Entbürokratisierung des Zulassungsverfahrens für Gewerbetreibende auf den Friedhöfen der Stadt Dortmund, Erweiterung des Angebotes an Grabarten, Änderungen der Satzung der Friedhöfe Dortmund und der Gebührensatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll beschließen, das Zulassungsverfahren für Gewerbetreibende auf den städtischen Friedhöfen von einer förmlichen Zulassung in ein Anzeigeverfahren umzuwandeln. Diese Neuregelung soll die Verwaltung entbürokratisieren und umfasst gleichzeitig die Genehmigung zum Befahren der Friedhofswege, wodurch das bisherige separate Antragsverfahren ersetzt wird. Mit der Umstellung entfällt die bisherige Verwaltungsgebühr in Höhe von 68 Euro, was zu einem durchschnittlichen jährlichen Einnahmeverlust von 3.060 Euro führt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, das Verfahren zu einem digitalen Anzeigeverfahren weiterzuentwickeln, wobei die Umsetzung von den Kapazitäten des Dortmunder Systemhauses abhängt. Die Bestätigung über die erfolgte Anzeige ist auf fünf Jahre befristet.
Zudem ist eine Neufassung der Friedhofssatzung vorgesehen. Das Angebot an Gemeinschaftsgrabanlagen soll um Wahlgrabstätten, wie etwa Urnen-Gemeinschaftsgräber oder den Vorerwerb konkreter Stellen, erweitert werden. Die Satzungsänderung beinhaltet zudem redaktionelle Anpassungen zur Haftungskonkretisierung und zu Gestaltungsvorschriften. Verstöße gegen die Satzung, etwa bei unbefugtem Befahren der Wege, unrichtigen Angaben gegenüber der Friedhofsverwaltung oder Missachtung von Gestaltungsvorschriften bei Grabmalen, sollen künftig als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden können. Es werden keine zusätzlichen personellen Auswirkungen durch die Neuregelung erwartet.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026anstehend
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