Rechtsverbindliche und durchsetzbare Regelungen für die gewerbliche E-Scooter-Nutzung in den Dortmunder Außenbezirken - Antrag der SPD-Fraktion
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag zur Tagesordnung der Bezirksvertretung Scharnhorst vorgelegt, der die Ausweitung der Regelungen für die gewerbliche E-Scooter-Nutzung auf die Dortmunder Außenbezirke fordert. Ziel des Antrags ist es, die bereits in den Innenstadtbezirken umgesetzten und rechtlich verbindlichen Vorgaben für das Abstellen von Leih-E-Scootern konsequent auf die Gebiete außerhalb des Innenstadtrings zu übertragen.
Der Antrag sieht die Einrichtung von gekennzeichneten Abstellflächen sowie die Ausweisung von Abstellverbotszonen in den Außenbezirken vor. Zu den betroffenen Bereichen sollen insbesondere schmale Geh- und Radwege, Feuerwehr- und Rettungswege, Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, Zufahrten sowie Wege für Menschen mit Behinderungen gehören. Mittels Geofencing sollen die Betreiber verpflichtet werden, diese Verbotszonen technisch in ihre Systeme zu integrieren, sodass die Beendigung eines Mietvorgangs in nicht zulässigen Bereichen technisch unterbunden wird.
Zudem sollen die Anbieter dazu verpflichtet werden, falsch abgestellte Fahrzeuge innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu entfernen. Es wird die Schaffung von Regelungen angestrebt, die eine schnelle Zuordnung und Ahndung von Verstößen ermöglichen. Die Begründung des Antrags führt an, dass durch unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge die Nutzung von Gehwegen und Radwegen eingeschränkt wird, was insbesondere ältere Menschen sowie Personen mit Kinderwagen betrifft. Eine einheitliche Regelung für das gesamte Stadtgebiet soll die Ordnung im öffentlichen Raum sicherstellen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2232044
Beratungsfolge
- 03.11.2026anstehend
- 22.09.2026kein Ergebnis hinterlegt
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