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Auswirkungen der neuen PCB Vorsorgewerte des Bundes auf den Sanierungsbedarf der städtischen Immobilien

03577-26/1

🟡 In Beratung Nächste Station: 03.11.2026 · 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün wurde eine Anfrage zur Untersuchung der Auswirkungen neuer PCB-Vorsorgewerte des Bundes auf den Sanierungsbedarf städtischer Immobilien eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist die Diskrepanz zwischen der bestehenden PCB-Richtlinie Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 1996 und den im Jahr 2025 vom Umweltbundesamt vorgeschlagenen neuen Richtwerten. Während die aktuelle Landesrichtlinie Orientierungswerte von 300 ng/m³ als Sanierungsleitwert vorsieht, schlägt der Bund nun deutlich niedrigere Werte von 80 ng/m³ bzw. 800 ng/m³ vor.

Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur aktuellen Praxis der Stadtverwaltung Dortmund. Es wird erfragt, ob sich die Verwaltung weiterhin an der bestehenden Landesrichtlinie oder an den neuen Erkenntnissen des Bundesumweltamtes orientiert. Zudem wird nach dem Umfang der Untersuchungen auf PCB-Belastungen in städtischen Gebäuden, wie etwa Schulen, Kitas oder Verwaltungsgebäuden, sowie nach dem Vorhandensein von Überschreitungen der neuen Empfehlungswerte gefragt.

Des Weiteren wird nach den potenziellen Kosten für den städtischen Haushalt im Falle notwendiger Sanierungsmaßnahmen sowie nach der Existenz entsprechender Budgetposten gefragt. Abschließend wird die Frage gestellt, inwieweit die Verwaltung mit dem Land im Austausch steht, um die Empfehlungen des Bundesumweltamtes in die künftige PCB-Richtlinie Nordrhein-Westfalen zu integrieren.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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