Instandhaltungsmaßnahmen, hier: Stellungnahme der Verwaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Instandhaltungsbedarf städtischer Immobilien erläutert, nach welchen Kriterien Maßnahmen zur Gebäudeinstandhaltung priorisiert werden. Die Identifizierung von Objekten mit erhöhtem Bedarf erfolgt primär über die Absetzung für Abnutzung, wobei Gebäude, bei denen mehr als 50 Prozent der Nutzungsdauer verstrichen sind, einer vertiefenden fachlichen Bewertung unterzogen werden. Diese Begehungen bewerten den Hochbau sowie die technische Gebäudeausrüstung und ordnen die Dringlichkeit in drei zeitliche Stufen ein.
Das aktuelle Maßnahmenprogramm für konsumtive Hochbaumaßnahmen umfasst 89 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 21,6 Millionen Euro. Die Haushaltsansätze für das Jahr 2026 sind nach Angaben der Verwaltung nicht ausreichend, um alle ermittelten Bedarfe abzudecken. Da die personellen Kapazitäten des zuständigen Fachbereichs derzeit stark durch Schulneubauten und Sonderprogramme gebunden sind, kann ein flächendeckender Abbau des Instandhaltungsstaus unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht sichergestellt werden. Ohne eine Erweiterung der finanziellen und personellen Ressourcen ist mit einer weiteren Zunahme des Bedarfs zu rechnen.
Für die strategische Steuerung werden verschiedene Ansätze wie präventive, zustandsorientierte oder ausfallbedingte Instandhaltung angewandt. Um den Bestand zu erhalten, wird ein ergänzender Ansatz verfolgt, der Mittel gezielt für einzelne relevante Bauteile an einer größeren Anzahl von Gebäuden einsetzt, statt sich auf wenige Vollsanierungen zu konzentrieren. Eine entsprechende Vorlage hierzu soll im ersten Halbjahr 2027 eingebracht werden.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026anstehend
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