarlehen. Die Vorlage regelt zudem die Behandlung der Differenz zwischen bilanziellen und gebührenrechtlich ansatzfähigen Abschreibungen im Rahmen der Gewinnabführung.
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- 05.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 7.3Stadtentwässerung im Bereich Westfalenhallen und Strobelallee -lag bereits zur Sitzung am 30.06.2026 vor-Zur Vorlage · 02432-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einen Antrag auf mündliche Berichterstattung gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die künftige Situation der Stadtentwässerung im Bereich der Strobelallee im Zusammenhang mit dem geplanten Messe-Neubau auf dem Gelände der Westfalenhallen.
Hintergrund der Anfrage ist die geplante Erweiterung der Westfalenhallen durch die Stadt Dortmund. Dabei werden nach Angaben der Fraktion bisher unversiegelte Flächen überbaut, wodurch neue Dach- und Wegeflächen entstehen, die keine Speicherung oder Versickerung von Regenwasser ermöglichen. Die Fraktion bezieht sich dabei auf Informationen aus einer Projektpräsentation im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, wonach das Oberflächenwasser in die Strobelallee abgeführt werden soll.
Die Antragstellerin bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie sich die Situation bei Starkregenereignissen darstellt und ob das Wasser in die Kanalisation geleitet oder Retentionsflächen geschaffen werden. Zudem wird gefragt, ob Möglichkeiten zur Speicherung und anderweitigen Nutzung des Wassers, beispielsweise für die Grünpflege oder die Reinigung von Außenbereichen, bestehen. Die Berichterstattung wird für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses angefragt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 7.3.1Stadtentwässerung im Bereich Westfalenhallen und Strobelallee, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 02432-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadtentwässerung Dortmund hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Situation der Stadtentwässerung im Bereich der Strobelallee und der Westfalenhallen Informationen zum geplanten Messe-Neubau vorgelegt. Hintergrund der Anfrage der Fraktion GRÜNE & Volt ist die Frage, wie die Entwässerung bei Starkregenereignissen sowie die Nutzung von Regenwasser für die Grünpflege gestaltet wird, da durch die Erweiterung der Westfalenhallen neue versiegelte Flächen entstehen.
Die Stadtentwässerung Dortmund hat den Anschluss an den städtischen Mischwasserkanal in der Strobelallee bereits genehmigt, wobei eine Einleitbeschränkung von 100 Litern pro Sekunde festgelegt wurde. Aufgrund der abflusswirksamen Flächen von über 800 m² ist ein Überflutungsnachweis erforderlich. Um die Einleitgrenzen einzuhalten, müssen Rückhalteräume mit einem Volumen von 1.240 m³ geschaffen werden. Diese sollen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten als unterirdische Behälter und Stauraumkanal realisiert werden. Eine Umsetzung von Retentionsdächern ist laut Angaben der Antragsteller aus Gründen der Hallenstatik nicht möglich.
Eine Nutzung des Regenwassers für die Bewässerung von Grünflächen oder zur Reinigung von Außenbereichen ist in den geplanten Rückhalteräumen nicht vorgesehen, da diese nach Regenereignissen vollständig entleert werden müssen. Für eine solche Nutzung wären zusätzliche Zisternen erforderlich. Der Grundstückseigentümer hat bisher keine entsprechenden Anlagen für die Speicherung von Regenwasser eingeplant.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 7.4Kooperation für eine klimaresiliente Schwammstadt, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 03210-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün eine Anfrage zur Kooperation für eine klimaresiliente Schwammstadt gestellt. Ziel der Anfrage ist eine Stellungnahme der Verwaltung zum aktuellen Stand der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Dortmund, der Emschergenossenschaft und dem Lippeverband (EGLV). Die Kooperationsvereinbarung, die im Dezember 2024 abgeschlossen wurde, ist auf eine Dauer von zehn Jahren angelegt und umfasst ein Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro.
Die Ratsfraktion bittet um Auskunft darüber, welche konkreten Projekte seit Abschluss der Vereinbarung auf den Weg gebracht oder bereits umgesetzt wurden. Dabei sollen auch die bisher eingesetzten Mittel sowie deren Verwendung für spezifische Maßnahmen dokumentiert werden. Zudem werden Informationen zu weiteren beschlossenen oder geplanten Projekten angefordert, einschließlich Angaben zum vorgesehenen Investitionsvolumen und zum Zeitplan der Umsetzung.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Effizienz der Kooperation. Die Fraktion möchte wissen, inwieweit die Zusammenarbeit zu einer Beschleunigung der Planung und Umsetzung von Maßnahmen beigetragen hat und welche personellen Entlastungen bei der Stadtentwässerung dadurch erzielt wurden. Abschließend wird die Verwaltung um eine Bewertung des bisherigen Umsetzungsstandes gebeten sowie um Informationen darüber, welche weiteren Schritte notwendig sind, um das vereinbarte Investitionsvolumen und die Ziele zur Klimaresilienz, wie etwa den Schutz vor Starkregen und Hitze, zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 7.5Stadtentwässerung Dortmund: Unterschreitung des geplanten Investitionsvolumens, hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 03213-26/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 03213-26/1 erläutert die Stadtentwässerung Dortmund die Gründe für die Unterschreitung des geplanten Investitionsvolumums im ersten Quartal 2026. Die Verwaltung führt an, dass die Erstellung der Investitionsplanung 2025 auf zu optimistischen Annahmen basierte. Als weitere Ursachen werden die zunehmenden formellen Anforderungen durch Gesetze und Verordnungen, etwa die Ersatzbaustoffverordnung sowie Auflagen bei Kampfmitteluntersuchungen, sowie personelle Engpässe im Bereich Planen und Bauen genannt.
Um die Investitionsquote künftig zu erhöhen, setzt die Stadtentwässerung auf personalwirtschaftliche Maßnahmen, wie die Einstellung von Studierenden im Rahmen eines Dualen Studiums, wodurch die Zahl der offenen Stellen bereits reduziert werden konnte. Zudem werden Überlegungen zu einem Wechsel der Betriebsform in eine Ausgliederung in die Form einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) angestellt, um das Recruiting zu verbessern und Abläufe zu beschleunigen.
Zur Sicherstellung der Umsetzung werden Maßnahmen mit niedrigerer Priorität im Rahmen der Fortschreibung des Wirtschaftsplanes zeitlich gestreckt. Zur Steigerung der Investitionstätigkeit werden zudem die Personalgewinnung sowie die Ausgliederung von Projekten durch Kooperationsvereinbarungen oder Projektträgerschaften mit Dritten weiterverfolgt, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass diese Ansätze in der aktuellen Rechtsform an Grenzen stoßen.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 8Angelegenheiten des Grünflächenamtes
- 8.1Abgesetzt: Frisch gepflanzte Bäume bei Hitze ausreichend wässern, hier: Vorschlag zur TO (Die Linke & TP)Zur Vorlage · 03522-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 03522-26 wurde ein Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 3. November 2026 eingereicht. Der beantragte Tagesordnungspunkt befasst sich mit der Frage, ob frisch gepflanzte Bäume bei Hitze ausreichend bewässert werden.
Die Verwaltung gibt an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Beratung im genannten Ausschuss ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 8.2Stadtgrün, hier: Bitte um SN (SPD)Zur Vorlage · 36106-24/3 · Bitte um Stellungnahme SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) um eine Stellungnahme der Verwaltung zum aktuellen Sachstand eines im September 2024 erteilten Prüfauftrags zum Thema Stadtgrün gebeten. Der betreffende Auftrag befasste sich mit der Untersuchung von Fördermöglichkeiten für Pop-Up-Bäume sowie mobile grüne Stadtmöbel in den Quartieren. Zudem sollte geprüft werden, wie die Begrünung von Baumscheiben vorangetrieben und Anreize für Baumscheibenpatenschaften geschaffen werden können.
Hintergrund der Anfrage ist die Problematik von Hitzeinseln in dicht bebauten und versiegelten Stadtgebieten, die die Lebensqualität in den Quartieren beeinflussen können. Die Ergebnisse der Prüfung sollten ursprünglich dem Ausschuss sowie den Bezirksvertretungen vorgelegt werden. Da laut der Anfrage der SPD-Fraktion bislang keine Informationen zum Fortschritt der Umsetzung vorliegen, wird die Verwaltung nun um einen Bericht über den aktuellen Stand der Bearbeitung gebeten. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün für den 3. November 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 8.3Kulturgarten, hier: Bitte um SN (SPD)Zur Vorlage · 36104-24/3 · Bitte um Stellungnahme SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) um eine Stellungnahme der Verwaltung zum aktuellen Sachstand bezüglich des Projekts „Kulturgarten“ gebeten. Hintergrund der Anfrage ist ein im September 2024 erteilter Prüfauftrag, der unter anderem die Ausweisung von mindestens einem weiteren Standort für einen sommerlichen Kulturgarten sowie die Einwerbung von Fördermitteln zum Ziel hat.
Nach Angaben der Fraktion sollen bei der Umsetzung die Bezirksvertretungen einbezogen werden. Die Begründung der Anfrage führt an, dass Kulturgärten als niederschwellige Treffpunkte die Aufenthaltsqualität im Stadtgebiet erhöhen und an heißen Tagen als Orte zur Abkühlung dienen können. Da zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen über den Fortschritt der Umsetzung des ursprünglichen Prüfauftrags vorliegen, fordert die Fraktion einen Bericht über den aktuellen Stand der Bearbeitung durch die zuständige Verwaltung. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün für den 3. November 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 9Anfragen -nicht besetzt-
- 10Informationen der Verwaltung -nicht besetzt-