Entwicklung der Flächen der Westfalenhütte
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 02905-26 wird dem Rat der Stadt Dortmund das Projekt „Westfalenhütte 2.0“ zur Weiterentwicklung der etwa 355 Hektar umfassenden Flächen der Westfalenhütte vorgestellt. Das Vorhaben sieht vor, die gemeinsam mit der thyssenkrupp Steel Europe AG (tkSE) entwickelten Überlegungen weiter zu qualifizieren und deren Machbarkeit zu prüfen. Ziel ist die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Teilflächen C1 bis C3 sowie die Schaffung eines Gewerbegebiets für Forschung, Entwicklung und technologieaffines Gewerbe.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Rahmenplanung gemeinsam mit der tkSE zu überarbeiten, einen Letter of Intent zu schließen und einen neuen Städtebaulichen Vertrag auszuhandeln. Dabei sollen die Verantwortlichkeiten für die Erschließung und das Bodenmanagement neu geordnet sowie die Finanzierung geklärt werden. Zudem ist die Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan sowie die Prüfung einer Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht vorgesehen. Für die Umplanungsbeschlüsse ist das Jahr 2027 geplant.
Aufgrund entfallender Förderung können Teile der Sanierung des Knotenpunkts Hoeschallee/Westfalenhüttenallee und der Springorumstraße durch die tkSE nicht durchgeführt werden. Dies erfordert eine Änderungsvereinbarung zum bestehenden Kaufvertrag und zum Städtebaulichen Vertrag von 2022, um die Fälligkeit der sechsten Kaufpreisrate bis September 2027 neu zu regeln und die Sanierungspflicht der tkSE teilweise zu reduzieren. Aktuell entstehen keine direkten finanziellen Auswirkungen, wobei künftige Kosten für Infrastrukturmaßnahmen, Planungsleistungen und Bodensanierung nicht beziffert werden können.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 04.11.2026anstehend
- 03.11.2026anstehend
- 14.10.2026einstimmig empfohlen
- 08.10.2026zur Kenntnis genommen
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