SPD Fraktion: Rechtsverbindliche, eindeutige und sanktionsfähige Regelungen für die gewerbliche E-Scooter – Nutzung in den Dortmunder Stadtbezirken außerhalb der Innenstadtbezirke
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Hombruch hat einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines rechtsverbindlichen und sanktionsfähigen Regelwerks für die Nutzung und das Abstellen von E-Scootern in den Dortmunder Stadtbezirken außerhalb des Innenstadtrings fordert. Der Rat der Stadt Dortmund sowie die zuständigen Ausschüsse werden gebeten, entsprechende Vorgaben für die Elektrokleinstfahrzeuge umzusetzen.
Der Antrag sieht die Ausweisung verbindlicher Parkzonen und Abstellverbote vor. Dies soll durch markierte Flächen sowie digitale Halteverbotszonen mittels Geofencing in sensiblen Bereichen, wie etwa an Rettungswegen oder Haltestellen des Nahverkehrs, erfolgen. Zudem wird eine technische Verpflichtung der Anbieter gefordert, die Mietvorgänge in der App erst nach einem Nachweis der korrekten Abstellung, beispielsweise durch einen Foto-Upload, zu beenden. Zur Durchsetzung sollen wirksame Ordnungsmaßnahmen und Bußgelder festgelegt werden, wobei auch Vereinbarungen zur Weitergabe von Ordnungsgeldern oder zur schnellen Entfernung falsch abgestellter Fahrzeuge vorgesehen sind.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, Behinderungen auf Geh- und Radwegen sowie Sicherheitsrisiken durch unsachgemäßes Parken und Regelverstöße im fließenden Verkehr zu reduzieren. Ziel sei es nicht, ein Verbot auszusprechen, sondern durch klare Leitlinien ein geordnetes Miteinander im öffentlichen Raum zu ermöglichen und die E-Scooter als Teil der Mobilitätswende im Stadtgebiet zu integrieren.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 03.11.2026anstehend
- 14.10.2026eingebracht
- 15.09.2026überweisen
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