SPD Fraktion: Rechtsverbindliche, eindeutige und sanktionsfähige Regelungen für die gewerbliche E-Scooter – Nutzung in den Dortmunder Stadtbezirken außerhalb der Innenstadtbezirke
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zu den Anträgen der SPD-Fraktion sowie der Bezirksvertretungen Eving, Lütgendortmund, Hombruch und Aplerbeck Stellung zur Regelung der gewerblichen E-Scooter-Nutzung in den Dortmunder Außenbezirken. Grundlage für die aktuelle Verleihpraxis ist ein Ratsbeschluss, der für die Innenstadtbezirke sowie den Phoenix See die Einrichtung fester Abstellflächen vorsieht, während in den Außenbezirken ein Free-Floating-Modell zur Sicherstellung der Verfügbarkeit vorgesehen ist. Die Umsetzung der festen Abstellflächen in den Innenstadtbezirken erfolgt sukzessive; im Stadtbezirk Innenstadt-West wurden bereits 86 Flächen eingerichtet, weitere folgen in den Jahren 2027 und danach.
Für die Außenbezirke hält die Verwaltung die Einrichtung fester Abstellflächen an Stadtbezirkszentren oder Haltestellen für möglich, sieht jedoch aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit in weniger dicht bebauten Gebieten keine unmittelbare Umsetzung. Eine Ausweitung der Flächen würde einen geänderten Ratsbeschluss erfordern. Parallel dazu wird eine stadtweite Analyse durchgeführt, um durch Geofencing-Technologie ein bindendes Abstellverbot in sensiblen Bereichen, wie etwa auf Bahnsteigen oder in Schulhöfen, bis Ende 2026 zu etablieren.
Hinsichtlich der Kontrolle stellt die Verwaltung fest, dass die Verkehrsüberwachung falsch abgestellte Scooter bereits im Rahmen der personellen Kapazitäten ahndet. Die Betreiber sind verpflichtet, Fahrzeuge nach einer Meldung innerhalb von sechs Stunden zu entfernen. Ein rechtlich bindender Foto-Upload zur Dokumentation von Verstрбissen wird als derzeit nicht umsetzbar eingestuft.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 03.11.2026anstehend
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