Einrichtung eines Zebrastreifens zwischen dem Nordausgang des Hbf und dem ZOB - hier: Abschlussbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hat im Rahmen eines Beschlusses die Einrichtung eines Zebrastreifens zwischen dem Nordausgang des Hauptbahnhofs und dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) gefordert. Der Antrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich angenommen, während die CDU, die BVT und die AfD gegen den Beschluss stimmten. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit an diesem Knotenpunkt zu erhöhen und die Barrierefreiheit für Fußgänger, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen und Familien, zu verbessern.
Die Verwaltung hat zur Umsetzung des Vorhabens eine Prüfung der verkehrlichen Voraussetzungen vorgenommen. Gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen ist die Einrichtung eines solchen Übergangs erst ab einer Verkehrsstärke von 450 Fahrzeugen pro Stunde zu empfehlen, sofern mindestens 50 Personen die Fahrbahn überqueren. Da sich der betreffende Bereich in einer Tempo-30-Zone befindet, sind Fußgängerüberwege dort grundsätzlich als entbehrlich eingestuft.
Eine am 3. August 2026 durchgeführte Verkehrszählung in der Treibstraße ergab für den Zeitraum zwischen 13:10 Uhr und 14:10 Uhr eine Fußgängerzahl von 349 Personen pro Stunde, während die Anzahl der Fahrzeuge lediglich bei 53 pro Stunde lag. Da die erforderliche Fahrzeugstärke von 450 Fahrzeugen pro Stunde nicht erreicht wird, kommt die Einrichtung eines Zebrastreifens nach Angaben der zuständigen Fachbereiche nicht in Betracht.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026anstehend
- 10.09.2026überweisen
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