Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2026 genehmigt hat.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme über bewilligte Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen für das erste und zweite Quartal des Haushaltsjahres 2026 vor. Der Stadtkämmerer hat hierfür Zahlungen in einer Gesamthöhe von 207.104,25 € genehmigt. Diese Summe setzt sich aus überplanmäßigen Mehrauszahlungen in Höhe von 58.695,00 € und außerplanmäßigen Mehrauszahlungen in Höhe von 148.409,25 € zusammen.
Die Grundlage für diese Bewilligungen bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach der Stadtkämmerer über nicht erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen entscheiden kann, sofern diese bestimmte Wertgrenzen nicht überschreiten. Die Deckung der entstandenen Mehraufwendungen erfolgt laut Vorlage durch Minderaufwendungen in gleicher Höhe.
Unter anderem werden die Ausgaben mit personellen Maßnahmen in Verbindung gebracht, die aus Beschlüssen des Rates im Jahr 2025 resultieren. Da im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 eine Deckung innerhalb des gesamtstädtischen Personalaufwandsbudgets nicht möglich war, wurden alternative Deckungen gemäß der Gemeindeordnung vorgenommen. Betroffen sind unter anderem die Einrichtung von Projekteinsätzen in der Bildungs- und Jugendhilfeplanung sowie in der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Stadterneuerung sowie die Schaffung von Planstellen im Bereich der Bußgeldangelegenheiten des Rechtsamtes. Die Vorlage dient der Erfüllung der Berichtspflicht gegenüber dem Rat.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 01.10.2026zur Kenntnis genommen
- 01.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 24.09.2026zur Kenntnis genommen
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